Ich habe die von mir entrichteten, aber trotz gültigen Vertrag nicht erstatteten PREMIERE-Gebühren gemahnt und vollstreckt.
Bei mir waren das ca. 160.- EUR (=5 Monate Premiere).
Ich hatte monatliche Erstattung vereinbart.
Nach den genannten 5 Monaten hat sich Premiere kulanterweise bereit erklärt, dass Vertragsverhältnis zu stornieren. Die 160.- EUR waren aber weg.
Wäre der Vertrag weitergelaufen (z.B. bis zum Ende, wenn Premiere ihn nicht storniert hätte), hätte ich weiter gemahnt und vollstreckt.
Und ich finde, das lohnt sich schon! Sorry, aber ich habe keinen Euro zu verschenken (deswegen habe ich ja so ein Angebot angenommen!). Wo kommen wir hin, wenn jeder der einen Vertrag schließt anschließend behauptet, dass das nicht so gemeint war und überhaupt jetzt seine Datenbank inkonsistent ist. Kleinvieh macht auch Mist!
Die Mobilfunkgebühren wurde mir dankenswerterweise von Cellway komplett erstattet.
So komme ich also glücklicherweise mit einer schwarzen Null (und vielen Erfahrungen reicher) aus der Aktion wieder heraus (denn der Receiver gehört ja lt. Vertrag mir!).
Gruß,
Dirk
Benutzer lifeman schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
???
Das versteh ich aber nun nocht so recht. Wo ist denn die Forderung, die ich mahnen soll?
Ich habe meine Premiere-Gebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung), ich habe meine Mobilfunk-Vertragsgebühren erstattet bekommen (im Wege der Pfändung).
Weitere Gebühren fallen bei mir nicht an, da beide Verträge aufgehoben sind.
Also hat Faircom alles erstattet (inkl. Rechtsanwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher und Zinsen)...
Benutzer georggarrecht schrieb:
Benutzer dirkko schrieb:
DANKE!
Aber ich hab nichts mehr zu mahnen.
Handyvertrag ist aufgelöst, Premiere-Vertrag ist aufgelöst. Damit darf ich dann auch nicht mit weiteren Grundgebührerstattungen rechnen.
falsch ! Lt. Faircom Vertrag gehen nur die Handy-GG-Erstattungen komplett flöten. In der Premiere Sektion stehen keine Konsequenzen. Oder gab es verschiedene Vertragstexte ???
Welchen Betrag hast Du denn da nun eigentlich eintreiben lassen, wenn beide Verträge aufgelöst worden sind?
Und wann sind die denn aufgelöst worden? Hattest Du die monatliche oder Einmalzahlung? Weil, wenn man die monatliche Zahlung vereinbart hatte, dann lohnt sich diese "Mahnung" sicherlich nicht gleich, oder, wg. 150 Euro? Oder kann könnte mann trotzdem die ganze Summe einklagen? -
Dann mach ich das schnellstens auch.