Interconnection

0,2-Cent-Zuschlag bei alternativen Vollanschlussanbietern bleibt

Bundesnetzagentur genehmigt zahlreichen Anbietern Zuschlag bis Ende 2008
Von Thorsten Neuhetzki

Als die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im September 2004 genehmigte, dass einige Citycarrier einen Interconnection-Zuschlag berechnen durften, war der Aufschrei in der Branche groß. Denn die Genehmigung bedeutet, dass Telefongesellschaften, die Gespräche zu diesen Anbietern vermitteln, mehr Interconnection-Gebühren an den Anbieter zahlen müssen als bei Vermittlung zu Anbietern ohne Zuschlag. Dabei waren die Kosten für die Anbieter bei Gesprächen zu alternativen Anbietern ohnehin zumeist schon höher, da direkte Interconnection-Abkommen fehlten und somit der Telekom-Transit genutzt werden musste. Anbieter wie 01071 oder 01077 erhöhten daraufhin ihre Call-by-Call-Tarife zu diesen Anbietern drastisch, nahmen die Unterscheidung aber später wieder zurück. Auch die T-Com reagierte und gab wie berichtet den Zuschlag von 0,2 Cent pro Minute an ihre Kunden weiter.

Genehmigt wurde der Minuten-Zuschlag von 0,17 Cent netto - 0,2 Cent brutto - bis Ende Mai 2006. Zum 1. Juni sind wie berichtet neue Interconnection-Gebühren in Kraft getreten. Aufgrund dessen gibt es nun auch neue Genehmigungen der Bundesnetzagentur für den Interconnection-Zuschlag von 0,2-Cent. Demnach darf der Zuschlag "längstens" bis 30. November 2008 berechnet werden. Die Genehmigungen wurden dabei für fast alle alternativen Anbieter erteilt: BiTel, envia.tel, EWE Tel mit osnatel, Teleos und htp, HeLiNET, HL komm, KielNET, M-net/AugustaKom, MDCC, NetCologne, SDTelecom, Ventelo, Wobcom, alle zu Tropolys/Versatel gehörenden Anbieter, BT Germany, Colt, HanseNet, VSE Net, GöTel und wilhelm.tel. Es sind auch viele Festnetz-Rufnummern betroffen, die nicht direkt bei diesen Anbietern geschaltet sind. So hat etwa o2 seine Genion-Festnetz-Rufnummern bei BT Germany geschaltet.

Wie beschrieben hat der Zuschlag für die Kunden der Unternehmen zunächst keinen direkten Einfluss. Betroffen sind vielmehr diejenigen, die einen Kunden bei den Anbietern anrufen sowie insbesondere die Anbieter, über die dieses Gespräch dann realisiert wird. Begründet wird der Zuschlag übrigens damit, dass die Anbieter durch den Aufbau ihrer eigenen Netze verbunden mit dem späten Marktstart im Vergleich zur Telekom höhere Kosten haben, die durch den Interconnection-Zuschlag ausgeglichen werden.