Benutzer spaghettimonster schrieb:
Das wird normalerweise kein Gläubiger machen, weil er mindestens auf den Kosten von Anwalt B sitzen bleiben wird, da die Beauftragung mehrerer Anwälte wegen derselben Forderung nicht erstattungsfähig ist.
Ich meine ja auch nicht die selbe Forderung.
Aber wenn jemand einen Film von Sony geladen hat und später einen Film von Universal, dann werden die zwei Firmen ja von zwei verschiedenen Anwälten vertreten.
Wie soll der zweite Anwalt also wissen, ob es vorher schon eine Abmahnung gab?