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Klage wg. Betrugs gg, Faircom


04.06.2003 15:26 - Gestartet von crash64
So,

nachdem sich bei Faircom nichts tut und Premiere sich komplett raushält, geht die nächsten Tage ein Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung an Faircom raus.
Sollten daraufhin keine Antwort bzw. Erstattung der GG erfolgen geht der nächste Weg zum Anwalt und eine Klage gegen Faircom wegen Betrugs wäre sehr wahrscheinlich.

crash64
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[1] DrDirk antwortet auf crash64
04.06.2003 18:22
Benutzer crash64 schrieb:
So,

nachdem sich bei Faircom nichts tut und Premiere sich komplett raushält, geht die nächsten Tage ein Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung an Faircom raus.

Achte aber bitte darauf, daß das Einschreiben möglichst Montags bis Freitags zugestellt wird. Trifft der Postbote nämlich niemanden bei Faircom an (was wohl Samstags der Fall zu sein scheint), braucht es schonmal ein paar Tage, ehe die sich bei Faircom bequemen, das Schreiben von der Post abzuholen. Ist bei mir jedenfalls so geschehen.

Ich habe Faircom auf diesem Weg bis 10.06. eine Frist zur Zahlung gesetzt. Bin inzwischen mit über 100 EUR in unfreiwillige Vorleistung getreten. Bisher gab es keinerlei Reaktion.

DrDirk
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[1.1] daoudiat antwortet auf DrDirk
06.06.2003 08:49
Hi,
mein Anwalt hatte einen Mahnbrief mit einem Frist zum 26.05 mit der Aufforderung zur Zahlung der Rückersatungskosten geschickt. Faircom hat bis jetzt nicht drauf reagiert. Heute wird ein Mahnbescheid an Faircom und parallel zum Gericht geschickt. Zusätzlich wird eine Anzeige wegen Betrug gegen Faircom erhoben. Wer meint, dass das nicht geht, der hat sich geirrt. Denn mein Anealt kennt sein Beruf und der hat eine Anzeige gestellt. Ich werde euch über Neuigkeiten informieren.
Übrigens die GG-Ersatung für Mai kam vor einer Woche. Faircom schuldet mir noch etwa 500Euro.

Gruss
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[2] Keks antwortet auf crash64
04.06.2003 19:26
Benutzer crash64 schrieb:
Sollten daraufhin keine Antwort bzw. Erstattung der GG erfolgen geht der nächste Weg zum Anwalt und eine Klage gegen Faircom wegen Betrugs wäre sehr wahrscheinlich.

Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Dieser ist aber schwer nachzuweisen. Du solltest dir daher vorher überlegen, ob es überhaupt Sinn macht zu klagen.

Ich würde mich auf die Beschaffung meines Geldes konzentrieren (Mahnung, Mahnbescheid usw.).

Liebe Grüße, Keks.
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[2.1] captainfly antwortet auf Keks
04.06.2003 20:02
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer crash64 schrieb:
Sollten daraufhin keine Antwort bzw. Erstattung der GG erfolgen geht der nächste Weg zum Anwalt und eine Klage gegen Faircom wegen Betrugs wäre sehr wahrscheinlich.

Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Dieser ist aber schwer nachzuweisen. Du solltest dir daher vorher überlegen, ob es überhaupt Sinn macht zu klagen.

Ich würde mich auf die Beschaffung meines Geldes konzentrieren (Mahnung, Mahnbescheid usw.).


Erfreulicherweise bleibt es in unserem Rechtsstaat dem Staat höchstpersönlich vorbehalten, jemanden wegen Straftaten anzuklagen, wie auch entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Das würde sonst sicherlich ausarten, wenn jeder jeden sozusagen "auf Knast" verklagen könnte. Also zur Richtigstellung: eine Klage wegen Betruges gegen jemanden ist nicht möglich, jedoch eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wegen einer möglichen falschen Verdächtigung sollte ein solcher Weg stets gut überlegt und Beweise vorhanden sein.

Wer jedoch meint, von Faircom Geld zu bekommen, ohne dass Faircom leistet, kann natürlich zivilrechtlich vorgehen. Ein Mahnbescheid kann da ganz sinnvoll sein, ist natürlich sofort am Ende, sobald der Schuldner Widerspruch einlegt. Aber der Weg ist bei den wenigen Euro, die hier zur Diskussion stehen, gut gangbar, da nicht so teuer.

Einer Klage bei dem geringen Streitwert ist ein Schiedsverfahren vorgelagert, was hier wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Es ist natürlich auch möglich, ggf. mit Hilfe einer Rechtsberatungsstelle beim jeweiligen Amtsgericht, sich selbst zu vertreten und so auch die (eigenen) Anwaltskosten einzusparen, wenn man sich das zutraut.

Mfg

CaptainFly
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[2.1.1] Keks antwortet auf captainfly
04.06.2003 20:19
Benutzer captainfly schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Dieser ist aber schwer nachzuweisen. Du solltest dir daher vorher überlegen, ob es überhaupt Sinn macht zu klagen.

Erfreulicherweise bleibt es in unserem Rechtsstaat dem Staat höchstpersönlich vorbehalten, jemanden wegen Straftaten anzuklagen, wie auch entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Das würde sonst sicherlich ausarten, wenn jeder jeden sozusagen "auf Knast" verklagen könnte. Also zur Richtigstellung: eine Klage wegen Betruges gegen jemanden ist nicht möglich, jedoch eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Jo, das meinte ich: Strafanzeige stellen ("klagen" war falsch).

Danke, Keks.
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[2.2] giociar antwortet auf Keks
05.06.2003 17:09
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer crash64 schrieb:
Sollten daraufhin keine Antwort bzw. Erstattung der GG erfolgen geht der nächste Weg zum Anwalt und eine Klage gegen Faircom wegen Betrugs wäre sehr wahrscheinlich.

Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Dieser ist aber schwer nachzuweisen. Du solltest dir daher vorher überlegen, ob es überhaupt Sinn macht zu klagen.

Ich würde mich auf die Beschaffung meines Geldes konzentrieren (Mahnung, Mahnbescheid usw.).

Liebe Grüße, Keks.

... der Verdacht eines Betrugsfalles reicht, um Anzeige zu erstatten. Und was hier faircom gleich mit "mehreren" Kunden macht, ist sicherlich versuchter Betrug. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft nimmt dann die Ermittlungen auf. Bei der Anzeige sollte man ruhig auch mal auf dieses Forum verweisen.

Gruß
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[2.2.1] Keks antwortet auf giociar
05.06.2003 18:06
Benutzer giociar schrieb:
... der Verdacht eines Betrugsfalles reicht, um Anzeige zu erstatten. Und was hier faircom gleich mit "mehreren" Kunden macht, ist sicherlich versuchter Betrug. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft nimmt dann die Ermittlungen auf. Bei der Anzeige sollte man ruhig auch mal auf dieses Forum verweisen.

Ich glaube nicht, dass die sich dann an die tausend Beiträge durchlesen. ;)

Aber wer's nicht lassen kann: Starfanzeige kann man auch online erstattet: http://www.polizei.nrw.de/koeln/frame.html (links unter "Online-Anzeige")

Liebe Grüße, Keks.
keks.de
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[2.2.1.1] iXware antwortet auf Keks
20.06.2003 04:53
Hallo,

hat schon jemand Strafanzeige gegen Faircom in der Sache mit dem Premiere-Pack gestellt. Wenn ja würde ich mich über eine eMail von euch freuen. Mich würden sie Aktenzeichen eurer Anzeigen Interessieren.
Bei mir ist es so, daß Talkline die d2-Karte aktiviert und die Aktivierungsgebühr kassiert hat. auch werden die monatlichen Grundgebühren eingezogen, aber ich habe von Faircom weder eine Karte noch ein Telefon bekommen - vom Receiver und den Premierekarten ganz zu schweigen. Faircom hat nicht einmal auf ein persönliches Einschreiben mit Rückschein an Herrn Rolof reagiert.

Meine Bitte: schickt mir die Aktenzeichen eurer Strafanzeigen und wo ihr die Anzeige eingereicht habt.

MfG, Frank.