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Wie Widerspurch erheben?


21.09.2006 15:06 - Gestartet von coludy
Hallo!

Auch ich bin von der 1click2surf-Abrechnungspanne betroffen.
Zwar wird versprochen den Betrag in der nächsten Rechnung zu erstatten, allerdings ist es bestimmt sicherer Widerspruch zu erheben.
Allerdings habe ich so etwas noch nie gemacht.

Muss das schriftlich (sogar Einschreiben?) erfolgen oder reicht eine E-Mail?
Und wie kann ich verhindern, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird? bzw. wenn es schon abgebucht wurde, zurückgebucht wird?

Danke schon mal für Hilfe!
Gruß,
Coludy
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[1] Kekschen antwortet auf coludy
21.09.2006 16:19
Hallo Coludy

Lege sofort Einspruch schriftlich gemäß § 16 TKV bei T-Com, Nexnet und 1click2surf ein.
Ich habe das zuerst per E-Mail und anschließend per Fax gemacht.
Du kannst den umstrittenen Betrag bei der T-Com sperren lassen Das geht telefonisch ganz einfach und ohne Probleme. Dabei solltest du beachten, daß der umstrittene Betrag nach 10 Tagen, 30 Tagen bzw 60 Tagen wieder freigegeben ist.
Und bitte nicht vergessen die Rechnungskürzung auch der Firma Nexnet mitzuteilen.

Gruß

Kekschen
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[1.1] coludy antwortet auf Kekschen
21.09.2006 19:00
Dank dir Kekschen!
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[1.1.1] Kekschen antwortet auf coludy
21.09.2006 19:17
Benutzer coludy schrieb:
Dank dir Kekschen!

Kein Problem!
Übrigens als Bankkunde kann man bis zu 6 Wochen eine Lastschrift zurück fordern.