Benutzer spl schrieb:
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Dem muß ich leider widersprechen.
wir haben seit 4 Monaten ISDN mit mehreren Nummern. Die alte haben wir behalten. Dennoch haben wir schon zweimal Anrufe auf eine unveröffentlichte (schöne) Nummer bekommen. Auf Rückfrage, woher er die Nummer hat: nirgendwo her, einfach so angerufen.
Dann würde ich bei deinem Anschlussanbieter einen Werbewiderspruch setzen lassen, bzw. die Nummern waren vorher anderweitig vergeben und sind noch aus dieser Zeit im Umlauf. Das ist mir in ähnlicher Form tatsächlich mal passiert.
Warum soll ich mich in eine Liste eintragen lassen, nur weil ich keine Telefonwerbung will?
Wenn ich wirklich Telefonwerbung haben will, kann ich mich doch selber bei den Anbietern dafür anmelden - dann bekomme ich auch hoffentlich nur Werbung für Sachen, die mich wirklich interessieren. Desweiteren kann ich dann auch mitteilen, zu welchen Zeiten die mich anrufen dürfen und wann nicht.
Aber leider will ich keine Telefonwerbung, da das mich in meiner Ruhe stört, also lästig ist.
Denn ob der Anruf für mich gerade störend ist, kann der Anrufende doch garnicht wissen.
Früher, wo Telefonieren noch zu teuer war für Telefonspam, da habe ich mich noch beeilt, wenn das Telefon klingelte, um den Anruf entgegennehmen zu können, z. B.
wenn ich gerade im Keller war, unter der Dusche war, auf der Toilette saß, etc., denn ich wußte, daß der Anrufer jemand war, mit dem mich gerne telefonieren möchte.
Aber heute ist es oft so, daß man dann nur einen Telefonspammer am anderen Ende der Leitung hat und man sich ärgert, weil man sich deswegen beeilt hat, oder seine Arbeit unterbrochen hat, oder bei der Lieblingsfernsehsendung gestört wurde, oder weil man beim Schlafen gestört wurde (nachdem man letzte Nacht durcharbeiten mußte oder weil man gestern bis spät auf einer Feier war).
Telefonspam ist daher ein gravierender Eingriff in das Privatleben des Angerufenen.
Wo früher hohe Telefonkosten Telefonspam verhinderten, sollten es heute hohe Bußgelder sein. Telefonspam sollte kein "Kavalliersdelikt" mehr sein, sondern bei entsprechendem Umfang (viele Beschwerden/Anzeigen) auch hart bestraft werden.
So könnte man bei einer Bagatellgrenze von vielleicht 10 Beschwerden dann ein Bußgeld von 100 Euro pro Beschwerdeführer oder 10 Euro pro nachgewiesenem Spamanruf (also auch die Angerufenen, die sich nicht beschweren), verhängen.
Bei Firmen, die Telefonspam im großen Stil betreiben (Call-Center) oder unterstützen (beworbene Firma), dürften 10 Beschwerden sicherlich schnell zusammenkommen, wobei dann geringfügige Fälle oder Falschmeldungen nicht gleich zum Einschreiten der Behörden führen.
Und damit eine Rechtsverfolgung nicht an der Beweissicherung scheitert, sollte die Fangschaltung gesetzlich zwingend für jedermann kostenlos verfügbar sein.
Wer dann einen Spamanruf bekommt, kann den Anrufer fangen.
Dadurch bekommt er zwar nicht direkt die Rufnummer, aber er kann auf der Telefonrechnung eine Information bekommen, die z. B. so aussieht:
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Gefangener Anruf am 10.02.2007 um 20:37 Uhr:
Gesprächsdauer: 1:20 min
Anruf-ID: 48cdfm3838j4i393
Der Gesprächsverfolgungsdatensatz wird unter der angegebenen Anruf-ID gespeichert. Sofern Sie juristische Schritte gegen den Anrufer einleiten wollen, genügt dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft die Angabe der Anruf-ID, um die Daten des Anrufers ermitteln zu können.
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Durch die Anruf-ID kann der Anruf einfach und sicher zurückverfolgt werden, andererseits wird dabei auch nicht die Rufnummernunterdrückung ausgehebelt, denn die Daten werden nur auf Ersuchen des Gerichtes bzw. der Staatsanwaltschaft herausgegeben und so kann nicht jeder mal eben so aus Lust und Dollerei mal eine Nummer eines Anrufers herausfinden, die eigentlich unterdrückt war.
Ohne mich mit Telefonspam zu belästigen, kann mir der Anbieter gerne auch Werbung per Post schicken.
Denn den Zeitpunkt, wann ich den Briefkasten leere und nachschaue, was drin ist, den kann ich so selber bestimmen.
Wenn eine Nummer neuvergeben wird, war sie mindestens 6 Monate lang nicht erreichbar.
Wer vom alten Anschlußinhaber das Recht bekommen hat, anzurufen, kann sich nicht ewig auf ein solches Recht berufen, um Werbeanrufe zu tätigen, aus folgenden Gründen:
1) Wenn der Angerufene Interesse an Anrufen hätte, hätte er die neue Nummer mitgeteilt.
2) Man kann Nummern im aktuellen Telefonbuch (Online) verifizieren.
3) Nach längerer Zeit (z. B. 6 Monate) kann man selbst bei vorliegender Einverständiserklärung nicht mehr wirklich davon ausgehen, daß der Beworbene noch Interesse hat.
Wenn er also solange keine Werbeanrufe gemacht hat, sollte der Werbende die Nummer löschen.
Ansonsten hätte er einen Werbeanruf machen sollen (Nachfrage, ob noch Interesse besteht), wobei dann bei abgemeldetem Anschluß ein "Nicht erreichbar" als Fehler signalisiert wird, wonach die Nummer gelöscht werden muß.
Gelegentlich gibt es zwar tatsächlich Telefonwerber, die Nummern einfach durchprobieren. Angeblich soll es sogar einen mathematischen Algorithmus geben, nach dem sich potenziell gültige Telefonnummern berechnen lassen. Das scheint mir aber die Ausnahme zu sein. Jedenfalls habe ich, seit ich nicht mehr eingetragen bin und mir vor einiger Zeit eine neue Nummer zugelegt habe, beinahme komplett Ruhe. Den letzten Werbeanruf habe ich ca. vor 2 Jahren erhalten.
Anonyme Anrufe werden nicht in der Anrufliste meines Telefons gespeichert.
Daher kann es durchaus passieren, daß Telefonspammer mich anrufen, wenn ich nicht da bin, ohne daß ich etwas davon merke.
Warum das wenig verbreitet ist, lässt sich logisch begründen: Es macht auch aus Sicht der Telefonwerber wenig Sinn, Nummern auszuprobieren. Denn Leute, die nicht im Telefonbuch stehen, haben offensichtlich kein Interesse an per Telefonwerbung angebotenen Produkten. Werbung an Leute, die erkennbar kein Interesse daran haben, ist aber Geldverschwendung, was die Werber auch wissen.
Das sehe ich ganz anders.
Denn dadurch, daß ich im Telefonbuch stehe, signalisiere ich nicht automatisch, daß ich Interesse habe an Telefonspam.
Wenn mich jemand trotzdem anspamt, ist das für den Anrufer unnötige Geldverschwendung und verursacht unnötigen Ärger auf beiden Seiten.
Und das ist völlig unabhängig davon, ob die angerufene Nummer nun im Telefonbuch stand oder nicht.
Gruß,
Michael