Benutzer Faircomhater schrieb:
dazu mal ne frage: also eine mahnung haben die ja wohl noch nicht rausgeschickt, oder?
und ne rechnung habe ich auch nie erhalten, ihr etwa? nur weil die schreiben sie hätten was rausgeschickt... bei mir kam zumindest nix an! wie ist das dann mit dem rechtschutz? zeitlich gesehen? kennt sich da jemand aus?
cerberus hat, was die Wartezeit angeht, vollkommen recht. Im allgemeinen muß man, wenn man vorher keine Rechtsschutzversicherung hatte und also erstmals eine abschließt, 3 Monate 'warten', d.h., für Streiigkeiten aus Ereignissen der ersten 3 Monate der Versicherung zahlt sie nicht.
Um auf Deinen Plan einzugehen:
Wenn Du jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt und Faircom mit Einschreibebrief, Mahnbescheid oder Klage noch weitere 3 Monate auf sich warten läßt, dann müßte Deine neue Versicherung die Klage gegen Faircom - so Du sie verlierst -zahlen. Es sei denn, sie stellt sich auf den Standpunkt, daß das streitauslösende Ereignis der Quam-Vertrag war, und der liegt ja klar in der Vergangenheit, bevor Du versichert warst.
Ich glaube aber - jenseits aller Drohungen von Herrn Hallatsch hier im Forum -, daß der Fall, den Faircom in der Quam-Sache gegen Dich vorbringen kann, so dünn ist, daß sie eigentlich nur verlieren können. Es ging Faircom nur um Einschüchterung. Dies ergibt sich einerseits aus dem Auftreten von Herrn Hallatsch hier im Forum, andererseits aus dem Mahnen per normalem Brief.
Zum Verklagen von Faircom allgemein:
Ich glaube, daß es nicht im Interesse der meisten Leute hier im Forum ist, wenn wir wie wild Faircom verklagen. Das Problem ist, daß Faircom ja - wie schon häufig vermutet - tatsächlich pleite gehen könnte. Und dann ist niemandem von uns gedient, Klage hin oder her.
Wir alle wollen ja die GG-Erstattungen noch auf Jahre hinaus kriegen. Insofern sollte man sich Mittel überlegen, wie man gewissermaßen 'sanften' Druck auf Faircom ausüben kann.
(Bin hier leider selbst eher ratlos.)