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Klarstellung


27.06.2003 23:18 - Gestartet von DW123
Herr Hallatsch, stellen Sie doch bitte mal lieber klar, warum etliche Kunden seit Monaten keine GG-Erstattung erhalten ! Die bisherigen Aussagen sind entweder "nichtssagend" oder unglaubwürdig !
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[] MarcAurel antwortet auf
27.06.2003 23:42
Hallo Herr Hallatsch,

wir reden Klartext. Wer im März weiß das Premiere die Abos im
April nicht mehr zu den Märzkonditionen freischaltet handelt nach & Stgb 263 im betrügerischen Sinne. Desweiteren greift auch dasBundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. (UWG) .

Übrigens Scheckbetrug fällt auch unter & 263 STGB. Damit Sie etwas mehr Arbeit haben, ist heute von mir eine entsprechende Anzeige aufgegeben worden.

Zivilrechtlich werde ich mich am Montag mit meinem Anwalt weitere Schritte überlegen.

Hier geht es nicht um ein paar Euro. Ihre Vorgehensweise ist seit 1 Jahr immer gleich. (ArmeFirma Faircom & Böse Lieferanten und für blöd gehaltene Kunden. Siehe Quam, O2, Premiere.)
Mich wundert es immer wieder, das überhaußt noch Firmen mit Ihnen zusammen arbeiten. Meiner Erachtens wird es Zeit das man Faircom aus dem Verkehr zieht.

Anzeigen gegen Faircom laufen ja bereits mehr als genug.

Also So long. Bis zur unserer Verhandlung, wenn Sie nicht vorher das Licht ausmachen.


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[1] Keks antwortet auf MarcAurel
28.06.2003 03:21
Benutzer MarcAurel schrieb:
wir reden Klartext. Wer im März weiß das Premiere die Abos im April nicht mehr zu den Märzkonditionen freischaltet handelt nach & Stgb 263 im betrügerischen Sinne. Desweiteren greift auch dasBundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. (UWG) .

Übrigens Scheckbetrug fällt auch unter & 263 STGB.

Ich schenke dir hiermit ein paar Paragrafenzeichen: §§§§§§§§§

Bediene dich! Wenn sie alle sind, kannst du gerne Nachschub abfordern. *g*

Liebe Grüße, Keks.
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[] NoDoubts antwortet auf
28.06.2003 00:16
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte Frau Winter, Sehr geehrte User,

klarstellungshalber sei auf folgendes hingewiesen:

"Die gebührenerstatteten Premiere-Abos kann und wird faircom aber nicht liefern, weil Premiere - wie berichtet - die Geschäftsbeziehungen einseitig gekündigt hat."

Diese Aussage ist nicht richtig und kein Teil unserer Stellungnahme. Zum heutigen Tag ist keinesfalls geklärt, ob und wann diese Abos freigeschaltet werden.
Herr Hallatsch,

ich möchte Ihnen hier noch eine eMail aus Ihrem Hause vorlegen. Zur Vereinfachung habe ich meine Frage hervorgehoben:

Sehr geehrter xxx,

...

>>Wird es überhaupt noch (irgendwann einmal) Premiere geben? >>Ist die Stornierung möglich, wenn Handy bereits genutzt wird?

Kein Premiere mehr und Storno ist möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Handy-Pak-Team


Meines Erachtens geht aus dieser eMail klar und deutlich hervor, dass es auch in Zukunft kein PREMIERE-Abo mehr geben wird. Zumindest nicht aus Ihrem Haus. Desweiteren frage ich mich, wie es überhaupt noch möglich sein soll ein Geschäftsverhältnis mit PREMIERE aufrechtzuerhalten. Meines Wissens nach ist der Vertrag von PREMIERE gekündigt worden und knapp 15.000 "verarschte" Kunden werden wohl gerne die Unstimmigkeiten bezeugen.

Im übrigen habe ich meinen Vertrag bei Ihnen bereits storniert. Dies ist per eMail geschehen. Da ich aus Ihrem Hause den Stornierungsauftragseingang bestätigt bekommen habe, erwarte ich eine zügige Bearbeitung in den nächsten Tagen. Jegliche Aussage, dass die Stornierung nur postalisch erfolgen könne bleiben davon natürlich unberührt.

MfG

NoDoubts


"Die Frage ist, was mit den Kunden passiert, die im Vertrauen darauf, dass sie ihre Premiere-Abos noch bekommen, bereits die Mobilfunkverträge genutzt haben. Laut Faircom können sie die Verträge nicht mehr stornieren - andererseits gilt auch hier, dass das Koppelangebot nicht erfüllt wurde, weil ein Vertrag nicht zustande kam. Hier kann es sich ebenfalls lohnen, auf eine Stornierung zu bestehen."

Dies ist eine überaus einseitige Ansicht. Zum einen ist das Beibehalten des Mobilfunkvertrages wirtschaftlich für den Kunden ein Nullsummengeschäft, so dass sich kein "Lohnen" in einer Stornierung erkennen läßt. Zum anderen ist keineswegs eindeutig, ob das Nutzen des Mobilfunkvertrages eine Stornierung rechtlich unmöglich macht. Sollte sich ein solcher Fall ergeben, werden wir die Konstellation prüfen.

Mit freundlichen Grüßen


Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

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[] Hobbes antwortet auf
28.06.2003 08:42
Hi zusammen,

also, wenn ich mich hier so zurücklehne und die ganze Geschichte jetzt von Woche zu Woche beobachte habe ich einfach nur das Gefühl, daß die besagte Firma mit ihrem Herrn H, der lt. Spiegel 'die rechtlichen Interessen der Firma Faircom' vertritt, Euch alle nur so lange wie möglich hinhalten möchte.

Im Hintergrund wird der Laden jetzt aufgeräumt und plötzlich ist das Licht aus und Ihr steht alle dumm da, weil die Firma dann nicht mehr existiert und Ihr weiterhin alle schön von Euerm Konto die monatlichen Beitragsgebühren abgebucht bekommt.

Und der Herr H. hat es noch einmal zum Schluß geschafft Euch alle an der Nase herumzuführen und er hat dabei einige tausend Euro gespart !

Ich wette, daß alles, was man jetzt von besagter Firma zu hören bekommt nur leere Versprechungen sind.

Ich finde diesen Realkrimi wirklich sehr unterhaltsam.
So long,
Hobbes
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[] Hobbes antwortet auf
28.06.2003 08:48
...ach ja, was ich vergessen habe:

wenn ihr jetzt alle Eueren Vertrag stornieren wollt, dann schickt doch wirklich alle Eure Handys wieder zurück zu FairCom.
Ihr könnt diese dann wieder bei eBay ersteigern ;-).

Wundert Euch nur nicht, daß die GG weiterhin von Euerm Konto abgebucht wird.

Übrigens die Seiten von FairCom funktionieren immer noch nicht, komisch, komisch... ...war da nicht die Rede, daß die nur wegen technischer Probleme abgeschaltet wurden ???

Have fun,
Hobbes
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[1] NoDoubts antwortet auf Hobbes
28.06.2003 09:34
Benutzer Hobbes schrieb:
...
Übrigens die Seiten von FairCom funktionieren immer noch nicht, komisch, komisch... ...war da nicht die Rede, daß die nur wegen
technischer Probleme abgeschaltet wurden ???

Have fun,
Hobbes

Hoffentlich ist es vorbei. Vielleicht kommen wir ja noch einmal in den Genuß eines oder mehreren Ergüssen des Hr. Hallatsch. Aber viel mehr werden wir aus dem Laden wohl nicht mehr hören.

Habe ja bereits gestern gefragt, warum Hr. Hallatsch um 22:50h noch Stellungnahmen für Faircom abgibt. Denke, die sorgen grad dafür, dass der Laden abgewickelt werden kann.

Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass sich Talkline noch nicht bei den Faircom Kunden gemeldet hat. Oder zumindest hier im Forum mal etwas zu der Situation schreiben. Immerhin ist es ja so, dass viele hier den Vertrag unter den neuen Umständen wohl nicht weiterführen möchten. Also, wenn hier jemand von Talkline vorbeitummelt, würde ich mich um eine Stellungnahme sehr freuen.

Gruß,

NoDoubts
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[] Geprellt antwortet auf
28.06.2003 09:29
Benutzer Hallatsch schrieb:

[...] Zum einen ist das Beibehalten des Mobilfunkvertrages wirtschaftlich für den Kunden ein Nullsummengeschäft, so dass sich kein "Lohnen" in einer Stornierung erkennen läßt. [...]

Tatsachen bitte !
Es dürfte doch vielmehr so sein, dass, wie auch die Beiträge hier zeigen, viele Kunden eben nicht in den Genuß der Nullsumme kommen.
Wir zahlen mehrheitlich GG ohne die von faircom vertraglich zugesicherte Erstattung.
Wie da das Wort "Nullsumme" aufkommen kann ist mir ein Mysterium !
Und eine Stornierung hat doch wohl den eindeutigen Vorteil, dass wir nicht mehr zahlen - das wäre dann für mich die Nullsumme.

Geprellt...
...errechnet das Weekend über mal Nullsummen...
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[] vectrasport antwortet auf
28.06.2003 11:51
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte Frau Winter, Sehr geehrte User,

klarstellungshalber sei auf folgendes hingewiesen:

"Die gebührenerstatteten Premiere-Abos kann und wird faircom aber nicht liefern, weil Premiere - wie berichtet - die Geschäftsbeziehungen einseitig gekündigt hat."

Diese Aussage ist nicht richtig und kein Teil unserer Stellungnahme. Zum heutigen Tag ist keinesfalls geklärt, ob und wann diese Abos freigeschaltet werden.



Mit freundlichen Grüßen


Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG




Da sehe ich aber dann große Probleme auc Faircom zukommen.
Wenn der Kunde Faircom bereits in Lieferverzug gesetzt hat, hat er rechtlich die Möglichkeit einen Deckungskauf zu tätigen für den Premierereceiver (Bsp: Sommer-Angebot für 259,- EUR - was günstiger wäre als die jetzige Grundgebühr) und diese Kosten an Faircom zu belasten. Da Faircom wahrscheinlich nicht zahlen wird, wird dann also ein Mahnbescheid erlassen, auf den Faircom entweder nicht reagiert bzw. ohne gesetzliche Grundlage Widerspruch einlegt (einfach nur um die Zahlung zu verzögern). Es wird dann also zu einer Verhandlung kommen, in der Faircom dazu verpflichtet wird zu zahlen. Dies erfolgt wahrscheinlich wieder nicht, also kommt der Gerichtsvollzieher. Wenn auch dort wieder nicht gezahlt wird, kommt es zu einem Termin zur Eidesstattlichen Versicherung (Finger heben) und der Laden wird zugemacht......

Auch wenn Premiere mit Faircom nicht mehr zusammen arbeitet, besteht Faircom weiterhin die Möglichkeit bei anderen Händlern die Premiere-Abo´s abzuschließen. Dabei müßte Faircom jedoch auf die Provision verzichten....

Da sollte sich Faircom evtl. mal ganz schnell was einfallen lassen bevor auch die Mitarbeiter der Rechtsabteilung ohne Job sind und evtl. noch Ihr Gehalt einklagen müssen. Am besten den Weg des kleineren Übels gehen (Premiere anderweitig zu beschaffen anstatt nachher in Gerichtskosten zu ersticken)

Wenn Ihr also den Handy-Vertrag kündigen wollt, weil noch kein Premiere-Abo zu Stande gekommen ist, wird sich Faircom freuen, da es dann zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird !