Hallo,
ich hatte ja ein zweites Mal an Victorvox geschrieben. Von alleine haben die sich jedoch nicht bei mir gemeldet. Ich hatte bei denen angerufen und an mein Schreiben erinnert. Daraufhin bekam ich einen Anruf, dass ein neues Schreiben an mich übersandt wurde. Über den Inhalt konnte man mir aber nichts sagen.
Als ich dann den Brief am Samstag erhielt, viel ich fast aus allen Wolken. Der Brief hatte exakt den gleichen Text, wie meine erste Ablehnung. Es wurde mit keinem Wort auf meine zweite Anfrage reagiert, in der ich auch deutlich auf das Nichtzutreffen einiger Aussagen des ersten Briefes hingewiesen wurde.
Hier der Inhalt:
IHRE REKLAMATION
Sehr geehrt...........
vielen Dank für Ihr Schreiben, zu dem wir Ihnen folgendes mitteilen:
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen reklamierten Erstattungen Ihres erworbenen Premiereabo's nicht von der Firma VICOTVOX AG (steht da wirklich so! Tippfehler) übernommen werden.
(Ich hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die versprochenen Erstattungen sich auch auf den Mobilfunkvertrag beziehen.)
Auch einer von Ihnen angesprochenen Kündigung können wir bedauerlicherweise nicht entsprechen.
Der Zusatzartikel "Premiereabo" wurde von der Firma Faircom on Top zu dem von der VICTORVOX AG ausgegebenen Angebot angepriesen, es handelt sich dabei um ein eigenständiges Angebot dieses Händlers, so dass auch dieser für die Erfüllung der Ihnen zugesagten Leistungen alleinig einzustehen hat.
Dies war auch für Sie durchaus erkennbar, da die Vermarktung von Artikeln der Firma Premiere nicht zum Kerngeschäft der VICTORVOX AG gehört.
Somit können wir Ihrer Reklamation bedauerlicherweise nicht entsprechen und müssen Sie leider nochmals an die Firma Faircom verweisen.
Falls Sie zusätzliche Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Besuchen Sie auch unsere Homepage unter www.victorvox.de. Hier können Sie weitere Informationen erhalten und Änderungen eigenständig vornehmen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr VICTORVOX-Team
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Mein 1. Anschreiben an VictorVox hatte folgenden Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf unser Telefonat von gestern und schildere Ihnen die Gesamtsituation auf schriftlichem Wege.
Ich habe Ende Januar das Angebot der Fa. Faircom angenommen und einen Koppelvertrag abgeschlossen, der folgendes beinhaltet:
1. Einen e-plus Fair Medium-Vertrag bei VictorVox
Faircom hat im Vertrag zugesagt, die Grundgebühr in Höhe von 9,65 Euro monatlich zu erstatten.
2. Je ein Premiere-Film und ein Premiere-Sport-Abo
Faircom hat im Vertrag zugesagt, die Abo-Gebühr für die beiden Abos (32 Euro) monatlich zu erstatten.
Zunächst wurde ich von Ihnen freigeschaltet und habe von der Fa. Faircom die Mobilfunkkarte erhalten. Nach langer Wartezeit wurde ich am 29.03.2003 für Premiere freigeschaltet. Leider ist es so, dass die Fa. Faircom ihrer Erstattungspflicht für Premiere trotz mehrerer Erinnerungen nicht nachkommt. Durch die Grundgebührenbefreiung von 6 Monaten (Rechnungsgutschrift) Ihrerseits, müsste ich für den Mobilfunkvertrag erst ab September mit Erstattungen der Fa. Faircom rechnen. Auf Grund der aktuellen Lage, die Sie auch aus entsprechenden Internetseiten ( z. B.
https://www.teltarif.de/forum/s10178/ oder auch http://www.spiegel.de/
netzwelt/netzkultur/0,1518,254621,00.html ) entnehmen können, ist damit aber wohl eher nicht zu rechnen.
Im Spielel-Online-Artikel hat sich Premiere dahingehend geäußert, dass den Kunden, denen die Abo-Gebühr nicht erstattet wird, ein besonderes Angebot gemacht werden soll, bzw. bei Nichtannahme dieses Angebots die Möglichkeit der sofortigen Beendigung des Abos eingeräumt wird.
Weiterhin weiß ich auch, dass die Fa. Talkline (Faircom hatte hiermit ein Nachfolgeangebot zu ähnlichen Bedingungen offeriert) auf Anfrage entsprechende Mobilfunkverträge storniert hat.
Nachweislich hält sich die Fa. Faircom nicht an den mit mir geschlossenen Vertrag. Mir ist dadurch schon jetzt ein Schaden in Höhe von 128 Euro entstanden. Pro Monat steigt die Schadenshöhe um über 40 Euro.
Faircom hat damit geworben, dass der Kunde ein Jahr kostenlos Premiere erhält, sowie für zwei Jahre die Mobilfunkgrundgebühr erstattet bekommt. Und eben diese Erstattungen, die für mich überhaupt nur der Anlass für das Eingehen dieses Koppelvertrages waren, bleiben ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen aus. Einigen anderen Kunden der Fa. Faircom sind sogar ungedeckte Schecks übersandt worden (Quelle: u. a. www.teltarif.de oder auch ein Bericht in WISO beim ZDF).
Ich möchte Sie bitten, den Mobilfunkvertrag aus den o. g. Gründen aufzulösen. Weiterhin bitte ich Sie, zu beachten, dass ich bisher noch keine Leistungen in Anspruch genommen habe. Die SIM-Karte ist bisher noch nicht benutzt worden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Ich erhielt obige Antwort von VictorVox.
Danach verfasste ich ein zweites Schreiben mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Brief mit der Ablehnung meines Kündigungswunsches habe ich erhalten. Da ich aber davon ausgehe, dass ein Missverständnis vorliegt, möchte ich Ihnen nochmals die Gesamtsituation schildern.
Ich habe Ende Januar das Angebot der Fa. Faircom angenommen und einen Koppelvertrag abgeschlossen, der folgendes beinhaltet:
1. Einen e-plus Fair Medium-Vertrag bei VictorVox
Faircom hat im Vertrag zugesagt, die Grundgebühr in Höhe von 9,65 Euro monatlich zu erstatten.
2. Je ein Premiere-Film und ein Premiere-Sport-Abo
Faircom hat im Vertrag zugesagt, die Abo-Gebühr für die beiden Abos (32 Euro) monatlich zu erstatten.
Zunächst wurde ich von Ihnen freigeschaltet und habe von der Fa. Faircom die Mobilfunkkarte erhalten. Nach langer Wartezeit wurde ich am 29.03.2003 für Premiere freigeschaltet. Leider ist es so, dass die Fa. Faircom ihrer Erstattungspflicht trotz mehrerer Erinnerungen nicht nachkommt. Durch die Grundgebührenbefreiung von 6 Monaten (Rechnungsgutschrift) Ihrerseits, müsste ich für den Mobilfunkvertrag erst ab September mit Erstattungen der Fa. Faircom rechnen. Auf Grund der aktuellen Lage, die Sie auch aus entsprechenden Internetseiten ( z. B. https://www.teltarif.de/forum/s10178/ oder auch http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,254621,00.html ) entnehmen können und auf Grund der Nichterstattung des Premiere-Teils, ist damit aber wohl eher nicht zu rechnen.
Im Spielel-Online-Artikel hat sich Premiere dahingehend geäußert, dass den Kunden, denen die Abo-Gebühr nicht erstattet wird, ein besonderes Angebot gemacht werden soll, bzw. bei Nichtannahme dieses Angebots die Möglichkeit der sofortigen Beendigung des Abos eingeräumt wird.
Nachweislich hält sich die Fa. Faircom nicht an den mit mir geschlossenen Vertrag. Mir ist dadurch schon jetzt ein Schaden in Höhe von 128 Euro entstanden. Pro Monat steigt die Schadenshöhe um über 40 Euro.
In Ihrer Ablehnung verweisen Sie immer wieder auf den Premiere-Teil, der nicht zu Ihrem Angebot gehört. Dies ist auch völlig unstrittig. Ich hatte den Premiere-Teil auch bekommen, nur die Erstattungen seitens Faircom sind nicht erfüllt worden. Diese Erstattungszusage gilt sowohl für den Premiere-Teil als auch für den Mobilfunkteil. Ein Auszug (Kopie) des Vertrages mit der Fa. Faircom füge ich Ihnen bei. Die Klausel über die Erstattungen der Fa. Faircom habe ich markiert.
Weiterhin hat die Fa. Faircom in diesem Schriftstück das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 BGB erlöschen lassen. Dies ist lt. Verbraucherschutzverband nicht zulässig.
Faircom hat u. a. damit geworben, dass der Kunde ein Jahr kostenlos Premiere erhält, sowie für zwei Jahre die Mobilfunkgrundgebühr erstattet bekommt. Und eben diese Erstattungen, die für mich überhaupt nur der Anlass für das Eingehen dieses Koppelvertrages waren, bleiben ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen aus. Einigen anderen Kunden der Fa. Faircom sind sogar ungedeckte Schecks übersandt worden (Quelle: u. a. www.teltarif.de oder auch ein Bericht in WISO beim ZDF). Dies lässt schon Zweifel über die Seriosität der Fa. Faircom aufkommen. Weiterhin haben kürzlich wohl auch der Netzbetreiber O2 sowie die Fa. Talkline die Zusammenarbeit mit der Fa. Faircom beendet. Nach eigener Aussage eines Mitarbeiters von Premiere, hat wohl auch Premiere vor, rechtliche Schritte gegen die Fa. Faircom einzuleiten, da bei dem Angebot von der Fa. Faircom wohl mehrfach gegen die Bedingungen von Premiere verstoßen wurde.
Unter Anerkennung der nicht geleisteten Erstattungen hat Premiere gestern eine vorzeitige Beendigung des Abos akzeptiert. Nach Meinung von Verbraucherschutzverbänden ist das Zustandekommen dieser Verträge wohl zweifelhaft. Es handelt sich um Koppelverträge die ich mit der Fa. Faircom als Vermittler und Vertragspartner geschlossen habe. d. h., das alle Verträge zustande kommen müssen, um Gültigkeit zu erlangen.
1. Vertrag: Mobilfunkvertrag mit VictorVox
2. Vertrag: Premiere-Film-Abo
3. Vertrag: Premiere-Sport-Abo
4. Vertrag: Erstattung der Gebühren für Verträge 1 – 3
Der 4. Vertrag wird von der Fa. Faircom nicht erfüllt. Somit sind nach Auskunft der Verbraucherschutzverbände die anderen Verträge zweifelhafter Natur. Diese Verträge wären ja ohne den Vertrag zur Erstattung der anfallenden Grundgebühren gar nicht abgeschlossen worden.
Premiere hat ja auch unter Berücksichtigung der o. g. Gründe eine vorzeitige Vertragsbeendigung akzeptiert. Wie man aus dem Forum von www.teltarif.de entnehmen kann, sind die beiden Mobilfunkunternehmen Cellway und Talkline auch bereit die Mobilfunkverträge aufzulösen. (Cellway und Talkline waren die Mobilfunkanbieter der Nachfolgeangebote der Fa. Faircom. Die Konditionen blieben nahezu die gleichen, wie oben angegeben)
Ich bitte Sie hiermit nochmals, den Mobilfunkvertrag unter Berücksichtigung der besonderen Gründe vorzeitig aufzulösen. Ich weise auch nochmals darauf hin, dass ich bisher keinerlei Leistungen von Ihnen in Anspruch genommen habe und nehmen werde, d. h. die Mobilfunkkarte wurde nicht aus dem Umschlag entfernt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Auf diesen Brief erhielt ich wieder die exakt gleiche Antwort von VictorVox. Man hat sich nicht mal die Mühe gemacht, dass Datum in der Anwort zu ändern.
Gruß
mikre