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Drigender Tip: Abwarten


21.03.2003 17:49 - Gestartet von 602sl
1.) M.E. ist die Forderung von Faircom unberechtigt, da unstreitig der Kunde alle Vertragsbedingungen korrekt erbracht hat und der Vertrag zustande gekommen ist.

2.) Ob oder wann QUAM - übrigens Vertragswidrig -> QUAM ist nach wie vor schadensersatzpflichtig!!! - kündigt ist Sache zwischen dem Kunden und QUAM.

3.) Selbst wenn Faircom versuchen würde die Forderungen gerichtlich durchzusetzen stellt sich folgendes Szenario:

Jeder einzele Kunde müsste von Faircom am Ort des für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts verklagt werden. Faircom müsste für alle einzelnen Prozesse gerichtskostenvorschüsse bezahlen.

Mahnbescheide würde die Sache zwar vereinfachen, aber ebenso einfach sollte jeder Betroffene diesen fristgerecht widersprechen.

Weiterhin müsste Faircom jedem einzelnen Kunden den Zugang der Rückforderung im Bestreitensfall nachweisen.

Aufgrund dieser Tatsachen sollte jeder Kunde m.E. abwarten, insbesondere dann wenn er selbst das hier bezeichnete Schreiben vielleicht gar nicht erhalten hat.

Faircom scheint ziemlich platt zu sein, denn sonst würde nicht versucht Forderungen gegenüber den vermeintlich schwächeren Vertragspartnern - den Kunden durchzusetzen, sondern statt dessen QUAM zu verklagen, was m.E. auch korrekt wäre.

Offenbar versucht Faircom einige gutgläubige Kunden zur Rückzahlung zu bewegen um Schadensbegrenzung zu betreiben.

Deshalb mein Gedanke: Ignorieren!
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[1] Michigan antwortet auf 602sl
21.03.2003 19:28
Benutzer 602sl schrieb:
Jeder einzele Kunde müsste von Faircom am Ort des für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts verklagt werden. Faircom müsste für alle einzelnen Prozesse gerichtskostenvorschüsse bezahlen.

Hallo!

Dass stimmt leider nicht. Faircom muß an dem für Faircom zuständigen Amtsgericht verklagt werden. Zumindest ist es bei mir und DLC im Moment so. Habe sie auch bei mir verklagt, wurde aber an das Amtsgericht Kerpen verwiesen. Verhandlung ist übrigens am 30.4. Vielleicht habe ich ja Glück und bekomme mein Handy genau ein Jahr nachdem ich es bestellt habe. War ja Mitte Mai.

Gruß
Michigan
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[1.1] zhadum antwortet auf Michigan
21.03.2003 19:31
Faircom muß dich verklagen wenn die Geld haben wollen und du aber nicht zahlen willst.
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[1.1.1] svennie_p antwortet auf zhadum
21.03.2003 19:40

Faircom muß dich verklagen wenn die Geld haben wollen und du aber nicht zahlen willst.

..wobei man aufpassen muss, dass man auch Privatkunde war. Kommen für den Vertrag HGB-Regelungen in Betracht, könnte auch eine Gerichtsstandsvereinbarung in Kraft treten, dann wird man am Gerichtsort von Faircom VERklagt..
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[1.1.1.1] zhadum antwortet auf svennie_p
21.03.2003 19:45
Benutzer svennie_p schrieb:

Faircom muß dich verklagen wenn die Geld haben wollen und du aber nicht zahlen willst.

..wobei man aufpassen muss, dass man auch Privatkunde war. Kommen für den Vertrag HGB-Regelungen in Betracht, könnte auch eine Gerichtsstandsvereinbarung in Kraft treten, dann wird man am Gerichtsort von Faircom VERklagt..

Wo steht bzw. stand das bei Faircom?
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[1.1.1.1.1] svennie_p antwortet auf zhadum
21.03.2003 19:50
Hi,

Wo steht bzw. stand das bei Faircom?

Sorry, ziehe ich zurück. Habe zumindest keine AGB von Faircom auf der Homepage gefunde.. Normale Firmen haben in den AGB eine Gerichtsstandsvereinbarungen.. vielleicht sieht man die AGB ja erst bei Bestellung..
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[1.1.1.1.1.1] zhadum antwortet auf svennie_p
21.03.2003 20:00
Benutzer svennie_p schrieb:
Hi,

Wo steht bzw. stand das bei Faircom?

Sorry, ziehe ich zurück. Habe zumindest keine AGB von Faircom auf der Homepage gefunde.. Normale Firmen haben in den AGB eine Gerichtsstandsvereinbarungen.. vielleicht sieht man die AGB ja erst bei Bestellung..

Auf keinem Zettel den ich ausgefüllt und unterschrieben habe ( und anschließend an Faircom geschickt) sind hinweise auf die AGB von Faircom.
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[1.1.1.1.1.1.1] svennie_p antwortet auf zhadum
21.03.2003 20:02
Hi,

Auf keinem Zettel den ich ausgefüllt und unterschrieben habe ( und anschließend an Faircom geschickt) sind hinweise auf die AGB von Faircom.

Dann ziehe ich meinen Kommentar mit großem Erstaunen wieder zurück.. wow.. wusste nicht, dass es noch Unternehmen ohne AGB gibt..
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[1.1.1.1.1.1.1.1] zhadum antwortet auf svennie_p
21.03.2003 20:06
Benutzer svennie_p schrieb:
Hi,

Auf keinem Zettel den ich ausgefüllt und unterschrieben habe ( und anschließend an Faircom geschickt) sind hinweise auf die AGB von Faircom.

Dann ziehe ich meinen Kommentar mit großem Erstaunen wieder zurück.. wow.. wusste nicht, dass es noch Unternehmen ohne AGB gibt..

Ich weiß auch erlich gesagt gar nicht mehr ob ich jemals eine AGB von Faircom gesehen habe. Dafür ist es schon ein wenig lange her.

Wieso fordern die eigentlich erst jetzt das Geld zurück und nicht als Quam abgeschaltet hat?
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[1.1.1.1.1.2] Michigan antwortet auf svennie_p
21.03.2003 20:21
Benutzer svennie_p schrieb:
Hi,

Wo steht bzw. stand das bei Faircom?

Sorry, ziehe ich zurück. Habe zumindest keine AGB von Faircom auf der Homepage gefunde.. Normale Firmen haben in den AGB eine Gerichtsstandsvereinbarungen.. vielleicht sieht man die AGB ja erst bei Bestellung..

Die Gerichtsstandvereinbarung ist glaube ich aber nur für Kaufleute wirksam.

Michigan
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[1.1.1.1.1.3] thomas-m antwortet auf svennie_p
21.03.2003 23:20
Benutzer svennie_p schrieb:
Hi,

Wo steht bzw. stand das bei Faircom?

Sorry, ziehe ich zurück. Habe zumindest keine AGB von Faircom auf der Homepage gefunde.. Normale Firmen haben in den AGB eine Gerichtsstandsvereinbarungen.. vielleicht sieht man die AGB ja erst bei Bestellung..

Die AGB von Faircom sieht man nie, auf dem Bestellschein (Vertragsgrundlage)ist auch nirgendwo geschrieben, dass Faircom seine AGB zum Bestandteil des Vertrages machen möchte!

Gruß thomas-m
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[1.1.1.1.1.3.1] QUAM
eric29 antwortet auf thomas-m
21.03.2003 23:37
Fakt ist: Das Unternehmen Quam existiert bis heute. Es begleicht auch permanent seine Schulden, beispielsweise bekam E-Plus vor kurzem einen dreistelligen Millionenbetrag, weil Quam nun nicht mehr das EPlus-Netz nutzt. Wieso holt sich FAIRCOM das Geld nicht von Quam, falls es noch nichts erhalten haben sollte. Aber anscheinend hat Faircom bereits doch die Provisionen eingesackt!
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[1.1.1.1.1.3.1.1] Dell antwortet auf eric29
21.03.2003 23:42
tjo, wer sagt denn das sie das nicht tun, 2 Kühe melken zu ist immer besser als eine...
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[1.1.1.1.1.3.1.1.1] snopi antwortet auf Dell
22.03.2003 08:21
Ich bin der Meinung, dass faircom die 200 euro niemals ausgezahlt hätte, wenn Quam die Provisionen nicht schon an sie überwiesen hätte. Sie haben diese ja wohl kaum aus der eigenen tasche bezahlt...