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Computer Bild 05.02.07


04.02.2007 11:04 - Gestartet von tt72
Die Computer Bild berichtet darüber wie folgt:

"Die Rechnung ohne den Kunden gemacht! o2 hat die Preise für Telefonate zu Sonderrufnummern klammheimlich erhöht. Doch der Schuss geht nach hinten los: Kunden können den Vertrag sofort kündigen - und das Handy behalten"

Gruß,
TT
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[1] tcsmoers antwortet auf tt72
04.02.2007 13:12
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer tt72 schrieb:
Die Computer Bild berichtet darüber wie folgt:

"Die Rechnung ohne den Kunden gemacht! o2 hat die Preise für
Telefonate zu Sonderrufnummern klammheimlich erhöht. Doch der Schuss geht nach hinten los: Kunden können den Vertrag sofort
kündigen - und das Handy behalten"

Gruß,
TT


Wann kann man denn mit ersten Entscheidungen rechnen bezüglich von außerordentlichen Kündigungen gegenüber o2? Das könnte für alle jene interessant sein, die gerne kündigen wollen, aber ohne RSV leben und wenig Geld haben.

Vermutlich wird es niemals zu einer Entscheidung kommen. Man wird die User, die sich gewehrt haben auf dem "Kulanzwege" aus dem Vertrag entlassen und der Rest wird bezahlen. Dann ist nämlich die Widerspruchsfrist abgelaufen.

Diese Bande wird sich hüten ein Exzempel zu statuieren. Das könnte ein mittleres Erdbeben in der Branche auslösen.

Im Übrigen sollte jeder sich selbst vertreten und nicht auf fahrende Züge aufspringen.


Und sind wir mal ganz ehrlich. 90 % würden nur kündigen, um sofort einen neuen Vertrag mit einem neuen Gerät abzuschliessen.

Es ist nur traurig, dass die 10% die echte Kündigungsgründe haben, ständig hier so runtergemacht werden.

Ich habe das Gefühl, dass hier bezahlte O 2 Schreiber entsprechende Stimmung machen.

peso
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[1.1] csbb antwortet auf tcsmoers
04.02.2007 18:43
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hallo, peso,

immer wieder gerne lese ich Deine Beiträge. Zu diesem allerdings nach langer Zeit mal wieder ein paar Kommentare:

Vermutlich wird es niemals zu einer Entscheidung kommen. Man wird die User, die sich gewehrt haben auf dem "Kulanzwege" aus dem Vertrag entlassen und der Rest wird bezahlen. Dann ist nämlich die Widerspruchsfrist abgelaufen.

Sinnvollerweise kann die Frist erst ab Kenntnisnahme des Kunden von der Preiserhöhung zu laufen beginnen. Wenn O2 den Kunden nicht informiert, hat sie noch nicht begonnen.


Diese Bande wird sich hüten ein Exzempel zu statuieren. Das

"Exempel"

könnte ein mittleres Erdbeben in der Branche auslösen.

Im Übrigen sollte jeder sich selbst vertreten und nicht auf fahrende Züge aufspringen.


Ob man das sollte oder nicht - nach welchen Kriterien möchtest Du das denn vorgeben? Es ist ein fact of life, daß Menschen Trends folgen; dies gilt für Einzelpersonen wie für Unternehmen. Generell zu fordern, daß man das nicht sollte, ist kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht?
Folgst Du absolut keinem Trend? Und würde das Sinn machen?


Und sind wir mal ganz ehrlich. 90 % würden nur kündigen, um sofort einen neuen Vertrag mit einem neuen Gerät abzuschliessen.

Ja, gerne sind wir "ganz ehrlich". Aber dann sollten wir auch mal konsequent ehrlich sein bezüglich subventionierter Mobiltelefone und Mindestvertragslaufzeiten: Bei genauer, "ehrlicher" Betrachtung stellen diese Handelsbräuche eine Art Täuschung des Kunden dar; klar: nicht im rechtlichen Sinne, aber im psychologischen. Die Leute leisten sich ein Handy per Ratenzahlung, das sie sich bei nüchterner Betrachtungsweise der Gesamtsumme nicht kaufen würden. Sie werden - psychologisch - übers Ohr gehauen, ganz legal.
Es wird mit dem Kleingedruckten gekämpft. Und dieser Kampf - oder dieses Spielchen - mit den Mitteln des Kleingedruckten haben die Mobilfunker begonnen, nicht die Endkunden.

Wenn man also eine Möglichkeit findet, mit ebendiesen Mitteln zurückzuschlagen und einen Mobilfunker zu 'überlisten', so sehe ich darin nichts Verwerfliches.

In einem Vergleich: Einen Taschenspieler mit Taschenspielertricks zu überlisten ist nichts Schändliches.


Es ist nur traurig, dass die 10% die echte Kündigungsgründe haben, ständig hier so runtergemacht werden.

Es gibt keine "echten" oder "unechten" Kündigungsgründe. Es findet ein Spielchen - oder pathetischer: ein Kampf - mit Gesetzesauslegungen und Kleingedrucktem statt, wer wem für was wieviel Geld abnimmt. Wer in diesem Spielchen an Anstand oder Moral oder "echte" Kündigungsgründe appelliert, verkennt einerseits das Spiel als solches und versucht andererseits, einseitig neue Spielregeln einzuführen.
Du selbst weist übrigens darauf hin (s. https://www.teltarif.de/forum/s24506/49-...), daß die Spielregeln nicht einseitig geändert werden dürfen.


Ich habe das Gefühl, dass hier bezahlte O 2 Schreiber

"O2-Schreiber"

entsprechende Stimmung machen.

Kann sein. Wäre nicht schön. Hm, wäre das von den Spielregeln gedeckt? Ich fürchte, ja; es sollte es aber nicht sein.

Viele Grüße

csbb

peso
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf csbb
04.02.2007 20:50

einmal geändert am 04.02.2007 21:03
Benutzer csbb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hallo, peso,

immer wieder gerne lese ich Deine Beiträge. Zu diesem allerdings nach langer Zeit mal wieder ein paar Kommentare:

Vermutlich wird es niemals zu einer Entscheidung kommen. Man wird die User, die sich gewehrt haben auf dem "Kulanzwege" aus dem Vertrag entlassen und der Rest wird bezahlen. Dann ist nämlich die Widerspruchsfrist abgelaufen.

Sinnvollerweise kann die Frist erst ab Kenntnisnahme des Kunden von der Preiserhöhung zu laufen beginnen. Wenn O2 den Kunden nicht informiert, hat sie noch nicht begonnen.

Das ist richtig. Aber hast Du den Hinweis auf der Rechnung XX (richtig, ganz klein unten - Punkt 23 des Fliegenschisses) gelesen ?




Diese Bande wird sich hüten ein Exzempel zu statuieren. Das

"Exempel"

Richtig. Ich bewundere Dich.



könnte ein mittleres Erdbeben in der Branche auslösen.

Im Übrigen sollte jeder sich selbst vertreten und nicht auf fahrende Züge aufspringen.


Ob man das sollte oder nicht - nach welchen Kriterien möchtest Du das denn vorgeben? Es ist ein fact of life, daß Menschen Trends folgen; dies gilt für Einzelpersonen wie für Unternehmen. Generell zu fordern, daß man das nicht sollte, ist kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht?

Das verstehe ich nicht.


Folgst Du absolut keinem Trend? Und würde das Sinn machen?


Und sind wir mal ganz ehrlich. 90 % würden nur kündigen, um sofort einen neuen Vertrag mit einem neuen Gerät abzuschliessen.

Ja, gerne sind wir "ganz ehrlich". Aber dann sollten wir auch mal konsequent ehrlich sein bezüglich subventionierter Mobiltelefone und Mindestvertragslaufzeiten: Bei genauer, "ehrlicher" Betrachtung stellen diese Handelsbräuche eine Art Täuschung des Kunden dar; klar: nicht im rechtlichen Sinne, aber im psychologischen. Die Leute leisten sich ein Handy per Ratenzahlung, das sie sich bei nüchterner Betrachtungsweise der Gesamtsumme nicht kaufen würden. Sie werden - psychologisch - übers Ohr gehauen, ganz legal. Es wird mit dem Kleingedruckten gekämpft. Und dieser Kampf - oder dieses Spielchen - mit den Mitteln des Kleingedruckten haben die Mobilfunker begonnen, nicht die Endkunden.

Wenn man also eine Möglichkeit findet, mit ebendiesen Mitteln zurückzuschlagen und einen Mobilfunker zu 'überlisten', so sehe ich darin nichts Verwerfliches.

In einem Vergleich: Einen Taschenspieler mit Taschenspielertricks zu überlisten ist nichts Schändliches.


Es ist nur traurig, dass die 10% die echte Kündigungsgründe haben, ständig hier so runtergemacht werden.

Es gibt keine "echten" oder "unechten" Kündigungsgründe.

Hier hast Du mich falsch verstanden. Ich meinte die Nutzer, die wirklich durch die Preiserhöhung einen "echten" wirtschaftlichen Nachteil erlitten haben.

In dem Zusammenhang würde mich mal die Zuwachsrate der 01805-Nummern interessieren. Da scheint bei den Firmen gerade eine Epidemie ausgebrochen zu sein.

Wir stellen bei der Auswertung der EVN eine erhebliche Zunahme dieser Zielrufnummern fest.

Es
findet ein Spielchen - oder pathetischer: ein Kampf - mit Gesetzesauslegungen und Kleingedrucktem statt, wer wem für was wieviel Geld abnimmt. Wer in diesem Spielchen an Anstand oder Moral oder "echte" Kündigungsgründe appelliert, verkennt einerseits das Spiel als solches und versucht andererseits, einseitig neue Spielregeln einzuführen.
Du selbst weist übrigens darauf hin (s.
https://www.teltarif.de/forum/s24506/49-...), daß die Spielregeln nicht einseitig geändert werden dürfen.


Ich habe das Gefühl, dass hier bezahlte O 2 Schreiber

"O2-Schreiber"

Danke. Wirklich Danke. Hast Du jetzt kein Problem mit dem Rotstift auf dem Bildschirm ??



entsprechende Stimmung machen.

Kann sein. Wäre nicht schön. Hm, wäre das von den Spielregeln gedeckt? Ich fürchte, ja; es sollte es aber nicht sein.

Viele Grüße

csbb

peso
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[1.1.1.1] Antinoos antwortet auf tcsmoers
05.02.2007 12:55
Benutzer tcsmoers schrieb:

Sinnvollerweise kann die Frist erst ab Kenntnisnahme des Kunden von der Preiserhöhung zu laufen beginnen. Wenn O2 den Kunden nicht informiert, hat sie noch nicht begonnen.

Das ist richtig. Aber hast Du den Hinweis auf der Rechnung XX (richtig, ganz klein unten - Punkt 23 des Fliegenschisses) gelesen ?

Was meinst Du?! Das auf der letzten EVÜ, daß "Service 0180" "69 Cent/min" kostet?

a) Da stand nur was von 0180-5er Nummern; ich nutze - wenn überhaupt! - maximal(!) 0180-3er bei den "Service"-Nummern.

b) Im übrigen betrachte ich das als "allgemeinen Hinweis" auf einen HÖCHSTbetrag. Ob bei "neuen" Tarifen a la "Genion S card" dieser Betrag gilt, interessiert mich für _meinen_ "Uralt"-Genion von Anfang 2000 genau GAR NICHT. Da zählt *ALLEIN dessen* Preisliste (als Teil der AGB).

Worüber ich noch mit mir reden ließe - da's auch die AGB so hergeben - ist die Anpassung der MWSt (BTW: die stand sogar in FETT Auf der Rechnung - _die_ habe ich also explizit mitgeteilt bekommen!). Aber die NETTOpreise dürfen die NICHT unangekündigt verändern.

Punkt.

-Antinoos
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[1.1.1.2] csbb antwortet auf tcsmoers
06.02.2007 18:44
Benutzer tcsmoers schrieb:

Das ist richtig. Aber hast Du den Hinweis auf der Rechnung XX (richtig, ganz klein unten - Punkt 23 des Fliegenschisses) gelesen ?

Ehrlich gesagt - nein. Tja, Du siehst, O2 ist gar nicht so ungeschickt. Da muß man sich dringen wehren!

Richtig. Ich bewundere Dich.


Danke.


könnte ein mittleres Erdbeben in der Branche auslösen.

Im Übrigen sollte jeder sich selbst vertreten und nicht auf fahrende Züge aufspringen.


Ob man das sollte oder nicht - nach welchen Kriterien möchtest Du das denn vorgeben? Es ist ein fact of life, daß Menschen Trends folgen; dies gilt für Einzelpersonen wie für Unternehmen. Generell zu fordern, daß man das nicht sollte, ist kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht?

Das verstehe ich nicht.

Es ist einfacher, einem Trend zu folgen. Wenn O2 sich mit ein paar tausend Kunden in der gleichen Sache herumärgern muß, ist es wahrscheinlicher, daß O2 irgendwann doch nachgibt.

Wenn also hier ein paar Leute auf den "fahrenden Zug" aufspringen, sehe ich hier kein problematisches Verhalten.

Es ist nur traurig, dass die 10% die echte Kündigungsgründe haben, ständig hier so runtergemacht werden.

Es gibt keine "echten" oder "unechten" Kündigungsgründe.

Hier hast Du mich falsch verstanden. Ich meinte die Nutzer, die wirklich durch die Preiserhöhung einen "echten" wirtschaftlichen Nachteil erlitten haben.

Jeder hat prinzipiell einen echten Nachteil erlitten, da er 0180-Rufnummern nun nur noch zu einem teureren Preis anrufen kann.


In dem Zusammenhang würde mich mal die Zuwachsrate der 01805-Nummern interessieren. Da scheint bei den Firmen gerade eine Epidemie ausgebrochen zu sein.

Wir stellen bei der Auswertung der EVN eine erhebliche Zunahme dieser Zielrufnummern fest.

Es ist unerträglich, wie diese verkappten Mehrwertnummern zunehmen. Ist aber klar ein Fehler der Regulierungsbehörde / Bundesnetzagentur. Shared-Cost-Nummern dürfen nicht so tarifiert werden, daß sie de facto Mehrwertnummern sind.

Zahlreiche Firmen kann man praktisch nur über 01805-Nummern erreichen.

Danke. Wirklich Danke. Hast Du jetzt kein Problem mit dem

Bitte, für Dich immer gerne.

Rotstift auf dem Bildschirm ??

Es geht noch, mach Dir keine Sorgen. Ich höre rechtzeitig auf, bevor es zu echten Problemen kommt.

csbb
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[1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf csbb
06.02.2007 19:05
Benutzer csbb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Das ist richtig. Aber hast Du den Hinweis auf der Rechnung XX (richtig, ganz klein unten - Punkt 23 des Fliegenschisses) gelesen ?

Ehrlich gesagt - nein. Tja, Du siehst, O2 ist gar nicht so ungeschickt. Da muß man sich dringen wehren!

Richtig. Ich bewundere Dich.


Danke.

Bitte, bitte - es ist immer wieder nett mir Dir zu korrespondieren.




könnte ein mittleres Erdbeben in der Branche auslösen.

Im Übrigen sollte jeder sich selbst vertreten und nicht auf fahrende Züge aufspringen.


Ob man das sollte oder nicht - nach welchen Kriterien möchtest Du das denn vorgeben? Es ist ein fact of life, daß Menschen Trends folgen; dies gilt für Einzelpersonen wie für Unternehmen. Generell zu fordern, daß man das nicht sollte, ist kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht?

Das verstehe ich nicht.

Es ist einfacher, einem Trend zu folgen. Wenn O2 sich mit ein paar tausend Kunden in der gleichen Sache herumärgern muß, ist es wahrscheinlicher, daß O2 irgendwann doch nachgibt.

Die werden nur bei den paar tausend Kunden nachgegeben. Der Rest wir einfach zahlen, weil es immer so war.



Wenn also hier ein paar Leute auf den "fahrenden Zug" aufspringen, sehe ich hier kein problematisches Verhalten.

Ich auch nicht.



Es ist nur traurig, dass die 10% die echte Kündigungsgründe haben, ständig hier so runtergemacht werden.

Es gibt keine "echten" oder "unechten" Kündigungsgründe.

Hier hast Du mich falsch verstanden. Ich meinte die Nutzer, die wirklich durch die Preiserhöhung einen "echten" wirtschaftlichen Nachteil erlitten haben.

Jeder hat prinzipiell einen echten Nachteil erlitten, da er 0180-Rufnummern nun nur noch zu einem teureren Preis anrufen kann.

Wir haben uns falsch verstanden und ich bestätige Deine Auffassung.




In dem Zusammenhang würde mich mal die Zuwachsrate der 01805-Nummern interessieren. Da scheint bei den Firmen gerade
eine Epidemie ausgebrochen zu sein.

Wir stellen bei der Auswertung der EVN eine erhebliche Zunahme dieser Zielrufnummern fest.

Es ist unerträglich, wie diese verkappten Mehrwertnummern zunehmen. Ist aber klar ein Fehler der Regulierungsbehörde / Bundesnetzagentur. Shared-Cost-Nummern dürfen nicht so tarifiert werden, daß sie de facto Mehrwertnummern sind.

Zustimmung.



Zahlreiche Firmen kann man praktisch nur über 01805-Nummern erreichen.

Damit verdienen die sich noch ein kleines Zubrot.



Danke. Wirklich Danke. Hast Du jetzt kein Problem mit dem

Bitte, für Dich immer gerne.

Rotstift auf dem Bildschirm ??

Es geht noch, mach Dir keine Sorgen. Ich höre rechtzeitig auf, bevor es zu echten Problemen kommt.

Das beruhigt mich ungemein.

peso
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[1.1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
06.02.2007 20:01
Benutzer KoSo schrieb:

Haben denn inzwischen ein paar Leute Erfahrungen gemacht mit der außerordentlichen Kündigung? Wie lange dauert sie und wie groß ist die Chance, daß es zu einem Prozeß kommt?


Na und wenn schon? Bist du im Recht, oder bist du es nicht?
Wer nichts wagt, der nichts gewinnt.:-)


Zulu
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[1.1.1.2.1.2] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
06.02.2007 21:08
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer csbb schrieb:

Die werden nur bei den paar tausend Kunden nachgegeben. Der Rest wir einfach zahlen, weil es immer so war.


Haben denn inzwischen ein paar Leute Erfahrungen gemacht mit der außerordentlichen Kündigung? Wie lange dauert sie und wie groß ist die Chance, daß es zu einem Prozeß kommt?

Antwort O 2:

Liebe Sonderkündiger,

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Sie die nächsten Jahre in Ungewissheit lassen. Wenn Sie also beruhigt schlafen wollen, akzeptieren Sie einfach unseren Vertragsvertoß.
Bitte beachten Sie, dass Ihr pünkliches Zahlen als Hauptleistung gilt. Unsere Leistungen sind alle als Nebenleistung anzusehen.






Wenn also hier ein paar Leute auf den "fahrenden Zug" aufspringen, sehe ich hier kein problematisches Verhalten.

Ich auch nicht.


Vorher aber die richtigen Wege beschreiten:

http://chaos.networkchallenge.de/life/sonderkundigungsrecht-bei
-o2

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[1.1.1.2.1.2.1] spl antwortet auf tcsmoers
06.02.2007 21:24

2x geändert, zuletzt am 06.02.2007 21:39
Benutzer tcsmoers schrieb:
Antwort O2:

Liebe Sonderkündiger,

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Sie die nächsten Jahre in Ungewissheit lassen. Wenn Sie also beruhigt schlafen wollen, akzeptieren Sie einfach unseren Vertragsvertoß. Bitte beachten Sie, dass Ihr pünkliches Zahlen als Hauptleistung gilt. Unsere Leistungen sind alle als Nebenleistung anzusehen.

;)

Es fehlt: "Seien Sie froh, dass wir unserer niederen Kundschaft überhaupt antworten (je nach Losentscheid in Verbindung mit der Tagesstimmung des Bearbeiters). Bei Mobilcom können Sie selbst darauf noch deutlich länger warten als auf unser Einsehen bzgl. der Rechtswidrigkeit unserer Tariferhöhung. Wir hoffen, dies hilft Ihnen über Ihren Schmerz hinweg."

spl

Customer's Requests Dismissal Team O2
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[1.1.1.2.1.2.1.1] Zulu antwortet auf spl
06.02.2007 21:25
LOL :-)
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[1.1.1.2.1.3] csbb antwortet auf tcsmoers
06.02.2007 21:43
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer csbb schrieb:

Die werden nur bei den paar tausend Kunden nachgegeben. Der Rest wir einfach zahlen, weil es immer so war.


Haben denn inzwischen ein paar Leute Erfahrungen gemacht mit der außerordentlichen Kündigung? Wie lange dauert sie und wie groß ist die Chance, daß es zu einem Prozeß kommt?

Ich vermute (aus Erfahrung, allerdings nicht mit O2, sondern mit telco, sprechend):
- O2 wird von sich aus keine Sonderkündigung anerkennen
- Wer seinen Vertrag als gekündigt ansieht und nicht mehr an O2 zahlt, wird an ein Inkasso-Büro übergeben, das ihn mit drohbriefartigen Mahnschreiben, die immer zum Wochenende eintreffen, und immer weiter wachsenden Mahngebühren traktiert.
- Unklar ist lediglich, ob O2 die wenigen, die nach einem Jahr dieser Inkasso-Folter noch immer nicht gezahlt haben werden, dann vom Inkasso-Büro verklagen läßt oder nicht. Hier tippe ich eher auf nein.

Wer die Nerven hat, die Sache auszusitzen, sollte es tun. Mit 99%iger Sicherheit wird er, falls O2 je klagt, vor Gericht gewinnen.
Man bedenke immer, wie mir ein Richter einmal hinter vorgehaltener Hand sagte: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."

Ich selbst rate aus prinzipiellen Gründen jedem zur Sonderkündigung - das Verhalten von O2 verdient eine Bestrafung. Ich muß aber fairerweise dazu sagen, daß ich mich selbst nicht an diesen Rat halte: Nicht, weil ich denke, daß er rechtlich falsch ist, sondern weil mir die schiere Mühe der rechtlichen Auseinandersetzung mit O2 den Zeitaufwand nicht wert ist.
Es ist aber auf alle Fälle lehrreich und interessant, sich einmal mahnen und ggf. auch verklagen zu lassen.
(Besonders wenn man sich selbst verteidigt und dann auch noch vollständig obsiegt, ist die Freude über das Urteil die Mühe wirklich wert.)





Wenn also hier ein paar Leute auf den "fahrenden Zug" aufspringen, sehe ich hier kein problematisches Verhalten.

Ich auch nicht.


Vorher aber die richtigen Wege beschreiten:

http://chaos.networkchallenge.de/life/sonderkundigungsrecht-bei
-o2

Meine Anerkennung zur Website!

Grüße
csbb
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[1.1.1.2.1.3.1] J.Malberg antwortet auf csbb
07.02.2007 11:35

Ich mag nur deswegen nicht unbedingt nach München fahren müssen

Wieso München ;-)

o2 muss doch am Wohnsitz des Beklagten klagen!
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[1.1.2] Beschder antwortet auf csbb
04.02.2007 21:16

kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht? Folgst Du absolut keinem Trend? Und würde das Sinn machen?


"Sinn machen" gibt es nicht, auch wenn es immer wieder - fälschlicher weise - verwendet wird. es heisst sinnvoll!
sinn machen ist ein eingedeutschtes "making sense".

also, bitte nicht in einer korrektur fehler machen;-)

gruss
beschder
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[1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Beschder
04.02.2007 21:29
Benutzer Beschder schrieb:

kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht? Folgst Du absolut keinem Trend? Und würde das Sinn machen?


"Sinn machen" gibt es nicht, auch wenn es immer wieder - fälschlicher weise - verwendet wird. es heisst sinnvoll! sinn machen ist ein eingedeutschtes "making sense".

also, bitte nicht in einer korrektur fehler machen;-)

gruss
beschder

Danke - Ich bin sowieso der Auffassung, dass man nur gröbste Fehler angeprangert werden sollten.

peso
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[1.1.2.2] klappehalten antwortet auf Beschder
04.02.2007 21:31
Benutzer Beschder schrieb:

kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht? Folgst Du absolut keinem Trend? Und würde das Sinn machen?


"Sinn machen" gibt es nicht, auch wenn es immer wieder - fälschlicher weise - verwendet wird. es heisst sinnvoll! sinn machen ist ein eingedeutschtes "making sense".

also, bitte nicht in einer korrektur fehler machen;-)

gruss
beschder

Moin!

Ist es denn nun eingedeutscht oder gibt es diese Wortkombination nicht?

Bitte nicht in der Korrektur einer Korrektur widersprechen!


;-)


Grüße
kh
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[1.1.2.2.1] Beschder antwortet auf klappehalten
04.02.2007 21:36
es gibt diese wortkombination meines wissens nach (noch) nicht. ich habe das bei bastian sick: "der dativ ist dem genetiv sein tod" gelesen. unsere sprache ist voller irrtümer, das darf aber auch sein, oder?!?

mir geht es darum, dass man nicht oberlehrerhaft verbessern sollte, wenn es um solche offensichtlichen rechtschreibeversehen geht. hier gehts doch um die inhaltliche aussage und nicht um die grammatik, etc.

gruss
beschder

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[1.1.2.3] grafkrolock antwortet auf Beschder
05.02.2007 10:26
Benutzer Beschder schrieb:
"Sinn machen" gibt es nicht, auch wenn es immer wieder - fälschlicher weise - verwendet wird.
Richtig, es heißt Sinn haben oder Sinn ergeben.

Aber tröste Dich, "Realisieren" wird auch zunehmend falsch benutzt (Realisieren heißt im Deutschen "In die Tat umsetzen" u.ä, aber nicht "Verstehen" oder "Kapieren", wie im Englischen).
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[1.1.2.3.1] Antinoos antwortet auf grafkrolock
05.02.2007 13:04
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
"Sinn machen" gibt es nicht, auch wenn es immer wieder - fälschlicher weise - verwendet wird.
Richtig, es heißt Sinn haben oder Sinn ergeben.

Aber tröste Dich, "Realisieren" wird auch zunehmend falsch benutzt (Realisieren heißt im Deutschen "In die Tat umsetzen" u.ä, aber nicht "Verstehen" oder "Kapieren", wie im Englischen).

Tu was dagegen.

Sprache lebt.

Was ist ein "Handy"? Döfstes "Möchtegern-Denglish"! "Handy" gibt's in English als Substantiv nur in Kombinationen a la "handy man" ("Dienstbote", "Mädchen für alles" - die kongeniale deutsche Übertragung wäre hier übrigens "Hilfswilligwer/HiWi" ;-) oder "play handy-dandy" ("raten, in welcher Hand ich was versteckt habe").

Aber im Deutschen IST jetzt "Handy" ein "drahtloser, batteriebetriebener Landfernsprechapparat".

Und "Sinn machen" "macht" inzwischen allein durch die Macht der Gewohnheit "Sinn".

BTW: Ißt Du noch einen "Cakes" und gehst danach ins "Bureau" oder ins "Comptoir"? Oder ißt Du 'nen Keks und gehst dann ins Büro? ;-)

-Antinoos
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[1.1.2.3.1.1] Beschder antwortet auf Antinoos
05.02.2007 13:20
da hat aber einer was losgetreten...
nebenbei: ich esse jetzt ein backwerk und kehre dann in meinen arbeitsraum zurück um mich der deutschen sprache mächtig zu machen.

gruss
beschder
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[1.1.2.3.1.2] grafkrolock antwortet auf Antinoos
05.02.2007 13:59

einmal geändert am 05.02.2007 14:01
Benutzer Antinoos schrieb:
BTW: Ißt Du noch einen "Cakes" und gehst danach ins "Bureau" oder ins "Comptoir"? Oder ißt Du 'nen Keks und gehst dann ins Büro? ;-)
Ja, aber hier ist der diametrale Unterschied: Es sind Worte, für die es im Deutschen keine Entsprechnung gibt. Die Benutzung von Fremdworten sehe ich nicht als Problem. Von mir aus kann einer ins Office gehen, statt ins Büro, bitteschön.

Aber die falsche Übersetzung von Wörtern ist gruselig. Realisieren ist nicht realize, Kontrollieren nicht control (Der Project Controller ist kein Projektkontolleur, sondern ein Projektsteuerer) und make heißt nur sehr begrenzt machen (in Deutsch geht mit "machen" immer "erzeugen" einher).
Ergo gibt's kein "Sinn machen", und Druck macht man auch nicht, sondern man übt ihn aus.

Außerdem esse ich keine Kekse, sondern Plätzchen :o))
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[1.1.2.3.1.2.1] csbb antwortet auf grafkrolock
06.02.2007 17:00
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
BTW: Ißt Du noch einen "Cakes" und gehst danach ins "Bureau"
oder ins "Comptoir"? Oder ißt Du 'nen Keks und gehst dann ins Büro? ;-)
Ja, aber hier ist der diametrale Unterschied: Es sind Worte,

Lieber grafkrolock,

sei doch ein bißchen weniger rigide bei Deinen Sprachvorschriften - zumal wenn Du selbst die (rein deutschsprachigen Elemente unserer) Sprache nicht so 100%ig zu beherrschen scheinst, worauf ich, ich gesteh's, freudig hinweise:
Dir geht es nicht um "Worte", sondern um "Wörter". Schlag's nach.
Ergoogle Dir in diesem Zusammenhang doch auch mal "Weise Worte weiser Männer" ;-) .


für die es im Deutschen keine Entsprechnung gibt. Die Benutzung von Fremdworten sehe ich nicht als Problem. Von mir aus kann

"Fremdwörtern".

einer ins Office gehen, statt ins Büro, bitteschön.

Aber die falsche Übersetzung von Wörtern ist gruselig.

"Du sprichst ein großes Wort gelassen aus." (Schiller, Wilhelm Tell, wenn ich mich nicht irre.)
Aber was ist mit der falschen Übersetzung von Worten?

Realisieren ist nicht realize, Kontrollieren nicht control (Der Project Controller ist kein Projektkontolleur, sondern ein Projektsteuerer) und make heißt nur sehr begrenzt machen (in Deutsch geht mit "machen" immer "erzeugen" einher).

Dir ist klar, daß "machen" und "make" auf die gleiche indoeuropäische Wurzel zurückgehen und also sowieso mal exakt das gleich bedeutet haben? ("Lehmbrei für den Hausbau anrühren") Wenn sich immer alle in Deinem Sinne korrekt gewesen wären, gäb's auch heute nicht den von Dir bemängelten Unterschied.

Ergo gibt's kein "Sinn machen", und Druck macht man auch nicht, sondern man übt ihn aus.

Ergo ist Deine Sprachkritik verfehlt, da zu normativ und zu wenig deskriptiv.

Herzliche Grüße vom off-topicer [grauslig?]
csbb


Außerdem esse ich keine Kekse, sondern Plätzchen :o))
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[1.1.2.3.1.2.1.1] Zulu antwortet auf csbb
06.02.2007 17:50
Benutzer csbb schrieb:

[...]

Ergo ist Deine Sprachkritik verfehlt, da zu normativ und zu wenig deskriptiv.

Herzliche Grüße vom off-topicer [grauslig?]
csbb

Ach was. Ich finde es eher lustig wie sich manche Leute hier zu Schau stellen und Dinge kritisieren die sie selbst ins Schleudern bringen. :-)

Zulu
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[1.1.2.4] klaussc antwortet auf Beschder
05.02.2007 13:08
Benutzer Beschder schrieb:

kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht? Folgst Du absolut keinem Trend? Und würde das Sinn machen?


"Sinn machen" gibt es nicht, auch wenn es immer wieder - fälschlicher weise - verwendet wird. es heisst sinnvoll! sinn machen ist ein eingedeutschtes "making sense".

also, bitte nicht in einer korrektur fehler machen;-)

Und diese Anmerkung erfolgt dann durchgehend "kleingeschrieben"...

Gruß
Klaus
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[1.1.2.4.1] Beschder antwortet auf klaussc
05.02.2007 13:17
ja, so wie ich das immer mache.

gruss
beschder
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[1.1.2.4.1.1] klaussc antwortet auf Beschder
05.02.2007 13:21
Benutzer Beschder schrieb:
ja, so wie ich das immer mache.

Vielleicht schreibt "csbb" ja auch immer "Sinn machen"....
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[1.1.2.5] csbb antwortet auf Beschder
05.02.2007 15:55
Benutzer Beschder schrieb:

kaum gerechtfertigt, meinst Du nicht? Folgst Du absolut keinem Trend? Und würde das Sinn machen?


"Sinn machen" gibt es nicht, auch wenn es immer wieder -

Ich gehöre nicht zu den Sprachpuristen, die Anglizismen um jeden Preis vermeiden. Und die Wendung "Sinn machen" ist - natürlich an "making sense" angelehnt - so gut etabliert, daß ich es nicht als "Fehler" betrachten würde. Sprachwandel kannst Du sinnvollerweise nicht verbieten.

fälschlicher weise - verwendet wird. es heisst sinnvoll! sinn machen ist ein eingedeutschtes "making sense".

also, bitte nicht in einer korrektur fehler machen;-)

Dito. "fälschlicherweise" (oder aber "auf fälschliche Art und Weise", aber das sagt so niemand)

Korrigieren wollte ich peso, da dieser die Gewohnheit hat oder zumindest hatte, Leute u.a. über solche Korrekturhinweise fertigzumachen. Und da pesos Postings inhaltlich meistens recht gut sind, ist es umso bedauerlicher, wenn er sich den Inhalt durch schlechte Form verdirbt.

Grüße
csbb


gruss
beschder
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[1.1.2.5.1] Beschder antwortet auf csbb
05.02.2007 16:12
eben, dieses korrigieren ist doch nicht nötig. in diesen foren gehts doch um die inhalte und sonst nix. meiner meinung nach sollte der, der fehler findet sie behalten und gut ist.

jetzt noch was für denker:

"Dieser Satz enthält trei Feler."

viel spass damit,
gruss
beschder

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[1.1.2.5.1.1] Hamburger antwortet auf Beschder
05.02.2007 16:22
Benutzer Beschder schrieb:
in diesen foren gehts doch um die inhalte und sonst nix.

Nur das der Inhalt zur Zeit konträr zur Überschrift ist.
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[1.1.2.5.1.2] Antinoos antwortet auf Beschder
05.02.2007 17:35
Benutzer Beschder schrieb:

jetzt noch was für denker:

"Dieser Satz enthält trei Feler."

Die zwei offensichtlichen Orthographiefehler sind aber nicht drei. Der Fehler in der Aussage (also der semantische) ist damit der dritte...

Das war ja einfach.

Gewinne ich damit nun eine erfolgreiche(!) SoKü beim neuesten Level im V.ery I.nteresting A.dventure G.ame (heute scherzhaft "Oh-Tuh" genannt...)? ;-)

-Antinoos
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[1.1.2.5.1.2.1] Beschder antwortet auf Antinoos
05.02.2007 17:44
Benutzer Antinoos schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:

jetzt noch was für denker:

"Dieser Satz enthält trei Feler."

Die zwei offensichtlichen Orthographiefehler sind aber nicht drei. Der Fehler in der Aussage (also der semantische) ist damit der dritte...

Das war ja einfach.
ja? denk nochmals drüber nach ob der semantische denn dann noch ein fehler ist und es 2 werden;-)

gruss
beschder
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[2] kris781 antwortet auf tt72
05.02.2007 16:40

einmal geändert am 05.02.2007 16:41
Das kann noch dauern...

Die meisten Kunden von o2 werden sicherlich nicht selber klagen, sondern sich von o2 verklagen lassen, also nach erfolgter Kündigung den Vertrag als beendet ansehen und nicht mehr zahlen.

Wenn man erst zum oder im Februar gekündigt hat, wird man die Januarrechnung von o2 also noch ohne Murren begleichen. Die strittige Februarrechnung kommt also erst irgendwann im März. Dann wird abgebucht, dann wird die Abbuchung zurückgebucht. Dann versucht o2 vielleicht das Geld noch mal abzubuchen oder schickt eine Rechnung, eine Mahnung usw... Wann o2 dann tatsächlich vor Gericht geht, steht in den Sternen. Dann kommt es ja auch nicht sofort zu einer Gerichtsverhandlung, bis dahin können auch noch Wochen / Monate ins Land gehen.

Aber auch über eine Feststellungsklage (vom Kunden eingereicht) wird nicht sofort entschieden. Auch hier gibt es Wartezeiten vor Gericht.

Wer kündigfen will, sollte sich also schon selber darum kümmern. Wer keine RSV hat, kann sich zum einen selber vertreten (vor dem AG gibt es keinen Anwaltszwang), er kann das Geld vorstrecken (so unendlich hoch ist ja die Streitsumme nicht, außerdem muss ja letztlich O2 zahlen, wenn sie verlieren) oder es gibt ja auch immer noch die Prozesskostenhilfe.
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[2.1] Hamburger antwortet auf kris781
05.02.2007 16:57
Benutzer kris781 schrieb:

......oder es gibt ja auch immer noch die Prozesskostenhilfe.

Ich kann mich irren, aber ist diese nicht an Bedingungen gebunden? Und gehört dazu mal abgesehen von der Bedürftigkeit auch die Aussicht auf Erfolg?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen Prozesskostenhilfe bekommt. Zumindest nicht, wenn man o2 verklagen will. Wenn o2 den Kunden verklagen will, braucht man wohl auch keine, da o2 einen Prozess wohl verlieren würde.

Und was sagt uns das......seitens o2 wird es keine Klage geben! Es wird alles über "Kulanz" abgewickelt, so wie in der Branche üblich.

Sollte ich mich in der Einschätzung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe geirrt haben, dann bitte Korrektur!
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[2.1.1] kris781 antwortet auf Hamburger
05.02.2007 17:02
Ich kann mich irren, aber ist diese nicht an Bedingungen gebunden? Und gehört dazu mal abgesehen von der Bedürftigkeit auch die Aussicht auf Erfolg?

Bedürftigkeit ist natürlich vorausgesetzt. Ansonsten kann man das Geld ja auch selber vorschießen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen Prozesskostenhilfe bekommt. Zumindest nicht, wenn man o2 verklagen will. Wenn o2 den Kunden verklagen will, braucht man wohl auch keine, da o2 einen Prozess wohl verlieren würde.

Das ist unlogisch! Die Chancen, als Kunde den Prozess zu gewinnen, ist immer gleich hoch; unabhängig davon, ob man selber o2 verklagt oder ob man von o2 verklagt wird.

In beiden Fällen geht es rechtlich ja um dieselbe Frage: Sind Anrufe zu Sonderrufnummern nur Nebenleistungen ist die entsprechende AGB-Klausel wirksam, nach denen Nebenleistungen einseitig geändert werden können.
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[2.1.1.1] Antinoos antwortet auf kris781
05.02.2007 17:47
Benutzer kris781 schrieb:

In beiden Fällen geht es rechtlich ja um dieselbe Frage: Sind Anrufe zu Sonderrufnummern nur Nebenleistungen ist die entsprechende AGB-Klausel wirksam, nach denen Nebenleistungen einseitig geändert werden können.

Klar, und auch das sind ALLES "Nebenleistungen", wenn man sich die "Logik" von Oh-Tuh zueigen macht:

a) Auslandsgespräche (der aktuelle Hammer!); "Begründung" lt. Oh-Tuh-"Logik" sicher: Das Angebot richtet sich an BRD-Bürger _in_ der BRD!

b) Netzinterne Rufumleitungen; "Begründung": Ein Gespräch endet nur BEIM HANDY SELBST - alles andere ist <tätääää!> dann eine "Nebenleistung"!

c) SMS; "Begründung": GSM war ursprünglich ein REINES Voice-Angebot...

d) WAP/GPRS; "Begründung" wie c)

e) Festlegung von Tarifzeitgrenzen; Motto: "Was ein 'Wochenende' ist, das legen *wir* fest ... immerhin war der Sonnabend ja mal ein 'Werktag' ... also gilt da bei uns kein Billigtarif mehr ... und da die Leute, die heute noch Arbeit haben, eh immer länger arbeiten, gilt die Hauptzeit ab sofort unangekündigt täglich von 4 Uhr bis 23 Uhr statt bisher 8 bis 18 Uhr... dafür gibt's neui: Die Sonn- und Feiertagsgruß-Zeit: an solchen Tagen von 10...18 Uhr zum ZEHNFACHEN des Werktagstarifs!"

f) ... to be continued ...

Fazit: Oh-Tuh känn duh!

Puhhh, hoffentlich habe ich die Marketing<censored> von dem Laden jetzt nicht auf "Ideen" für das nächste "Tariffeuerwerk" gebracht... ;-(((

-Antinoos
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[2.1.1.1.1] klaussc antwortet auf Antinoos
05.02.2007 18:19
Benutzer Antinoos schrieb:
Benutzer kris781 schrieb:

In beiden Fällen geht es rechtlich ja um dieselbe Frage: Sind Anrufe zu Sonderrufnummern nur Nebenleistungen ist die entsprechende AGB-Klausel wirksam, nach denen Nebenleistungen einseitig geändert werden können.

Klar, und auch das sind ALLES "Nebenleistungen", wenn man sich die "Logik" von Oh-Tuh zueigen macht:

a) Auslandsgespräche (der aktuelle Hammer!); "Begründung" lt.
Oh-Tuh-"Logik" sicher: Das Angebot richtet sich an BRD-Bürger _in_ der BRD!

b) Netzinterne Rufumleitungen; "Begründung": Ein Gespräch endet nur BEIM HANDY SELBST - alles andere ist <tätääää!> dann eine "Nebenleistung"!

Die kostenlose RUL innerhalb des O2-Netzes wurde aber doch nicht aus den "Altverträgen" gestrichen, oder habe ich etwas verpasst?

Gruß
Klaus
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[2.1.1.1.1.1] checker88 antwortet auf klaussc
05.02.2007 18:45

einmal geändert am 05.02.2007 18:49
Hallo,

ich versuche dringent bei o2 meinen vertrag zu kündigen, da ich bei dem saftladen nirgendswo empfang habe.

ich möchte das wegen dem aktuellen sonderkündigungsrecht tun.

leider will o2 meine kündigung nicht akzeptieren. ich habe heute schon bestimmt mit 5 mitarbeitern von o2 gesprochen / gestritten.

ich ärger mich sehr über dieses machtausnutzende verhalten und möchte wissen welche argumente ich auf den tisch legen muss, damit ich kündigen kann.

wenn mir das hier jemand sagen könnte wäre ich sehr dankbar.
außerdem würde mich mal interessieren ob es bis jetzt überhaupt einen "kunden" gibt , der es geschafft seine kündigung durchzusetzen?????

vielen dank

david
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[2.1.1.1.1.1.1] tt72 antwortet auf checker88
05.02.2007 18:57
Benutzer checker88 schrieb:
Hallo,

ich versuche dringent bei o2 meinen vertrag zu kündigen, da ich bei dem saftladen nirgendswo empfang habe.

ich möchte das wegen dem aktuellen sonderkündigungsrecht tun.

leider will o2 meine kündigung nicht akzeptieren. ich habe heute schon bestimmt mit 5 mitarbeitern von o2 gesprochen / gestritten.

ich ärger mich sehr über dieses machtausnutzende verhalten und möchte wissen welche argumente ich auf den tisch legen muss, damit ich kündigen kann.

wenn mir das hier jemand sagen könnte wäre ich sehr dankbar. außerdem würde mich mal interessieren ob es bis jetzt überhaupt einen "kunden" gibt , der es geschafft seine kündigung durchzusetzen?????

vielen dank

david

Wie wäre es, wenn wir uns mal an die ComputerBild wenden??

Schließlich haben die in der aktuellen Ausgabe auch darauf hingewiesen, dass der Kunde kündigen kann!

Gruß,
TT
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[2.1.1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf checker88
05.02.2007 19:28
Benutzer checker88 schrieb:

ich ärger mich sehr über dieses machtausnutzende verhalten und möchte wissen welche argumente ich auf den tisch legen muss, damit ich kündigen kann.

Wenn du etwas hier im Forum suchst, wirst du garantiert fündig werden.

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.2.1] klaussc antwortet auf Zulu
06.02.2007 08:42
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer checker88 schrieb:

ich ärger mich sehr über dieses machtausnutzende verhalten und möchte wissen welche argumente ich auf den tisch legen muss,
damit ich kündigen kann.

Wenn du etwas hier im Forum suchst, wirst du garantiert fündig werden.

Wenn Du die Beiträge hier liest, wirst Du feststellen, dass es kein Argument gibt, das O2 akzeptieren wird. Weiterhin scheint es so, dass O2 mit ihrer Rechtsauffassung alleine dar steht. Auf der anderen Seite befindet sich z.B. teltarif, die Verbraucherzentrale BW, ich glaube irgendeine Zeitung und die Computerbild.

Du kannst also kündigen, Einzugsermächtigung sperren, eventuell zurückbuchen, Inkasso aussitzen, Mahnbescheid widersprechen und den folgenden Prozess abwarten. Nach einhelliger Meinung hier, wird O2 vor Prozessbeginn den "Schwanz einziehen" und eine Kulanzlösung anbieten um keinen Musterprozess abzuliefern.

Wahrscheinlich werde ich auch diesen Weg beschreiten, ich habe zwei Verträge vom 25.11.06 auf die meine Rufnummer noch nicht portiert wurde, als "Belohnung" würde ich dann praktisch eine XDA-Orbit bekommen, ich überlege noch, ob es das Wert ist...

Gruß
Klaus
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[2.1.1.1.1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf klaussc
06.02.2007 11:15
Benutzer klaussc schrieb:

Wenn Du die Beiträge hier liest, wirst Du feststellen, dass es kein Argument gibt, das O2 akzeptieren wird.

...aber akzeptieren muss.:-)


Im vorangegangen Posting ging es mir allerdings eher darum, dass man hier schon nach einer minimalen Suche Argumente auf Teltarif finden kann, was dem neu angemeldeten Vorschreiber wohl etwas zu anstrengend ist.
So manch einem wäre es ja noch recht, wenn man ihm ein vorgekautes Kündigungsschreiben zukommen lässt. Ein bischen actio kann man ruhig erwarten.

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.3] Steffi13 antwortet auf checker88
05.02.2007 20:42
Benutzer checker88 schrieb:
Hallo,

ich ärger mich sehr über dieses machtausnutzende verhalten und möchte wissen welche argumente ich auf den tisch legen muss, damit ich kündigen kann.


Das kommt ganz darauf an, wie gross die Argumente sind, die du auf den Tisch legen kannst.
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[2.1.1.1.1.2] Antinoos antwortet auf klaussc
06.02.2007 08:24
Benutzer klaussc schrieb:

Klar, und auch das sind ALLES "Nebenleistungen", wenn man sich
die "Logik" von Oh-Tuh zueigen macht:

a) Auslandsgespräche (der aktuelle Hammer!); "Begründung"
lt.
Oh-Tuh-"Logik" sicher: Das Angebot richtet sich an BRD-Bürger
_in_ der BRD!

b) Netzinterne Rufumleitungen; "Begründung": Ein Gespräch endet nur BEIM HANDY SELBST - alles andere ist <tätääää!>
dann eine "Nebenleistung"!

Die kostenlose RUL innerhalb des O2-Netzes wurde aber doch nicht aus den "Altverträgen" gestrichen, oder habe ich etwas verpasst?

Ja, Du hast vor dem Posten der Antwort einfach nicht zuende gelesen, du Nußkopp. ;-)

Ich schrieb doch bewußt am Ende meines Beitrags:

'Puhhh, hoffentlich habe ich die Marketing<censored> von dem Laden jetzt nicht auf "Ideen" für das nächste "Tariffeuerwerk" gebracht... ;-((('

Das ist ersichtlich im Konjunktiv, bezogen auf eine mögliche zukünftige Entwicklung...

Nein, diese "Tarifideen" gibt's noch nicht... NOCH!

-Antinoos