Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Mal so in den Raum gestellt: 1. Dem Kunden ist es nicht gestattet Dritten die Mobilfunkkarte zur Alleínnutzung zu überlassen (Punkt).
alleinnutzung ist das entscheidende wort.
Gegen diesen Passus verstoßen ja alle Firmen, die den Angestellten ein Telefon zur Alleinnutzung überlassen. Wobei die Frage ist, was ist Alleinnutzung.
peso
Vermerk: Muss leider aus der Diskussion aussteigen. Die Beitragsgrenze dürfte erreicht sein.
2. Der Kunde muss die Preise bezahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der vertragswidrig überlassenen Mobilfunkkarte entstanden sind.
Ich frage mich, warum gibt es den Absatz 2 überhaupt ?
weil du mich mal telefonieren lässt (befugt) oder ich dein telefon klaue (unbefugt)
beschder