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Faircom


25.03.2003 12:17 - Gestartet von timi
Hallo zusammen!

Es wird ja um das Faircom Premiere Angebot diskutiert.
Jeder fragt sich schließe den Vertrag ab oder nicht.
Wo liegt der Haken?

2 Argumente die dagegen sprechen.
Was passiert wenn Faircom Pleite geht?
Was passiert wenn Premiere Pleite geht?


was spricht dafür!
Super Angebot, keine Kosten!
Premiere kann man nach 12 Monaten kündigen.
Mobilfunkvertrag kann man nach 24 Monaten kündigen.
Man hätte also keine Kosten!
Kein Mindestumsatz das Handy kann man die 24 Monate in Schublade lassen.

Ich glaube es geht den meisten wie mir um den gratis Digitalreceiver.

Also stellen sich viele die Frage mach ich oder nicht?

Was sagt ihr ja oder nein!
Gibt es ein Jurist unter Euch der das ganze für sicher erklären könnte!

Timi

Link
http://www.handy-pak.de/angebote2.php?angebot=585
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[1] contagion antwortet auf timi
25.03.2003 13:24
Es wird ja um das Faircom Premiere Angebot diskutiert. Jeder fragt sich schließe den Vertrag ab oder nicht. Wo liegt der Haken?

2 Argumente die dagegen sprechen.
Was passiert wenn Faircom Pleite geht?
Was passiert wenn Premiere Pleite geht?

Diese Fragen erübrigen sich, den allem Anschein nach IST Faircom Pleite. Und dann ist das ganze kein Schnäppchen mehr.

Lies mal ein wenig nach hier im Forum...
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[] contagion antwortet auf
25.03.2003 13:33
Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie das "Abgreifen" des Receivers unter solchen Umständen durchführen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Aha! Also muss man den Vertrag nutzen, um kein Betrüger zu sein!. Danke für diese Aufklärung. - Dies zeugt von hoher rechtlicher Kompetenz.

Ganz nebenbei: es soll Firmen geben, die gerade mit Premiere-Abos und Digitalreceivern Kunden ködern und trotz vertraglicher Vereinbarung nicht für die Erstattung von Grundgebühren aufkommen. Könnte das nicht auch ein Fall von Betrug sein?

Naja, wenigstens funktioniert bei Faircom die "Rechtsabteilung" noch!

Und jetzt drohen Sie doch bitte auch mir noch rechtliche Kosequenzen an.
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[1] Erstattungen Faircom
fotograf antwortet auf contagion
25.03.2003 13:37
Hallo,

ich hab bei Faircom einen victorvox Vertrag mit Premiere Decoder. Bis heute habe ich weder die 32 Euro von Premiere noch die Grundgebührenerstattung erhalten. Geht es jemand ähnlich. Ebenso fehlt die Erstattung eines e-plus Vertrages für diesen monat.

grüße sven
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[] Dell antwortet auf
25.03.2003 13:42
Galgenhumor ist wirklich eine schöne Sache...
es ist Aussage genug wenn eine 'sehr gut geführte Firma' sich schon solcher Stilmittel bedienen muß...

peinlich, peinlich...
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[] contagion antwortet auf
25.03.2003 13:51
Ganz nebenbei: es soll Firmen geben, die gerade mit Premiere-Abos und Digitalreceivern Kunden ködern und trotz vertraglicher Vereinbarung nicht für die Erstattung von Grundgebühren aufkommen. Könnte das nicht auch ein Fall von Betrug sein?

Das wäre sicher ein Fall von Betrug. Die faircom GmbH & Co. KG grenzt sich daher von solchen Anbietern scharf ab.

Gegenüber all denen, die seit Wochen auf ihr Geld warten, ist das schlichtweg Hohn. Mit Seriosität hat so eine Aussage nichts mehr zu tun.
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[] aplmgl antwortet auf
25.03.2003 13:51
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrter User,

Kein Mindestumsatz das Handy kann man die 24 Monate in Schublade lassen.

Ich glaube es geht den meisten wie mir um den gratis Digitalreceiver.

Also stellen sich viele die Frage mach ich oder nicht?

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen angedeutete Verhalten strafbar i.S.e. sog. "Eingehungsbetruges" sein kann.

Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie das "Abgreifen" des Receivers unter solchen Umständen durchführen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Hallo Herr Hallatsch,

schön, dass sich die Fa. Faircom hier auch mal zu Wort meldet.

Vielleicht können Sie uns auch einmal zu ein oder zwei Fragen verbindlich Auskunft geben.
So schrieb z.B. ein User:

"Ich habe einen Vertrag allein mit der Firma Faircom geschlossen, deren Folge zwei (drei) weitere Verträge sind. Sollte sich die Firma Faircom nicht an Ihren Vertragsinhalt halten verlieren für mich die dadurch entstandenen Folgeverträge ebenfalls ihre Wirkung. Mir stehen allerdings als Endkunde nur die Kündigung dieser Verträge bei Faircom und eine Mitteilung an Victorfox und Premiere zur Verfügung. Sollten die o.g. Firmen weiterhin Gebühren einziehen, müsste ich diese wie Faircom rückbuchen. Das wird zwar ein Tauziehen GROSS gegen klein, aber mein Seil habe ich festgebunden!!!
Es kann nicht sein, dass Faircom sagt:... man habe Einbussen in der Vertragsleistung (geringere Erstattung GG, 2 Smartcard´s und nur 1 Receiver) weil man ja den Vertrag mit Ihnen geschlossen hat, gleichzeitig verweisen sie aber auf die Untervertragsparteien bei Problemen. (entweder Hop oder Top)Im übrigen ist zum Beispiel Premiere nicht bereit die zwei Karten gegen eine zu tauschen um so den Kartenleser im Galaxis Easy World überleben zu lassen. (Begründung:..ihr Vertragspartner ist Firma Faircom, uns ist das Problem aber bekannt..)"

Demnach müsste doch ein Koppelvertrag bestehen, da Faircom ja den Kunden nicht nur vermittelt, sondern Vergünstigungen, die dem Kunden durch Abschluss eines Vertrages zuständen (Receiver) einstreicht. Im Gegenzug wird eine Zahlung der Grundgebühren in Aussicht gestellt. Sollte diese Zahlung ausbleiben, wird der Vertrag mit Faircom wegen Nichtleistung nicht erfüllt und somit werden alle anderen Verträge, die nur auf Grundlage des ersten Vertrages abgeschlossen wurden, nichtig.
Selbst Premiere sieht dies so und verweist auf Faircom als Vertragspartner! Nach Meinung von Premiere hat man auch Anspruch auf 2 Receiver, da zwei Verträge bestehen. Dieser Anspruch könnt nur dadurch wegfallen, wenn mit Faircom ein selbstständiger Vertrag abgeschlossen wurde, der im Weiteren auch ein Premiere-Abo beinhaltet (Koppelvertrag).

MfG
aplmgl
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[1] Borusse66 antwortet auf aplmgl
26.03.2003 08:37
Benutzer aplmgl schrieb:



So schrieb z.B. ein User:

"Ich habe einen Vertrag allein mit der Firma Faircom geschlossen, deren Folge zwei (drei) weitere Verträge sind. Sollte sich die Firma Faircom nicht an Ihren Vertragsinhalt halten verlieren für mich die dadurch entstandenen Folgeverträge ebenfalls ihre Wirkung. Mir stehen allerdings als Endkunde nur die Kündigung dieser Verträge bei Faircom und eine Mitteilung an Victorfox und Premiere zur Verfügung. Sollten die o.g. Firmen weiterhin Gebühren einziehen, müsste ich diese wie Faircom rückbuchen. Das wird zwar ein Tauziehen GROSS gegen klein, aber mein Seil habe ich festgebunden!!! Es kann nicht sein, dass Faircom sagt:... man habe Einbussen in der Vertragsleistung (geringere Erstattung GG, 2 Smartcard´s und nur 1 Receiver) weil man ja den Vertrag mit Ihnen geschlossen hat, gleichzeitig verweisen sie aber auf die Untervertragsparteien bei Problemen. (entweder Hop oder Top)Im übrigen ist zum Beispiel Premiere nicht bereit die zwei Karten gegen eine zu tauschen um so den Kartenleser im Galaxis Easy World überleben zu lassen. (Begründung:..ihr Vertragspartner ist Firma Faircom, uns ist das Problem aber bekannt..)"

Demnach müsste doch ein Koppelvertrag bestehen, da Faircom ja den Kunden nicht nur vermittelt, sondern Vergünstigungen, die dem Kunden durch Abschluss eines Vertrages zuständen (Receiver) einstreicht. Im Gegenzug wird eine Zahlung der Grundgebühren in Aussicht gestellt. Sollte diese Zahlung ausbleiben, wird der Vertrag mit Faircom wegen Nichtleistung nicht erfüllt und somit werden alle anderen Verträge, die nur auf Grundlage des ersten Vertrages abgeschlossen wurden, nichtig.
Selbst Premiere sieht dies so und verweist auf Faircom als Vertragspartner! Nach Meinung von Premiere hat man auch Anspruch auf 2 Receiver, da zwei Verträge bestehen. Dieser Anspruch könnt nur dadurch wegfallen, wenn mit Faircom ein selbstständiger Vertrag abgeschlossen wurde, der im Weiteren auch ein Premiere-Abo beinhaltet (Koppelvertrag).

Genau diese Rechtsauffassung vertritt übrigens auch die Verbraucherzentrale. Ich habe wegen einer ähnlich gelagerten Sache vor ca. 2 Jahren Kontakt mit denen. Damals ging es um einen Vertrag mit VIAG Interkom. VIAG hat, nachdem ich denen die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale mitgeteilt hae, ganz schnell meinen Vertrag auf GG-befreit gestellt und mir die schon berechneten GG als Gesprächsguthaben gutgeschrieben.
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[] BenFatto antwortet auf
25.03.2003 15:26
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrter User,

Kein Mindestumsatz das Handy kann man die 24 Monate in Schublade lassen.

Ich glaube es geht den meisten wie mir um den gratis Digitalreceiver.

Also stellen sich viele die Frage mach ich oder nicht?

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen angedeutete Verhalten strafbar i.S.e. sog. "Eingehungsbetruges" sein kann.

Sorry, aber ein "Eingehungsbetrug" liegt hier meiner Meinung nach nicht vor...

Hier mal ein klassischer Fall vom 16.08.00, bei dem man an ein "Eingehungsbetrug" dachte: https://www.teltarif.de/forum/s2468/297-2.html ... sollte vielleicht auch mal zeigen dass viele Pleite-Gerüchte um Faircom einfach falsch sind ...

ich persönlich bin mit Faircom ganz zufrieden, die Gebührenerstattung hat bei meinen Verträgen immer geklappt und war auch rechtzeitig. Man muss wohl auch zugeben dass Faircom wirklich der seriöste von den gratis Handy anbietern ist (wohl ach der einzige den es schon so lange gibt).

Ich persönlich hole mir das Premiere-Paket von Faircom und hab da auch keine zweifel.

Gruss BF



Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie das "Abgreifen" des Receivers unter solchen Umständen durchführen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG
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[1] contagion antwortet auf BenFatto
25.03.2003 15:42
Ich persönlich hole mir das Premiere-Paket von Faircom und hab da auch keine zweifel.

Gruss BF



Mal ne blöde Frage: Denkst Du, das hier alle lügen? Es ist schön, wenn Du persönlich keine Zweifel hast, aber das ändert nichts daran, dass Faircom geplatze Schecks verschickt und nichts mehr überweist.

Es ist vollkommen irrelevant, ob sie in der Vergangenheit gezahlt haben oder nicht - JETZT zahlen sie jedenfalls nicht mehr!

In diesem Sinne viel Spaß mit dem überteuerten Premiere-Abo!
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[1.1] BenFatto antwortet auf contagion
25.03.2003 15:49
Benutzer contagion schrieb:
Ich persönlich hole mir das Premiere-Paket von Faircom und hab da auch keine zweifel.

Gruss BF



Mal ne blöde Frage: Denkst Du, das hier alle lügen? Es ist schön, wenn Du persönlich keine Zweifel hast, aber das ändert nichts daran, dass Faircom geplatze Schecks verschickt und nichts mehr überweist.

Es ist vollkommen irrelevant, ob sie in der Vergangenheit gezahlt haben oder nicht - JETZT zahlen sie jedenfalls nicht mehr!

In diesem Sinne viel Spaß mit dem überteuerten Premiere-Abo!

Also bei mir persönlich kommt die Gebührenerstattung für meine Verträge...

Gruss BF
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[1.1.1] alego antwortet auf BenFatto
26.03.2003 14:43
wie lange noch. bei mir kommt die monatliche erstattung nicht mehr pünklich und muß immer aufpassen, dass die zahlen. jeden monat muß ich email hinschreiben und warten, warten... bis geld kommt. verzögerung der erstattung bis 3 wochen!!
wünsche dir noch viel spaß mit faircom.
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[1.2] general antwortet auf contagion
25.03.2003 16:02
Weil seit ein paar Wochen nichts gezahlt wird, wird hier so ein Wind gemacht.

Ich habe früher auch mal einen Monat nichts bekommen, nächsten Monat gabs 2 ÜBerweisungen und die Sache war für mich gegessen.

Ich hab mir jetzt auch das Premiere Paket geholt und wüsste nicht, warum mich die Forumsteilnehmer hier davon abbringen sollten.

Immerhin bin ich seit knapp 2 Jahren zufrieden mit Faircom (bis das das Geld mal zu spaät kam s.o)
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[1.2.1] fotograf antwortet auf general
25.03.2003 16:25
Hallo,

darf man mal fragen, ob bei dir das Geld für diesen Monat schon angekommen ist ? Bei mir fehlen nämlich Grundgebühren für 2 Verträge sowie Premiere Erstattung.

Grüße
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[1.2.1.1] general antwortet auf fotograf
25.03.2003 16:33
Am 10.03 kam die Rate für Februar, laut Hotline soll die Märzrate diese Woche kommen.

Demnach steht bei mir nur eine Rate aus, und das grade mal eine Woche!
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[1.2.1.1.1] fotograf antwortet auf general
26.03.2003 16:08
Das erhielt ich soeben. Also weiter warten. Nächste Woche haben wir dann schon April.


die Erstattung wird erst nächste Woche erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Handy-Pak-Team

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Haben Sie noch Fragen?
Unsere kostenlose Hotline hilft Ihnen weiter: 0800-3247266 (bzw. 0800-FAIRCOM)
Mo.-Fr. 8:00 - 21:00 Uhr, Sa. 9:00 - 18:00 Uhr - oder senden Sie ein
Fax: 0228 - 98779-220
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[1.2.1.1.1.1] cerberus antwortet auf fotograf
26.03.2003 16:21
Ja,weil dann ein paar eingeschüchterte Ex-Quam Kunden ihre Provision zurückgezahlt haben.Irgendwie erinnert mich das langsam an ein Schneeballsystem.
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[1.2.1.1.1.1.1] Dell antwortet auf cerberus
26.03.2003 16:27
Benutzer cerberus schrieb:
Ja,weil dann ein paar eingeschüchterte Ex-Quam Kunden ihre Provision zurückgezahlt haben.Irgendwie erinnert mich das langsam an ein Schneeballsystem.

Und das zum Frühlingsanfang wo doch jeder weiß das Schnee da spätestens schmilzt...
Die Erklärung dazu findet man im heute eingetroffenen neuen Newslettergeschwafel:

>"Dieses einmalige Angebot ist nur noch für kurze Zeit >erhältlich; in den kommenden Monaten wird es definitiv kein >vergleichbares Angebot geben."

Kein Wunder das faircom nicht sehr besorgt im seinen Ruf sein muß...wo nichts lukratives anzubieten ist können auch keine Kunden abspringen

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[1.2.1.1.1.1.2] waerner antwortet auf cerberus
26.03.2003 20:01
Ich bin auch davon überzeugt das es ein Schneeballsystem ist.
Wenn man über den Suchdienst dieser nach "Handy-Pak.de oder Faircom" sucht,findet mann eine ganze Menge Beiträge der vergangenen Jahre, in denen immer wieder über die gleichen Probleme berichtet wird.Wenn dann bei einem Angebot die Beschwerden zunehmen, folgt darauf wieder ein neues "Superangebot".Als Leser drängt sich da der Verdacht auf, das durch die Neukunden die Ansprüche der Altkunden erfüllt werden.

waerner
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[] koelli antwortet auf
29.03.2003 17:04
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrter User,

Kein Mindestumsatz das Handy kann man die 24 Monate in Schublade lassen.

Ich glaube es geht den meisten wie mir um den gratis Digitalreceiver.

Also stellen sich viele die Frage mach ich oder nicht?

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen angedeutete Verhalten strafbar i.S.e. sog. "Eingehungsbetruges" sein kann.

Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie das "Abgreifen" des Receivers unter solchen Umständen durchführen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Belehren Sie mich doch bitte eines Besseren: Warum sollte es eine Straftat darstellen, wenn man einen Handyvertrag wegen der damit verbundenen Zugabe abschließt und mit den SIM-Karten überhaupt nicht telefoniert?
Kein Mobilfunkvertrag der Welt schreibt eine Zwangsnutzung vor!
So lange Händler wie Sie völlig kostenfreie Bundles anbieten, muss damit gerechnet werden, dass die Kunden nur an der Zugabe interessiert sind, jedoch nicht an der aktiven Nutzung des Handyvertrages. Daran ist nichts verwerfliches.