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Faircom Quam-Mahnung Klartext


18.05.2003 15:14 - Gestartet von klartextt
Um eine Entscheidung zu treffen, brauche ich noch Antworten auf folgende Fragen:

1. Falls Faircom wirklich klagt und verliert, haben dann alle, die jetzt schon bezahlt haben einen Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn sie nicht unter Vorbehalt geleistet haben?
Ich denke nämlich, dass Faircom dieses Risiko dann nicht eingehen und sich mit dem bereits eingesammelten Geld begnügen wird. Diese würde auch erklären, warum man beim Briefversand auf das teure Einschreiben verzichtet hat.

2. Mit welchen Kosten ist wirklich zu rechnen, wenn man bei Gericht verliert und man selbst keinen Anwalt hatte.

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[1] Alexda antwortet auf klartextt
19.05.2003 15:55
Benutzer klartextt schrieb:
1. Falls Faircom wirklich klagt und verliert, haben dann alle, die jetzt schon bezahlt haben einen Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn sie nicht unter Vorbehalt geleistet haben?

Die vorbehaltlose Zahlung gleicht erstmal einer Anerkennung des Anspruchs. Ich vermute mal, dass das die Chancen vor Gericht generell verschlechtert.

Und selbst wenn du unter Vorbehalt zahlst, hast du, nachdem Faircom den ersten Prozess verloren hat, noch nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung. Du lässt dir durch Zahlung unter Vorbehalt nur die Möglichkeit offen, selbst zu klagen. Natürlich ist deine Klage sehr wahrscheinlich erfolgreich, wenn Faircom den ersten Prozess verlieren würde. Deswegen werden sie vermutlich zurückzahlen, wenn sie solvent und vernünftig sind.
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[1.1] tcsmoers antwortet auf Alexda
19.05.2003 17:51
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer klartextt schrieb:
1. Falls Faircom wirklich klagt und verliert, haben dann alle, die jetzt schon bezahlt haben einen Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn sie nicht unter Vorbehalt geleistet haben?

Die vorbehaltlose Zahlung gleicht erstmal einer Anerkennung des Anspruchs. Ich vermute mal, dass das die Chancen vor Gericht generell verschlechtert.

Und selbst wenn du unter Vorbehalt zahlst, hast du, nachdem Faircom den ersten Prozess verloren hat, noch nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung. Du lässt dir durch Zahlung unter Vorbehalt nur die Möglichkeit offen, selbst zu klagen. Natürlich ist deine Klage sehr wahrscheinlich erfolgreich, wenn Faircom den ersten Prozess verlieren würde. Deswegen werden sie vermutlich zurückzahlen,



wenn sie solvent und vernünftig sind.

Wenn Du gezahlt ist erstmal alles erledigt. Deine Vorbehaltsbedingungen beim Zahlen kannst Du getrost vergessen. Im Unterschied zum reinen Nichtzahlen, trägst jetzt Du das Prozessrisiko. Da alle Verfahren vor dem Amtsgericht stattfinden werden, ist dies für Deinen Fall uninteressant. Du musst das Klagerisiko voll übernehmen.

peso
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[1.1.1] Alexda antwortet auf tcsmoers
20.05.2003 08:54
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer klartextt schrieb:
1. Falls Faircom wirklich klagt und verliert, haben dann alle, die jetzt schon bezahlt haben einen Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn sie nicht unter Vorbehalt geleistet haben?

Die vorbehaltlose Zahlung gleicht erstmal einer Anerkennung des Anspruchs. Ich vermute mal, dass das die Chancen vor Gericht generell verschlechtert.

Und selbst wenn du unter Vorbehalt zahlst, hast du, nachdem Faircom den ersten Prozess verloren hat, noch nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung. Du lässt dir durch Zahlung unter Vorbehalt nur die Möglichkeit offen, selbst zu klagen. Natürlich ist deine Klage sehr wahrscheinlich erfolgreich, wenn Faircom den ersten Prozess verlieren würde. Deswegen werden sie vermutlich zurückzahlen, wenn sie solvent und vernünftig sind.

Wenn Du gezahlt ist erstmal alles erledigt. Deine Vorbehaltsbedingungen beim Zahlen kannst Du getrost vergessen. Im Unterschied zum reinen Nichtzahlen, trägst jetzt Du das Prozessrisiko.

Das ist der entscheidende Unterschied. Wenn du zahlst, auch unter Vorbehalt, musst du klagen, wenn du das Geld wieder haben willst. Wenn du nicht zahlst, müsste Faircom dich verklagen. Mit welcher Wahrscheinlichkeit die Klage im jeweiligen Fall erfolgreich ist, musst du bzw. dein Anwalt beurteilen.

Ich will ja hier nicht zu viel verraten, aber denk mal über die Frage nach, wie wahrscheinlich es ist, dass Faircom klagt und verliert.
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[1.1.1.1] Faircomhater antwortet auf Alexda
20.05.2003 09:53
aber denk mal über die
Frage nach, wie wahrscheinlich es ist, dass Faircom klagt und verliert.

also jetzt nochmal, nur um sicherzugehen:
nur mal angenommen, ein/e betroffene/r hat die rechnung / mahnung wirklich nicht erhalten (schreiben gehen ja immer mal verloren, bzw. "fair"com hat einfach ein paar adressaufkleber verlegt etc) - die können doch nicht einfach, nur weil sie sagen sie hatten wirklich (indianderehrenwort) ne rechnung und ne mahnung geschickt dann auf einmal klagen, oder???
dann könnte ja jeder der irgendwo glaubt gegen irgendwen ne forderung zu haben auf einmal o.g. behaupten und gleich mal klagen, oder?
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[1.1.1.1.1] Alexda antwortet auf Faircomhater
20.05.2003 10:02
Benutzer Faircomhater schrieb:
aber denk mal über die Frage nach, wie wahrscheinlich es ist, dass Faircom klagt und verliert.

die können doch nicht einfach, nur weil sie sagen sie hatten ne rechnung und ne mahnung geschickt dann auf einmal klagen, oder???

Natürlich nicht. Dazu müssen sie glaub ich mindestens per Einschreiben oder per gerichtlichem Bescheid - also nachweisbar - mahnen.
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[1.1.1.1.1.1] JFK antwortet auf Alexda
20.05.2003 11:14
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Faircomhater schrieb:
aber denk mal über die Frage nach, wie wahrscheinlich es ist, dass Faircom klagt und verliert.

die können doch nicht einfach, nur weil sie sagen sie hatten ne rechnung und ne mahnung geschickt dann auf einmal klagen, oder???

Natürlich nicht. Dazu müssen sie glaub ich mindestens per Einschreiben oder per gerichtlichem Bescheid - also nachweisbar
- mahnen.
Nach Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheides (der übrigens keinerlei rechtliche Wertung des Vorganges darstellt), hat man max. 14 Tage Zeit den Forderungen zu widersprechen (Empfehlenswert!). Dann erst kann, m.E. erfolgloses Unterfangen , eine Klage durch faircom eingereicht werden.
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[1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf Faircomhater
20.05.2003 10:33
Benutzer Faircomhater schrieb:
aber denk mal über die
Frage nach, wie wahrscheinlich es ist, dass Faircom klagt und verliert.

also jetzt nochmal, nur um sicherzugehen:
nur mal angenommen, ein/e betroffene/r hat die rechnung / mahnung wirklich nicht erhalten (schreiben gehen ja immer mal verloren, bzw. "fair"com hat einfach ein paar adressaufkleber verlegt etc) - die können doch nicht einfach, nur weil sie sagen sie hatten wirklich (indianderehrenwort) ne rechnung und ne mahnung geschickt dann auf einmal klagen, oder??? dann könnte ja jeder der irgendwo glaubt gegen irgendwen ne forderung zu haben auf einmal o.g. behaupten und gleich mal klagen, oder?

Du hast es treffend formuliert.

peso