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Bleibe hart, wer hilft!


06.06.2007 01:09 - Gestartet von Enrico76
Hallo. Habe zwei ältere Verträge und auch das gesamte Prozedere mit der Kündigung gem. § 314 BGB durch. Jetzt werde ich durch Inkasso und Recht von o2 zur Zahlung aufgefordert mit der Drohung auf Schadensersatz statt der Leistung, bla, bla. Ich werde trotz des Urteils nicht in die Knie gehen. Ich bräuchte dafür aber die AGBs für meinen 02 online Vertrag vom April 2004, dieser wurde im Dez. 2005 nochmal von mir verlängert. Welche AGBs jetzt einschlägig sind und ob diese in diesem Zeitraum nochmal geändert wurden, ist mir unbekannt. Vielleicht kann jemand helfen. Auch weiß ich nicht, ob ich mit der Unterschrift unter folgende Formulierung event. neue AGBs anerkannt habe: "...Ich erteile den Auftrag (die Vertragsverlängerung) gemäss der bisher geltenden Preisliste und bin mit der Geltung der AGBs der o2 Germany GmbH&Co.OHG ....einverstanden. Des weiteren habe ich noch einen Viag Interkom Vertrag von März 2001. Auch dafür würde ich mich sehr über entsprechende AGBs freuen. Aber auch dieser Vertrag wurde von mir zuletzt ca. Ende 2004 Anfang 2005 verlängert.
Wen's interessiert. Lasse mich in Berlin verklagen.... Mfg Enrico
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[1] nova antwortet auf Enrico76
06.06.2007 09:54
Benutzer Enrico76 schrieb:
Hallo. Habe zwei ältere Verträge und auch das gesamte Prozedere mit der Kündigung gem. § 314 BGB durch. Jetzt werde ich durch Inkasso und Recht von o2 zur Zahlung aufgefordert mit der Drohung auf Schadensersatz statt der Leistung, bla, bla. Ich werde trotz des Urteils nicht in die Knie gehen. Ich bräuchte dafür aber die AGBs für meinen 02 online Vertrag vom April 2004, dieser wurde im Dez. 2005 nochmal von mir verlängert. Welche AGBs jetzt einschlägig sind und ob diese in diesem Zeitraum nochmal geändert wurden, ist mir unbekannt. Vielleicht kann jemand helfen. Auch weiß ich nicht, ob ich mit der Unterschrift unter folgende Formulierung event. neue AGBs anerkannt habe: "...Ich erteile den Auftrag (die Vertragsverlängerung) gemäss der bisher geltenden Preisliste und bin mit der Geltung der AGBs der o2 Germany GmbH&Co.OHG ....einverstanden. Des weiteren habe ich noch einen Viag Interkom Vertrag von März 2001. Auch dafür würde ich mich sehr über entsprechende AGBs freuen. Aber auch dieser Vertrag wurde von mir zuletzt ca. Ende 2004 Anfang 2005 verlängert. Wen's interessiert. Lasse mich in Berlin verklagen.... Mfg Enrico

Du benötigst jeweils die AGB´s mit Datum deiner Verlängerung. Mit einer Verlängerung akzeptierst du gleichzeitig die aktuell gültigen AGB´s. Wirst hier aber sicherlich fündig - wird sich schon jemand melden. Dann aber für die AGB´s von Dezember 2005 & Dez. 2004/Jan. 2005

Nova
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[1.1] otternase antwortet auf nova
06.06.2007 10:23
Falls jemand helfen kann, die AGB/Preisliste von Dez. 2005 bitte auch an mich. Danke!
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf otternase
06.06.2007 10:34
Benutzer otternase schrieb:
Falls jemand helfen kann, die AGB/Preisliste von Dez. 2005 bitte auch an mich. Danke!

Die Preisliste von 9-2006 hat mir ein User beschafft. Wenn einer noch was braucht, bitte PM. Ich schaue dann mal in unserem Archiv nach. Versprechen kann ich aber nichts, da wir keine Kunden bei diesem Laden mehr haben.

peso
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[1.1.1.1] bartman321 antwortet auf tcsmoers
06.06.2007 10:53
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer otternase schrieb:
Falls jemand helfen kann, die AGB/Preisliste von Dez. 2005 bitte auch an mich. Danke!

Die Preisliste von 9-2006 hat mir ein User beschafft. Wenn einer noch was braucht, bitte PM. Ich schaue dann mal in unserem Archiv nach. Versprechen kann ich aber nichts, da wir keine Kunden bei diesem Laden mehr haben.

peso

Hätte eine Preisliste vom Oktober 2005 anzubieten (als pdf-Datei). Mit wirklich günstigen Preisen für 0180 Nummern!

Gruss
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[1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf bartman321
06.06.2007 12:16
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer otternase schrieb:
Falls jemand helfen kann, die AGB/Preisliste von Dez. 2005 bitte auch an mich. Danke!

Die Preisliste von 9-2006 hat mir ein User beschafft. Wenn einer noch was braucht, bitte PM. Ich schaue dann mal in unserem Archiv nach. Versprechen kann ich aber nichts, da wir
keine Kunden bei diesem Laden mehr haben.

peso

Hätte eine Preisliste vom Oktober 2005 anzubieten (als pdf-Datei). Mit wirklich günstigen Preisen für 0180 Nummern!

Gruss

Mir liegen die AGBs vom Juli 1999 vor, die zumindest bist Ende des Jahres 1999 galten!
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[1.1.2] Jette1985 antwortet auf otternase
09.06.2007 00:25
Benutzer otternase schrieb:
Falls jemand helfen kann, die AGB/Preisliste von Dez. 2005 bitte auch an mich. Danke!

Die Preisliste kannst du dir auf dem Portal von o2 anschauen und die AGB´s kann dir die Kundenbetreuung zusenden.
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[1.1.2.1] otternase antwortet auf Jette1985
09.06.2007 09:00
Benutzer Jette1985 schrieb:
Benutzer otternase schrieb:
Falls jemand helfen kann, die AGB/Preisliste von Dez. 2005 bitte auch an mich. Danke!

Die Preisliste kannst du dir auf dem Portal von o2 anschauen und die AGB´s kann dir die Kundenbetreuung zusenden.

Auf dem Portal finde ich nur die aktuell gültigen Preislisten, nicht die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Liste, und die ist ja die für den Vertrag relevante. Oder gibt es ein Broschürenarchiv, welches ich übersehen habe?
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[1.2] kris781 antwortet auf nova
06.06.2007 12:04
Benutzer nova schrieb:

Mit einer Verlängerung akzeptierst du gleichzeitig die aktuell gültigen AGB´s.

Das stimmt nicht unbedingt. Das kommt ganz auf den Umstände der Vertragsverlängerung an.
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[1.2.1] Zulu antwortet auf kris781
06.06.2007 20:46
Benutzer kris781 schrieb:
Benutzer nova schrieb:

Mit einer Verlängerung akzeptierst du gleichzeitig die aktuell gültigen AGB´s.

Das stimmt nicht unbedingt. Das kommt ganz auf den Umstände der Vertragsverlängerung an.

Ebend. Bei Online-Verträgen und deren Verlängerung mag das sein, wenn man irgendwo ein Kreuzchen zur Akzeptanz der gültigen AGB bestätigen muss. Auf jeden Fall aber nicht bei Offlineverträgen, vorausgesetzt man hat keine Taktänderung innerhalb seines Vertrags durchgeführt.

O2 wird das notfalls unter Zwang verstehen müssen.:-)

Zulu
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[1.2.1.1] Keyle antwortet auf Zulu
07.06.2007 22:12

einmal geändert am 07.06.2007 22:24
Wann genau sind denn nun die neuen AGB`s für einen gültig ? Wenn man nen Vertrag von vor 6/7 Jahren hat und man zudem nur via EMail und oder Telefonisch verlängert hat ? Und somit nix unterschrieben hat.
Aber selbst bei Taktwechsel, dürfte man doch net automatisch die neuen AGB`s bekommen, man müsste da doch gesondert drauf hingewiesen werden oder =?=
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[1.2.1.1.1] Jette1985 antwortet auf Keyle
09.06.2007 00:00
Benutzer Keyle schrieb:
Wann genau sind denn nun die neuen AGB`s für einen gültig ? Wenn man nen Vertrag von vor 6/7 Jahren hat und man zudem nur via EMail und oder Telefonisch verlängert hat ? Und somit nix unterschrieben hat.
Aber selbst bei Taktwechsel, dürfte man doch net automatisch die neuen AGB`s bekommen, man müsste da doch gesondert drauf hingewiesen werden oder =?=

Nein du wirst nicht gesondert darauf hingewiesen, dass du den neuen AGB´s zustimmst. Nur ist es so, dass du die für dich neuen AGb´s bei einem Tarifwechsel oder einer Vertragsverlänerung annimmst.
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[1.2.1.1.1.1] Keyle antwortet auf Jette1985
09.06.2007 00:48
Da hab ich was anderes gehört, wenn eine Partei die Vertragsgrundlage verändert, kann dies nicht einseitig geschehen, und die Gegenpartei muß darauf gesondert hingewiesen werden, dass diese Kentniss nehmen kann und dem gesondert zustimmen bzw. die Möglichkeit hat dies abzulehnen.
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[1.2.1.1.1.1.1] Jette1985 antwortet auf Keyle
09.06.2007 00:54
Benutzer Keyle schrieb:
Da hab ich was anderes gehört, wenn eine Partei die Vertragsgrundlage verändert, kann dies nicht einseitig geschehen, und die Gegenpartei muß darauf gesondert hingewiesen werden, dass diese Kentniss nehmen kann und dem gesondert zustimmen bzw. die Möglichkeit hat dies abzulehnen.

Es ist letztlich aber so, das du sobald du neuen Tarifen zustimmst oder eine Vertragsverlängerung zustimmst du die neuen AGB´s annimmst. Diese wurden auf den AGB´s aufgebaut.
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[1.2.1.1.1.1.1.1] Keyle antwortet auf Jette1985
09.06.2007 00:58
Da hätte ich gern ne gesetzliche o.ähnliche Rechtsgrundlage für. Schließlich führt man den Vertrag ja zu unveränderten Konditionen von anno dazumal fort. Man muss ja auch so gesondert auf Änderungen der AGB`s hingewiesen werden, ohne Vertragsverlängerung. Wäre es anders, könnte man die Leute ja quasi regelmäßig übern Tisch ziehen, ohne dass dies Kenntniss davon haben, dass sich etwas verändert hat.
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1] Jette1985 antwortet auf Keyle
09.06.2007 01:05
Benutzer Keyle schrieb:
Da hätte ich gern ne gesetzliche o.ähnliche Rechtsgrundlage für. Schließlich führt man den Vertrag ja zu unveränderten Konditionen von anno dazumal fort. Man muss ja auch so gesondert auf Änderungen der AGB`s hingewiesen werden, ohne Vertragsverlängerung. Wäre es anders, könnte man die Leute ja quasi regelmäßig übern Tisch ziehen, ohne dass dies Kenntniss davon haben, dass sich etwas verändert hat.

Wenn es darum geht,das du die derzeitig geltendne AGB´s lesen und sehen möchtest, kannst du sie immer auf dem Portal nachlesen.Auch wenn du keine Änderungen am Tarif(bei einer Vertragsverlängerung) vornimmst,stimmst du den derzeit geltenden AGB´s zu.
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Keyle antwortet auf Jette1985
09.06.2007 10:49
Einsicht nehmen können, reicht aber nicht, man muss schon expilizt darauf hingewiesen werden, wenn der Vertrag bzw. dessen Grundlage einseitig abgeändert wird, dass man zustimmen oder ablehnen kann.

Aber wie gesagt, ich lass mich gern eines besseren belehren, aber dazu wäre schon ne gesetzliche Grundlage ganz nützlich, auf der Du Deine Meinung aufbaust.

Thx
Keyle
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Keyle
09.06.2007 10:57
Benutzer Keyle schrieb:
Einsicht nehmen können, reicht aber nicht, man muss schon expilizt darauf hingewiesen werden, wenn der Vertrag bzw. dessen Grundlage einseitig abgeändert wird, dass man zustimmen oder ablehnen kann.

Aber wie gesagt, ich lass mich gern eines besseren belehren, aber dazu wäre schon ne gesetzliche Grundlage ganz nützlich, auf der Du Deine Meinung aufbaust.

Thx
Keyle

so sehe ich das auch. m.e. muss man den neuen agb gezielt zustimmen und ein ablehnungsrecht haben.

es kann nicht sein, dass man mit jeder tarifrelevanten änderung neuen - schlechteren - agb automatisch zustimmt.

aber tk - recht ist wohl höherwertig als bundesrecht.

peso
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Keyle antwortet auf tcsmoers
09.06.2007 11:54

aber tk - recht ist wohl höherwertig als bundesrecht.

Welche tk § meinst Du genau ? Wüßte net wo sowas drin steht.
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[1.2.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf Jette1985
09.06.2007 01:01
Benutzer Jette1985 schrieb:
Benutzer Keyle schrieb:
Da hab ich was anderes gehört, wenn eine Partei die Vertragsgrundlage verändert, kann dies nicht einseitig geschehen, und die Gegenpartei muß darauf gesondert hingewiesen werden, dass diese Kentniss nehmen kann und dem gesondert zustimmen bzw. die Möglichkeit hat dies abzulehnen.

Es ist letztlich aber so, das du sobald du neuen Tarifen zustimmst oder eine Vertragsverlängerung zustimmst du die neuen AGB´s annimmst. Diese wurden auf den AGB´s aufgebaut.


bevor man sowas behauptet, sollte man mit einem juristen sprechen. ich würde mir nicht anmassen eine derartige behauptung aufzustellen.

es gibt bestimmte regeln der informationspflicht.

peso
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1] Jette1985 antwortet auf tcsmoers
09.06.2007 01:13
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Jette1985 schrieb:
Benutzer Keyle schrieb:
Da hab ich was anderes gehört, wenn eine Partei die Vertragsgrundlage verändert, kann dies nicht einseitig geschehen, und die Gegenpartei muß darauf gesondert hingewiesen werden, dass diese Kentniss nehmen kann und dem gesondert zustimmen bzw. die Möglichkeit hat dies abzulehnen.

Es ist letztlich aber so, das du sobald du neuen Tarifen zustimmst oder eine Vertragsverlängerung zustimmst du die neuen AGB´s annimmst. Diese wurden auf den AGB´s aufgebaut.


bevor man sowas behauptet, sollte man mit einem juristen sprechen. ich würde mir nicht anmassen eine derartige behauptung aufzustellen.

es gibt bestimmte regeln der informationspflicht.

peso

Natürlich gibt es die. Aber nur mal als Beispiel: Ein Uralt Vertrag über 3 Mónate Vertragsbindung möchte in die neuen Tarife wechseln ( alle mit 24Monate Vertragsbindung). Wenn er dieser Änderung zustimmt, nimmt er die neuen AGB´s an.
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] spl antwortet auf Jette1985
09.06.2007 01:34
Benutzer Jette1985 schrieb:
Natürlich gibt es die. Aber nur mal als Beispiel: Ein Uralt Vertrag über 3 Mónate Vertragsbindung möchte in die neuen Tarife wechseln (alle mit 24Monate Vertragsbindung). Wenn er dieser Änderung zustimmt, nimmt er die neuen AGB´s an.

Du kannst dir die Frage selbst beantworten. Die Antwort steht in § 305 Abs. 2 BGB ("Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags..."):

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

Mit "Verwender" ist der Anbieter gemeint.

Dann überlegst du dir, ob der Anbieter ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat, dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft hat und ob der Kunde ihnen zugestimmt hat.

spl
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Jette1985 antwortet auf spl
09.06.2007 01:40
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Jette1985 schrieb:
Natürlich gibt es die. Aber nur mal als Beispiel: Ein Uralt Vertrag über 3 Mónate Vertragsbindung möchte in die neuen Tarife wechseln (alle mit 24Monate Vertragsbindung). Wenn er dieser Änderung zustimmt, nimmt er die neuen AGB´s an.

Du kannst dir die Frage selbst beantworten. Die Antwort steht in § 305 Abs. 2 BGB ("Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags..."):

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

Mit "Verwender" ist der Anbieter gemeint.

Dann überlegst du dir, ob der Anbieter ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat, dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft hat und ob der Kunde ihnen zugestimmt hat.

spl

Du hast doch aber als Kunde immer die Möglichkeit dich über die aktuellen AGB´s zu infornieren. Sei es über die Hotline, online oder über den Shop.
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] spl antwortet auf Jette1985
09.06.2007 09:26
Benutzer Jette1985 schrieb:
Du hast doch aber als Kunde immer die Möglichkeit dich über die aktuellen AGB zu informieren. Sei es über die Hotline, online oder über den Shop.

Ich bin noch nie bei einer VVL auf neue AGB hingewiesen worden. Mag aber sein, dass O2 da sorgfältiger ist als TM. Allein mir fehlt der Glaube. :)

Es gibt eben Kunden, die glauben einfach alles. Auch, dass die Anbieter-FAQ Bundesrecht brechen.

spl
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[…2.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf spl
10.06.2007 14:23
Benutzer spl schrieb:
>
Ich bin noch nie bei einer VVL auf neue AGB hingewiesen worden. Mag aber sein, dass O2 da sorgfältiger ist als TM.

An dieser Stelle (Hinweis auf neue AGB bei VVL, insbesondere, wenn damit auch ein Tarifwechsel verbunden ist) arbeitet o2 nach meiner Erfahrung korrekt - sowohl "online" als auch "offline".


Kai
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Keyle antwortet auf Kai Petzke
10.06.2007 16:54
An dieser Stelle (Hinweis auf neue AGB bei VVL, insbesondere, wenn damit auch ein Tarifwechsel verbunden ist) arbeitet o2 nach meiner Erfahrung korrekt - sowohl "online" als auch "offline"

Des ist interessant, sag mal wie Du korrekt von O2 draufhingewiesen wurdest, also einmal "online" und "offline" ?
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf Kai Petzke
10.06.2007 20:32
Benutzer Kai Petzke schrieb:

An dieser Stelle (Hinweis auf neue AGB bei VVL, insbesondere, wenn damit auch ein Tarifwechsel verbunden ist) arbeitet o2 nach meiner Erfahrung korrekt - sowohl "online" als auch "offline".

Was auch immer du unter "korrekt" verstehst, lieber Kai.
Näher Ausführungen wäre da nun angebracht.

Zulu
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1] Kai Petzke antwortet auf Zulu
11.06.2007 13:08
Benutzer Zulu schrieb:

Was auch immer du unter "korrekt" verstehst, lieber Kai. Näher Ausführungen wäre da nun angebracht.

"offline" auf einer Messe: Ausdrücklicher Ausdruck von o2 auf einem weißen Blatt Papier, dass durch die VVL auf die neue Konditionen inklusive AGB umgestellt wird, insbesondere die GG-Freiheit meines alten Journalistenvertrages entfällt. Das musste ich dann unterschreiben. Was ich nicht geprüft habe, ob die AGB auch vorrätig gewesen wären, wenn ich gefragt hätte.

"online" im Web: Einschlägiger und deutlicher Hinweis während des VVL-Prozesses, sowie der Möglichkeit zum Download der AGB.


Kai
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf Kai Petzke
11.06.2007 14:31
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:

Was auch immer du unter "korrekt" verstehst, lieber Kai. Näher Ausführungen wäre da nun angebracht.

"offline" auf einer Messe: Ausdrücklicher Ausdruck von o2 auf einem weißen Blatt Papier, dass durch die VVL auf die neue Konditionen inklusive AGB umgestellt wird, insbesondere die GG-Freiheit meines alten Journalistenvertrages entfällt. Das musste ich dann unterschreiben. Was ich nicht geprüft habe, ob die AGB auch vorrätig gewesen wären, wenn ich gefragt hätte.

"online" im Web: Einschlägiger und deutlicher Hinweis während des VVL-Prozesses, sowie der Möglichkeit zum Download der AGB.

Ich glaube, dass das bei "online" nicht ausreicht. M.E. gibt es Urteile, das explizit die neuen AGB bestätigt werden müssen (Analog zu den Bedingungen beim "normalen" 'Download.

Die Akzeptanz von neuen AGB bei einer VVL dürfte gegeben sein. Wenn man sich aber im Rahmen des bestehenden Vertrages bewegt (Tarifänderung) dürfte diese Voraussetzung unzulässig sein.



peso


Kai
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.2] Zulu antwortet auf Kai Petzke
11.06.2007 20:45
Benutzer Kai Petzke schrieb:

"offline" auf einer Messe: Ausdrücklicher Ausdruck von o2 auf einem weißen Blatt Papier, dass durch die VVL auf die neue Konditionen inklusive AGB umgestellt wird, insbesondere die GG-Freiheit meines alten Journalistenvertrages entfällt. Das musste ich dann unterschreiben. Was ich nicht geprüft habe, ob die AGB auch vorrätig gewesen wären, wenn ich gefragt hätte.

"online" im Web: Einschlägiger und deutlicher Hinweis während des VVL-Prozesses, sowie der Möglichkeit zum Download der AGB.


Du schreibst:
"An dieser Stelle (Hinweis auf neue AGB bei VVL, insbesondere, wenn damit auch ein Tarifwechsel verbunden ist) arbeitet o2 nach meiner Erfahrung korrekt - sowohl "online" als auch "offline"."

Ein Hinweis auf neue AGB bei Vertragsverlängerung gab es bei mir noch nie.
....*insbesondere* wenn Tarifwechsel.... das war die Normalität. Nicht aber bei einer Vertragsverlängerung ohne Tarif, oder Taktungswechsel.

Darauf wollte ich hinaus und ich denke das SPL das auch so in seinem vorangegangenen Posting so gemeint hatte.

Ein kleiner, aber dennoch gravierender Unterschied.

Zulu

Ach Kai, btw... seit neuestem darf man nur noch 6 Postings absetzen?
Wie gestern Nacht geschehen.
Fall hier ein intensiver Diskussionsaustausch unerwünscht ist, kann man mir das ruhig sagen. Ich reagiere auch nicht ausfallend.

Zulu
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.3] mungojerrie antwortet auf Kai Petzke
10.06.2007 21:10
Benutzer Kai Petzke schrieb:
An dieser Stelle (Hinweis auf neue AGB bei VVL, insbesondere, wenn damit auch ein Tarifwechsel verbunden ist) arbeitet o2 nach meiner Erfahrung korrekt - sowohl "online" als auch "offline".


Kai

Online im Sinne von "auf der Homepage" stand bei mir ebenfalls ein Hinweis bei meiner VVL im Jahre 2004 - es leben die Ausdrucke. Als ich dann 2006 vor der 0180er Geschichte mit einer Hotline-Dame verhandelte, gab es KEINEN Hinweis auf irgendwelche neuen AGBs.

Sollen wir wetten, dass o2 im Fall der Fälle der Ansicht ist, ich hätte die AGBs aus 2006 akzeptiert?

Mungojerrie
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.3.1] kris781 antwortet auf mungojerrie
11.06.2007 17:18
Sollen wir wetten, dass o2 im Fall der Fälle der Ansicht ist, ich hätte die AGBs aus 2006 akzeptiert?

In diesem Fall ist O2 aber beweispflichtig. Also können Dir Behauptungen relativ egal sein.
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.4] spl antwortet auf Kai Petzke
10.06.2007 23:39

einmal geändert am 10.06.2007 23:40
Benutzer Kai Petzke schrieb:
An dieser Stelle (Hinweis auf neue AGB bei VVL, insbesondere, wenn damit auch ein Tarifwechsel verbunden ist) arbeitet o2 nach meiner Erfahrung korrekt - sowohl "online" als auch "offline".

Interessant.

Fraglich könnte allerdings noch sein, wann "korrekt" korrekt ist, nämlich, wann O2 dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft hat. Eine nachträgliche, auch kostenlose Übersendung wird dabei nicht als ausreichend angesehen, da der Vertrag zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen ist. Ob es ausreichend ist, den Kunden pauschal auf das Internet zu verweisen, wie ich es woanders schon erlebt habe, halte ich ebenfalls für fragwürdig. Denn zum einen hat nicht jeder, der einen Mobilfunkanschluss hat, zugleich auch einen Computer und Internetanschluss zur Verfügung. Zum anderen ist es nicht selten eine Zumutung die Websites zu durchforsten und dann manchmal gar nicht sicher sein zu können, welche der verschiedenen AGB-Fassungen denn nun gilt. Einmal war auch der Server ausgefallen, das auszuprobieren man während eines Telefongesprächs kaum die Zeit haben wird.

Zu BTX-Vertragsschlüssen wurde einmal entschieden, dass der Kunde die Möglichkeit einer kritischen Prüfung der AGB haben muss. Wenn ich mit der Hotline telefoniere, kann ich kaum sagen "Warten sie mal ne halbe Stunde, jetzt lese ich erst mal AGB". Das Argument "vorher lesen" greift ebenfalls nicht, weil sich die AGB ja zwischenzeitlich geändert haben könnten und das Gesetz ja auch die Erfüllung der genannten Anforderungen gerade "bei Vertragsschluss" verlangt und nicht "n Stunden vor Vertragsschluss".

Die Kommentarliteratur verlangt deshalb bei telefonischen Vertragsschlüssen, dass dem Kunden die AGB schon vorher übermittelt worden sind. Macht O2 das? Ich habe es noch nie erlebt. Im Gegenteil verhalten sich die Anbieter bei VVLen nach meiner Erfahrung eher betont unauffällig in der Hoffnung, dass der Kunde die Kündigungsfrist verschläft und der Vertrag weiterläuft, ohne, dass der Anbieter dem Kunden ein neues Handy subventionieren müsste.

Für unproblematisch halte ich die AGB-Einbeziehung allein dann, wenn bei einem *Online*-Vertragsschluss/VVL der Kunde *online* zu den AGB geführt wird.

spl
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.2] tcsmoers antwortet auf spl
09.06.2007 09:29
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Jette1985 schrieb:
Natürlich gibt es die. Aber nur mal als Beispiel: Ein Uralt Vertrag über 3 Mónate Vertragsbindung möchte in die neuen Tarife wechseln (alle mit 24Monate Vertragsbindung). Wenn er dieser Änderung zustimmt, nimmt er die neuen AGB´s an.

Du kannst dir die Frage selbst beantworten. Die Antwort steht in § 305 Abs. 2 BGB ("Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags..."):

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

Mit "Verwender" ist der Anbieter gemeint.

Dann überlegst du dir, ob der Anbieter ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat, dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft hat und ob der Kunde ihnen zugestimmt hat.

spl

könntest du das sachbezogen aufarbeiten?

peso
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.2] NicoFMuc antwortet auf Jette1985
09.06.2007 08:19

einmal geändert am 09.06.2007 09:28
Benutzer Jette1985 schrieb:

Natürlich gibt es die. Aber nur mal als Beispiel: Ein Uralt Vertrag über 3 Mónate Vertragsbindung möchte in die neuen Tarife wechseln ( alle mit 24Monate Vertragsbindung). Wenn er dieser Änderung zustimmt, nimmt er die neuen AGB´s an.

Ja nurin Bezug auf die Vertragsbindung, anonsten bleiben die AGB die alten. Beantwortet o2 auch so auf der Website:

FAQ´s zum Thema VVL: 14. Werden sie durch die Vertragsverlängerung die AGB ändern?
Ja. Jedoch haben die Änderungen nur Auswirkung auf die Kündigungsfrist (3 Monate zum Vertragsende)


Man beachte "haben nur Auswirkung auf Kündigungsfrist". Ansonsten bleiben sie beim alten.

Das stand in den FAQ´s zum 7.5.07 (hab ich ausgedruckt) so drinnen, jetzt hat o2 überhaupt keine Frage zu den AGB´s bei VVL mehr drinnen. Der nächste Hammer steht bereit :-)


Bye
Nico
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.2.1] Jette1985 antwortet auf NicoFMuc
09.06.2007 10:27
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer Jette1985 schrieb:

Natürlich gibt es die. Aber nur mal als Beispiel: Ein Uralt Vertrag über 3 Mónate Vertragsbindung möchte in die neuen Tarife wechseln ( alle mit 24Monate Vertragsbindung). Wenn er dieser Änderung zustimmt, nimmt er die neuen AGB´s an.

Ja nurin Bezug auf die Vertragsbindung, anonsten bleiben die AGB die alten. Beantwortet o2 auch so auf der Website:

FAQ´s zum Thema VVL: 14. Werden sie durch die Vertragsverlängerung die AGB ändern?
Ja. Jedoch haben die Änderungen nur Auswirkung auf die Kündigungsfrist (3 Monate zum Vertragsende)


Man beachte "haben nur Auswirkung auf Kündigungsfrist".
Ansonsten bleiben sie beim alten.

Das stand in den FAQ´s zum 7.5.07 (hab ich ausgedruckt) so drinnen, jetzt hat o2 überhaupt keine Frage zu den AGB´s bei VVL mehr drinnen. Der nächste Hammer steht bereit :-)


Bye
Nico


Nein du akzepierst bei einem Tarifwechsel die neuen AGB, bei einer normalen Vertragsverlängerung ( du nimmst keine Änderungen am Vertrag vor) bleiben deine alten.

Vertragslaufzeit und AGB beim Tarifwechsel
Bei einem Tarifwechsel bleibt Ihre ursprüngliche Vertragslaufzeit bestehen. Mit einem Tarif- und Taktungswechsel gelten für die weitere Vertragslaufzeit automatisch die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Preislisten und AGB.
Ausgenommen hiervon ist der Wechsel in den O2 Genion-Card-S. Für den O2 Genion-Card-S gilt keine Mindestvertragslaufzeit.
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.2.1.1] NicoFMuc antwortet auf Jette1985
09.06.2007 10:44
Benutzer Jette1985 schrieb:


Nein du akzepierst bei einem Tarifwechsel die neuen AGB, bei einer normalen Vertragsverlängerung ( du nimmst keine Änderungen am Vertrag vor) bleiben deine alten.

Ja darauf wollte ich hinaus, du hattest vorhin aber mal geschrieben das man bei einer VVL generell die neuen AGB´s akzeptiert, siehe hier:

https://www.teltarif.de/forum/s24506/178-...

Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar (sofern sie auch ausgehändigt werden). Aber bei einer VVL ändert sich nur die Kündigungsfrist in den AGB´s. Wenn man also keinen Tarifwechsel vornimmt bleibts so.

D.h., hat man im Januar 2000 einen VIAG-Vertrag abgeschlossen gelten immer noch die AGB´s von Juli 1999, wenn man seit dem keinen Tarif- oder Taktungswechsel durchgeführt hat.

Bye
Nico
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[…2.1.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf NicoFMuc
09.06.2007 10:59
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer Jette1985 schrieb:


Nein du akzepierst bei einem Tarifwechsel die neuen AGB, bei einer normalen Vertragsverlängerung ( du nimmst keine Änderungen am Vertrag vor) bleiben deine alten.

Ja darauf wollte ich hinaus, du hattest vorhin aber mal geschrieben das man bei einer VVL generell die neuen AGB´s akzeptiert, siehe hier:

https://www.teltarif.de/forum/s24506/178-...

Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar

wieso ist das klar?

du musst also, sofern du nicht zustimmst die alten preise weiterbezahlen?

ich glaube kaum, dass das juristen auch so sehen.

peso(sofern sie auch
ausgehändigt werden). Aber bei einer VVL ändert sich nur die Kündigungsfrist in den AGB´s. Wenn man also keinen Tarifwechsel vornimmt bleibts so.

D.h., hat man im Januar 2000 einen VIAG-Vertrag abgeschlossen gelten immer noch die AGB´s von Juli 1999, wenn man seit dem keinen Tarif- oder Taktungswechsel durchgeführt hat.

Bye
Nico
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[…1.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf tcsmoers
09.06.2007 11:06
Benutzer tcsmoers schrieb:


Ja darauf wollte ich hinaus, du hattest vorhin aber mal geschrieben das man bei einer VVL generell die neuen AGB´s akzeptiert, siehe hier:

https://www.teltarif.de/forum/s24506/178-...

Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar

wieso ist das klar?

So ist nun mal die derzeitige Praxis bei o2. Aber wenn man einem Tarifwechsel oder Taktungswechsel vornimmt wird man auch explizit darauf hingewiesen das man die derzeitigen Preise UND AGB´s akzeptiert. Wenn man dem nicht zustimmen will kommt auch kein Wechsel zustande.


du musst also, sofern du nicht zustimmst die alten preise weiterbezahlen?

Ja, nur wenn man den AGB´s und den neuen Preisen zustimmt geht ein Tarifwechsel, bzw. Taktungswechsel.


ich glaube kaum, dass das juristen auch so sehen.

Ich finde jetzt nichts schlimmes daran, wenn man, sofern man darauf hingewiesen wird, den neuen AGB´s zustimmen muss bei dem Wechsel in die neuen Tarife.

Bye
Nico
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] VKmobile antwortet auf NicoFMuc
09.06.2007 11:28
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:


Ja darauf wollte ich hinaus, du hattest vorhin aber mal geschrieben das man bei einer VVL generell die neuen AGB´s akzeptiert, siehe hier:

https://www.teltarif.de/forum/s24506/178-...

Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar

wieso ist das klar?

So ist nun mal die derzeitige Praxis bei o2. Aber wenn man einem Tarifwechsel oder Taktungswechsel vornimmt wird man auch explizit darauf hingewiesen das man die derzeitigen Preise UND AGB´s akzeptiert. Wenn man dem nicht zustimmen will kommt auch kein Wechsel zustande.


du musst also, sofern du nicht zustimmst die alten preise weiterbezahlen?

Ja, nur wenn man den AGB´s und den neuen Preisen zustimmt geht ein Tarifwechsel, bzw. Taktungswechsel.


ich glaube kaum, dass das juristen auch so sehen.

Ich finde jetzt nichts schlimmes daran, wenn man, sofern man darauf hingewiesen wird, den neuen AGB´s zustimmen muss bei dem Wechsel in die neuen Tarife.

Bye
Nico

Hi,
ich sehe es auch so wie Nico, bei einem Tarifwechel(auch im Rahmen einer VVL) nimmt man die neuen AGB´s an.

Bei einer reinen VVL ohne Änderungen gelten die alten AGB´s.

Jetzt aber mal die ehrliche Frage, wer hat wirklich noch so einen echt originalen alten Vertrag z.B. von 1999 ohne Änderungen???Viell. werden dort die alten Preise ja noch korrekt berechnet.

MfG -VKmobile-
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf VKmobile
09.06.2007 11:30
Benutzer VKmobile schrieb:
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:


Ja darauf wollte ich hinaus, du hattest vorhin aber mal geschrieben das man bei einer VVL generell die neuen AGB´s akzeptiert, siehe hier:

https://www.teltarif.de/forum/s24506/178-...

Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar

wieso ist das klar?

So ist nun mal die derzeitige Praxis bei o2. Aber wenn man einem Tarifwechsel oder Taktungswechsel vornimmt wird man auch explizit darauf hingewiesen das man die derzeitigen Preise UND AGB´s akzeptiert. Wenn man dem nicht zustimmen will kommt auch
kein Wechsel zustande.


du musst also, sofern du nicht zustimmst die alten preise weiterbezahlen?

Ja, nur wenn man den AGB´s und den neuen Preisen zustimmt geht
ein Tarifwechsel, bzw. Taktungswechsel.


ich glaube kaum, dass das juristen auch so sehen.

Ich finde jetzt nichts schlimmes daran, wenn man, sofern man darauf hingewiesen wird, den neuen AGB´s zustimmen muss bei dem
Wechsel in die neuen Tarife.

Bye
Nico

Hi,
ich sehe es auch so wie Nico, bei einem Tarifwechel(auch im Rahmen einer VVL) nimmt man die neuen AGB´s an.

Bei einer reinen VVL ohne Änderungen gelten die alten AGB´s.

Jetzt aber mal die ehrliche Frage, wer hat wirklich noch so einen echt originalen alten Vertrag z.B. von 1999 ohne Änderungen???Viell. werden dort die alten Preise ja noch korrekt berechnet.


ICH hatte so einen Tarif. 3 VVL´s, aber alle ohne Tarifwechsel bzw. Taktungswechsel.
Auch da wurden die Preise "angepasst" für Sonderrufnummern. Deswegen hatte ich meinen auch zum 28.2.2007 ausserordentlich gekündigt. Und ich zahle seitdem nix mehr.

Bye
Nico
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[…1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] VKmobile antwortet auf NicoFMuc
09.06.2007 11:57
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:


Ja darauf wollte ich hinaus, du hattest vorhin aber mal geschrieben das man bei einer VVL generell die neuen AGB´s akzeptiert, siehe hier:

https://www.teltarif.de/forum/s24506/178-...

Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar

wieso ist das klar?

So ist nun mal die derzeitige Praxis bei o2. Aber wenn man einem Tarifwechsel oder Taktungswechsel vornimmt wird man auch explizit darauf hingewiesen das man die derzeitigen Preise UND AGB´s akzeptiert. Wenn man dem nicht zustimmen will kommt auch
kein Wechsel zustande.


du musst also, sofern du nicht zustimmst die alten preise weiterbezahlen?

Ja, nur wenn man den AGB´s und den neuen Preisen zustimmt geht
ein Tarifwechsel, bzw. Taktungswechsel.


ich glaube kaum, dass das juristen auch so sehen.

Ich finde jetzt nichts schlimmes daran, wenn man, sofern man darauf hingewiesen wird, den neuen AGB´s zustimmen muss bei dem
Wechsel in die neuen Tarife.

Bye
Nico

Hi,
ich sehe es auch so wie Nico, bei einem Tarifwechel(auch im Rahmen einer VVL) nimmt man die neuen AGB´s an.

Bei einer reinen VVL ohne Änderungen gelten die alten AGB´s.

Jetzt aber mal die ehrliche Frage, wer hat wirklich noch so einen echt originalen alten Vertrag z.B. von 1999 ohne Änderungen???Viell. werden dort die alten Preise ja noch korrekt berechnet.


ICH hatte so einen Tarif. 3 VVL´s, aber alle ohne Tarifwechsel bzw. Taktungswechsel.
Auch da wurden die Preise "angepasst" für Sonderrufnummern. Deswegen hatte ich meinen auch zum 28.2.2007 ausserordentlich gekündigt. Und ich zahle seitdem nix mehr.

Bye
Nico

Na bei Fällen wie deinen kann ich verstehen dass du über o2 verärgert bist. Hast du denen bei der Kündigung auch geschildert das du quasi einer der "Einzelfälle" bist und die Preiserhöhung eben bei dir nicht geht weil du so einen Uralt-Vertrag hast?
In deinem Fall liegt es glaube ich nur daran dass es mal ein kompetenter Mitarbeiter kapiert und in die Hand nimmt.

MfG -VKmobile-
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[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf VKmobile
09.06.2007 12:05
Benutzer VKmobile schrieb:

Na bei Fällen wie deinen kann ich verstehen dass du über o2 verärgert bist. Hast du denen bei der Kündigung auch geschildert das du quasi einer der "Einzelfälle" bist und die Preiserhöhung eben bei dir nicht geht weil du so einen Uralt-Vertrag hast?

das hab ich o2 schon mitgeteilt das sie mir net mit Nebenleistungen kommen sollen, da es diese in meinen AGB´s nicht gibt. Obwohl ich die Nebenleistungen eh einen Witz finde da o2 selbst diese nicht mal genau definieren kann.

In deinem Fall liegt es glaube ich nur daran dass es mal ein kompetenter Mitarbeiter kapiert und in die Hand nimmt.

Sie wollen es einfach nicht akzeptieren. Aber mir egal, mein Vertrag ist für mich ausgelaufen und ich habe eine Alternbative gefunden.

o2 ist einfach das letzte was das angeht, ich kann nur hoffen das sie weiter in die roten Zahlen rutschen. Anders werden sie es nicht verstehen.

Bye
Nico
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[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf VKmobile
09.06.2007 17:09

einmal geändert am 09.06.2007 17:10
Benutzer VKmobile schrieb:

Na bei Fällen wie deinen kann ich verstehen dass du über o2 verärgert bist. Hast du denen bei der Kündigung auch geschildert das du quasi einer der "Einzelfälle" bist und die Preiserhöhung eben bei dir nicht geht weil du so einen Uralt-Vertrag hast?
In deinem Fall liegt es glaube ich nur daran dass es mal ein kompetenter Mitarbeiter kapiert und in die Hand nimmt.

MfG -VKmobile-

Nein er ist kein Einzelfall. Es gab noch viele, inkl. meiner Wenigkeit, mit Altverträgen.
Das ist aber etwas was du nie verstanden hast.
Siehe: https://www.teltarif.de/forum/a-o2/4745-...

Zulu
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[…2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2.1] VKmobile antwortet auf Zulu
09.06.2007 17:44
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:

Na bei Fällen wie deinen kann ich verstehen dass du über o2 verärgert bist. Hast du denen bei der Kündigung auch geschildert das du quasi einer der "Einzelfälle" bist und die Preiserhöhung eben bei dir nicht geht weil du so einen Uralt-Vertrag hast?
In deinem Fall liegt es glaube ich nur daran dass es mal ein kompetenter Mitarbeiter kapiert und in die Hand nimmt.

MfG -VKmobile-

Nein er ist kein Einzelfall. Es gab noch viele, inkl. meiner Wenigkeit, mit Altverträgen.

Was ist denn bei dir viele??? 5 Personen?
Damals drehte sich viel um die Sache mit den Nebenleistungen, ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.
Sachliche Argumente wurden ja einfach ignoriert.

Das ist aber etwas was du nie verstanden hast. Siehe: https://www.teltarif.de/forum/a-o2/4745-...

Zulu

Was hat denn die Zufriedenheit/Unzufriedenheit des Forum-Benutzers "roland.schuermann" hiermit zu tun???

MfG -VKmobile-



P.S. bin super zufrieden mit o2 weil internet-pack L funktioniert auch an der Kiesgrube:-)

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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf VKmobile
09.06.2007 18:46
Benutzer VKmobile schrieb:

Was ist denn bei dir viele??? 5 Personen?

Alle Personen die eben noch den Altvertrag haben.

Damals drehte sich viel um die Sache mit den Nebenleistungen, ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei O2.

Sachliche Argumente wurden ja einfach ignoriert.

Weil sie nicht sachlich waren und zigmal wiederlegt wurden?


Zulu
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] nosp antwortet auf Zulu
09.06.2007 23:51
Benutzer Zulu schrieb:
ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei O2.

Also ich habe einen Vertrag von Anfang November 2006 und habe die Nebenleistungen in den AGB drin, aber ich ziehe das durch und lasse mich gegebenenfalls verklagen. Mir egal, die können mich mal. Und wenn ich vor Gericht verlieren sollte, wäre mir das auch egal, ich gebe auf jeden Fall nicht klein bei. In meiner Tarifbroschüre sind die 0180er Nummern aufgeführt und außer als in den AGB ist von Nebenleistung nirgends ein Wort erwähnt.
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] musikbox antwortet auf nosp
10.06.2007 00:32
Benutzer nosp schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei O2.

Also ich habe einen Vertrag von Anfang November 2006 und habe die Nebenleistungen in den AGB drin, aber ich ziehe das durch und lasse mich gegebenenfalls verklagen. Mir egal, die können mich mal. Und wenn ich vor Gericht verlieren sollte, wäre mir das auch egal, ich gebe auf jeden Fall nicht klein bei. In meiner Tarifbroschüre sind die 0180er Nummern aufgeführt und außer als in den AGB ist von Nebenleistung nirgends ein Wort erwähnt.

Richtig so! Auch mich wollte die Deutsche Telekom mal unberechtigerweise vor Gericht zerren und ist damit gescheitert! Ich kann nur jeden Leser dazu ermutigen, nicht aufzugeben! Es lohnt sich definitv!
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] Enrico76 antwortet auf Zulu
10.06.2007 23:49
Hallo. Bist du dir sicher, dass die Differenzierung Nebenleistung/Hauptleistung erst seit Ende 2006 besteht?
MfG






Benutzer VKmobile schrieb:

Was ist denn bei dir viele??? 5 Personen?

Alle Personen die eben noch den Altvertrag haben.

Damals drehte sich viel um die Sache mit den Nebenleistungen, ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei O2.

Sachliche Argumente wurden ja einfach ignoriert.

Weil sie nicht sachlich waren und zigmal wiederlegt wurden?


Zulu
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] VKmobile antwortet auf Enrico76
11.06.2007 19:57
Benutzer Enrico76 schrieb:
Hallo. Bist du dir sicher, dass die Differenzierung Nebenleistung/Hauptleistung erst seit Ende 2006 besteht?
MfG


Die Differenzierung besteht auf jeden Fall schon seit 02/2006, habe es Schwarz auf Weiß.

Keine Ahnung wo der andere Forums-Benutzer seine Information her hat dass dieser Absatz in den AGB´s erst seit Ende 2006 besteht.

Ich besitze auch keine 2005er AGB´s, also PeSo,Zulu und Co. raus mit den Infos(AGB´s) und helft dem Enrico mal mit eurem "Fachwissen";-).


MfG -VKmobile-






Benutzer VKmobile schrieb:

Was ist denn bei dir viele??? 5 Personen?

Alle Personen die eben noch den Altvertrag haben.

Damals drehte sich viel um die Sache mit den Nebenleistungen, ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei
O2.

Sachliche Argumente wurden ja einfach ignoriert.

Weil sie nicht sachlich waren und zigmal wiederlegt wurden?


Zulu
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf VKmobile
11.06.2007 20:41
Benutzer VKmobile schrieb:
Benutzer Enrico76 schrieb:
Hallo. Bist du dir sicher, dass die Differenzierung Nebenleistung/Hauptleistung erst seit Ende 2006 besteht?
MfG


Die Differenzierung besteht auf jeden Fall schon seit 02/2006, habe es Schwarz auf Weiß.

Keine Ahnung wo der andere Forums-Benutzer seine Information her hat dass dieser Absatz in den AGB´s erst seit Ende 2006 besteht.

Ich besitze auch keine 2005er AGB´s, also PeSo,Zulu und Co. raus mit den Infos(AGB´s) und helft dem Enrico mal mit eurem "Fachwissen";-).

Diese "Nebenleistungen" sind an sich völlig uninteressant. Sie müssen in den Unterlagen ganz klar genannt werden. Entweder benennt man die "Hauptleistungen" und alles andere sind "Nebenleistungen" oder umgekehrt. Einen rein schwammingen Passus "Nbenleistungen" ist dem Kunden nicht zumutbar. M.E. sind alle in den Tarifheften aufgeführten Dienstleistungen teil des Dienstleistungsvertrages und eine Änderung grundsätzlich nicht möglich. Deshalb mache ich mir gar nicht die Mühe, überhaupt bei uns im Archiv nachzuschauen.



Will O2 etwa bei allen Punkten behaupten, es wären frei tarifierbare Nebenleistungen ?

1. wissentliches Versenden von falschen Rechnungen (Roaming)
2. rückwirkendes Erhöhen von 180er Anwahlen ohne Kundeninfo.
3. mehrmaliges Ändern der AGB ohne Kundeninfo
4. Erhöhung der Portierungskosten
5. Erhöhung der Tarifwechselkosten
6. Erfindung des Begriffes "Nebenleistungen" - damit kann man alles begründen und erhöhen
7. Barren des D 1 Roamings - O ton "Es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung. - Lt. Aussage gegenüber der FAZ entlässt man die betroffenen Kunden anstandslos aus dem Vertrag !!
8. "heimliches" Einführen einer Roamingoption mit Erhöhung von bis zu 700 %.
9. gerichtlich festgetellte Falschumstellung von DM auf Euro.

Ein Kunde hat einen Vertrag abgeschlossen, der einzuhalten ist und in dem alle Geschäfte untereinander abschliessend geregelt sind.

Und so wird es jeder Richter sehen.

Ich frage mich sowieso, warum O2 nicht das ganze Urteil veröffentlicht ?? Auf der einen Seite beruft man sich drauf und auf der anderen Seite schweigt man sich aus.

peso


Im Übrigen wird hier keine "fertiggemacht". Es ist nur so, dass die eine Seite Tatsachen bringt und die andere Seite nicht.
Was hat das mit "fertigmachen" zu tun ?





MfG -VKmobile-






Benutzer VKmobile schrieb:

Was ist denn bei dir viele??? 5 Personen?

Alle Personen die eben noch den Altvertrag haben.

Damals drehte sich viel um die Sache mit den Nebenleistungen, ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei
O2.

Sachliche Argumente wurden ja einfach ignoriert.

Weil sie nicht sachlich waren und zigmal wiederlegt wurden?


Zulu
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
11.06.2007 20:51
Benutzer tcsmoers schrieb:

Diese "Nebenleistungen" sind an sich völlig uninteressant. Sie müssen in den Unterlagen ganz klar genannt werden. Entweder benennt man die "Hauptleistungen" und alles andere sind "Nebenleistungen" oder umgekehrt. Einen rein schwammingen Passus "Nbenleistungen" ist dem Kunden nicht zumutbar. M.E. sind alle in den Tarifheften aufgeführten Dienstleistungen teil des Dienstleistungsvertrages und eine Änderung grundsätzlich nicht möglich. Deshalb mache ich mir gar nicht die Mühe, überhaupt bei uns im Archiv nachzuschauen.


Und das wurde hier auch schon bis zum Abwinken diskutiert.
Es wundert mich das gerade die Leute (VKmobil), die sich wegen dem übermäßigen Diskussionsaufkommen bzgl. O2 beschweren, solche Fragen stellen.
Ich kann daraus nur eine Provokation deuten, dass gewisse "Wadenbeisser" einfach den O2-Thread aufheizen möchten.
Ein bischen im Archiv rumgewühlt und sie hätten die Antwort gefunden.


Zulu... und mit neuerdings nur noch 6 Postings pro Tag ist mir dafür der Text zu schade.:-)


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[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf Zulu
11.06.2007 21:03
Benutzer Zulu schrieb:

Zulu... und mit neuerdings nur noch 6 Postings pro Tag ist mir dafür der Text zu schade.:-)

Also ich hab seit gestern 22:10 Uhr 8 Postings geschrieben, nun das 9. (wenn ich richtig gezählt habe ;-)


Bye
Nico
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[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.2] VKmobile antwortet auf Zulu
11.06.2007 21:14
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Diese "Nebenleistungen" sind an sich völlig uninteressant. Sie müssen in den Unterlagen ganz klar genannt werden. Entweder benennt man die "Hauptleistungen" und alles andere sind "Nebenleistungen" oder umgekehrt. Einen rein schwammingen Passus "Nbenleistungen" ist dem Kunden nicht zumutbar. M.E. sind alle in den Tarifheften aufgeführten Dienstleistungen teil des Dienstleistungsvertrages und eine Änderung grundsätzlich nicht möglich. Deshalb mache ich mir gar nicht die Mühe, überhaupt bei uns im Archiv nachzuschauen.


Und das wurde hier auch schon bis zum Abwinken diskutiert. Es wundert mich das gerade die Leute (VKmobil), die sich wegen dem übermäßigen Diskussionsaufkommen bzgl. O2 beschweren, solche Fragen stellen. Ich kann daraus nur eine Provokation deuten, dass gewisse "Wadenbeisser" einfach den O2-Thread aufheizen möchten. Ein bischen im Archiv rumgewühlt und sie hätten die Antwort gefunden.

Sehr geehrter Zulu,

wie du siehst hat den oben ersichtlichen Text "tcsmoers" geschrieben.
Wenn du dir bitte mal eine Minute Zeit nimmst dann merkst du dass ich eine direkte Antwort auf "Enrico76"´s Frage gegeben habe und die Forums-Benutzer mochmals (sicher im Sinne von "Enrico76") auffordere nachzuschauen ob Sie die für Ihn benötigten AGB´s (2004/2005) besitzen.



Zulu... und mit neuerdings nur noch 6 Postings pro Tag ist mir dafür der Text zu schade.:-)


Dann setzte deine Postings bitte sinnvoll und hilfreich.


MfG -VKmobile-
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[…1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf VKmobile
11.06.2007 23:24
Benutzer VKmobile schrieb:

Sehr geehrter Zulu,

wie du siehst hat den oben ersichtlichen Text "tcsmoers" geschrieben.
Wenn du dir bitte mal eine Minute Zeit nimmst dann merkst du dass ich eine direkte Antwort auf "Enrico76"´s Frage gegeben habe und die Forums-Benutzer mochmals (sicher im Sinne von "Enrico76") auffordere nachzuschauen ob Sie die für Ihn benötigten AGB´s (2004/2005) besitzen.


Kann ich mir nicht vorstellen das du das zu fordern wagst, denn.....

Dann setzte deine Postings bitte sinnvoll und hilfreich.

siehe https://www.teltarif.de/forum/a-o2/4684-...
(Man beachte Punkt 1 in deinem damaligen Posting)

... hier und oft in anderen Diskussionen forderst du die User hier auf sich eben nicht zu wiederholen. Gerade zur Diskussion der Vertragsverletzung seitens O2.

Nun frage ich mich, warum du Fragen stellst, deren Antworten du garnicht hören möchtest und sowieso schon selbst weisst?
Etwa damit du die User nach der Beantwortung der Fragen wieder zu Recht und Ordnung rufen kannst?
Einen anderen Zweck kann ich mir nicht erklären, es sei denn.... aber da würde ich nun über einen geringen emotinonalen Quotienten spekulieren.


Zulu
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[…1.1.2.1.1.2.1.1.1.2.1.1] VKmobile antwortet auf Zulu
11.06.2007 23:49
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:

Sehr geehrter Zulu,

wie du siehst hat den oben ersichtlichen Text "tcsmoers" geschrieben.
Wenn du dir bitte mal eine Minute Zeit nimmst dann merkst du dass ich eine direkte Antwort auf "Enrico76"´s Frage gegeben habe und die Forums-Benutzer mochmals (sicher im Sinne von "Enrico76") auffordere nachzuschauen ob Sie die für Ihn benötigten AGB´s (2004/2005) besitzen.


Kann ich mir nicht vorstellen das du das zu fordern wagst, denn.....

Dann setzte deine Postings bitte sinnvoll und hilfreich.

siehe https://www.teltarif.de/forum/a-o2/4684-... (Man beachte Punkt 1 in deinem damaligen Posting)

... hier und oft in anderen Diskussionen forderst du die User hier auf sich eben nicht zu wiederholen. Gerade zur Diskussion der Vertragsverletzung seitens O2.

Nun frage ich mich, warum du Fragen stellst, deren Antworten du garnicht hören möchtest und sowieso schon selbst weisst? Etwa damit du die User nach der Beantwortung der Fragen wieder zu Recht und Ordnung rufen kannst?
Einen anderen Zweck kann ich mir nicht erklären, es sei denn.... aber da würde ich nun über einen geringen emotinonalen Quotienten spekulieren.


Zulu

1. mach dich bitte nicht lächerlich , einfach mal quer diskutieren, einen Link reinsetzten der nichts aber auch garnichts dem Thread-Eröffner bringt, so wie diese kleine Offtopic-Diskussion mit dir!
Es ist nur seltsam das der Nutzer "musikbox" gewisse Textblöcke nicht fragebezogen mehrfach eingefügt hat dies aber nach (nicht nur) meinem Hinweis nach und nach vermieden hat.

2. Wie du siehst möchte ich zur ursprünglichen Frage zurückkehren, wer hat AGB´s von 2004/2005, klare und kurze Frage, mich interessiert eine positive Antwort.
PeSo hat z.B. geantwortet dass er keine Lust zum suchen hat,zwar keine zufriedenstellende Antwort aber eine klare Aussage!

MfG -VKmobile-
Menü
[…1.2.1.1.2.1.1.1.2.1.1.1] marco5555 antwortet auf VKmobile
12.06.2007 17:24
Benutzer VKmobile schrieb:
2. Wie du siehst möchte ich zur ursprünglichen Frage zurückkehren, wer hat AGB´s von 2004/2005, klare und kurze Frage, mich interessiert eine positive Antwort.

Ich oder benutze folgenden Link Stand 06/2005

http://device.geschaeftskundentarife.com/pdf/o2/agb_o2.pdf

Gruß Marco
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.2] VKmobile antwortet auf tcsmoers
11.06.2007 21:20
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:
Benutzer Enrico76 schrieb:
Hallo. Bist du dir sicher, dass die Differenzierung Nebenleistung/Hauptleistung erst seit Ende 2006 besteht?
MfG


Die Differenzierung besteht auf jeden Fall schon seit 02/2006,
habe es Schwarz auf Weiß.

Keine Ahnung wo der andere Forums-Benutzer seine Information her hat dass dieser Absatz in den AGB´s erst seit Ende 2006 besteht.

Ich besitze auch keine 2005er AGB´s, also PeSo,Zulu und Co. raus mit den Infos(AGB´s) und helft dem Enrico mal mit eurem "Fachwissen";-).

Diese "Nebenleistungen" sind an sich völlig uninteressant. Sie müssen in den Unterlagen ganz klar genannt werden. Entweder benennt man die "Hauptleistungen" und alles andere sind "Nebenleistungen" oder umgekehrt. Einen rein schwammingen Passus "Nbenleistungen" ist dem Kunden nicht zumutbar. M.E. sind alle in den Tarifheften aufgeführten Dienstleistungen teil


des Dienstleistungsvertrages und eine Änderung grundsätzlich nicht möglich. Deshalb mache ich mir gar nicht die Mühe, überhaupt bei uns im Archiv nachzuschauen.


Der letzte Satz manifestiert deine Kompetenz als helfender Forums-Benutzer!



Will O2 etwa bei allen Punkten behaupten, es wären frei tarifierbare Nebenleistungen ?

1. wissentliches Versenden von falschen Rechnungen (Roaming) 2. rückwirkendes Erhöhen von 180er Anwahlen ohne Kundeninfo.
3. mehrmaliges Ändern der AGB ohne Kundeninfo
4. Erhöhung der Portierungskosten
5. Erhöhung der Tarifwechselkosten 6. Erfindung des Begriffes "Nebenleistungen" - damit kann man alles begründen und erhöhen 7. Barren des D 1 Roamings - O ton "Es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung. - Lt. Aussage gegenüber der FAZ entlässt man die betroffenen Kunden anstandslos aus dem Vertrag !!
8. "heimliches" Einführen einer Roamingoption mit Erhöhung von bis zu 700 %.
9. gerichtlich festgetellte Falschumstellung von DM auf Euro.

Ein Kunde hat einen Vertrag abgeschlossen, der einzuhalten ist und in dem alle Geschäfte untereinander abschliessend geregelt sind.

Und so wird es jeder Richter sehen.

Ich frage mich sowieso, warum O2 nicht das ganze Urteil veröffentlicht ?? Auf der einen Seite beruft man sich drauf und auf der anderen Seite schweigt man sich aus.

peso



Im Übrigen wird hier keine "fertiggemacht". Es ist nur so, dass die eine Seite Tatsachen bringt und die andere Seite nicht.
Was hat das mit "fertigmachen" zu tun ?


Worauf bezieht sich dieser Absatz?????? Keiner deiner Vorredner hat irgendwas mit fertigmachen geschrieben.
Alles wird gut PeSo!!!

MfG -VKmobile-





MfG -VKmobile-






Benutzer VKmobile schrieb:

Was ist denn bei dir viele??? 5 Personen?

Alle Personen die eben noch den Altvertrag haben.

Damals drehte sich viel um die Sache mit den Nebenleistungen, ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei
O2.

Sachliche Argumente wurden ja einfach ignoriert.

Weil sie nicht sachlich waren und zigmal wiederlegt wurden?


Zulu
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[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf VKmobile
11.06.2007 22:08
Benutzer VKmobile schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:
Benutzer Enrico76 schrieb:
Hallo. Bist du dir sicher, dass die Differenzierung Nebenleistung/Hauptleistung erst seit Ende 2006 besteht?
MfG


Die Differenzierung besteht auf jeden Fall schon seit 02/2006,
habe es Schwarz auf Weiß.

Keine Ahnung wo der andere Forums-Benutzer seine Information her hat dass dieser Absatz in den AGB´s erst seit Ende 2006 besteht.

Ich besitze auch keine 2005er AGB´s, also PeSo,Zulu und Co. raus mit den Infos(AGB´s) und helft dem Enrico mal mit eurem "Fachwissen";-).

Diese "Nebenleistungen" sind an sich völlig uninteressant.
Sie müssen in den Unterlagen ganz klar genannt werden. Entweder benennt man die "Hauptleistungen" und alles andere sind "Nebenleistungen" oder umgekehrt. Einen rein schwammingen Passus "Nbenleistungen" ist dem Kunden nicht zumutbar. M.E. sind alle in den Tarifheften aufgeführten Dienstleistungen teil


des Dienstleistungsvertrages und eine Änderung grundsätzlich nicht möglich. Deshalb mache ich mir gar nicht die Mühe, überhaupt bei uns im Archiv nachzuschauen.


Der letzte Satz manifestiert deine Kompetenz als helfender Forums-Benutzer!

stimmt - es ist nämlich völlig unwichtig. warum soll ich was suchen, dass unwichtig ist?



Will O2 etwa bei allen Punkten behaupten, es wären frei tarifierbare Nebenleistungen ?

1. wissentliches Versenden von falschen Rechnungen (Roaming)
2. rückwirkendes Erhöhen von 180er Anwahlen ohne Kundeninfo.
3. mehrmaliges Ändern der AGB ohne Kundeninfo 4. Erhöhung der Portierungskosten
5. Erhöhung der Tarifwechselkosten 6. Erfindung des Begriffes "Nebenleistungen" - damit kann man
alles begründen und erhöhen 7. Barren des D 1 Roamings - O ton "Es handelt sich nicht
um eine vertraglich vereinbarte Leistung. - Lt. Aussage gegenüber der FAZ entlässt man die betroffenen Kunden anstandslos aus dem
Vertrag !!
8. "heimliches" Einführen einer Roamingoption mit Erhöhung von
bis zu 700 %.
9. gerichtlich festgetellte Falschumstellung von DM auf Euro.

Ein Kunde hat einen Vertrag abgeschlossen, der einzuhalten ist und in dem alle Geschäfte untereinander abschliessend geregelt
sind.

Und so wird es jeder Richter sehen.

Ich frage mich sowieso, warum O2 nicht das ganze Urteil veröffentlicht ?? Auf der einen Seite beruft man sich drauf und auf der anderen Seite schweigt man sich aus.

peso



Im Übrigen wird hier keine "fertiggemacht". Es ist nur so, dass die eine Seite Tatsachen bringt und die andere Seite nicht.
Was hat das mit "fertigmachen" zu tun ?


Worauf bezieht sich dieser Absatz?????? Keiner deiner Vorredner hat irgendwas mit fertigmachen geschrieben.
Alles wird gut PeSo!!!

und, was soll das? fühlst du dich jetzt wohler.

im rahmen der beitragsbegrenzung muss man sparen.

es handelt sich hier um eine unterstellung eines anderen schreibers.

ich habe keine lust diesen beitrag zu suchen. eine unmittelbare antwort war ja nicht möglich.



MfG -VKmobile-





MfG -VKmobile-






Benutzer VKmobile schrieb:

Was ist denn bei dir viele??? 5 Personen?

Alle Personen die eben noch den Altvertrag haben.

Damals drehte sich viel um die Sache mit den Nebenleistungen, ich wollte in der Diskussion Leuten wie den etwas komischen "KoSo" klar machen das alle Verträge mit den AGB´s mit "Nebenleistung" keine Chance gegen o2 haben.

Mit Recht. Denn Nebenleistungen sind eine nachträgliche Erfindung von O2. Abgesehen davon ging es hier immer um Verträge die keine AGB mit sogenannten Nebenleistungen beinhalten. "Nebenleistungen" gibt es erst seit Winter 06 bei
O2.

Sachliche Argumente wurden ja einfach ignoriert.

Weil sie nicht sachlich waren und zigmal wiederlegt wurden?


Zulu
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2] marco5555 antwortet auf VKmobile
12.06.2007 17:14

einmal geändert am 12.06.2007 17:16
Benutzer VKmobile schrieb:
Keine Ahnung wo der andere Forums-Benutzer seine Information her hat dass dieser Absatz in den AGB´s erst seit Ende 2006 besteht.

Ich besitze auch keine 2005er AGB´s, also PeSo,Zulu und Co. raus mit den Infos(AGB´s) und helft dem Enrico mal mit eurem "Fachwissen";-).

Naja meiner Meinung schwächelst du hier:

http://device.geschaeftskundentarife.com/pdf/o2/agb_o2.pdf

"Juni 2005

12 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Leistungsbeschreibungen und Entgelten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2 den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer."


So jetzt teile mir mit, wo steht, das Sonderrufnummern Nebenleistungen sind. In meinem Tarifheft, wo die 0180-Nummern aufgeführt waren, stand nichts davon. Ausserdem argumentiert o2 ja, das sie Anrufe zu 0180-Nummern nicht herstellen müssten.

Gruß Marco
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[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.3] marco5555 antwortet auf VKmobile
09.06.2007 19:12
Benutzer VKmobile schrieb:
Na bei Fällen wie deinen kann ich verstehen dass du über o2 verärgert bist. Hast du denen bei der Kündigung auch geschildert das du quasi einer der "Einzelfälle" bist und die Preiserhöhung eben bei dir nicht geht weil du so einen Uralt-Vertrag hast?
In deinem Fall liegt es glaube ich nur daran dass es mal ein kompetenter Mitarbeiter kapiert und in die Hand nimmt.

MfG -VKmobile-

Wie bitte? Dann wäre ich auch ein Einzelfall gewesen, da ich meinen Vertrag 2005 abgeschlossen habe. Oder wie soll ich deine Antwort verstehen?

Gruß Marco
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[…2.1.1.1.1.1.2.1.2.1.1.2] Jette1985 antwortet auf NicoFMuc
09.06.2007 19:15
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer Jette1985 schrieb:


Nein du akzepierst bei einem Tarifwechsel die neuen AGB, bei einer normalen Vertragsverlängerung ( du nimmst keine Änderungen am Vertrag vor) bleiben deine alten.

Ja darauf wollte ich hinaus, du hattest vorhin aber mal geschrieben das man bei einer VVL generell die neuen AGB´s akzeptiert, siehe hier:

https://www.teltarif.de/forum/s24506/178-...

Sorry, hab mich unglücklich ausgedrückt.



Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar (sofern sie auch ausgehändigt werden). Aber bei einer VVL ändert sich nur die Kündigungsfrist in den AGB´s. Wenn man also keinen Tarifwechsel vornimmt bleibts so.

D.h., hat man im Januar 2000 einen VIAG-Vertrag abgeschlossen gelten immer noch die AGB´s von Juli 1999, wenn man seit dem keinen Tarif- oder Taktungswechsel durchgeführt hat.

Genau so siehts aus. ;o)


Bye Nico


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[…1.1.1.1.1.2.1.2.1.1.2.1] Zulu antwortet auf Jette1985
09.06.2007 19:22
Benutzer Jette1985 schrieb:

Tarifwechsel neue AGB´s, das ist klar (sofern sie auch ausgehändigt werden). Aber bei einer VVL ändert sich nur die Kündigungsfrist in den AGB´s. Wenn man also keinen Tarifwechsel
vornimmt bleibts so.

D.h., hat man im Januar 2000 einen VIAG-Vertrag abgeschlossen gelten immer noch die AGB´s von Juli 1999, wenn man seit dem keinen Tarif- oder Taktungswechsel durchgeführt hat.

Genau so siehts aus. ;o)

Oh! Dann ist wohl aus der logischen Schlußfolgerung herauszulesen, dass diese Kunden selbstverständlich ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Denn auch diesen Kunden wurden die neuen Nebenleistungen untergejubelt, die sie ja schon alleine wegen ihrer alten AGB nicht haben. Ganz zu schweigen von der rechtlichen Seite her.

Zulu :-)




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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.2.1.1] Keyle antwortet auf Zulu
10.06.2007 23:55
Kann es sein dass wenn man verlängert und das Handy per Post erhält, man die Verlängerung beim Postboten unterschreibt wobei man die neuen AGB`s anerkennt ?
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.2.1.1.1] Zulu antwortet auf Keyle
11.06.2007 00:14
Benutzer Keyle schrieb:
Kann es sein dass wenn man verlängert und das Handy per Post erhält, man die Verlängerung beim Postboten unterschreibt wobei man die neuen AGB`s anerkennt ?

Nein. Es sei denn du hast explizit eine Anerkennung Unterschrieben.

Abgesehen davon kam bei mir immer nur ein neues Handy und eine Dankes-SMS von O2 zur Vertragsverlängerung. Sonst nix! Das letzte Handy (Vertragsverlängerung) wurde sogar in die Firma geliefert. Niemand hat irgendwas unterschrieben - hätte ja der Werkschutz (Pförtner) machen müssen.

Zulu
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[…1.1.2.1.2.1.1.2.1.1.1.1] Keyle antwortet auf Zulu
11.06.2007 00:18
Wie funktioniert dann die Verlängerung, wenn O2 netmal ne Unterschrift hat ?
Dann dürften die neuen AGB`s ja auch bei Options/Taktwechsel net bestand haben ?
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[…1.2.1.2.1.1.2.1.1.1.1.1] kris781 antwortet auf Keyle
11.06.2007 10:14
Dann dürften die neuen AGB`s ja auch bei Options/Taktwechsel net bestand haben ?

Wenn man den Taktungswechsel durch einen Anruf beim "Tarifmanager" und durch das Drücken einiger Telefontasten durchführt, wird man darin auch nicht die Zustimmung zu neuen, unbekannten AGB sehen können.
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[…2.1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf kris781
11.06.2007 11:18
Benutzer kris781 schrieb:
Dann dürften die neuen AGB`s ja auch bei Options/Taktwechsel net bestand haben ?

Wenn man den Taktungswechsel durch einen Anruf beim "Tarifmanager" und durch das Drücken einiger Telefontasten durchführt, wird man darin auch nicht die Zustimmung zu neuen, unbekannten AGB sehen können.

Wenn ich einen Laufzeittarif unterschrieben habe, gelten alle dessen Konditionen und Beschränkungen während der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

Sowas nennt man dann Vertragssicherheit !

Da kann nicht ein Partner vertraglich vereinbarte Leistungen von irgendetwas abhängig machen.

Sowas nennt man Nötigung !!


Nur, weil ich diese neuen Bedingungen nicht akzeptieren will, muss ich u.U. eine Vielfaches zahlen ?

Da gibt es doch wohl genug Urteile aus dem "normalen" Vertragsrecht.


peso
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[…1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Keyle antwortet auf tcsmoers
13.06.2007 09:02
Wie schauts denn mit der Verpflichtung aus die GG weiter zu bezahlen auch wenn die Karte gesperrt wurde ? Obwohl parallel eine Mitteilung kam, dass man sich bis zur entgültigen Klärung gedulden solle.
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[2] kris781 antwortet auf Enrico76
16.07.2007 17:43
Benutzer Enrico76 schrieb:

Wen's interessiert. Lasse mich in Berlin verklagen.... Mfg

Zufällig in Charlottenburg? ;)

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw29/...