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Faircom Geschäftgebahren


09.04.2003 17:11 - Gestartet von NachtfalkeAC
Also wenn man sich hier die ganzen Beiträge zur Firma Faircom durchliest bezweifel ich das die vor Gericht mit Ihrer Auslegung des Vertrages:
>>Deshalb sei der Versuch der Kunden, den Vertragszweck vom Entstehen der Grundgebühr loszulösen, "nicht nur rechtsmissbräuchlich, sondern schon dem gesunden Menschenverstand nicht zugänglich - die Kunden wollten ein gutes Geschäft machen und möchten nun ein überzogen gutes Geschäft auf Kosten des Vertragssinnes machen; dem ist nicht zuzustimmen."<<
Recht bekommen.
Wer sich hier bereichert und wiederholt Vertragsbrüchig wird, Zahlungen herauszögert...
ist doch ziemlich eindeutig.

Hat eigentlich nach den zahlreichen Ankündigungen hier im Forum irgend jemand wirklich Anzeige gegen Ffaircom erstattet?
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[1] Illuminatus antwortet auf NachtfalkeAC
09.04.2003 17:13
Benutzer NachtfalkeAC schrieb:
Hat eigentlich nach den zahlreichen Ankündigungen hier im Forum irgend jemand wirklich Anzeige gegen Ffaircom erstattet?
Ja, ich würde sagen hier sind nur Schwätzer, alle wollen Anzeige erstatten zum Anwalt gehen ... und man bekommt absolut nix mit.
Ist doch eindeutig !

cu Illuminatus
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[1.1] gigacall antwortet auf Illuminatus
09.04.2003 17:47
Die meisten habe bei diesem hick hack die Schnau*e voll.Damit hätte Faircom sein Ziel erreicht.
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[1.1.1] Illuminatus antwortet auf gigacall
09.04.2003 19:14
Benutzer gigacall schrieb:
Die meisten habe bei diesem hick hack die Schnau*e voll.Damit hätte Faircom sein Ziel erreicht.

Ich hab so langsam bzw. eigentlich jetzt schon genug. Hab heute mal wieder mit einem faircom-Mitarbeiter telefoniert (war sehr freundlich). Angeblich sind am 3.4. an wenige Kunden zahlungen raus.
Die Auskunft, dass März und April zusammen überwiesen wird steht noch.

cu Illuminatus <- der faircom eine LETZE Chance gibt :-(
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[1.2] FlappFlipp antwortet auf Illuminatus
10.04.2003 12:47
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer NachtfalkeAC schrieb:
Hat eigentlich nach den zahlreichen Ankündigungen hier im Forum irgend jemand wirklich Anzeige gegen Ffaircom erstattet?
Ja, ich würde sagen hier sind nur Schwätzer, alle wollen Anzeige erstatten zum Anwalt gehen ... und man bekommt absolut nix mit.
Ist doch eindeutig !

cu Illuminatus
Hallo Illuminatus,

keine Sorge, ist alles in Arbeit!
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[1.2.1] webchecker antwortet auf FlappFlipp
10.04.2003 16:37
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer NachtfalkeAC schrieb:
Hat eigentlich nach den zahlreichen Ankündigungen hier im Forum irgend jemand wirklich Anzeige gegen Ffaircom erstattet?
Ja, ich würde sagen hier sind nur Schwätzer, alle wollen Anzeige erstatten zum Anwalt gehen ... und man bekommt absolut nix mit.
Ist doch eindeutig !

cu Illuminatus
Hallo Illuminatus,

keine Sorge, ist alles in Arbeit!

Leute wisst ihr eigentlich was eine Anzeige ist? . . . respektive dass es bei einer Anzeige um strafbare Delikte mit öffentlichem Interesse geht? Kaum, denn jeder Staatsanwalt und jede Polizeidienststelle würde Euch mit einem solchen Ansinnen freundlich aber bestimmt die Tür weisen.

Hier geht es um Zivilrecht und da muss im Falle des Falles der, der eine Forderung hat, den Nachweis erbringen, dass selbige gerechtfertigt ist. Und verschiedene Meinungen zur Rechtsauslegung gehören nun einmal dazu, sonst bräuchte man weder Gerichte noch Anwälte, lesen können würde schon ausreichen.

Übrigens: auch wenn die faircom monatliche Zahlungen zu spät oder erst auf Aufforderung bezahlt, ist das Zivilrecht.

Damit jetzt nicht ein ganz Schlauer meint, eine Feststellungsklage über die Nichtigkeit der Forderungen wäre sehr wohl möglich – stimmt, kann man machen, das Verfahren würde vermutlich, wie jedes andere auch, über die Vertragslaufzeit hinausragen und erst einmal für den, der die Klage einreicht, kostenpflichtig sein. Da hilft dann auch keine Advokat plus oder wie die Dinger heißen.
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[1.2.1.1] FlappFlipp antwortet auf webchecker
10.04.2003 17:54
Benutzer webchecker schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer NachtfalkeAC schrieb:
Hat eigentlich nach den zahlreichen Ankündigungen hier im Forum irgend jemand wirklich Anzeige gegen Ffaircom erstattet?
Ja, ich würde sagen hier sind nur Schwätzer, alle wollen Anzeige erstatten zum Anwalt gehen ... und man bekommt absolut nix mit.
Ist doch eindeutig !

cu Illuminatus
Hallo Illuminatus,

keine Sorge, ist alles in Arbeit!

Leute wisst ihr eigentlich was eine Anzeige ist? . . . respektive dass es bei einer Anzeige um strafbare Delikte mit öffentlichem Interesse geht? Kaum, denn jeder Staatsanwalt und jede Polizeidienststelle würde Euch mit einem solchen Ansinnen freundlich aber bestimmt die Tür weisen.

Hallo Webchecker,

da es bei Faircom um mehrere Dinge geht, müssen wir wissen, wovon wir gerade sprechen.
Da gibt es einmal die Geschädigten aus der Genion-Duo Aktion vom Sommer 2002. Lies Dir bitte meine Postings dazu durch. Hier geht es überwiegend um zivilrechtliche Dinge, aber Konkursverschleppung (schwer nachzuweisen) und Bereicherung durch die systematische Zahlungsverzögerung sind strafrechtsrelevant.
Und die geplatzten Schecks?
Eindeutig Scheckbetrug! Also auch Strafrecht, oder?!
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[1.2.1.1.1] webchecker antwortet auf FlappFlipp
11.04.2003 09:38
Benutzer FlappFlipp schrieb:
geht es überwiegend um zivilrechtliche Dinge, aber Konkursverschleppung (schwer nachzuweisen) und Bereicherung durch die systematische Zahlungsverzögerung sind strafrechtsrelevant.
Und die geplatzten Schecks?
Eindeutig Scheckbetrug! Also auch Strafrecht, oder?!

Also FlappFlipp, das war wohl ein Flopp, denn ein geplatzer Scheck ist nur in bestimmten Fällen strafrechtlich relevant, dazu müßte Vorsatz und Bereicherung vorliegen und nachgewiesen werde. Wenn jeder geplatzte Scheck - und übrigens analog die nicht eingelöste Banklastschrift - zu einem Strafverfahren führen würde, mußte man die Zahl der Juristen vermutlich verdoppeln. Und das Insolvenzstrafrecht ist so komplex, dass es nur ganz wenige überblicken und um so seltener werden Urteile in diesem Sinne gesprochen.

Schon Anzeige erstattet? Übrigens: Man kann auch als Gläubiger das Insolvenzverfahren über eine Firma eröffnen. Mach doch mal . . .
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[1.2.1.1.1.1] FlappFlipp antwortet auf webchecker
12.04.2003 02:22
Benutzer webchecker schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
geht es überwiegend um zivilrechtliche Dinge, aber Konkursverschleppung (schwer nachzuweisen) und Bereicherung durch die systematische Zahlungsverzögerung sind strafrechtsrelevant.
Und die geplatzten Schecks?
Eindeutig Scheckbetrug! Also auch Strafrecht, oder?!

Also FlappFlipp, das war wohl ein Flopp,

Schönes Wortspiel, aber hilft es in einer sachlichen Diskussion?

Scheck ist nur in bestimmten Fällen strafrechtlich relevant, dazu müßte Vorsatz und Bereicherung vorliegen und nachgewiesen werde.
Tja, dann hilf Uns doch bitte!

Und das Insolvenzstrafrecht ist so komplex, dass es nur ganz wenige überblicken und um so seltener werden Urteile in diesem Sinne gesprochen.

Schon Anzeige erstattet? Übrigens: Man kann auch als Gläubiger das Insolvenzverfahren über eine Firma eröffnen. Mach doch mal . . .
Wie gesagt, alles in Arbeit, ich suche einen Fachanwalt!
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[1.2.1.2] giociar antwortet auf webchecker
11.04.2003 11:13

Leute wisst ihr eigentlich was eine Anzeige ist? . . . respektive dass es bei einer Anzeige um strafbare Delikte mit öffentlichem Interesse geht? Kaum, denn jeder Staatsanwalt und jede Polizeidienststelle würde Euch mit einem solchen Ansinnen freundlich aber bestimmt die Tür weisen.

Hier geht es um Zivilrecht und da muss im Falle des Falles der, der eine Forderung hat, den Nachweis erbringen, dass selbige gerechtfertigt ist. Und verschiedene Meinungen zur Rechtsauslegung gehören nun einmal dazu, sonst bräuchte man weder Gerichte noch Anwälte, lesen können würde schon ausreichen.

Übrigens: auch wenn die faircom monatliche Zahlungen zu spät oder erst auf Aufforderung bezahlt, ist das Zivilrecht.


Es ist nicht nur Zivilrecht! Faircom verschafft sich durch ihr Verhalten Wettbewerbsvorteile. Ganz konkret macht(e) faircom gegenüber potenziellen Kunden Angebote, die sie nicht einhalten. Und das ist unlauterer Wettbewerb -> §3,§4 UWG - schon einmal rein geschaut?

Und wie sieht es nun aus, falls faircom der Rückerstattungsanspruch wirklich nicht zusteht? Dann hat sich doch faircom unrechtmäßig bereichert und sich damit ebenfalls einen Wettbewerbsvorteil verschafft ...., oder?

faircom beweckt sich hier auf einer Gratwanderung.

Wie heißt es so schön: Was tut man nicht alles, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Oder ist der Ruf erst einmal ruiniert .... Das alles ist schon sehr schade. Faircom hatte wirklich einmal eine gute Philosophie; und nun nur noch geprellte und saure Kunden.


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[1.2.1.3] FinanzTest antwortet auf webchecker
12.04.2003 00:38
Benutzer webchecker schrieb:
Leute wisst ihr eigentlich was eine Anzeige ist? . . .

Hmm, denke ja!

respektive dass es bei einer Anzeige um strafbare Delikte mit öffentlichem Interesse geht?

Totaler Quatsch! Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag? Wohl kaum!!! Wieso bedarf es einem öffentlichen Interesse, wenn man jemanden anzeigt? Welches öffentliche Interesse sollte z.B. bei "Übler Nachrede" §186 oder "Verleumdung" §187 vorliegen? Keins, dennoch kann man Strafantrag stellen.

... denn jeder Staatsanwalt und jede Polizeidienststelle würde Euch mit einem solchen Ansinnen freundlich aber bestimmt die Tür weisen.

Ganz sicher nicht, denn sie müssen die Anzeige bzw. den Strafantrag aufnehmen. Und wenn dann wirklich ein öffentliches Interesse vorliegt, wie z.B. bei einer "Fahrerflucht", dann kannst du deine Anzeige nicht einmal zurücknehmen, selbst wenn der evtl. Verursacher dein Bruder (oder wer auch immer) wäre. Das versteht man nämlich unter "öffentlichem Interesse".

Und verschiedene Meinungen zur Rechtsauslegung gehören nun einmal dazu, sonst bräuchte man weder Gerichte noch Anwälte, lesen können würde schon ausreichen.

Stimmt, lesen und dann auch noch verstehen hilft oft, solltest du mal probieren ;-)
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[2] maulwurf9 antwortet auf NachtfalkeAC
11.04.2003 12:26
Benutzer NachtfalkeAC schrieb:
Also wenn man sich hier die ganzen Beiträge zur Firma Faircom durchliest bezweifel ich das die vor Gericht mit Ihrer Auslegung des Vertrages:
>>Deshalb sei der Versuch der Kunden, den Vertragszweck
vom Entstehen der Grundgebühr loszulösen, "nicht nur
rechtsmissbräuchlich, sondern schon dem gesunden Menschenverstand nicht zugänglich - die Kunden wollten ein gutes Geschäft machen und möchten nun ein überzogen gutes Geschäft auf Kosten des Vertragssinnes machen; dem ist nicht zuzustimmen."<<
Recht bekommen

hier hat auch noch ein Rechtsanwalt zu diesem Thema seine Meinung kundgetan:
http://www.connect.de/d/23187