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EPLUS-Online-Rechnung


07.05.2006 19:37 - Gestartet von dumbiddel
zu dieser Ankündigung kann man folgendes sagen oder festellen:
Ich gehe davon aus,daß man bei Vertragsabschluß vielleicht Rechnungsversand durch die Post vereinbart hat oder doch Online-Rechnung,denn beide Varianten sind gegenseitig verbindlich und können nur schriftlich gekündigt werden.
Mit der Ankündigung einige Kunden ohne zu fragen um zustellen,stellt eine Verletzung der Vertragspflicht dar,denn sie war vielleicht von vornherein nicht gewollt.
Und mit dem Hinweis die Betreffenden könnten widersprechen ist meiner Meinung nach weit hergeholt.Anders herum könnte man den oder die Veträge vorzeitig außerordentlich kündigen und dann sagen,die können sich dagegen ja wehren,oder.
Anmerkung zum Schluß,daß diese Vorgehensweise die Merkmale das Recht zur Kümdigung anzeigt.
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[1] nicmar antwortet auf dumbiddel
07.05.2006 19:51
Tja, die sind einfach so dreist und versuchen es.

Wenn man dann deshalb kündigen will, stellen sie einfach wieder um.

Man könnte natürlich selber dreist sein und in die Kündigung schreiben, dass durch diese ohne Rückfrage durchgeführte Umstellung das "Vertrauensverhältnis" nachhaltig "zerstört" sei und man deshalb an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr interessiert sei.

Versuch macht kluch...
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[1.1] handytim antwortet auf nicmar
07.05.2006 20:10
Benutzer nicmar schrieb:
Man könnte natürlich selber dreist sein und in die Kündigung schreiben, dass durch diese ohne Rückfrage durchgeführte Umstellung das "Vertrauensverhältnis" nachhaltig "zerstört" sei und man deshalb an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr interessiert sei.

Och, ich ruf da einfach täglich über T-Mobile die 0800-Nummer an und frage den Status für einige E-Plus Nummern ab (gibt ja tausende... :-)).

Bei mir war ein Professional-S-Privatkunden-Tarif betroffen. Eine Bestätigung des Widerspruchs gegen die Online-Rechnung habe ich übrigens nicht bekommen.

Schade, E-Plus, man sollte nicht immer alles was o2 macht nachmachen (negative Konditionsveränderungen während der Vertragslaufzeit).

Ciao
Tim
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[1.1.1] nicmar antwortet auf handytim
08.05.2006 09:44
Benutzer handytim schrieb:

Schade, E-Plus, man sollte nicht immer alles was o2 macht nachmachen (negative Konditionsveränderungen während der Vertragslaufzeit).

Was hatte denn o2 gemacht?
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[1.1.1.1] handytim antwortet auf nicmar
08.05.2006 18:30
Benutzer nicmar schrieb:
Was hatte denn o2 gemacht?

In 2005 gabs einige Änderungen (auch hier im Forum ausführlich zu finden). Z.B. die kostenpflichtig gewordenen Email-Benachrichtigungen per SMS, die bei Verträgen vor November 2004 Vertragsbestandteil waren.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1] nicmar antwortet auf handytim
08.05.2006 21:05
Ich meinte ja nur die Änderungen, die o2 mit Bestandskunden gemacht hat. Und das waren ja dann nur die Emailbenachrichtigungen.
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[1.2] dumbiddel antwortet auf nicmar
07.05.2006 20:32
>einfach kündigen.
Entweder per Fax mit Sendungsbericht oder per Post Einschreiben gegen Unterschrift und dann nach ca. 2 Tagen im Internet unter www.post/briefstatus abfragen von wem das Schreiben in Empfang genommen wurde.
Übtigens: eine Kündigung ist Kündigung und kann von der Gegenseite nicht zurück genommen werden auch nicht durch eine Umstellung.
Denn,getan ist getan dieses golte auch schon beiden alten Römern so.



Tja, die sind einfach so dreist und versuchen es.

Wenn man dann deshalb kündigen will, stellen sie einfach wieder um.

Man könnte natürlich selber dreist sein und in die Kündigung schreiben, dass durch diese ohne Rückfrage durchgeführte Umstellung das "Vertrauensverhältnis" nachhaltig "zerstört" sei und man deshalb an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr interessiert sei.

Versuch macht kluch...
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[1.2.1] siegenlester antwortet auf dumbiddel
07.05.2006 23:29
Benutzer dumbiddel schrieb:
>einfach kündigen.
Entweder per Fax mit Sendungsbericht oder per Post Einschreiben gegen Unterschrift und dann nach ca. 2 Tagen im Internet unter www.post/briefstatus abfragen von wem das Schreiben in Empfang genommen wurde.
Übtigens: eine Kündigung ist Kündigung und kann von der Gegenseite nicht zurück genommen werden auch nicht durch eine Umstellung.

Ja, aber nur wenn die Kündigung rechtens war - und ob sie das in diesem Fall wäre ist doch eher zweifelhaft.
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[1.2.2] decaflon antwortet auf dumbiddel
08.05.2006 01:22
Benutzer dumbiddel schrieb:
[...]
Man könnte natürlich selber dreist sein und in die Kündigung schreiben, dass durch diese ohne Rückfrage durchgeführte Umstellung das "Vertrauensverhältnis" nachhaltig "zerstört" sei
und man deshalb an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr
interessiert sei.

Versuch macht kluch...

Blöde Frage, aber wofür braucht Ihr denn die Papierrechnung? Das Finanzamt akzeptiert auch meine Ausdrucke und sonst fällt mir nichts ein, wofür ich sie brauchen könnte.

Heizen geht besser mit Holz ;)
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[1.2.2.1] Second Fire antwortet auf decaflon
08.05.2006 08:29
Benutzer decaflon schrieb:
Benutzer dumbiddel schrieb: [...]
Man könnte natürlich selber dreist sein und in die Kündigung schreiben, dass durch diese ohne Rückfrage durchgeführte Umstellung das "Vertrauensverhältnis" nachhaltig "zerstört" sei
und man deshalb an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr
interessiert sei.

Versuch macht kluch...

Blöde Frage, aber wofür braucht Ihr denn die Papierrechnung?

Ganz einfach: Ich habe keinen PC. Ich habe keinen Zugang zu einem PC. Und ich habe nicht die leiseste Ahnung, wie man einen PC bedient. Also hätte ich meine Rechnung gern per Post nach Hause - auf Papier, nicht auf anderen Datenträgern *g*
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[1.2.2.1.1] molluk antwortet auf Second Fire
08.05.2006 12:04
Benutzer Second Fire schrieb:
[...]
Ganz einfach: Ich habe keinen PC. Ich habe keinen Zugang zu einem PC. Und ich habe nicht die leiseste Ahnung, wie man einen PC bedient. Also hätte ich meine Rechnung gern per Post nach Hause - auf Papier, nicht auf anderen Datenträgern *g*

Dann herzliche Gruesse an denjenigen, der diese Zeilen fuer Dich getippt hat!
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[1.2.2.1.1.1] Second Fire antwortet auf molluk
08.05.2006 12:15
Benutzer molluk schrieb:
Benutzer Second Fire schrieb:
[...]
Ganz einfach: Ich habe keinen PC. Ich habe keinen Zugang zu einem PC. Und ich habe nicht die leiseste Ahnung, wie man einen PC bedient. Also hätte ich meine Rechnung gern per Post nach Hause - auf Papier, nicht auf anderen Datenträgern *g*

Dann herzliche Gruesse an denjenigen, der diese Zeilen fuer Dich getippt hat!
Ich bin ausschließlich mit einem Nokia 6230 und Opera Mini online. Wie man ein Handy bedient, weiß ich, also kann ich selber tippen. Nur kann das Handy mit pdf-Dateien (Onlinerechnung...) nix anfangen.
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[1.2.2.1.1.1.1] molluk antwortet auf Second Fire
08.05.2006 13:14
Benutzer Second Fire schrieb:
Benutzer molluk schrieb:
Benutzer Second Fire schrieb:
[...]
Ganz einfach: Ich habe keinen PC. Ich habe keinen Zugang zu einem PC. Und ich habe nicht die leiseste Ahnung, wie man einen PC bedient. Also hätte ich meine Rechnung gern per Post nach Hause - auf Papier, nicht auf anderen Datenträgern *g*

Dann herzliche Gruesse an denjenigen, der diese Zeilen fuer Dich getippt hat!
Ich bin ausschließlich mit einem Nokia 6230 und Opera Mini online. Wie man ein Handy bedient, weiß ich, also kann ich selber tippen. Nur kann das Handy mit pdf-Dateien (Onlinerechnung...) nix anfangen.
Klasse, kannte Opera mini bisher nicht, benutze es gerade. Danke für den Tipp!
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[1.2.2.2] Hightower antwortet auf decaflon
08.05.2006 08:33
Benutzer decaflon schrieb:

Blöde Frage, aber wofür braucht Ihr denn die Papierrechnung?

Damit ich sie ablegen kann.
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[1.2.2.2.1] molluk antwortet auf Hightower
08.05.2006 11:32
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer decaflon schrieb:

Blöde Frage, aber wofür braucht Ihr denn die Papierrechnung?

Damit ich sie ablegen kann.

Das geht mit der ausgedruckten Onlinerechnung auch ziemlich gut.
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[1.2.2.2.1.1] Handybär antwortet auf molluk
13.05.2006 10:32
Benutzer molluk schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer decaflon schrieb:

Blöde Frage, aber wofür braucht Ihr denn die Papierrechnung?

Damit ich sie ablegen kann.

Das geht mit der ausgedruckten Onlinerechnung auch ziemlich gut.


Klar geht das gut, aber das wäre doch schwachsinnig. Warum sollte ich eine Online-Rechnung ausdrucken? Dann kostet es ja mein Geld (Papier, Tinte). Und die einmalige 5 Euro-Gutschrift, die man ja bekommt, wenn man auf Online-Rechnung umstellt, können diesen Nachteil auf Dauer nicht ausgleichen.

Meine Rechnungen kommen auch noch auf Papier und das soll auch so bleiben.
Der Grund dafür:
Ich möchte mich nicht zu sehr abhängig von Internet und Computer machen. Falls der Computer mal defekt sein sollte und das nötige Kleingeld für die Reparatur fehlt, dann kann ich noch nicht mal meine Rechnungen einsehen. Und ich habe keine Lust darauf, in irgendwelche Internet-Cafés oder zu Freunden zu laufen, nur damit ich meine Handyrechnung einsehen kann.

Und wie oft habe in diesem Forum und auch anderen schon gelesen, daß die E-Plus-Online-Betreuung mal wieder nicht funktioniert. Einige User konnten tage- oder sogar wochenlang nicht ihre Rechnungen einsehen. Nein danke, aber diesen Streß muß ich nicht haben.

Außerdem finde ich es auch gemütlicher, wenn man seine Papierrechnung in Ruhe auf dem Sofa betrachten kann als auf einem Bildschirm am Schreibtisch.

Sollte es irgendwann mal eine Zwangsumstellung auf Online-Rechnung geben, wird der Vertrag sofort gekündigt und es wird wieder mit Prepaid telefoniert.

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[1.2.3] paulilausi antwortet auf dumbiddel
08.05.2006 09:12
Benutzer dumbiddel schrieb:
>einfach kündigen.
Entweder per Fax mit Sendungsbericht oder per Post Einschreiben gegen Unterschrift und dann nach ca. 2 Tagen im Internet unter www.post/briefstatus abfragen von wem das Schreiben in Empfang genommen wurde.
Übtigens: eine Kündigung ist Kündigung und kann von der Gegenseite nicht zurück genommen werden auch nicht durch eine Umstellung.
Denn,getan ist getan dieses golte auch schon beiden alten Römern so.

Allerdings sollte man schon auf die Rechtschreibung achten bei so einer Kündigung:-))



Tja, die sind einfach so dreist und versuchen es.

Wenn man dann deshalb kündigen will, stellen sie einfach wieder
um.

Man könnte natürlich selber dreist sein und in die Kündigung schreiben, dass durch diese ohne Rückfrage durchgeführte Umstellung das "Vertrauensverhältnis" nachhaltig "zerstört" sei
und man deshalb an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr
interessiert sei.

Versuch macht kluch...
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[1.2.4] nicmar antwortet auf dumbiddel
08.05.2006 09:45
Benutzer dumbiddel schrieb:

Übtigens: eine Kündigung ist Kündigung und kann von der Gegenseite nicht zurück genommen werden auch nicht durch eine Umstellung.

Ähem, das heißt aber eher, dass rein rechtlich DU bei deiner Kündigung nicht sagen kannst, dass du die Kündigung zurück ziehen willst...
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[1.3] schnorfel antwortet auf nicmar
08.05.2006 16:00
Benutzer nicmar schrieb:
Tja, die sind einfach so dreist und versuchen es.

Wenn man dann deshalb kündigen will, stellen sie einfach wieder um.

Man könnte natürlich selber dreist sein und in die Kündigung schreiben, dass durch diese ohne Rückfrage durchgeführte Umstellung das "Vertrauensverhältnis" nachhaltig "zerstört" sei und man deshalb an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr interessiert sei.

Versuch macht kluch...

Dieser Versuch aber zeigt der Gegenseite, dass man keine Ahnung hat.

Kein Mensch ändert die Vertragsbedingungen ab. Hier liegt vielmehr ein Antrag auf Änderung einer vertraglichen Pflicht vor, dem der Kunde zustimmen oder widersprechen kann. In der Art und Weise, wie das hier geschieht, ist es vielleicht nicht übermäßig freundlich, rechtlich zweifelhaft ist es jedoch nicht.

Im übrigen: Verträge kann man nicht nur kündigen, man kann sie auch einvernehmlich abändern, was natürlich voraussetzt, dass der Kunde mitmacht. Mit einer außerordentlichen Kündigung, die manche hier mit penetranter Boshaftigkeit als "Sonderkündigung" bezeichnen, ernten Sie bestenfalls ein Lächeln - und die Zustimmung der juristisch scheingebildeten Forumsteilnehmer. Die allerdings bringt sie in der Sache keinen Schritt weiter.