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Und die Moral bei der Geschichte?


02.04.2003 09:55 - Gestartet von tripple-p
Auch ich habe das Schreiben bekommen und mir im ersten Moment überlegt zu zahlen. Ist ja klar ich zahl keine Grundgebühr somit brauch ich das Geld nicht mehr. Als der Ton im unteren Teil des Schreibens schärfer wurde, habe ich mich gefragt, warum haben die das nötig? Nachdem ich hier viele Threads zur rechtlichen Lage gelesen habe, habe ich mir mal Gedanken über die moralischen Hintergründe der Rückzahlung gemacht. Ist doch auch klar, die Firma ist fair und wir sind alle gute Menschen. Aber es scheint mir wie bei einem Erbfall, es wird sich um die Reste gekloppt, nur daß hier der Erblasser noch nicht tot ist. Folgendes Szenario ist mir dabei in den Sinn gekommen. Damit mir keiner was kann und Internet ja nicht wirklich anonym ist, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß alle Beteiligten und die Umstände frei erfunden sind und jegliche Ähnlichkeit mit dem echten Leben rein zufällig ist. Sorry wenn es etwas länglich wird.

Wir haben folgende Beteiligten:
Das Mobilfunkunternehmen (Mofu)
Den Vermittler 1 (V1)
Den Vermittler 2 (V2)
Und mich den Kunden Tripple-p (T)

Das Geschäftsmodell:
Das Mofu sucht neue Kunden. Wie üblich in der Branche soll das ganze so ablaufen: Der Kunde erhält vom Mofu eine Prämie. Diese hat normalerweise etwa den Wert der in zwei Jahren zu zahlenden Grundgebühr. Deswegen macht das Mofu mit T auch einen Zweijahresvertrag ohne Kündigungsmöglichkeit, damit T den Wert der Prämie auch sicher wieder zurückzahlt. Doch das Modell wird noch komplizierter. Da das Mofu nicht genug Mitarbeiter hat und nicht über den entsprechenden Kundenstamm verfügt, bedient es sich V1, V2 usw.

V1 hat folgendes Geschäftsmodell: Er erhält vom Mofu für jeden vermittelten Vertrag ein Handy und eine Provision. Das Handy schickt er an den Kunden und die Provision ist sein Verdienst. Er hat ja auch genügend Arbeit mit den Verträgen. Das ist jetzt keine Ironie, denn V1 muß ja auch von irgendetwas leben.

V2 hat ein anderes Geschäftsmodell: Er erhält vom Mofu für jeden vermittelten Vertrag eine größere Summe Geld als V1. Dafür kauft er günstige Auslaufhandys auf (mein Handy wurde zwei Monate nach Erhalt vom Markt genommen und viele der angebotenen Handys waren nicht mal mehr auf der Herstellerseite zu finden) und gibt dem Kunden pro 2 Verträgen ein Handy und eine Grundgebührenerstattung.
Dafür hat er zwei Modelle: Entweder der Kunde nimmt das Handy und V2 zahlt die Grundgebühr, dabei trägt der Kunde das Risiko, daß V2 insolvent wird oder für die Vorsichtigen unter uns V2 zieht 20% von der Grundgebührenerstattung ab und zahlt im Voraus.

Die Situation:
Jetzt tritt der eigentlich extrem unwahrscheinliche Fall auf, daß der Mofu seinen Betrieb einstellt. Er schickt allen Kunden einen netten Brief, in dem steht, daß sie ab sofort keine Grundgebühr mehr bezahlen müssen und ihr tolles Handy behalten dürfen.

Jetzt kommt T ins Spiel. Er freut sich natürlich, daß er einmal in seinem Leben mit einem Mobilfunkvertrag plus gemacht hat. Er hat natürlich auch viel telefoniert und fand den Vertrag echt klasse, zumal die Gebühren vom Ausland nach Deutschland echt günstig waren. Doch die Freude währt nur 5 Monate, danach kommt nämlich V2 auf die Idee das Geld zurückzufordern, da er es ja Grundgebührenerstattung genannt hat und T keine Grundgebühr mehr bezahlt.

T ärgert sich, daß er seinen Vertrag nicht direkt beim Mofu abgeschlossen hat. Dort hätte er die zwei tollen Handys ja behalten dürfen.

Moralisch sieht T die Lage so. Er hat mit zwei Beteiligten einen Vertrag. Mit V2 und dem Mofu. Der Vertrag mit V2 bezieht sich auf die Vermittlung eines Vertrages mit dem Mofu. Das Mofu hat V2 Geld überlassen, von dem er einen Teil behalten darf und einen Teil an T weiterleiten sollte. Das hat V2 auch gemacht und da T sein Geld im Voraus wollte hat V2 sich zusätzlich nochmals 60 Euro einstecken dürfen. T hat seine Verpflichtungen erfüllt und hat mit dem Mofu einen Zweijahresvertrag abgeschlossen und ihn nicht gekündigt. M. E. ist V2 jetzt aus dem Spiel, da er seinen Teil erfüllt hat und T auch. Der Vertrag wurde vollständig erfüllt. (Wenn ich etwas im Laden kaufe und der Händler hat schlecht kalkuliert oder die Ware ist in der nächsten Woche teurer muß ich ja auch nichts nachbezahlen) Was zwischen V2 und Mofu lief geht T nun wirklich nichts an. V2 kam aber auf die Idee die Prämie an T Grundgebührenerstattung zu nennen und deshalb versucht er jetzt wieder in's Spiel zu kommen.

T sieht in dem Begriff Grundgebührenerstattung jedoch nur eine Werbeaussage, da er nirgends unterschrieben hat, daß das Geld nur zweckgebunden zur Bezahlung der Grundgebühr verwendet werden darf. Ich darf schließlich mit meinem Prämienhandy auch machen was ich will.

Fazit:
Wenn jemand Geld zurückfordern kann ist es m.E. das Mofu. Das Geld kam ja schließlich von dort und nicht von V2. V2 hat es nur erhalten um es an T weiterzugeben und wurde für seine Arbeit mit einer Provision entlohnt. Das Mofu verzichtet auf die Rückgabe der Handys. Somit ist es für mich auch unverständlich warum Kunden von V1 ihre Handys zurückschicken. Was zwischen V1 und Mofu lief ist wirklich nicht deren Problem. Leider hat das Mofu im Schreiben nicht erwähnt, daß es auch auf die Rückzahlung der Prämien verzichtet, da die Zahlung von Prämien nicht so richtig in das Bild vom Mofu passt.

Falls das Mofu sein Geld zurückfordern würde, würde ich mir wirklich überlegen zu zahlen, auch wenn hier der Grundsatz gilt „geschenkt ist geschenkt und sichs wiederholen ist gestohlen“

An V2 würde ich mir überlegen etwas zurückzuzahlen, wenn eindeutig nachgewiesen wäre, daß der Ausdruck „Grundgebührenerstattung“ auf dem Bestellschein explizit aussagt, daß dieses Geld nur hierfür verwendet werden darf und das Geld somit noch Eigentum von V2 ist, was es m.E. nicht ist. Wenn ich dann wirklich zurückzahlen würde, dann nur in monatlichen Raten, denn genauso wie der unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, daß der Betrieb eingestellt wurde könnte es ja passieren, daß der Betrieb wieder aufgenommen wird und ich habe meinen Vertrag nicht gekündigt.

So jetzt zurück zum wahren Leben. Ich hoffe, daß mein neuer Input zu fruchtbaren Diskussionen führt und bin gespannt auf die Reaktion von Hr. H. Sorry für die schlechte Kommasetzung, aber ich kann's leider nicht besser. Mancher Andere ja auch nicht.

So long
tripple-p
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[1] giociar antwortet auf tripple-p
03.04.2003 23:49
Hi,

moralisch sehe ich die Sache genau so bzw. sehr ähnlich. Rechtlich sieht es etwas anders aus. Es werden immer nur Sachen direkt mit einem Vertragspartner abgewickelt, aber auch bei Bedarf zurück abgewickelt. So hast du gegenüber Mofu den Mobilfunkvertrag zu erfüllen. V2 hat dir bei Abschluss eine Einmalzahlung zukommen lassen, die kalkulatorisch auf die zu zahlenden Grundgebühren ( ./. 20%) basiert. Damit ist das Geschäft abgewickelt! Nur bei fälschlichen Vertrags-Angaben (von wem auch immer, das ist die hier die große Frage) platzt das Geschäft - dann ist schon nach BGB (ohne Rückgriff gemäß §812) zurück abzuwickeln ... aber wie schon gesagt, nur direkt zwischen den Vertragspartnern.
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[2] Faircomhater antwortet auf tripple-p
04.04.2003 10:42
Um es kurz zu fassen fals ich es richtig verstanden habe:
SOLL doch "Fair"com erstmal beweisen, dass sie das geld von quam nie bekommen haben, und das können sie nicht, da sie es BESTIMMT erhalten haben, sonst hätten sie es den betroffenen (den OPFERN!) ja niemals ausgezahlt, NICHT DIESE "FIRMA"!!!

Benutzer tripple-p schrieb:
Auch ich habe das Schreiben bekommen und mir im ersten Moment überlegt zu zahlen. Ist ja klar ich zahl keine Grundgebühr somit brauch ich das Geld nicht mehr. Als der Ton im unteren Teil des Schreibens schärfer wurde, habe ich mich gefragt, warum haben die das nötig? Nachdem ich hier viele Threads zur rechtlichen Lage gelesen habe, habe ich mir mal Gedanken über die moralischen Hintergründe der Rückzahlung gemacht. Ist doch auch klar, die Firma ist fair und wir sind alle gute Menschen. Aber es scheint mir wie bei einem Erbfall, es wird sich um die Reste gekloppt, nur daß hier der Erblasser noch nicht tot ist. Folgendes Szenario ist mir dabei in den Sinn gekommen. Damit mir keiner was kann und Internet ja nicht wirklich anonym ist, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß alle Beteiligten und die Umstände frei erfunden sind und jegliche Ähnlichkeit mit dem echten Leben rein zufällig ist. Sorry wenn es etwas länglich wird.

Wir haben folgende Beteiligten:
Das Mobilfunkunternehmen (Mofu)
Den Vermittler 1 (V1)
Den Vermittler 2 (V2)
Und mich den Kunden Tripple-p (T)

Das Geschäftsmodell:
Das Mofu sucht neue Kunden. Wie üblich in der Branche soll das ganze so ablaufen: Der Kunde erhält vom Mofu eine Prämie. Diese hat normalerweise etwa den Wert der in zwei Jahren zu zahlenden Grundgebühr. Deswegen macht das Mofu mit T auch einen Zweijahresvertrag ohne Kündigungsmöglichkeit, damit T den Wert der Prämie auch sicher wieder zurückzahlt. Doch das Modell wird noch komplizierter. Da das Mofu nicht genug Mitarbeiter hat und nicht über den entsprechenden Kundenstamm verfügt, bedient es sich V1, V2 usw.

V1 hat folgendes Geschäftsmodell: Er erhält vom Mofu für jeden vermittelten Vertrag ein Handy und eine Provision. Das Handy schickt er an den Kunden und die Provision ist sein Verdienst. Er hat ja auch genügend Arbeit mit den Verträgen. Das ist jetzt keine Ironie, denn V1 muß ja auch von irgendetwas leben.

V2 hat ein anderes Geschäftsmodell: Er erhält vom Mofu für jeden vermittelten Vertrag eine größere Summe Geld als V1. Dafür kauft er günstige Auslaufhandys auf (mein Handy wurde zwei Monate nach Erhalt vom Markt genommen und viele der angebotenen Handys waren nicht mal mehr auf der Herstellerseite zu finden) und gibt dem Kunden pro 2 Verträgen ein Handy und eine Grundgebührenerstattung. Dafür hat er zwei Modelle: Entweder der Kunde nimmt das Handy und V2 zahlt die Grundgebühr, dabei trägt der Kunde das Risiko, daß V2 insolvent wird oder für die Vorsichtigen unter uns V2 zieht 20% von der Grundgebührenerstattung ab und zahlt im Voraus.

Die Situation:
Jetzt tritt der eigentlich extrem unwahrscheinliche Fall auf, daß der Mofu seinen Betrieb einstellt. Er schickt allen Kunden einen netten Brief, in dem steht, daß sie ab sofort keine Grundgebühr mehr bezahlen müssen und ihr tolles Handy behalten dürfen.

Jetzt kommt T ins Spiel. Er freut sich natürlich, daß er einmal in seinem Leben mit einem Mobilfunkvertrag plus gemacht hat. Er hat natürlich auch viel telefoniert und fand den Vertrag echt klasse, zumal die Gebühren vom Ausland nach Deutschland echt günstig waren. Doch die Freude währt nur 5 Monate, danach kommt nämlich V2 auf die Idee das Geld zurückzufordern, da er es ja Grundgebührenerstattung genannt hat und T keine Grundgebühr mehr bezahlt.

T ärgert sich, daß er seinen Vertrag nicht direkt beim Mofu abgeschlossen hat. Dort hätte er die zwei tollen Handys ja behalten dürfen.

Moralisch sieht T die Lage so. Er hat mit zwei Beteiligten einen Vertrag. Mit V2 und dem Mofu. Der Vertrag mit V2 bezieht sich auf die Vermittlung eines Vertrages mit dem Mofu. Das Mofu hat V2 Geld überlassen, von dem er einen Teil behalten darf und einen Teil an T weiterleiten sollte. Das hat V2 auch gemacht und da T sein Geld im Voraus wollte hat V2 sich zusätzlich nochmals 60 Euro einstecken dürfen. T hat seine Verpflichtungen erfüllt und hat mit dem Mofu einen Zweijahresvertrag abgeschlossen und ihn nicht gekündigt. M. E. ist V2 jetzt aus dem Spiel, da er seinen Teil erfüllt hat und T auch. Der Vertrag wurde vollständig erfüllt. (Wenn ich etwas im Laden kaufe und der Händler hat schlecht kalkuliert oder die Ware ist in der nächsten Woche teurer muß ich ja auch nichts nachbezahlen) Was zwischen V2 und Mofu lief geht T nun wirklich nichts an. V2 kam aber auf die Idee die Prämie an T Grundgebührenerstattung zu nennen und deshalb versucht er jetzt wieder in's Spiel zu kommen.

T sieht in dem Begriff Grundgebührenerstattung jedoch nur eine Werbeaussage, da er nirgends unterschrieben hat, daß das Geld nur zweckgebunden zur Bezahlung der Grundgebühr verwendet werden darf. Ich darf schließlich mit meinem Prämienhandy auch machen was ich will.

Fazit:
Wenn jemand Geld zurückfordern kann ist es m.E. das Mofu. Das Geld kam ja schließlich von dort und nicht von V2. V2 hat es nur erhalten um es an T weiterzugeben und wurde für seine Arbeit mit einer Provision entlohnt. Das Mofu verzichtet auf die Rückgabe der Handys. Somit ist es für mich auch unverständlich warum Kunden von V1 ihre Handys zurückschicken. Was zwischen V1 und Mofu lief ist wirklich nicht deren Problem. Leider hat das Mofu im Schreiben nicht erwähnt, daß es auch auf die Rückzahlung der Prämien verzichtet, da die Zahlung von Prämien nicht so richtig in das Bild vom Mofu passt.

Falls das Mofu sein Geld zurückfordern würde, würde ich mir wirklich überlegen zu zahlen, auch wenn hier der Grundsatz gilt „geschenkt ist geschenkt und sichs wiederholen ist gestohlen“

An V2 würde ich mir überlegen etwas zurückzuzahlen, wenn eindeutig nachgewiesen wäre, daß der Ausdruck „Grundgebührenerstattung“ auf dem Bestellschein explizit aussagt, daß dieses Geld nur hierfür verwendet werden darf und das Geld somit noch Eigentum von V2 ist, was es m.E. nicht ist. Wenn ich dann wirklich zurückzahlen würde, dann nur in monatlichen Raten, denn genauso wie der unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, daß der Betrieb eingestellt wurde könnte es ja passieren, daß der Betrieb wieder aufgenommen wird und ich habe meinen Vertrag nicht gekündigt.

So jetzt zurück zum wahren Leben. Ich hoffe, daß mein neuer Input zu fruchtbaren Diskussionen führt und bin gespannt auf die Reaktion von Hr. H. Sorry für die schlechte Kommasetzung, aber ich kann's leider nicht besser. Mancher Andere ja auch nicht.

So long
tripple-p
Menü
[2.1] accolon antwortet auf Faircomhater
04.04.2003 17:13
TOFU schlecht.
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[2.1.1] Elke2002 antwortet auf accolon
04.04.2003 21:03
Benutzer accolon schrieb:
TOFU schlecht.

Ich hoffe, ich bin nicht die Einzige, die diese Abkürzung erst einmal nachschlagen musste? ;-)
(z. B. unter: http://www.rhusmann.de/kuerzel/kuer0f7e.htm)

"Die Ähnlichkeit dieser Abkürzung mit dem gebräuchlichen Wort für einen asiatischen Sojabohnenkäse ist nicht ganz zufällig."
*g*

- Elke