Benutzer Keks schrieb:
Benutzer crash64 schrieb:
Sollten daraufhin keine Antwort bzw. Erstattung der GG erfolgen geht der nächste Weg zum Anwalt und eine Klage gegen Faircom wegen Betrugs wäre sehr wahrscheinlich.
Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Dieser ist aber schwer nachzuweisen. Du solltest dir daher vorher überlegen, ob es überhaupt Sinn macht zu klagen.
Ich würde mich auf die Beschaffung meines Geldes konzentrieren (Mahnung, Mahnbescheid usw.).
Erfreulicherweise bleibt es in unserem Rechtsstaat dem Staat höchstpersönlich vorbehalten, jemanden wegen Straftaten anzuklagen, wie auch entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Das würde sonst sicherlich ausarten, wenn jeder jeden sozusagen "auf Knast" verklagen könnte. Also zur Richtigstellung: eine Klage wegen Betruges gegen jemanden ist nicht möglich, jedoch eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wegen einer möglichen falschen Verdächtigung sollte ein solcher Weg stets gut überlegt und Beweise vorhanden sein.
Wer jedoch meint, von Faircom Geld zu bekommen, ohne dass Faircom leistet, kann natürlich zivilrechtlich vorgehen. Ein Mahnbescheid kann da ganz sinnvoll sein, ist natürlich sofort am Ende, sobald der Schuldner Widerspruch einlegt. Aber der Weg ist bei den wenigen Euro, die hier zur Diskussion stehen, gut gangbar, da nicht so teuer.
Einer Klage bei dem geringen Streitwert ist ein Schiedsverfahren vorgelagert, was hier wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Es ist natürlich auch möglich, ggf. mit Hilfe einer Rechtsberatungsstelle beim jeweiligen Amtsgericht, sich selbst zu vertreten und so auch die (eigenen) Anwaltskosten einzusparen, wenn man sich das zutraut.
Mfg
CaptainFly