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Art und Weise einer evtl. Rueckerstattung


21.03.2003 13:32 - Gestartet von blondel
Tach zusammen !

Bin leider auch betroffen und verfolge gespannt alle eure Postings.

Aber nunmal ein ganz anderer Aspekt:

Betrachten wir einmal den Fall, dass Faircom wirklich Anspruch auf im Vorhinein zuviel erstattete Grundgebuehren haette (unter der Annahme, dass es sich bei der Einmalzahlung um eine Erstattung der Grundgebuehren handelte).

Waere es dann nicht auf irgend eine Weise auch logisch, dass ich die sonst durch QUAM anfallende Grundgebuehr ebenso monatlich an Faircom zurueckzahle ???

Wieso denn bittschoen alles auf einen Schlag ??

Wenn diese Einmalzahlung auch nur irgendwie die anfallenden Grundgebuehren haette decken sollen, dann war sie jedoch so ausgelegt, dass das jeweils verbleibende Geld auf meinem Konto zwischenzeitlich weiterhin Zinsen erwirtschaften kann ... auch wenn ein so hoher Marktzins nicht zu finden ist, welcher den Wert dieser Einmalzahlung derart "aufwertet".

Also kann hier die Frage nur lauten (wenn ueberhaupt):

Hat Faircom einen Anspruch darauf, dass ich ihnen MONATLICH die Grundgebuehr rueckerstatte ???

So viel zum Thema aus meiner Sicht.

Ich hoffe dies birgt ein wenig Diskussionsstoff.
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[1] Quehl antwortet auf blondel
21.03.2003 16:01
Benutzer blondel schrieb:
Tach zusammen !

Bin leider auch betroffen und verfolge gespannt alle eure Postings.

Aber nunmal ein ganz anderer Aspekt:

Betrachten wir einmal den Fall, dass Faircom wirklich Anspruch auf im Vorhinein zuviel erstattete Grundgebuehren haette (unter der Annahme, dass es sich bei der Einmalzahlung um eine Erstattung der Grundgebuehren handelte).

Waere es dann nicht auf irgend eine Weise auch logisch, dass ich die sonst durch QUAM anfallende Grundgebuehr ebenso monatlich an Faircom zurueckzahle ???

Wieso denn bittschoen alles auf einen Schlag ??

Wenn diese Einmalzahlung auch nur irgendwie die anfallenden Grundgebuehren haette decken sollen, dann war sie jedoch so ausgelegt, dass das jeweils verbleibende Geld auf meinem Konto zwischenzeitlich weiterhin Zinsen erwirtschaften kann ... auch wenn ein so hoher Marktzins nicht zu finden ist, welcher den Wert dieser Einmalzahlung derart "aufwertet".

Also kann hier die Frage nur lauten (wenn ueberhaupt):

Hat Faircom einen Anspruch darauf, dass ich ihnen MONATLICH die Grundgebuehr rueckerstatte ???

So viel zum Thema aus meiner Sicht.

Ich hoffe dies birgt ein wenig Diskussionsstoff.

Wenn Du die Einmalzahlung erhalten hast, kann die Rückzahlung nicht monatlich erfolgen. Ich halte es auch für fraglich, ob die Einmalzahlung die Grundgebühr decken soll. Schließlich ist diese erheblich niedriger als die Grundgebühr. Wenn überhaupt, kann Faircom nur einen Anteil aus dieser niedrigeren Grundgebühr erhalten. Aber die niedrigere Einmalzahlung sollte ja gerade das Risiko eines Konkurses vermeiden, wonach man sonst noch Grundgebühren zahlen müßte. Wenn der Fall auch jetzt etwas anders aussieht, so halte ich die Einmalzahlung als Risikoausgleich für gerechtfertigt. Die ist gezahlt und Faircom hat damit nichts mehr zu tun. Ob ich davon Grundgebühren an Quam bezahle oder nicht, damit hat doch Faircom nichts mehr mit zu tun.
Ich habe keinen Vertrag mit Quam und Faircom.