Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrter User,
Kein Mindestumsatz das Handy kann man die 24 Monate in Schublade lassen.
Ich glaube es geht den meisten wie mir um den gratis Digitalreceiver.
Also stellen sich viele die Frage mach ich oder nicht?
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen angedeutete Verhalten strafbar i.S.e. sog. "Eingehungsbetruges" sein kann.
Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie das "Abgreifen" des Receivers unter solchen Umständen durchführen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG
Hallo Herr Hallatsch,
schön, dass sich die Fa. Faircom hier auch mal zu Wort meldet.
Vielleicht können Sie uns auch einmal zu ein oder zwei Fragen verbindlich Auskunft geben.
So schrieb z.B. ein User:
"Ich habe einen Vertrag allein mit der Firma Faircom geschlossen, deren Folge zwei (drei) weitere Verträge sind. Sollte sich die Firma Faircom nicht an Ihren Vertragsinhalt halten verlieren für mich die dadurch entstandenen Folgeverträge ebenfalls ihre Wirkung. Mir stehen allerdings als Endkunde nur die Kündigung dieser Verträge bei Faircom und eine Mitteilung an Victorfox und Premiere zur Verfügung. Sollten die o.g. Firmen weiterhin Gebühren einziehen, müsste ich diese wie Faircom rückbuchen. Das wird zwar ein Tauziehen GROSS gegen klein, aber mein Seil habe ich festgebunden!!!
Es kann nicht sein, dass Faircom sagt:... man habe Einbussen in der Vertragsleistung (geringere Erstattung GG, 2 Smartcard´s und nur 1 Receiver) weil man ja den Vertrag mit Ihnen geschlossen hat, gleichzeitig verweisen sie aber auf die Untervertragsparteien bei Problemen. (entweder Hop oder Top)Im übrigen ist zum Beispiel Premiere nicht bereit die zwei Karten gegen eine zu tauschen um so den Kartenleser im Galaxis Easy World überleben zu lassen. (Begründung:..ihr Vertragspartner ist Firma Faircom, uns ist das Problem aber bekannt..)"
Demnach müsste doch ein Koppelvertrag bestehen, da Faircom ja den Kunden nicht nur vermittelt, sondern Vergünstigungen, die dem Kunden durch Abschluss eines Vertrages zuständen (Receiver) einstreicht. Im Gegenzug wird eine Zahlung der Grundgebühren in Aussicht gestellt. Sollte diese Zahlung ausbleiben, wird der Vertrag mit Faircom wegen Nichtleistung nicht erfüllt und somit werden alle anderen Verträge, die nur auf Grundlage des ersten Vertrages abgeschlossen wurden, nichtig.
Selbst Premiere sieht dies so und verweist auf Faircom als Vertragspartner! Nach Meinung von Premiere hat man auch Anspruch auf 2 Receiver, da zwei Verträge bestehen. Dieser Anspruch könnt nur dadurch wegfallen, wenn mit Faircom ein selbstständiger Vertrag abgeschlossen wurde, der im Weiteren auch ein Premiere-Abo beinhaltet (Koppelvertrag).
MfG
aplmgl