Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer klartextt schrieb:
1. Falls Faircom wirklich klagt und verliert, haben dann alle, die jetzt schon bezahlt haben einen Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn sie nicht unter Vorbehalt geleistet haben?
Die vorbehaltlose Zahlung gleicht erstmal einer Anerkennung des Anspruchs. Ich vermute mal, dass das die Chancen vor Gericht generell verschlechtert.
Und selbst wenn du unter Vorbehalt zahlst, hast du, nachdem Faircom den ersten Prozess verloren hat, noch nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung. Du lässt dir durch Zahlung unter Vorbehalt nur die Möglichkeit offen, selbst zu klagen. Natürlich ist deine Klage sehr wahrscheinlich erfolgreich, wenn Faircom den ersten Prozess verlieren würde. Deswegen werden sie vermutlich zurückzahlen, wenn sie solvent und vernünftig sind.
Wenn Du gezahlt ist erstmal alles erledigt. Deine Vorbehaltsbedingungen beim Zahlen kannst Du getrost vergessen. Im Unterschied zum reinen Nichtzahlen, trägst jetzt Du das Prozessrisiko.
Das ist der entscheidende Unterschied. Wenn du zahlst, auch unter Vorbehalt, musst du klagen, wenn du das Geld wieder haben willst. Wenn du nicht zahlst, müsste Faircom dich verklagen. Mit welcher Wahrscheinlichkeit die Klage im jeweiligen Fall erfolgreich ist, musst du bzw. dein Anwalt beurteilen.
Ich will ja hier nicht zu viel verraten, aber denk mal über die Frage nach, wie wahrscheinlich es ist, dass Faircom klagt und verliert.