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Faircom stellt sich tot... Aufruf zur Organisation Geschädigter!!!


04.06.2003 17:08 - Gestartet von Equity
Hallo Forumsteilnehmer,

ich hatte bisher mit der Firma Faircom eigentlich recht gute Erfahrungen gemacht (insb. Support & Zahlungsmoral) und mich im Feb. für die Aktion 'VictorVox E+ FairMedium & Premiere' entschieden - welch' fataler Fehler aus heutiger Sicht!

Nachdem ich nach einigen Wochen meine SIM-Karte und einen Scheck erhielt, folgten Mitte April auch endlich die beiden Premiere-SIM-Karten und der Receiver. Soweit so gut.
Seitdem habe ich aber keinerlei Erstattungen von Faircom erhalten!
Mittlerweile ist die laut AGB ja so 'faire' Firma Faircom mit gut 100 € im Rückstand!
Auf Faxe, Emails und Telefanrufe wird nicht reagiert bzw. man erreicht niemanden.
Langsam reicht es mir und ich erwäge zuerst ein gerichtliches Mahnverfahren und u.U. darauffolgend die Klageerhebung!!!

Da es ja hier im Forum reichlich verprellte Kunden von Faircom gibt, habe ich eine Emailadresse ( faircom-kunden@gmx.de ) eingerichtet. Eine einzelne Klage hätte wahrscheinlich keine sehr große Chance bzw. kostet jeden einzelnen Geld und Zeit. Darum möchte ich alle 'Geschädigten' bitten, mich unter dieser Adresse zu kontaktieren. Somit gäbe es vielleicht die Möglichkeit einer Sammelklage mit entsprechend größeren Erfolgsaussichten und geringeren Kosten für alle Beteiligten.
Evtl. gibt es ja auch eine Rechtsanwalt oder findigen Jurastudenten unter den Faircom-Kunden, der uns rechtlich beraten bzw. unterstützen kann!
Ich denke auf diesem Wege kommen wir vielleicht noch zu unserem Recht und Faircom sieht sich bei einem organisiertem 'Gegner' eher gezwungen einzulenken und die Verträge zu erfüllen.

Also mailt mir euren Verlauf der Dinge und die Summe der Ausstände - den gemeinsam sind wir stärker...

Mfg

Equity ( faircom-kunden@gmx.de )
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[1] Dell antwortet auf Equity
04.06.2003 17:24
Es gibt in Deutschland hierbei keine Sammelkl.....ach es lernt eh keiner...
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[2] spunk_ antwortet auf Equity
04.06.2003 17:42
Benutzer Equity schrieb:

Möglichkeit einer Sammelklage mit entsprechend größeren
hmm? wie das?

etwa mit dem system hier:
http://makeashorterlink.com/?J19A12EC4

denn ansonsten:
#######
In den USA gibt es die Möglichkeit der Sammelklage. Ein Vorbild für Deutschland?

Ja, man muss nur begrifflich trennen. Eine Sammelklage im Sinne einer Streitgenossenschaft ist sehr wohl möglich in Deutschland. In den USA ist es hingegen möglich, dass einer stellvertretend für die gesamte geschädigte Gruppe klagt - und in diese...
#######
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[3] Equity antwortet auf Equity
04.06.2003 17:54
Der Begriff 'Sammelklage' war hier wohl falsch - sowas gibt's ja in D. nicht...

Die Zivilprozeßordnung kennt aber den Begriff der 'Streitgenossenschaft'...

§ 60 [Zivilprozessordnung]:
'Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche:
Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.'

Ich (als juristischer Laie) denke das soetwas hier möglich ist.
Die eigentliche Intention ist auch primär Faircom mit einem Zusammenschluß der Kunden zu 'drohen' um so eine schnelle aussergerichtliche Lösung zu erwirken. Ein Prozess ist nur das letzte Mittel und dauert seine Zeit - allerdings sollte man Faircom die Bereitschaft dazu signalisieren und ggf. auch gemeinschaftlich klagen!

Mfg
Equity
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[4] Equity antwortet auf Equity
05.06.2003 19:24
Update:

Habe heute meine 2. Mahnung an Faircom bezgl. GG-Erstattung via Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Sollte binnen der von mir eingeräumten Frist von 14 Tagen nichts passieren, geht die ganze Sache den gerichtlichen Weg:
Erstmal ein gerichtliches Mahnverfahren und dann ggf. die Klage!

Bisher haben ja schon einige auf meinen "Aufruf" geantwortet - freue mich weiterhin über Mails und werde euch über weitere Vorhaben informieren.

P.S. : Nochmal die Mailaddi zum mitschreiben:
faircom-kunden@gmx.de
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[4.1] Equity antwortet auf Equity
16.06.2003 12:10
Hallo zusammen,

mein PC hatte leider einen Totalabsturz und ich konnte mich nicht um die Mails kümmern.

Habe ja bereits die 2. Mahnung per Einschreiben mit Rückschein an Faircom rausgeschickt. Leider haben die es scheinbar nicht nötig sowas entgegenzunehmen bzw. sich zur Post zu bemühen!
Tja Pech für Faircom würde ich mal sagen - denn billiger wird's für die nicht. Habe mich mal unverbindlich mit einem Anwalt zusammengesetzt und zwei mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt bekommen:
A) Man verklagt Faircom auf Vertragserfüllung (Ersattung der Gebühren etc.) und bekommt höchstwahrscheinlich erstmal Recht. Leider aber noch nicht unbedingt Geld - denn Faircom wird dann u.U. insolvent (richtig liquide sind die a scheinbar schon länger nicht mehr) und aus war's mit dem Geld. Man bliebe dann auf seinen Kosten sitzen und könnte nur noch beim Mobilfunkprovider und Premiere eine Kündigung aus Kulanz versuchen.
B) Man wartet noch ein paar Monate um dann evtl. sein Geld erstattet zu bekommen - aber da it es meiner Meinung nach wahrscheinlicher vom Blitz getroffen zu werden. Auch hier bleibt zum Schluß die Bettelei um Vertragsauflösung von Premeiere und dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber...

Ich werde mich wohl für Möglichkeit A) entscheiden - die werden schon sehen wie lästig Kunden mit Rechtschutzversicherung werden können...

P.S.: Das Porto für Mahnugen könnt ihr euch also sparen - Faircom holt die sowieso nicht ab bzw. nimmt sie nicht an...

Equity
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[4.1.1] Mana antwortet auf Equity
16.06.2003 12:56
Benutzer Equity schrieb:

P.S.: Das Porto für Mahnugen könnt ihr euch also sparen - Faircom holt die sowieso nicht ab bzw. nimmt sie nicht an...

Equity

Da scheine ich glatt Glück gehabt zu haben :)
Meine Rückscheine kamen an, sprich meine Schreiben gingen bei Faircom und Talkline ein.
Tja von beiden kommt keine Antwort. Aber jetzt sind die beiden erstmal am Zug. Von meiner Seite ist alles gekündigt und die Konten gesperrt für die beiden Firmen.
Anscheinend interessieren solche Kündigungen niemanden. Nicht mal ein kleiner Anruf kommt.

Tja so etwas nenn ich Kundenservice. :)

Greetz
Mana
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[4.1.1.1] Thunder2001 antwortet auf Mana
16.06.2003 13:00
Rückschein von Faircom+Talkline auch ankekommen. Noch keine Reaktion. :(

Bin erstmal für 1 Woche im Urlaub. Bis dahin sollte sich aber dann was gerührt haben.
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[4.1.1.1.1] sebber antwortet auf Thunder2001
16.06.2003 14:34
Nur leider wird bei Firmen mit Postfach jedes Einscheiben in das Postfach geworfen und als Zugestellt gemeldet.

MFG

Sebastian Welsch
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[4.1.1.1.1.1] Faircomhater antwortet auf sebber
16.06.2003 15:29
Benutzer sebber schrieb:
Nur leider wird bei Firmen mit Postfach jedes Einscheiben in das Postfach geworfen und als Zugestellt gemeldet.

MFG

Sebastian Welsch

Einwurfeinschreiben vielleicht, aber die mit Unterschrift, da liegt dann ein Zettel drin und mit dem muss man die dann am Schalter abholen und unterschreiben...
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[4.1.1.1.1.1.1] lonesome antwortet auf Faircomhater
16.06.2003 21:36
So siehts aus!

Nur ein Einschreiben MIT Rückschein garantiert euch, dass faircom den Brief bekommen hat. Ein einfaches Einschreiben bringts nicht, egal ob als Einwurf oder mit persönlicher Übergabe. Das hält leider keiner gerichtlichen Überprüfung stand! Ich habe meinen Rückschein erhalten und weiss, dass dort noch jemand körperlich anwesend ist. Nach Abschluß des ganzen Theaters mache ich erst mal ein Faß auf. Und lese dann regelmäßig mit Genuß die amlichen Bekanntmachungen. In diesem Jahr wird garantiert was über faircom zu finden sein. Da wette ich eine Kiste Bier drauf! Alleine aus den Aktionen aus diesem Jahr, wird sich kein seriöser Anbieter mehr trauen, mit denen Geschäfte zu machen.
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[4.1.1.1.1.1.1.1] holden antwortet auf lonesome
17.06.2003 15:29
hallo,
ich bin kein jurist, aber in meinen einführenden rechtsvorlesungen (für wirtschaftler) wurde mir beigebracht, daß eine willenserklärung dann als zugestellt gilt, wenn sie im einflußbereich des empfängers ankommt. und briefkasten und postfach sind einflußbereich von faircom. wenn man also beweisen kann, daß der brief im postfach angekommen ist (wofür ein einwurfeinschreiben ja ausreichen sollte), dann ist es das pech von faircom wenn sie diesen brief nicht abholen. er gilt aber vor gericht als zugestellt und die willenserklärung somit als eingetroffen.
juristen mögen mich gerne verbessern, wenn dem nicht so ist.
mfg
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1] vectrasport antwortet auf holden
17.06.2003 16:39
Benutzer holden schrieb:
hallo, ich bin kein jurist, aber in meinen einführenden rechtsvorlesungen (für wirtschaftler) wurde mir beigebracht, daß eine willenserklärung dann als zugestellt gilt, wenn sie im einflußbereich des empfängers ankommt. und briefkasten und postfach sind einflußbereich von faircom. wenn man also beweisen kann, daß der brief im postfach angekommen ist (wofür ein einwurfeinschreiben ja ausreichen sollte), dann ist es das pech von faircom wenn sie diesen brief nicht abholen. er gilt aber vor gericht als zugestellt und die willenserklärung somit als eingetroffen.
juristen mögen mich gerne verbessern, wenn dem nicht so ist.
mfg

Es gibt doch bestimmt auch "geprellte" Kunden aus demUmkreis von Bonn (dem Sitz von Faircom), oder ?? Ist da schon mal jemand persönlich hingefahren und hat denen die Meinung gesagt ?
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1] holden antwortet auf vectrasport
17.06.2003 21:14
Benutzer vectrasport schrieb:
Es gibt doch bestimmt auch "geprellte" Kunden aus demUmkreis von Bonn (dem Sitz von Faircom), oder ?? Ist da schon mal jemand persönlich hingefahren und hat denen die Meinung gesagt ?

kann ich nur empfehlen. damals bei der quam sache passierte über 2-Monate gar nichts, dann bin ich da vorbei, war freundlich aber bestimmt und hatte nach 18 stunden mein handy samt allen unterlagen.
mfg
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[4.1.2] Keks antwortet auf Equity
16.06.2003 20:53
Benutzer Equity schrieb:
P.S.: Das Porto für Mahnugen könnt ihr euch also sparen - Faircom holt die sowieso nicht ab bzw. nimmt sie nicht an...

Ganz einfach per Fax senden und den Faxbeleg aufheben. Laut Gerichtsurteiler liegt beim Faxen das Risiko beim Empfänger (sozusagen: Tinte/Toner alle oder Faxgerät kaputt? Selbst schuld!).

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de