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keine Schonung mehr gegenüber Faircom


09.07.2003 05:08 - Gestartet von Stefan Sievers
Liebe Mitgeschädigte von Faircom!

Ihr zahlt Grundgebühren (an Premiere) für den 'Premiere-Deal' von Faircom, habt aber noch nicht einen einzigen Cent von Faircom an Grundgebührenerstattung bekommen? Anfragen werden von Faircom nicht oder mit dem Hinweis auf die 'inkonstente Datenbank' beantwortet?

Es ist wirklich an der Zeit, dass ALLE Kunden von Faircom, die berechtigte Zahlungsforderungen haben, diese auch gerichtlich durchsetzen! Eine Rechtschutzversicherung ist hierfür nicht notwendig, da es sich hier trotz der 'unterschwelligen Drohung' (wirkt für mich persönlich als 'Drohung') von Herrn Hallatsch (Zitat: 'In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.') um eine ganz klar zu erfüllende Forderung handelt, die nicht fristgerecht erbracht wurde. Die Kosten trägt in diesem Fall der Beklagte (Faircom).
Es ist meiner Meinung nach also unbedingt notwendig, dass Ihr hier nicht nur 'rumsülzt' und/oder Faircom diverse 'letzte Fristen' setzt. Setzt Faircom genau EINE Frist zur Zahlung des Euch zustehenden Geldes (mit genauer Angabe des Datums). Ist bis zu diesem Termin das Geld nicht auf Eurem Konto eingegangen, beantragt SOFORT einen Mahnbescheid über einen Anwalt. Ich habe dies über die 'Kanzlei Agnesstraße' in Bochum gemacht, weil dort der Mahnbescheid online beantragt werden kann (s. einer meiner früheren Threads). Ist also auch für Leute, die beruflich nicht die Zeit haben, einen Termin beim Anwalt zu machen, ziemlich praktisch. Hinweis (wie schon damals in meinem Beitrag): Ich hatte bisher keinerlei Kontakt zu dieser Anwaltskanzlei und bekomme keine Provision o.ä.! Die Adresse für die Beantragung eines 'Online-Mahnbescheides' lautet: www.mahnung-online.de. Wer Probleme mit dem Ausfüllen hat, kann sich gern an mich wenden (natürlich keine Rechtsberatung o.ä., weil ich kein Anwalt oder so bin).

Faircom hat lt. 'Premiere' gegen die Vertragsklausel verstoßen, dass zwei Receiver dem Kunden hätten ausgehändigt werden müssen. Faircom hat offensichtlich den Erlös für den Verkauf des zweiten Receivers in die Kalkulation mit einbezogen. Damit hätte ich kein Problem, wenn mir dadurch keine Nachteile entstehen.
Mittlerweile ist jedoch die Situation eingetreten, dass Faircom offensichtlich noch nicht einen einzigen Cent der vertraglich vereinbarten Grundgebührenerstattung für das 'Premiere'-Abo geleistet hat. Bei mir sind es z.B. 101,85 € zzgl. der letzten 'Premiere'-Gebühr vom Anfang dieses Monats (32,- €, die 'um den 15. dieses Monats erstattet werden soll). Das sind keine 'Peanuts' mehr! Zu bedenken ist ausserdem, dass Faircom von 'Premiere' bereits die Provision bekommen hat, da ich bei 'Premiere' freigeschaltet bin.
Anfragen bei Faircom werden (wenn überhaupt) mit dem Hinweis auf die mittlerweile berühmte 'inkonsistente Datenbank' beantwortet. Es wird darum gebeten, zu warten. Die GG-Erstattung kommt dann schon...

Ich glaube nicht mehr daran, dass ich Geld von Faircom für diesen Vertrag bekomme. Falls eine Zwangsvollstreckung meines ersten Mahnbescheides fruchtbar sein sollte, glaube ich nicht daran, dass die restlichen Gebühren gezahlt werden. Deshalb habe ich mich dafür entschlossen, die Herausgabe des mir lt. 'Premiere' zustehenden zweiten Receivers von Faircom zu fordern. Die Mail an Faircom (incl. der Empfangsbestätigung von Faircom; damit hat die Email vor Gericht die gleiche Gewichtung wie ein Einschreiben mit Rückschein) folgt jetzt (unnötige Leerzeilen durch das 'cut&paste' habe ich herausgenommen; ebenso habe ich neu formatiert; der Text ist aber unbearbeitet):

Anfang Email
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Von: <keine_antwortadresse@handy-pak.de>
An: xxx@gmx.de
Kopie:
Betreff: AUTOREPLY Auftrag #193102
Datum: 09 Jul 2003 01:14:28 UT

Sehr geehrter Interessent, lieber Kunde,

soeben haben wir Ihre E-Mail dankend erhalten.
Wir widmen uns den eingehenden Anliegen unserer Kunden sehr eingehend. Je nach aktuellem Arbeitsaufkommen kann es von daher durchaus sein, das Sie eine Antwort auf Ihre E-Mail erst nach einiger Zeit erhalten. Spätestens innerhalb von 24 Stunden haben wir 96 Prozent aller eingehenden E-Mails beantwortet. In wenigen Einzelfällen kann es auch länger dauern.
Es ist also auf jeden Fall gewährleistet, dass Ihre Mail beantwortet wird!
Bitte werden Sie deshalb nicht ungeduldig und sehen Sie von zusätzlichen Erinnerungsmails ab. Sollten Sie allerdings nach drei Tagen immer noch keine Antwort erhalten haben, senden Sie uns die Mail bitte ein zweites Mal oder rufen Sie uns an.
Wir möchten Sie ferner bitten, nicht direkt auf diese E-Mail zu antworten, da unter der Absenderadresse keine Nachrichten empfangen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Handy-Pak-Team
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Haben Sie noch Fragen?
Unsere kostenlose Hotline hilft Ihnen weiter: 0800-3247266 (bzw.
0800-FAIRCOM)
Mo.-Fr. 8:00 - 21:00 Uhr, Sa. 9:00 - 18:00 Uhr - oder senden Sie ein
Fax: 0228 - 98779-220
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Der Inhalt Ihrer eMail-Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Email von 'Premiere' wurde mir u.a. folgendes mitgeteilt:

--- Anfang Zitat
Nachforschungen und Testkäufe brachten ans Licht, dass das Faircom-Angebot einen eindeutigen Vertragsbruch seitens Faircom darstellt. Jeder Premiere Händler ist damals wie heute verpflichtet, die beworbenen PREMIERE SPORT und PREMIERE FILM Abos mit je einem Digital-Receiver auszugeben. Faircom hat
sich offensichtlich dafür entschieden, einen der beiden Receiver auf eigene Rechnung zu 'versilbern', unsere Vermarktungsprovision aber für beide Receiver zu kassieren.
--- Ende Zitat

Ich fordere Sie deshalb auf, mir den lt. Ihrem Händlervertrag mit 'Premiere' zustehenden zweiten Receiver bis spätestens 20.07.2003 zuzusenden. Die Seriennummer des zweiten, mir lt. 'Premiere' zustehenden Receivers lautet übrigens: 11443004109411.

Sollte ich bis zum 20.07.2003 den Receiver nicht erhalten, werde ich die Angelegenheit an die Ihnen schon (durch meinen ersten Mahnbescheid) bekannte 'Kanzlei Agnesstraße' in Bochum weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Sievers
--
Advocard ist Anwalts Liebling!
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Ende Email

Meine Email an Faircom ist urheberrechtsfrei und darf gern kopiert werden (natürlich nur ohne meinen Namen).

Wie gesagt: Wer Fragen hat, kann mich gern anmailen (stefan-faircom@gmx.de).

Gruß, Stefan

P.S.:
Habe gerade gesehen, dass Faircom offensichtlich für einen früheren Vertrag die GG (über 10,23 €) für Februar und Juni 2003 noch nicht erstattet hat. Werde das nachher mal überprüfen und Euch davon berichten. Aber jetzt muss ich in die Heia!
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[1] DrDirk antwortet auf Stefan Sievers
09.07.2003 08:09
>Eine Rechtschutzversicherung ist hierfür nicht
notwendig, da es sich hier trotz der 'unterschwelligen Drohung' (wirkt für mich persönlich als 'Drohung') von Herrn Hallatsch (Zitat: 'In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.') um eine ganz klar zu erfüllende Forderung handelt, die nicht fristgerecht erbracht wurde.

Wenn man zynisch sein wollte, könnte man dieser Äußerung des Herrn H. entnehmen, daß dieses Vorgehen eine Taktik ist, um möglichst viel Zeit zu gewinnen, damit man eventuell noch vorhandenes Vermögen des Unternehmens beiseite schaffen kann.
Schließlich gäbe es auch im Laufe des weiteren Verfahrens genügend Möglichkeiten, um Zeit zu schinden.

Faircom hat lt. 'Premiere' gegen die Vertragsklausel verstoßen, dass zwei Receiver dem Kunden hätten ausgehändigt werden müssen. Faircom hat offensichtlich den Erlös für den Verkauf des zweiten Receivers in die Kalkulation mit einbezogen.

Mir hat ein Mitarbeiter von Premiere natürlich das Gegenteil erzählt. Ich habe mit Faircom einen Vertrag geschlossen, der nur einen (kostenlosen) Receiver beinhaltet. Einen zweiten Receiver hat mir Faircom zum Kauf angeboten (knapp 200 EUR).
Das hielt der Mitarbeiter bei Premiere (der zuvor Erkundigungen bei seiner Vorgesetzten eingeholt hatte) für okay.

zzgl. der letzten 'Premiere'-Gebühr vom Anfang dieses Monats (32,- €, die 'um den
15. dieses Monats erstattet werden soll).

Wirklich? In den Vertragunterlagen steht, daß die Erstattung erstmals (frühestens) am 15. des zweiten Monats erfolgt:

"Erstmals geschieht die Erstattung um den 15. des Folgemonats der Freischaltung, sofern in dem Angebot nicht eine später beginnende Grundgebührerstattung vereinbart ist."

Könnte man sich bei Faircom angesichts dieser Regelung nicht auf den Standpunkt stellen, die Grungebühren seien stets immer mit einem Monat Verspätung zu erstatten?

Die Mail an Faircom (incl. der Empfangsbestätigung von Faircom; damit hat die Email vor Gericht die gleiche Gewichtung wie ein Einschreiben mit Rückschein)

Hättest Du dafür vielleicht eine Gerichtsentscheidung oder eine Kommentarfundstelle? Sowas suche ich nämlich schon eine Weile. Danke.

DrDirk