>Eine Rechtschutzversicherung ist hierfür nicht
notwendig, da es sich hier trotz der 'unterschwelligen Drohung' (wirkt für mich persönlich als 'Drohung') von Herrn Hallatsch (Zitat: 'In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.') um eine ganz klar zu erfüllende Forderung handelt, die nicht fristgerecht erbracht wurde.
Wenn man zynisch sein wollte, könnte man dieser Äußerung des Herrn H. entnehmen, daß dieses Vorgehen eine Taktik ist, um möglichst viel Zeit zu gewinnen, damit man eventuell noch vorhandenes Vermögen des Unternehmens beiseite schaffen kann.
Schließlich gäbe es auch im Laufe des weiteren Verfahrens genügend Möglichkeiten, um Zeit zu schinden.
Faircom hat lt. 'Premiere' gegen die Vertragsklausel verstoßen, dass zwei Receiver dem Kunden hätten ausgehändigt werden müssen. Faircom hat offensichtlich den Erlös für den Verkauf des zweiten Receivers in die Kalkulation mit einbezogen.
Mir hat ein Mitarbeiter von Premiere natürlich das Gegenteil erzählt. Ich habe mit Faircom einen Vertrag geschlossen, der nur einen (kostenlosen) Receiver beinhaltet. Einen zweiten Receiver hat mir Faircom zum Kauf angeboten (knapp 200 EUR).
Das hielt der Mitarbeiter bei Premiere (der zuvor Erkundigungen bei seiner Vorgesetzten eingeholt hatte) für okay.
zzgl. der letzten 'Premiere'-Gebühr vom Anfang dieses Monats (32,- €, die 'um den
15. dieses Monats erstattet werden soll).
Wirklich? In den Vertragunterlagen steht, daß die Erstattung erstmals (frühestens) am 15. des zweiten Monats erfolgt:
"Erstmals geschieht die Erstattung um den 15. des Folgemonats der Freischaltung, sofern in dem Angebot nicht eine später beginnende Grundgebührerstattung vereinbart ist."
Könnte man sich bei Faircom angesichts dieser Regelung nicht auf den Standpunkt stellen, die Grungebühren seien stets immer mit einem Monat Verspätung zu erstatten?
Die Mail an Faircom (incl. der Empfangsbestätigung von Faircom; damit hat die Email vor Gericht die gleiche Gewichtung wie ein Einschreiben mit Rückschein)
Hättest Du dafür vielleicht eine Gerichtsentscheidung oder eine Kommentarfundstelle? Sowas suche ich nämlich schon eine Weile. Danke.
DrDirk