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reklamtions-hotline über 0190


29.07.2006 13:52 - Gestartet von frankMUC
das beste war , als Sixt für rechnungsreklamtionen eine 0190-er nummer einführte. man beachte: Für DEREN fehler soll der kunde zahlen. die kunden waren empört, sixt ersticket inter beschwerden. jetzt ist es ne 01805- schlimm genug, aber man auch über die zentrale in münchen oder direkt in rostock anrufen
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[1] klaussc antwortet auf frankMUC
30.07.2006 17:19
Benutzer frankMUC schrieb:
das beste war , als Sixt für rechnungsreklamtionen eine 0190-er nummer einführte. man beachte: Für DEREN fehler soll der kunde zahlen. die kunden waren empört, sixt ersticket inter beschwerden. jetzt ist es ne 01805- schlimm genug, aber man auch über die zentrale in münchen oder direkt in rostock anrufen

Mir ist bis heute noch nicht wirklich klar, warum Firmen für die Einforderung der gesetzlichen Gewährleistung überhaupt eine Rufnummer mit Auszahlung schalten dürfen, schließlich ist die kostenlose Abwicklung der Gewährleistung Gesetz. Sogar die kostenlose Rücksendung der Ware ist geregelt...

Mit einer "intelligenten Warteschleife" werden die Kosten für den Postversand schnell übertroffen.

Gruß
Klaus
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[1.1] himmelblau antwortet auf klaussc
31.07.2006 08:33
Sogar die kostenlose Rücksendung der Ware ist geregelt...

das macht mich jetzt aber stutzig. mein acer laptop war defekt und ich musste ihn auf eigene kosten ins werk schicken. ich hätte beim kauf einem sogenannten "brin in" service erworben. das heisst lt. acer ich muss diesen im garantiefall auf eigene kosten einschicken.

gruss himmelblau
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[1.1.1] klaussc antwortet auf himmelblau
31.07.2006 10:34
Benutzer himmelblau schrieb:
Sogar die kostenlose Rücksendung der Ware ist geregelt...

das macht mich jetzt aber stutzig. mein acer laptop war defekt und ich musste ihn auf eigene kosten ins werk schicken. ich hätte beim kauf einem sogenannten "brin in" service erworben. das heisst lt. acer ich muss diesen im garantiefall auf eigene kosten einschicken.

Du musst auf die gesetzliche Gewährleistung pochen die der Verkäufer zu gewähren hat. Oft werden neben der Gewährleistung auch Herstellergarantien angeboten die der Hersteller nach eigenen Bedingungen abwickelt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon aber unberührt.

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1] himmelblau antwortet auf klaussc
31.07.2006 11:11
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
Sogar die kostenlose Rücksendung der Ware ist geregelt...

das macht mich jetzt aber stutzig. mein acer laptop war defekt und ich musste ihn auf eigene kosten ins werk schicken. ich hätte beim kauf einem sogenannten "brin in" service erworben.
das heisst lt. acer ich muss diesen im garantiefall auf eigene
kosten einschicken.

Du musst auf die gesetzliche Gewährleistung pochen die der Verkäufer zu gewähren hat. Oft werden neben der Gewährleistung auch Herstellergarantien angeboten die der Hersteller nach eigenen Bedingungen abwickelt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon aber unberührt.

Gruß
Klaus

ah, stimmt. ich hatte mich direkt an acer, also garantie) gewendet. der promarkt (onlineshop) meinte wenn ich das über diesen, also gewährleistung, abwickeln würde, würde sich das sehr in die länge zeihen. naja so kann man sich die kunden auch vom hals halten :-))

seis drum, ich war sehr zufrieden mit acer, keine woche hat es gedauert und mein laptop kam repariert zurück.

viele grüsse aus berlin
himmelblau