Benutzer Hallatsch schrieb:
Zweck der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der faircom GmbH & Co.KG war , und das wissen Sie ebenso wie ich, , dass der Kunde einen Mobilfunkvertrag bekam und eine Erstattung der Grundgebühr sowie ein Handy. Der objektive Empfängerhorizont wird diesbezüglich bereits durch den gesamten Auftritt unseres Hauses über www.handy-pak.de genährt.
Genau richtig!
Fällt die Grundgebühr weg, fällt der Sinn der Erstattung weg;
Wohl kaum, denn: Schlimm genug, dass der Kunde die Nummer usw. verliert. Er muss sich auch um einen neuen, selbstverständlich grundgebührpflichtigen Vertrag bemühen. Nur gut, dass er die Erstattung hat um dann die Grundgebühr des neuen Vertrages zu bezahlen...
Und in dieser Weise wird jedes verständige Gericht die Sache auslegen.
Da sehe ich auch so.
Also: behaltet Euer Geld, Ihr braucht es für euren neuen Vertrag. Verdient ist damit gar nix...
Grüsse