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Faircom - Premiere Betrug rechtliche Schritte


01.07.2003 13:21 - Gestartet von capca99
Hallo,
kenn mich da leider nicht so gut aus aber, wie kann man rechtlich gegen Faircom vorgehen?
Gibts schon eine Initiative Betroffener? Hilft das Überhaupt?
Kann bzw. soll man Faircom wegen Betruges anzeigen (keine Erstattung der GG)?
Kann da der Verbraucherschutz helfen?
Gibts irgendwelche Listen Betroffenener wo man sich eintragen kann?
Danke Juergen
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[1] ggarrecht antwortet auf capca99
01.07.2003 16:41
Also:
es läuft eine Anzeige wegen VERDACHT auf Betrug.

Ich habe von der Polizei einen Zeugenanhörungsbogen bekommen, den ich ausfüllen soll.

Ich könnte die Vorgangsnummer und die Adresse der zust. Behörde hier publizieren, damit möglichst viele Betroffene

- VERTRAG
- Korrespondenz
- sonstige sachdienliche Hinweise

dorthin schicken können.

Damit wäre der Behörde sehr geholfen, ob dadurch die Grundgebührenerstattung schneller rüberwächst, ist fraglich...

Greetz
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[1.1] NoDoubts antwortet auf ggarrecht
01.07.2003 16:45
Die Frage ist, ob man hier nicht evtl. auf Verschleppung der Insolvenz ausweiten sollte. Im Moment deute ich diese erneute Sch*** als nichts anderes, als Hinhaltetaktik.

Benutzer ggarrecht schrieb:
Also:
es läuft eine Anzeige wegen VERDACHT auf Betrug.

Ich habe von der Polizei einen Zeugenanhörungsbogen bekommen, den ich ausfüllen soll.

Ich könnte die Vorgangsnummer und die Adresse der zust. Behörde hier publizieren, damit möglichst viele Betroffene

- VERTRAG
- Korrespondenz
- sonstige sachdienliche Hinweise

dorthin schicken können.

Damit wäre der Behörde sehr geholfen, ob dadurch die Grundgebührenerstattung schneller rüberwächst, ist fraglich...

Greetz
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[1.2] capca99 antwortet auf ggarrecht
02.07.2003 14:36
Super sach an .... Ich häng mich da dran.
Einen Anhörungsbogen füll ich sofort aus.


Benutzer ggarrecht schrieb:
Also:
es läuft eine Anzeige wegen VERDACHT auf Betrug.

Ich habe von der Polizei einen Zeugenanhörungsbogen bekommen, den ich ausfüllen soll.

Ich könnte die Vorgangsnummer und die Adresse der zust. Behörde hier publizieren, damit möglichst viele Betroffene

- VERTRAG
- Korrespondenz
- sonstige sachdienliche Hinweise

dorthin schicken können.

Damit wäre der Behörde sehr geholfen, ob dadurch die Grundgebührenerstattung schneller rüberwächst, ist fraglich...

Greetz