Benutzer helltwin schrieb:
...
Du kannst der Veröffentlichung Deiner Nummer in elektronischen Verzeichnissen (noch) widersprechen. Dann steht sie *nur* im gedruckten Telefonbuch. Ob Deine auswärtigen Freunde das gedruckte Telefonbuch haben, ist dann halt die Frage. Diese Nummern sind im Telefonbuch übrigens mit '§' gekennzeichnet.
Da am 14.5.04 auch der Bundesrat einem neuen TKG (Telekommunikationsgesetz) zugestimmt hat, gibt es bald keinen Unterschied mehr zwischen elektronischen und gedruckten Verzeichnissen (§ 102 des neuen Gesetzes).
Jedoch muss eigentlich vor einer Invers-Auskunft jeder, über den die Auskunft gegeben werden soll, über sein Widerspruchsrecht für diese Auskunft belehrt werden und die Möglichkeit zum Widerspruch haben.
Wie 11810 das so schnell schaffen will, bzw. glaubt, dass die Netzbetreiber/Provider das so schnell schaffen, ist mir schleierhaft.
Wieso die Möglichkeit zur Inverssuche von der Bundesregierung abhängen soll (so 11810 nach dem Artikel), ist mir auch schleierhaft - wie aus der Pressemitteilung 88/2004 und der entsprechenden Drucksache 379/04(B)des Bundesrates hervorgeht, ist das neue Gesetz schon verabschiedet und tritt nach seinem letzen § am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
vgl.
http://www3.bundesrat.de/
coremedia/generator/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.4_20Pressemitteilungen_202004/HI/88.html
http://www3.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0379_2D04B,property=Dokument.pdf
http://www3.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0379_2D04,property=Dokument.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/15/023/1502316.pdf
Grüße
pistazienfresser