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Ausleihen von Mobilfunkkarten


17.07.2007 21:25 - Gestartet von tcsmoers
Mal so in den Raum gestellt:
1. Dem Kunden ist es nicht gestattet Dritten die Mobilfunkkarte zur Alleínnutzung zu überlassen (Punkt).
2. Der Kunde muss die Preise bezahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der vertragswidrig überlassenen Mobilfunkkarte entstanden sind.

Ich frage mich, warum gibt es den Absatz 2 überhaupt ?

peso
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[1] Beschder antwortet auf tcsmoers
17.07.2007 21:38
Benutzer tcsmoers schrieb:
Mal so in den Raum gestellt: 1. Dem Kunden ist es nicht gestattet Dritten die Mobilfunkkarte zur Alleínnutzung zu überlassen (Punkt).

alleinnutzung ist das entscheidende wort.


2. Der Kunde muss die Preise bezahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der vertragswidrig überlassenen Mobilfunkkarte entstanden sind.

Ich frage mich, warum gibt es den Absatz 2 überhaupt ?

weil du mich mal telefonieren lässt (befugt) oder ich dein telefon klaue (unbefugt)

beschder
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[1.1] NicoFMuc antwortet auf Beschder
17.07.2007 21:40
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Mal so in den Raum gestellt: 1. Dem Kunden ist es nicht gestattet Dritten die Mobilfunkkarte zur Alleínnutzung zu überlassen (Punkt).

alleinnutzung ist das entscheidende wort.

Ja, dann frage ich mich was ich mit ner Duo oder Trio-Karte machen soll.... Die überlässt man normal auch dritten zu Alleinnutzung....

Bye
Nico
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[1.2] tcsmoers antwortet auf Beschder
17.07.2007 21:41

einmal geändert am 17.07.2007 21:44
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Mal so in den Raum gestellt: 1. Dem Kunden ist es nicht gestattet Dritten die Mobilfunkkarte zur Alleínnutzung zu überlassen (Punkt).

alleinnutzung ist das entscheidende wort.

Gegen diesen Passus verstoßen ja alle Firmen, die den Angestellten ein Telefon zur Alleinnutzung überlassen. Wobei die Frage ist, was ist Alleinnutzung.

peso


Vermerk: Muss leider aus der Diskussion aussteigen. Die Beitragsgrenze dürfte erreicht sein.






2. Der Kunde muss die Preise bezahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der vertragswidrig überlassenen Mobilfunkkarte entstanden sind.

Ich frage mich, warum gibt es den Absatz 2 überhaupt ?

weil du mich mal telefonieren lässt (befugt) oder ich dein telefon klaue (unbefugt)

beschder