Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte Frau Winter, Sehr geehrte User,
klarstellungshalber sei auf folgendes hingewiesen:
"Die gebührenerstatteten Premiere-Abos kann und wird faircom aber nicht liefern, weil Premiere - wie berichtet - die Geschäftsbeziehungen einseitig gekündigt hat."
Diese Aussage ist nicht richtig und kein Teil unserer Stellungnahme. Zum heutigen Tag ist keinesfalls geklärt, ob und wann diese Abos freigeschaltet werden.
Herr Hallatsch,
ich möchte Ihnen hier noch eine eMail aus Ihrem Hause vorlegen. Zur Vereinfachung habe ich meine Frage hervorgehoben:
Sehr geehrter xxx,
...
>>Wird es überhaupt noch (irgendwann einmal) Premiere geben? >>Ist die Stornierung möglich, wenn Handy bereits genutzt wird?
Kein Premiere mehr und Storno ist möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Handy-Pak-Team
Meines Erachtens geht aus dieser eMail klar und deutlich hervor, dass es auch in Zukunft kein PREMIERE-Abo mehr geben wird. Zumindest nicht aus Ihrem Haus. Desweiteren frage ich mich, wie es überhaupt noch möglich sein soll ein Geschäftsverhältnis mit PREMIERE aufrechtzuerhalten. Meines Wissens nach ist der Vertrag von PREMIERE gekündigt worden und knapp 15.000 "verarschte" Kunden werden wohl gerne die Unstimmigkeiten bezeugen.
Im übrigen habe ich meinen Vertrag bei Ihnen bereits storniert. Dies ist per eMail geschehen. Da ich aus Ihrem Hause den Stornierungsauftragseingang bestätigt bekommen habe, erwarte ich eine zügige Bearbeitung in den nächsten Tagen. Jegliche Aussage, dass die Stornierung nur postalisch erfolgen könne bleiben davon natürlich unberührt.
MfG
NoDoubts
"Die Frage ist, was mit den Kunden passiert, die im Vertrauen darauf, dass sie ihre Premiere-Abos noch bekommen, bereits die Mobilfunkverträge genutzt haben. Laut Faircom können sie die Verträge nicht mehr stornieren - andererseits gilt auch hier, dass das Koppelangebot nicht erfüllt wurde, weil ein Vertrag nicht zustande kam. Hier kann es sich ebenfalls lohnen, auf eine Stornierung zu bestehen."
Dies ist eine überaus einseitige Ansicht. Zum einen ist das Beibehalten des Mobilfunkvertrages wirtschaftlich für den Kunden ein Nullsummengeschäft, so dass sich kein "Lohnen" in einer Stornierung erkennen läßt. Zum anderen ist keineswegs eindeutig, ob das Nutzen des Mobilfunkvertrages eine Stornierung rechtlich unmöglich macht. Sollte sich ein solcher Fall ergeben, werden wir die Konstellation prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG