Thread
Menü

Das wird nicht klappen!


29.01.2006 17:26 - Gestartet von service
Jetzt, wo die Verbraucherzentrale und z.B. plusminus über - sagen wir mal - negatives - über 1und1 berichten, werden wohl viele Kunden - HOFFENTLICH!! . von 1und1 zu seriösen Anbietern wechseln und "neue" erst garnicht dahin. Ich selbst habe vom Bayerischen Inkassodienst im Auftrag von 1und1 eine Zahnlungsaufforderung bekommen. Für Rechnungen aus 7/2005. Keine Ahnung wofür, bin schon längst kein Kunde mehr! Meine Anfrage nach Kopien der Rechnung blieb bislang unbeantworter! Aus 38 Euro wurden 120 Euro - z.B. Gebühren und Auslagen 45 Euro und sogar 24,14 für Auskunftskosten (wasn das nu wieder??) und wenn ich die nicht zahle, kommt n Mahnbescheid. 1und1 macht, was es will, hat eigene Gesetze und offensichtlich den Bezug zur Realität verloren! WEer da noch hingeht, ist selbst schuld!
Menü
[1] spunk_ antwortet auf service
29.01.2006 17:32
Benutzer service schrieb:

und wenn ich die nicht zahle, kommt n Mahnbescheid. 1und1

da ist das Feld zum ankreuzen [ ] Widerspruch.


denn gerichtliche Mahnbescheide sind vollkommen ungeprüft. Nur der Widerspruch dagegen sollte innerhlab der angegeben Frist geschehen.
Menü
[1.1] service antwortet auf spunk_
29.01.2006 17:41
Das ist klar! Aber Du hast automatisch bei infoscore einen Eintrag, dass den n Nahmbbescheid hast. Und dann kannste schwer noch was auf Rechnung kriegen! Hab ich schon selbst mal so erlebt. 1und1 gestand ein, dass die Forderung unberechtigt war und buchte den Betrag aus. Der Eintrag bei infoscore BLIEB BIS HEUTE!!!! Weder 1und1 löscht den, noch infoscore. Du wirst zwischen den beiden hin und hergeschickt und gibst auf, weil Du sonst den Verstand verlieren würdest. Jetzt muss ich bald zur Traumatherapie, weil das gleiche beginnt wieder!!



Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer service schrieb:

und wenn ich die nicht zahle, kommt n Mahnbescheid. 1und1

da ist das Feld zum ankreuzen [ ] Widerspruch.


denn gerichtliche Mahnbescheide sind vollkommen ungeprüft. Nur der Widerspruch dagegen sollte innerhlab der angegeben Frist geschehen.
Menü
[1.1.1] J.Malberg antwortet auf service
29.01.2006 19:48
Benutzer service schrieb:
Das ist klar! Aber Du hast automatisch bei infoscore einen Eintrag, dass den n Nahmbbescheid hast. Und dann kannste schwer noch was auf Rechnung kriegen!

Dann nimmt man sich einfach einen Anwalt und verklagt Infoscore, ShuFa oder sonstwen auf Löschung.

Bestrittene Forderungen dürfen nämlich garnicht aufgenommen werden!

Leider lassen sich zuviele Leute sowas gefallen.

Als Sahnehäubchen deswegen noch eine Strafanzeige und die Sache ist gegessen.

Menü
[1.1.1.1] nic69 antwortet auf J.Malberg
29.01.2006 19:53
Benutzer J.Malberg schrieb:
Benutzer service schrieb:
Das ist klar! Aber Du hast automatisch bei infoscore einen Eintrag, dass den n Nahmbbescheid hast. Und dann kannste schwer noch was auf Rechnung kriegen!

Dann nimmt man sich einfach einen Anwalt und verklagt Infoscore, ShuFa oder sonstwen auf Löschung.

Bestrittene Forderungen dürfen nämlich garnicht aufgenommen werden!

Leider lassen sich zuviele Leute sowas gefallen.

Als Sahnehäubchen deswegen noch eine Strafanzeige und die Sache ist gegessen.



Leider hat aber nicht jedermann so viel juristische Kenntnisse. Woher weiß ein Laie, wann sich was lohnen könnte?
Menü
[1.1.1.1.1] J.Malberg antwortet auf nic69
30.01.2006 12:38

Leider hat aber nicht jedermann so viel juristische Kenntnisse. Woher weiß ein Laie, wann sich was lohnen könnte?

Dafür gibt es Rechtsanwälte!

www.Anwaltsauskunft.de
Menü
[1.1.1.1.1.1] nic69 antwortet auf J.Malberg
30.01.2006 13:17
Benutzer J.Malberg schrieb:

Leider hat aber nicht jedermann so viel juristische Kenntnisse.
Woher weiß ein Laie, wann sich was lohnen könnte?

Dafür gibt es Rechtsanwälte!

www.Anwaltsauskunft.de


Ja, Danke! Aber die kosten Geld, und wenn man selbst arbeitet für einen Hungerlohn oder noch weniger, von der Lust und Liebe lebt, dann wird auch eine Rechtschutzversicherung schwer, weil sie ziemlich viele Dinge ausschließen und man gekickt wird, wenn man 2, 3 Fälle pro Jahr hat; so las ich in verschiedenen STIFTUNG WARENTESTs und hörte dies von einigen Leuten.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] J.Malberg antwortet auf nic69
30.01.2006 14:08

Ja, Danke! Aber die kosten Geld, und wenn man selbst arbeitet für einen Hungerlohn oder noch weniger, von der Lust und Liebe lebt, dann wird auch eine Rechtschutzversicherung schwer, weil sie ziemlich viele Dinge ausschließen und man gekickt wird, wenn man 2, 3 Fälle pro Jahr hat; so las ich in verschiedenen STIFTUNG WARENTESTs und hörte dies von einigen Leuten.

Hängt von der RSV ab!

Grunsätzlich *nicht* zu empfehlen ist die ARAG!

Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] nic69 antwortet auf J.Malberg
30.01.2006 14:24
Benutzer J.Malberg schrieb:

Ja, Danke! Aber die kosten Geld, und wenn man selbst arbeitet für einen Hungerlohn oder noch weniger, von der Lust und Liebe lebt, dann wird auch eine Rechtschutzversicherung schwer, weil sie ziemlich viele Dinge ausschließen und man gekickt wird, wenn man 2, 3 Fälle pro Jahr hat; so las ich in
verschiedenen STIFTUNG WARENTESTs und hörte dies von einigen Leuten.

Hängt von der RSV ab!


Ich habe mir Mitte 2005 Testberichte in besagter Zeitschrift durchgelesen. Mieterschutzbund und Gewerkschaft ist nicht dumm, alles andere ist man fast auf die Kulanz der RSV angewiesen; weil ja auch die, wie viele andere Versicherungen, erstmal NICHT zahlen will.
Natürlich hängt es vom Einzelfall ab.



Grunsätzlich *nicht* zu empfehlen ist die ARAG!


Dann wäre es noch interessant zu wissen wer alles sonst NICHT zu empfehlen ist oder, andersrum: Wer IST denn zu empfehlen?
Menü
[1.1.1.2] service antwortet auf J.Malberg
29.01.2006 19:58
Benutzer J.Malberg schrieb:
Benutzer service schrieb:
Das ist klar! Aber Du hast automatisch bei infoscore einen
Ganz schöne action wegen eigentlich n paar euro! ich weiss, sich regen bringt segen, aber die mehrzahl wirds wohl nicht tun ... und mal eben verklagen auf löschung .... so einfach geht das nämlich nicht, mein freund! Bestrittene Forderungen dürfen nicht aufgenommen werden? Dürfen sie! 1und1 darf das! Sie haben in Deutschland eigene Gesetze!

Eintrag, dass den n Nahmbbescheid hast. Und dann kannste schwer noch was auf Rechnung kriegen!

Dann nimmt man sich einfach einen Anwalt und verklagt Infoscore, ShuFa oder sonstwen auf Löschung.

Bestrittene Forderungen dürfen nämlich garnicht aufgenommen werden!

Leider lassen sich zuviele Leute sowas gefallen.

Als Sahnehäubchen deswegen noch eine Strafanzeige und die Sache ist gegessen.
Menü
[1.1.1.2.1] J.Malberg antwortet auf service
30.01.2006 12:40

... und mal eben verklagen auf löschung .... so einfach geht das nämlich nicht, mein freund! Bestrittene Forderungen dürfen nicht aufgenommen werden? Dürfen sie! 1und1 darf das! Sie haben in Deutschland eigene Gesetze!

Das hätte 1&1 wohl gerne!

Bisher durfte 1&1 immer die Kosten des verlorenen Prozesses zahlen.

Ps: Aber um öde Telekom-Reseller sollte man besser einen großenm Bogen machen und Anbieter mit eigener Infrastruktur nutzen.