Benutzer fruli schrieb:
Schliesslich hat das LG
VG. Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte nicht zuständig, § 40 VwGO.
Wir wissen ja nicht warum. Telebillig hat in seiner Pressemeldung dazu anscheinend keine Angaben gemacht. Möglicherweise nur wegen eines Formfehlers. Auch ist nicht bekannt, ob die Entscheidung des VG überhaupt rechtskräftig geworden ist.
spl