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Pfändung erfolgreich!


22.09.2003 22:49 - Gestartet von dirkko
Mal zur Abwechslung gute Nachrichten von Faircom!

Folgendes teilt mir meine Rechtanwältung heute mit:

Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXXX/03 Bochum, den 22.09.03

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit heutiger Post hat uns die Dresdner Bank mitgeteilt, dass die Pfändung des Bankguthabens in Ihrer Mahnangelegenheit (XXXX ./. Roloff - AZ: XXXX/03) in Höhe von 259,86 Euro erfolgreich gewesen ist.

Bezüglich zukünftiger Einzahlungen auf das Bankkonto besteht die Kontopfändung weiter, da durch die Pfändung noch nicht der insgesamt ausstehende Forderungsbetrag beglichen wurde. Erst wenn uns die Abrechnung des Gerichtsvollziehers über die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die genannte Bank vorliegt, kann unsererseits genau berechnet, in welcher Höhe ggf. noch ein offener Forderungsbetrag besteht.

Sobald der gepfändete Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, werden Sie von uns diesbezüglich weiter benachrichtigt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 0234-9586523). Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mahnung-Online-Team

PS: Die Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Petra Steude wurde am 24.04.03. von der Anwalts-Aktiengesellschaft i.G. Kanzlei Agnesstraße übernommen. Vorsitzende des Vorstandes der AG ist Rechtsanwältin Petra Steude. Für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten ändert sich jedoch hierdurch nichts.

Mahnung-Online - http://www.mahnung-online.de

Anwalts-AG i.G. Kanzlei Agnesstraße - http://www.rechtspraxis.de Agnesstraße 22+34 44791 Bochum

Tel. 0234-9586523
Fax. 0234-9586527


Wer meinte da noch, dass wir hier im Forum nur rumlabern und uns von Hallatsch und Roloff vertrösten lassen?
So nicht meine Herren!
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[1] tcsmoers antwortet auf dirkko
22.09.2003 23:36
Benutzer dirkko schrieb:
Mal zur Abwechslung gute Nachrichten von Faircom!

Folgendes teilt mir meine Rechtanwältung heute mit:

Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXXX/03 XXXX/03 Bochum, den 22.09.03

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit heutiger Post hat uns die Dresdner Bank mitgeteilt, dass die Pfändung des Bankguthabens in Ihrer Mahnangelegenheit (XXXX ./. Roloff - AZ: XXXX/03) in Höhe von 259,86 Euro erfolgreich
gewesen ist.

Bezüglich zukünftiger Einzahlungen auf das Bankkonto besteht die Kontopfändung weiter, da durch die Pfändung noch nicht der insgesamt ausstehende Forderungsbetrag beglichen wurde. Erst wenn uns die Abrechnung des Gerichtsvollziehers über die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die genannte Bank vorliegt, kann unsererseits genau berechnet, in welcher Höhe ggf. noch ein offener Forderungsbetrag besteht.

Sobald der gepfändete Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, werden Sie von uns diesbezüglich weiter benachrichtigt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 0234-9586523). Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mahnung-Online-Team

PS: Die Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Petra Steude wurde am 24.04.03. von der Anwalts-Aktiengesellschaft i.G. Kanzlei Agnesstraße übernommen. Vorsitzende des Vorstandes der AG ist Rechtsanwältin Petra Steude. Für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten ändert sich jedoch hierdurch nichts.

Mahnung-Online - http://www.mahnung-online.de

Anwalts-AG i.G. Kanzlei Agnesstraße - http://www.rechtspraxis.de Agnesstraße 22+34 44791 Bochum

Tel. 0234-9586523
Fax. 0234-9586527


Wer meinte da noch, dass wir hier im Forum nur rumlabern und uns von Hallatsch und Roloff vertrösten lassen?

U.a. ich.

Leider gibt es einfach zu wenig Leute, die Nägel mit Köpfen machen. Die meisten labern hier leider wirklich nur rum. Wenn ich schon die letzten Threads in Sachen Kündigung O 2 gelesen habe. Es sind leider einfach zu viele Schaumschläger hier vorhanden.

peso


So nicht meine Herren!
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[2] olszynski antwortet auf dirkko
23.09.2003 15:12
Benutzer dirkko schrieb:
<snip>

Wer meinte da noch, dass wir hier im Forum nur rumlabern und uns von Hallatsch und Roloff vertrösten lassen? So nicht meine Herren!
Jawohl, schon der zweite bei dem alles einwandfrei geklappt hat :-) Spitze! Gratulation... und immer schön weiter mahnen........
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[2.1] grinsefrau antwortet auf olszynski
23.09.2003 15:34
...und wo sind die restlichen 9 9 9 8 ? ? ? ? ?



Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
<snip>

Wer meinte da noch, dass wir hier im Forum nur rumlabern und uns von Hallatsch und Roloff vertrösten lassen? So nicht meine Herren!
Jawohl, schon der zweite bei dem alles einwandfrei geklappt hat
:-) Spitze! Gratulation... und immer schön weiter mahnen........
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[2.1.1] o2 - can do? antwortet auf grinsefrau
23.09.2003 15:38
Die warten erst mal ab, wie sich die Sache entwickelt, um dann die Zeit dafür zu investieren.
Oder die wollen schon gar nichts mehr mit der Sache zu tun haben und haben intern abgeschlossen.
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[2.1.1.1] dirkko antwortet auf o2 - can do?
23.09.2003 15:53
Zeit investieren?
Das ganze hat mich max. 10 Minuten gekostet...
So lange hat es gedauert, die Formulare bei der Rechtsanwaltskanzlei online (!) auszufüllen, die Vollmacht dorthin zu faxen und damit war mein Teil erledigt.
Alles andere ging von allein.

Und abgewartet hab ich lang genug (März - Juli). Zahlungen Faircoms wäre jederzeit möglich gewesen. Vertrösten lasse ich mich nicht unbegrenzt.

Benutzer o2 - can do? schrieb:
Die warten erst mal ab, wie sich die Sache entwickelt, um dann die Zeit dafür zu investieren.
Oder die wollen schon gar nichts mehr mit der Sache zu tun
haben und haben intern abgeschlossen.
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[2.1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf dirkko
23.09.2003 15:55
Es gibt sehr viele Leute, die sich diese 10 Minuten Zeit nicht nehmen und erst mal abwarten, ob sich die Arbeit lohnt. Interpretiere es wie Du willst. Fakt ist nun mal, dass nicht sehr viele Leute aktiv werden.
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[2.1.1.1.2] Faircomhater antwortet auf dirkko
23.09.2003 16:03
Benutzer dirkko schrieb:
Zeit investieren? Das ganze hat mich max. 10 Minuten gekostet... So lange hat es gedauert, die Formulare bei der Rechtsanwaltskanzlei online (!) auszufüllen, die Vollmacht dorthin zu faxen und damit war mein Teil erledigt.
Alles andere ging von allein.

Und abgewartet hab ich lang genug (März - Juli). Zahlungen Faircoms wäre jederzeit möglich gewesen. Vertrösten lasse ich mich nicht unbegrenzt.

Benutzer o2 - can do? schrieb:
Die warten erst mal ab, wie sich die Sache entwickelt, um dann die Zeit dafür zu investieren.
Oder die wollen schon gar nichts mehr mit der Sache zu tun haben und haben intern abgeschlossen.

die meisten werden wohl unberechtigterweise angst vor irgendwelchen pseudo-folgen haben...

ich kann nur hoffen, dass deinem beispiel viele folgen, ich bin jetzt auf jeden fall auch überzeugt, hallo herr roll-on von "fair"com sowie der arbeitslose lulatsch - freut euch - es gibt was zu tun, braucht ihr auch keine datenbank für ;-)
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[2.2] dirkko antwortet auf olszynski
23.09.2003 15:55
DANKE!

Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst.
Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren Grundgebührerstattungen rechnen.

Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
<snip>

Wer meinte da noch, dass wir hier im Forum nur rumlabern und uns von Hallatsch und Roloff vertrösten lassen? So nicht meine Herren!
Jawohl, schon der zweite bei dem alles einwandfrei geklappt hat
:-) Spitze! Gratulation... und immer schön weiter mahnen........
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[2.2.1] RE: Pfändung Faircom
grinsefrau antwortet auf dirkko
23.09.2003 16:15
o. T.

Benutzer dirkko schrieb:
DANKE!

Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst.
Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren
Grundgebührerstattungen rechnen.

Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
<snip>

Wer meinte da noch, dass wir hier im Forum nur rumlabern und uns von Hallatsch und Roloff vertrösten lassen? So nicht meine Herren!
Jawohl, schon der zweite bei dem alles einwandfrei geklappt hat
:-) Spitze! Gratulation... und immer schön weiter mahnen........
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[2.2.2] georggarrecht antwortet auf dirkko
23.09.2003 18:13
Benutzer dirkko schrieb:
DANKE!

Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst.
Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren
Grundgebührerstattungen rechnen.


falsch ! Lt. Faircom Vertrag gehen nur die Handy-GG-Erstattungen komplett flöten. In der Premiere Sektion stehen keine Konsequenzen. Oder gab es verschiedene Vertragstexte ???
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[2.2.2.1] dirkko antwortet auf georggarrecht
23.09.2003 21:18
???

Das versteh ich aber nun nocht so recht. Wo ist denn die Forderung, die ich mahnen soll?
Ich habe meine Premiere-Gebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung), ich habe meine Mobilfunk-Vertragsgebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung).
Weitere Gebühren fallen bei mir nicht an, da beide Verträge aufgehoben sind.

Also hat Faircom alles erstattet (inkl. Rechtsanwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher und Zinsen)...

Benutzer georggarrecht schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
DANKE!

Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst. Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren Grundgebührerstattungen rechnen.


falsch ! Lt. Faircom Vertrag gehen nur die Handy-GG-Erstattungen komplett flöten. In der Premiere Sektion stehen keine Konsequenzen. Oder gab es verschiedene
Vertragstexte ???
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[2.2.2.1.1] georggarrecht antwortet auf dirkko
24.09.2003 09:15
Oh sorry.

Man sollte ja den ganzen Beitrag lesen. Ist mir leider entgangen, daß Du ja erfolgreich gemahnt hattest.

Brille tut not :-)))

Danke für Hinweis...


Benutzer dirkko schrieb:
???

Das versteh ich aber nun nocht so recht. Wo ist denn die Forderung, die ich mahnen soll?
Ich habe meine Premiere-Gebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung), ich habe meine Mobilfunk-Vertragsgebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung).
Weitere Gebühren fallen bei mir nicht an, da beide Verträge aufgehoben sind.

Also hat Faircom alles erstattet (inkl. Rechtsanwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher und Zinsen)...

Benutzer georggarrecht schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
DANKE!

Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst. Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren Grundgebührerstattungen rechnen.


falsch ! Lt. Faircom Vertrag gehen nur die Handy-GG-Erstattungen komplett flöten. In der Premiere Sektion stehen keine Konsequenzen. Oder gab es verschiedene
Vertragstexte ???
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[2.2.2.1.2] lifeman antwortet auf dirkko
01.10.2003 20:29
Benutzer dirkko schrieb:
???

Das versteh ich aber nun nocht so recht. Wo ist denn die Forderung, die ich mahnen soll?
Ich habe meine Premiere-Gebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung), ich habe meine Mobilfunk-Vertragsgebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung).
Weitere Gebühren fallen bei mir nicht an, da beide Verträge aufgehoben sind.

Also hat Faircom alles erstattet (inkl. Rechtsanwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher und Zinsen)...

Benutzer georggarrecht schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
DANKE!

Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst. Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren Grundgebührerstattungen rechnen.


falsch ! Lt. Faircom Vertrag gehen nur die Handy-GG-Erstattungen komplett flöten. In der Premiere Sektion stehen keine Konsequenzen. Oder gab es verschiedene Vertragstexte ???

Welchen Betrag hast Du denn da nun eigentlich eintreiben lassen, wenn beide Verträge aufgelöst worden sind?

Und wann sind die denn aufgelöst worden? Hattest Du die monatliche oder Einmalzahlung? Weil, wenn man die monatliche Zahlung vereinbart hatte, dann lohnt sich diese "Mahnung" sicherlich nicht gleich, oder, wg. 150 Euro?
Oder kann könnte mann trotzdem die ganze Summe einklagen? - Dann mach ich das schnellstens auch.
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[2.2.2.1.2.1] dirkko antwortet auf lifeman
01.10.2003 20:40
Ich habe die von mir entrichteten, aber trotz gültigen Vertrag nicht erstatteten PREMIERE-Gebühren gemahnt und vollstreckt.
Bei mir waren das ca. 160.- EUR (=5 Monate Premiere).
Ich hatte monatliche Erstattung vereinbart.
Nach den genannten 5 Monaten hat sich Premiere kulanterweise bereit erklärt, dass Vertragsverhältnis zu stornieren. Die 160.- EUR waren aber weg.
Wäre der Vertrag weitergelaufen (z.B. bis zum Ende, wenn Premiere ihn nicht storniert hätte), hätte ich weiter gemahnt und vollstreckt.

Und ich finde, das lohnt sich schon! Sorry, aber ich habe keinen Euro zu verschenken (deswegen habe ich ja so ein Angebot angenommen!). Wo kommen wir hin, wenn jeder der einen Vertrag schließt anschließend behauptet, dass das nicht so gemeint war und überhaupt jetzt seine Datenbank inkonsistent ist. Kleinvieh macht auch Mist!

Die Mobilfunkgebühren wurde mir dankenswerterweise von Cellway komplett erstattet.

So komme ich also glücklicherweise mit einer schwarzen Null (und vielen Erfahrungen reicher) aus der Aktion wieder heraus (denn der Receiver gehört ja lt. Vertrag mir!).

Gruß,
Dirk

Benutzer lifeman schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
???

Das versteh ich aber nun nocht so recht. Wo ist denn die Forderung, die ich mahnen soll?
Ich habe meine Premiere-Gebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung), ich habe meine Mobilfunk-Vertragsgebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung).
Weitere Gebühren fallen bei mir nicht an, da beide Verträge aufgehoben sind.

Also hat Faircom alles erstattet (inkl. Rechtsanwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher und Zinsen)...

Benutzer georggarrecht schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
DANKE!

Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst. Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren Grundgebührerstattungen rechnen.


falsch ! Lt. Faircom Vertrag gehen nur die Handy-GG-Erstattungen komplett flöten. In der Premiere Sektion stehen keine Konsequenzen. Oder gab es verschiedene Vertragstexte ???

Welchen Betrag hast Du denn da nun eigentlich eintreiben lassen, wenn beide Verträge aufgelöst worden sind?

Und wann sind die denn aufgelöst worden? Hattest Du die monatliche oder Einmalzahlung? Weil, wenn man die monatliche Zahlung vereinbart hatte, dann lohnt sich diese "Mahnung" sicherlich nicht gleich, oder, wg. 150 Euro? Oder kann könnte mann trotzdem die ganze Summe einklagen? -
Dann mach ich das schnellstens auch.
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[2.3] Keks antwortet auf olszynski
24.09.2003 04:35
Benutzer olszynski schrieb:
Jawohl, schon der zweite bei dem alles einwandfrei geklappt hat :-) Spitze! Gratulation... und immer schön weiter mahnen........

Hat er dir jetzt Geld weggenommen? Kann ja eigentlich nicht sein. Ich frage, weil bei dir doch ursprünglich (für deinen Anwalt) noch nicht alles eingetrieben war. Wenn's dasselbe Konto ist, dann müsste das ja nun komplett erledigt sein.

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[2.3.1] olszynski antwortet auf Keks
24.09.2003 09:20
Hat er dir jetzt Geld weggenommen? Kann ja eigentlich nicht sein. Ich frage, weil bei dir doch ursprünglich (für deinen Anwalt) noch nicht alles eingetrieben war. Wenn's dasselbe Konto ist, dann müsste das ja nun komplett erledigt sein.

Nein, ich habe schon (fast) alles bekommen. Man konnte nur nicht alles eintreiben, da die Rechnung vom Gerichtsvollzieher noch nicht vorlag. Erst wenn diese vorliegt, kann eine ggf. offene restliche Forderung eingetrieben werden.

Grüssle

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[3] fotograf antwortet auf dirkko
24.09.2003 19:51
Hallo,

wie lange hat es bei Dir gedauert, von der Antragstellung bis zu diesem Bescheid?

Grüße
Sven
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[3.1] dirkko antwortet auf fotograf
24.09.2003 23:41
Ziemlich genau 2 (!) Monate.
Und das trotz automatisiertem Datenaustausch zwischen der Kanzlei und dem Mahngericht.

Ich find das auch lange, aber auf dem Schriftweg soll (!) es noch länger dauern...

Mahnen in Deutschland...
... ein Geduldsspiel.

Gruß,
Dirk

Benutzer fotograf schrieb:
Hallo,

wie lange hat es bei Dir gedauert, von der Antragstellung bis zu diesem Bescheid?

Grüße
Sven
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[3.1.1] Keks antwortet auf dirkko
25.09.2003 03:37
Benutzer dirkko schrieb:
Ziemlich genau 2 (!) Monate.

Das war doch schnell. Oft muss man beim Amtsgericht schon einen Monat (oder mehr) auf den beantragten Mahnbescheid warten, dann hat der Schuldner ja noch zwei Wochen Widerspruchsfrist. Anschließend ggf. das gleiche nochmal mit einem Vollstreckungsbescheid...

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[4] ChefPraktikant antwortet auf dirkko
25.09.2003 15:56
Glückwunsch!

Bei mir sind's gerade mal 60 Euro die mir Faircom schuldet. Bin kein Jurist und dieser ganze Anwaltskram schreckt mich immer ziemlich ab.

Wie ist das eigentlich mit Anwaltskosten? Wer übernimmt die bei so einer Geschichte?
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[4.1] Mr. Arcor antwortet auf ChefPraktikant
25.09.2003 19:12
Benutzer ChefPraktikant schrieb:


Wie ist das eigentlich mit Anwaltskosten? Wer übernimmt die bei so einer Geschichte?

Erst einmal der, der den Auftrag gibt und wenn beim Schuldner nichts mehr zu holen ist, bleibt es auch dabei, selbst wenn die Forderung anerkannt zu Recht besteht.

So ewas nennt man dann schlechtem Geld gutes hinterher werfen.