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Handy-Tarife dürfen nicht nachträglich erhöht werden


01.05.2007 15:34 - Gestartet von Zulu
einmal geändert am 01.05.2007 15:58
AG Schleswig
28.04.2000
Aktenzeichen: 2 C 1/00
Einstellung in die Datenbank: 30.05.2000

Handy-Tarife dürfen nicht nachträglich erhöht werden
Eine nachträgliche Gebührenerhöhung für Handy-Tarife ist nicht statthaft. Der Mobilfunkanbieter hatte die Tarife für das Verschicken von SMS-Nachrichten rückwirkend von 23 auf 39 Pfennige erhöht, wogegen ein Kunde klagte und Recht bekam.


Zulu
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[1] Zulu antwortet auf Zulu
01.05.2007 20:31
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
AG Schleswig 28.04.2000
Aktenzeichen: 2 C 1/00
Einstellung in die Datenbank: 30.05.2000

Handy-Tarife dürfen nicht nachträglich erhöht werden Eine nachträgliche Gebührenerhöhung für Handy-Tarife ist nicht statthaft. Der Mobilfunkanbieter hatte die Tarife für das Verschicken von SMS-Nachrichten rückwirkend von 23 auf 39 Pfennige erhöht, wogegen ein Kunde klagte und Recht bekam.


Zulu

Hellau! ;-)

Dann fragt sich nur noch: Steht AG-Recht über oder unter o2-Recht? :->

Da stellt sich nicht diese Frage. Es ist nur eine Frage der Zeit bis O2 mal zurecht gestutzt wird.
Ganz sicher sogar!

Zulu
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[1.1] Zulu antwortet auf Zulu
01.05.2007 21:30
Benutzer KoSo schrieb:

Da bin ich sehr, sehr skeptisch! (LEIDER!!)

Immer diese Zweifler dieser Erde....

Ich mag diesen Laden eigentlich noch immer, wären da einige Punkte anders.

Boah! Ich mag nie einen Laden. Egal welcher Laden es ist, es ist immer nur eine Zweckgemeinschaft.

Denk ma darüber nach!!!1111eins