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Faircom: Neue Vertröstungen/ Ausreden


07.04.2003 17:59 - Gestartet von Illuminatus
Hi!

Ich habe grade mal wieder bei faircom angerufen. Und man soll's kaum glauben. Wieder gibt es eine neue Ausrede, warum das Geld nicht da ist.

Diesmal soll es mit dem Geld für April kommen und zwar zwischen dem 20. und 25. April (hoffentlich 2003).

Das ist echt die Höhe, was sagt eigentlich der Rechtsanwalt äh Entschuldigen Sie die Rechtsabteilung dieses Saftladens dazu ???

Mit freundlichen Grüßen
Illuminatus
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[1] BastiL antwortet auf Illuminatus
07.04.2003 18:04

Ich habe grade mal wieder bei faircom angerufen. Und man soll's kaum glauben. Wieder gibt es eine neue Ausrede, warum das Geld nicht da ist.

Diesmal soll es mit dem Geld für April kommen und zwar zwischen dem 20. und 25. April (hoffentlich 2003).

Das ist echt die Höhe, was sagt eigentlich der Rechtsanwalt äh Entschuldigen Sie die Rechtsabteilung dieses Saftladens dazu ???

Ich wollte heute auch mal anrufen, bin aber nicht duchgekommen. Hat jemand für seinen Duo die GG-Erstattung für März "schon" bekommen? Es hieß ja mal sei angewiesen...

Gruß Basti
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[1.1] Illuminatus antwortet auf BastiL
07.04.2003 18:05
Benutzer BastiL schrieb:

Ich habe grade mal wieder bei faircom angerufen. Und man soll's soll's kaum glauben. Wieder gibt es eine neue Ausrede, warum
das Geld nicht da ist.

Diesmal soll es mit dem Geld für April kommen und zwar zwischen dem 20. und 25. April (hoffentlich 2003).

Das ist echt die Höhe, was sagt eigentlich der Rechtsanwalt äh Entschuldigen Sie die Rechtsabteilung dieses Saftladens dazu ???

Ich wollte heute auch mal anrufen, bin aber nicht duchgekommen. Hat jemand für seinen Duo die GG-Erstattung für März "schon" bekommen? Es hieß ja mal sei angewiesen...

Gruß Basti

Bei mir geht es um einen RSL Vertrag und einen Premierevertrag, da hieß es auch es sei angewiesen, war aber eine Lüge, wie sich jetzt herausgestellt hat. Da ist sicher bei keinem was gekommen.

cu Illuminatus <- Der faircom hiermit offiziell verflucht !
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[1.2] FlappFlipp antwortet auf BastiL
08.04.2003 11:54
Benutzer BastiL schrieb:

Ich habe grade mal wieder bei faircom angerufen. Und man soll's soll's kaum glauben. Wieder gibt es eine neue Ausrede, warum
das Geld nicht da ist.

Diesmal soll es mit dem Geld für April kommen und zwar zwischen dem 20. und 25. April (hoffentlich 2003).

Das ist echt die Höhe, was sagt eigentlich der Rechtsanwalt äh Entschuldigen Sie die Rechtsabteilung dieses Saftladens dazu ???

Ich wollte heute auch mal anrufen, bin aber nicht duchgekommen. Hat jemand für seinen Duo die GG-Erstattung für März "schon" bekommen? Es hieß ja mal sei angewiesen...
Nein, auch wir warten seit vielen Wochen auf die "Erstattung".
Zeigt den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft an, am besten über einen Fachanwalt! Dann schickt ihr das Aktenzeichen an O2 (kurze Schilderung der Sachlage mit Verweis auf das Faircom-Versprechen).
Bei O2 bemüht man sich laut Kundenbetreuung um eine kulante Lösung des Problems...
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[1.2.1] Illuminatus antwortet auf FlappFlipp
08.04.2003 13:23
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer BastiL schrieb:

Ich habe grade mal wieder bei faircom angerufen. Und man soll's soll's kaum glauben. Wieder gibt es eine neue Ausrede, warum
das Geld nicht da ist.

Diesmal soll es mit dem Geld für April kommen und zwar zwischen dem 20. und 25. April (hoffentlich 2003).

Das ist echt die Höhe, was sagt eigentlich der Rechtsanwalt äh Entschuldigen Sie die Rechtsabteilung dieses Saftladens dazu ???

Ich wollte heute auch mal anrufen, bin aber nicht duchgekommen. Hat jemand für seinen Duo die GG-Erstattung für März "schon" bekommen? Es hieß ja mal sei angewiesen...
Nein, auch wir warten seit vielen Wochen auf die "Erstattung". Zeigt den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft an, am besten über einen Fachanwalt! Dann schickt ihr das Aktenzeichen an O2 (kurze Schilderung der Sachlage mit Verweis auf das Faircom-Versprechen).
Bei O2 bemüht man sich laut Kundenbetreuung um eine kulante Lösung des Problems...
Anzeigen ist ja schön und gut, aber geht das bei einer "Zahlungsverzögerung" ? Und dann wäre doch noch die Kosten, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

cu Illuminatus
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[1.2.1.1] DrDirk antwortet auf Illuminatus
08.04.2003 16:54
Benutzer Illuminatus schrieb:
Anzeigen ist ja schön und gut, aber geht das bei einer 'Zahlungsverzögerung' ?

Naja, wer ganz bösartig sein will, könnte anhand der Vielzahl der Beiträge hier im Forum ein gewisses Muster in diesen 'Zahlungsverzögerungen' erkennen und (ebenfalls mit einer gewissen Bösartigkeit) an einen gewerbsmäßigen Betrug denken. Wenn schon die 'Rechtsabteilung' von Faircom von einem 'Eingehungsbetrug' spricht, weil Kunden die Handyverträge nicht nutzen wollen...

Benutzer Illuminatus schrieb:

Und dann wäre doch noch die Kosten, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Wenn Du meinst, eine Strafanzeige hilft dir weiter... sie sind meines Wissens kostenlos.
Hier
http://www.jura-lotse.de/Links/Diverses/Musterformulare/more15.shtml
gibt es immerhin mal ein Muster für eine Strafanzeige bei der Polizei. Man müßte halt einfach den Sachverhalt schildern und darauf hinweisen, daß man nicht der einzige Betroffene ist.

DrDirk
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[1.2.1.2] FlappFlipp antwortet auf Illuminatus
08.04.2003 23:31
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer BastiL schrieb:

Ich habe grade mal wieder bei faircom angerufen. Und man soll's soll's kaum glauben. Wieder gibt es eine neue Ausrede, warum
das Geld nicht da ist.

Diesmal soll es mit dem Geld für April kommen und zwar zwischen dem 20. und 25. April (hoffentlich 2003).

Das ist echt die Höhe, was sagt eigentlich der Rechtsanwalt äh Entschuldigen Sie die Rechtsabteilung dieses Saftladens dazu ???

Ich wollte heute auch mal anrufen, bin aber nicht duchgekommen. Hat jemand für seinen Duo die GG-Erstattung für März "schon" bekommen? Es hieß ja mal sei angewiesen...
Nein, auch wir warten seit vielen Wochen auf die "Erstattung". Zeigt den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft an, am besten über einen Fachanwalt! Dann schickt ihr das Aktenzeichen an O2 (kurze Schilderung der Sachlage mit Verweis auf das Faircom-Versprechen).
Bei O2 bemüht man sich laut Kundenbetreuung um eine kulante Lösung des Problems...
Anzeigen ist ja schön und gut, aber geht das bei einer "Zahlungsverzögerung" ? Und dann wäre doch noch die Kosten, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

cu Illuminatus
Hallo Iluminatus,

ich hab dazu schonmal früher folgende Beiträge geschrieben:
Hallo an alle "Faircom-Geschädigten"

Die Fa. Faircom GmbH & Co KG hat doch bestimmt einen Handelsregisterauszug. Ich werd mal eine unbeglaubigte Kopie anfordern, mal sehen, was da los ist.
Als nächstes werde ich zum örtlichen Amtsgericht gehen und mit einem Rechtspfleger besprechen, was zu tun ist.
Parallel dazu werde ich den gesamten Sachverhalt der Staatsanwaltschaft/Landgericht Köln mitteilen und darum bitten zu prüfen, ob strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen (z.B. Konkursverschleppung, Scheckbetrug etc.) und natürlich eventuell nötige Strafanträge bereits in diesem Schreiben stellen. Weiterhin werde ich die Staatsanwaltschaft bitten, mir gelegentlich mitzuteilen, wie der Stand der Dinge ist.
Wie wär's, wenn ihr das auch tut?! Je mehr Leute sich bei der Staatsanwaltschaft melden, umso besser, oder?!

Herr Hallatsch, wann wird die Fa. Faircom die ausstehenden Beträge an die Kunden überweisen?

Dann noch folgenden Beitrag (krieg das grad mit dem Verlinken nicht hin, deswegen per "Copy & Paste"):
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrter FlappFlipp,
>
Hallo an alle "Faircom-Geschädigten"
>
bitte vermeiden Sie solche Polemik oder weisen Sie einen konkreten Fall einer "Schädigung" nach. Lassen Sie uns sachlich bleiben.

Sehr geehrter Herr Hallatsch,

jeden Kunden, der wegen der eklatanten Fehler (wie z.B. Rückbuchung der Schecks, ausbleibende monatliche Überweisungen der Genion-Duo Grundgebühr etc.) der Fa. Faircom finanzielle Nachteile erlitten hat, sehe ich als "Faircom-Geschädigten" an.
Eine konkrete finanzielle Schädigung liegt z.B. vor, wenn Kunden Bankgebühren zahlen müssen, weil der Faircom Scheck "geplatzt" ist oder der Kunde seine versprochenen SIM-Karten und das Handy monatelang nicht bekommt, somit auch die seitens des Netzbetreibers grundgebührbefreiten Monate nicht telefonieren kann und sich deswegen um einen Ersatzvertrag bemühen muß, für den wiederum Kosten entstehen!
Gehen Sie, Herr Hallatsch, doch bitte auf die aufgeführten Beispiele ein.
Ich bin in meinen Beiträgen weder polemisch, noch unsachlich. Im Gegenteil, ich benenne konkrete Vorfälle. Einige Ihrer Beiträge waren aber durchaus polemischer Natur und sind deswegen inzwischen von den Forum-Moderatoren entfernt worden.

Parallel dazu werde ich den gesamten Sachverhalt der Staatsanwaltschaft/Landgericht Köln mitteilen und darum bitten zu prüfen, ob strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen (z.B. Konkursverschleppung, Scheckbetrug etc.) und natürlich eventuell nötige Strafanträge bereits in diesem Schreiben stellen. Weiterhin werde ich die Staatsanwaltschaft bitten, mir gelegentlich mitzuteilen, wie der Stand der Dinge ist.
>
Dieser Weg steht selbstverständlich jedem frei; bitte berücksichtigen Sie stets, dass eine Strafanzeige, die negativ beschieden wird, zu einer Verleumdungsanzeige gegen Sie führen kann.
Und dieser Weg steht Ihnen natürlich genauso frei.
Der Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt so zu schildern, wie er sich aus der Sicht eines Geschädigten vorgetragen hat, erfüllt nicht den Tatbestand der Verleumdung. Ich zitiere den entsprechenden Paragraphen, damit alle hier im Forum wissen, was Sie meinen:
"§ 187. Verleumdung. Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§153 StGB (Falschaussage) wird meinerseits beachtet.
>
Herr Hallatsch, wann wird die Fa. Faircom die ausstehenden Beträge an die Kunden überweisen?
>
Allgemein sollten keine Beträge "ausstehen"; welche konkreten Zahlungen meinen Sie ?
Die Februar-Rate (die schon am 15.02.2003 überwiesen werden mußte) für die Genion-Duo Grundgebühr wurde erst am 10.03.2003 überwiesen. Die Rate für 03/2003 steht immer noch aus.
Weitere Beispiele finden Sie weiter oben im Text.
Ich frage Sie nochmals, Herr Hallatsch, wann wird die Fa. Faircom diese Beträge überweisen?

Mit freundlichen Grüßen,
FlappFlipp

Wie Du siehst, wird auf meine konkreten Beispiele nicht weiter eingegangen. Das erklärt einiges!
Naja, ein Mahnverfahren in Gang zu bringen ist ja schonmal ein Anfang. Ich habe auch keine RS-Versicherung und werd' mich um Rechtskostenbeihilfe bemühen.