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Inhalt des Urteils !


04.06.2007 19:53 - Gestartet von Keyle
Hi,

da es bei mir auch drum geht wie`s mit O2 nun weiter läuft, hab ich mich bzgl. des Urteils mal schlau gemacht.

1. Es fand ohne mündliche Verhandlung, nur aufgrund der Schriftsätze und Aktenlage statt.

2.Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist. Schon daraus wird deutlich, dass die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs ist.

3.Angesichts der Tatsache, dass die Anwahl von Sonderrufnummer - trotz deren zunehmender Verbreitung - nur einen geringen Bruchteil der gesamten Telefonnutzung des Klägers ausmachen dürfte, und die von der Beklagtenpartei berechneten Gebühren im Marktvergleich nicht ungewöhnlich hoch sind, ist nicht erkennbar, dass die Anhebung dieser Gebühren dem Kläger ein Festhalten an dem Vertrag vom xx.xx.xx unzumutbar ist.

MfG
Keyle

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[1] Zulu antwortet auf Keyle
04.06.2007 20:15
Benutzer Keyle schrieb:

2.Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist. Schon daraus wird deutlich, dass die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs ist.

Na sowas in der Art dachte ich mir schon. Nur dumm das bei Uraltverträgen, im Falle einer Erhöhung, eine außerordentliche Kündigung in den AGB enthalten ist.:-)

Da freue ich mich ja schon regelrecht auf die Gerichtsverhandlung.

3.Angesichts der Tatsache, dass die Anwahl von Sonderrufnummer
- trotz deren zunehmender Verbreitung - nur einen geringen Bruchteil der gesamten Telefonnutzung des Klägers ausmachen dürfte, und die von der Beklagtenpartei berechneten Gebühren im Marktvergleich nicht ungewöhnlich hoch sind, ist nicht erkennbar, dass die Anhebung dieser Gebühren dem Kläger ein Festhalten an dem Vertrag vom xx.xx.xx unzumutbar ist.

Was auch locker zu bestreiten ist, da Sondernummern mitlerweile überall zutage sind.

Zulu... sieht da keine Probleme auf sich zukommen.

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[1.1] Keyle antwortet auf Zulu
04.06.2007 20:19
Hast Du denn da noch nen paar alte Tarifbroschüren AGB`s etc. für mich ? Brauch dringen so was !!!
Woher weiß ich, welche AGB`s für mich überhaupt gelten, wenn ich meinen Vertrag schon seit Urzeiten habe ( so knapp nach 2000 )

Ach der Vertrag um den es beim Urteil ging, stammt aus Anfang Nov. 06.
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[1.1.1] Zulu antwortet auf Keyle
04.06.2007 20:24
Benutzer Keyle schrieb:
Hast Du denn da noch nen paar alte Tarifbroschüren AGB`s etc. für mich ? Brauch dringen so was !!!
Woher weiß ich, welche AGB`s für mich überhaupt gelten, wenn ich meinen Vertrag schon seit Urzeiten habe ( so knapp nach 2000 )

Ach der Vertrag um den es beim Urteil ging, stammt aus Anfang Nov. 06.

Sorry, meine AGB und Tarifbroschüren sind von 1999. Da das wird dir nicht helfen. Aber irgendwo hatte wer mal ältere Tarifbroschüren - hab ich noch so in Erinnerung.

Warte mal ab, wird sich schon noch einer melden.

Zulu
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
04.06.2007 20:29
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Keyle schrieb:
Hast Du denn da noch nen paar alte Tarifbroschüren AGB`s etc.
für mich ? Brauch dringen so was !!!
Woher weiß ich, welche AGB`s für mich überhaupt gelten, wenn ich meinen Vertrag schon seit Urzeiten habe ( so knapp nach 2000 )

Ach der Vertrag um den es beim Urteil ging, stammt aus Anfang Nov. 06.

Sorry, meine AGB und Tarifbroschüren sind von 1999. Da das wird dir nicht helfen. Aber irgendwo hatte wer mal ältere Tarifbroschüren - hab ich noch so in Erinnerung.

Warte mal ab, wird sich schon noch einer melden.

Zulu

Wir sollten uns jetzt ausklinken. Gleich kommt die O2-Fan-Gruppe und wir haben keine Beiträge mehr. Sowas nennt man dann Diskussionszensur.

peso
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[1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
04.06.2007 20:33
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wir sollten uns jetzt ausklinken. Gleich kommt die O2-Fan-Gruppe und wir haben keine Beiträge mehr. Sowas nennt man dann Diskussionszensur.

Och - Kröver, Jochen O2, oder auch Real sind mir eigentlich egal. (Reimt sich sogar)
Ich denke sie wissen alle ganz genau um die Vertragsbrüche, können sich halt nur nicht so gut artikulieren und wehren.
Das ist aber ihre Sache.

Zulu... andererseits ist es doch manchmal recht lustig mit den Brüdern.:-)


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[1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf Zulu
04.06.2007 22:17
Benutzer Zulu schrieb:
Kröver, Jochen und Real sind mir eigentlich egal. (Reimt sich sogar.)

:)

spl
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[1.1.1.1.2] klappehalten antwortet auf tcsmoers
04.06.2007 21:12

einmal geändert am 04.06.2007 21:16
Moin!

Wenn es wirklich mal knapp wird und noch was wichtiges gesagt werden muß, dann kann man sich im Notfall über die Editierfunktion mitteilen ;-)

Grüße
kh
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[1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf klappehalten
04.06.2007 21:22

einmal geändert am 04.06.2007 21:23
Benutzer klappehalten schrieb:
Moin!

Wenn es wirklich mal knapp wird und noch was wichtiges gesagt werden muß, dann kann man sich im Notfall über die Editierfunktion mitteilen ;-)

Grüße
kh

Selbst das geht nicht :-(
Wenn Deine 12 Beiträge vorbei sind, ist einfach Schluss. Es kann nichts mehr gemacht werden (keine PM, kein Editieren, keine Info an Admi, einfach nichts mehr).

peso
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[1.1.1.1.2.1.1] Söööfer antwortet auf tcsmoers
05.06.2007 06:13
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klappehalten schrieb:
Moin!

Wenn es wirklich mal knapp wird und noch was wichtiges gesagt werden muß, dann kann man sich im Notfall über die Editierfunktion mitteilen ;-)

Grüße
kh

Selbst das geht nicht :-(
Wenn Deine 12 Beiträge vorbei sind, ist einfach Schluss. Es kann nichts mehr gemacht werden (keine PM, kein Editieren, keine Info an Admi, einfach nichts mehr).

peso

Weißt du das mit Sicherheit? Oder, wie hat das ein anderer Forumsteilnehmer doch so treffend bezeichnet, konzentrierst du dich jetzt wieder auf deine "Kernkompetenz", dem "Vermutungen anstellen"? :))
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[1.1.1.1.2.1.2] Discountsurfer antwortet auf tcsmoers
05.06.2007 11:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wenn Deine 12 Beiträge vorbei sind, ist einfach Schluss. Es kann nichts mehr gemacht werden (keine PM, kein Editieren, keine Info an Admi, einfach nichts mehr).


Hallo peso,

die Mitteilung an den Admin ist bereits möglich wenn man nicht angemeldet ist. Diese Funktionw erden wir aber auch im angemeldeten Status ermöglichen.

Viele Grüße
Falko Hansen (teltarif.de)
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[1.1.1.1.2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Discountsurfer
05.06.2007 11:11
Benutzer Discountsurfer schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wenn Deine 12 Beiträge vorbei sind, ist einfach Schluss. Es kann nichts mehr gemacht werden (keine PM, kein Editieren, keine Info an Admi, einfach nichts mehr).


Hallo peso,

die Mitteilung an den Admin ist bereits möglich wenn man nicht angemeldet ist. Diese Funktionw erden wir aber auch im angemeldeten Status ermöglichen.

Viele Grüße
Falko Hansen (teltarif.de)


Hallo Falko,

ich habe vor einigen Tagen versucht zu editieren und auch eine Mitteilung an Euch und auch an einen User über TT zu versenden. Es kam diese bekannte Fehlermeldung.

Wie wäre es denn, wenn man die Anzahl nichtgenutzter Beiträge als "Überhang" mitnehme könnte. Das Problem ist doch einfach, dass eine Dikussion mit 12 Beiträgen ziemlich sinnlos ist.

Und nach 24 Stunden den Pfaden wieder aufzunehmen, ist auch nicht das "Gelbe vom Ei".

peso

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[2] tcsmoers antwortet auf Keyle
04.06.2007 20:20
Benutzer Keyle schrieb:
Hi,

da es bei mir auch drum geht wie`s mit O2 nun weiter läuft, hab ich mich bzgl. des Urteils mal schlau gemacht.

1. Es fand ohne mündliche Verhandlung, nur aufgrund der Schriftsätze und Aktenlage statt.

2.Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist.

Für was hat der denn geklagt ?


Schon daraus wird deutlich, dass die
Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs ist.


Verstehe ich nicht.


3.Angesichts der Tatsache, dass die Anwahl von Sonderrufnummer
- trotz deren zunehmender Verbreitung - nur einen geringen Bruchteil der gesamten Telefonnutzung des Klägers ausmachen dürfte, und die von der Beklagtenpartei berechneten Gebühren im Marktvergleich nicht ungewöhnlich hoch sind, ist nicht erkennbar, dass die Anhebung dieser Gebühren dem Kläger ein Festhalten an dem Vertrag vom xx.xx.xx unzumutbar ist.

Das kann für einen Einzelfall zutreffen, aber ist wohl nicht die Regel. Wie hat das Gericht das denn überhaupt festgestellt ?

Jetzt glaube ich schon fast selbst an ein getürktes Urteil.

peso



MfG
Keyle

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[2.1] Keyle antwortet auf tcsmoers
04.06.2007 20:24
Wie getrüktes Urteil ?

Aber ist net egal wie oft ich bei 0180er Nummern angerufen habe ? Müßte ich ja auch gar net getan haben um zu kündigen. S geht doch perse um die Tatsache, des es zustimmungsplichtig wäre so eine Erhöhung und deshalb das Kündigungsrecht zusteht. Oder hab ich da was falsch verstanden ?
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf Keyle
04.06.2007 20:26
Benutzer Keyle schrieb:
Wie getrüktes Urteil ?

Aber ist net egal wie oft ich bei 0180er Nummern angerufen habe ? Müßte ich ja auch gar net getan haben um zu kündigen. S geht doch perse um die Tatsache, des es zustimmungsplichtig wäre so eine Erhöhung und deshalb das Kündigungsrecht zusteht. Oder hab ich da was falsch verstanden ?


Wenn Kläger und Beklagter beide der gleichen Meinung sind, frage ich mich, warum überhaupt geklagt wurde.

peso
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[2.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
04.06.2007 20:28
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wenn Kläger und Beklagter beide der gleichen Meinung sind, frage ich mich, warum überhaupt geklagt wurde.

Da ist wohl irgendwo Kläger mit Beklagter verbuchselt worden.

Zulu
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[2.1.2] G-Zero antwortet auf Keyle
05.06.2007 11:25

einmal geändert am 05.06.2007 11:25
Benutzer Keyle schrieb:
Wie getrüktes Urteil ?

>

Habe ich auch gedacht. Ein dem Management nahestehender würde klagen und würde sich dabei ziemlich dumm anstellen. Damit könnte das Unternehmen mit einer erfolgreichen Abwehr der Klage winken.

Kostet nicht viel und wäre allemal für eine Pressemitteilung gut. Das Kosten- Nutzenverhältnis wäre wahrscheinlich ausgesprochen gut.

Michael

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[2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf G-Zero
05.06.2007 11:27
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer Keyle schrieb:
Wie getrüktes Urteil ?

>

Habe ich auch gedacht. Ein dem Management nahestehender würde klagen und würde sich dabei ziemlich dumm anstellen. Damit könnte das Unternehmen mit einer erfolgreichen Abwehr der Klage winken.

Kostet nicht viel und wäre allemal für eine Pressemitteilung gut. Das Kosten- Nutzenverhältnis wäre wahrscheinlich ausgesprochen gut.

Michael

Es ist zwar an sich unvorstellbar aber mittlerweile gar nicht so abwegig.

peso

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[3] spl antwortet auf Keyle
04.06.2007 22:13
Benutzer Keyle schrieb:
da es bei mir auch drum geht wie`s mit O2 nun weiter läuft, hab ich mich bzgl. des Urteils mal schlau gemacht.

1. Es fand ohne mündliche Verhandlung, nur aufgrund der Schriftsätze und Aktenlage statt.

Das allein hat nichts zu sagen. Bei Streitwerten bis 600 Euro muss nicht mündlich verhandelt werden.

2.Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist.

Ah? Da hätte er auch gleich die Abweisung seiner Klage beantragen können.

Außerdem erscheint mir das rechtsfehlerhaft, weil die Klärung von Rechtsfragen in jedem Fall dem Gericht vorbehalten bleibt. Es ist egal, was Parteien dazu vortragen (iura novit curia). Das Gericht hätte daher trotz des seltsamen Klägervortrags anhand des Tarifhefts über die Einbeziehung der Preise in den Vertrag entscheiden müssen.

Dumm natürlich, wenn der Kläger das alte Tarifheft nicht vorlegen konnte. Dann lasse ich das Klagen aber gleich sein, ehe ich mit leeren Händen vor Gericht stehe.

3.Angesichts der Tatsache, dass die Anwahl von Sonderrufnummer
- trotz deren zunehmender Verbreitung - nur einen geringen Bruchteil der gesamten Telefonnutzung des Klägers ausmachen dürfte, und die von der Beklagtenpartei berechneten Gebühren im Marktvergleich nicht ungewöhnlich hoch sind, ist nicht erkennbar, dass die Anhebung dieser Gebühren dem Kläger ein Festhalten an dem Vertrag vom xx.xx.xx unzumutbar ist.

Folgefehler. Zu fragen ist meiner Meinung nach, ob dem Kläger ein mutwilliger und dauerhafter Vertragsbruch und daraus resultierende ständige Falschabrechnungen zumutbar sind. Da sieht es schon ganz anders aus.

Auch steht ausdrücklich im Gesetz, dass bei einer außerordentlichen Kündigung eine *beidseitige Interessensabwägung* stattzufinden hat. Welches überwiegende Interesse hat denn O2, mit ihrer 0180-Preisvervierfachung nicht das Ende der Vertragslaufzeit abwarten zu können, die sie umgekehrt aber dem Kunden auferlegt?


Aber interessant. Danke für die Info.

spl
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[3.1] handytim antwortet auf spl
04.06.2007 22:40
Benutzer spl schrieb:
Ah? Da hätte er auch gleich die Abweisung seiner Klage beantragen können.

Eben, so doof kann doch eigentlich keiner sein. Ob da o2 selbst die ganze Geschichte veranlasst hat, um ein "o2-freundliches" Urteil zu bekommen? Ich will hier keine Unterstellungen verbreiten, aber irgendwie klingt das ganze für mich so.
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[3.1.1] otternase antwortet auf handytim
04.06.2007 23:24
Irgendwie fühle ich mich bestätigt, siehe
https://www.teltarif.de/forum/s24506/176-...
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[3.1.1.1] spl antwortet auf otternase
05.06.2007 00:45

einmal geändert am 05.06.2007 01:15
Benutzer otternase schrieb:
Irgendwie fühle ich mich bestätigt, siehe
https://www.teltarif.de/forum/s24506/176-...

Du meinst, dass O2 den Prozess inszeniert hat? Immerhin hast du es ehrlicherweise als Verschwörungstheorie bezeichnet...

Nein, denke ich nicht. Manchmal verhält man sich so wie hier der Kläger, vor allem in Musterprozessen, um das Gericht zu zwingen, sich mit einer ganz bestimmten, auf andere Fälle übertragbaren Rechtsfrage auseinanderzusetzen. Das Gericht kann dann nicht mehr entscheiden: "Die Klage ist vorliegend schon wegen der besonderen Gestaltung im Tarifheft X begründet, daher braucht über den Streitpunkt 'Nebenleistung' nicht mehr entschieden zu werden."

Denn sonst hätte der Kläger zwar seinen Einzelfall gewonnen, aber nur auf Grund seiner individuellen Fallkonstellation, die bei anderen nicht zutrifft und ihnen deshalb nicht weiterhilft, während die Frage der 'Nebenleistung' nach wie vor ungeklärt wäre (als Beispiel).

Möglich auch, dass der Mandant gegen den Rat seines Anwalts geklagt hat. Letztens hatte ich eine Klage, in der auf Übereignung eines Grundstücks aus mündlichem Kaufvertrag geklagt und allen Ernstes zum Beweis dafür Zeugen angeboten wurden (Insider).

Die Verfahrenszeit ist nichts Besonderes. Ein 1-Instanzenprozess dauert nur wenige Monate, wenn keine umständliche Beweisaufnahme erfolgt. Dass über das Urteil nicht im Forum berichtet wurde, ist auch nichts Besonderes. Verlierer pflegen das selten an die große Glocke zu hängen, und für O2 ist es auch kein Aushängeschild gegen ihre Kunden herumzuprozessieren.

Auch dreht sich rechtlich sehr viel weniger um Teltarif, als einige meinen mögen ("Warum habe ich davon hier im Forum nichts gelesen"). Im Gegenteil würde ich die These wagen, dass die, die hier ineffizient große Töne spucken, Anbieter X in Grund und Boden klagen zu wollen, ihren Worten eher keine Taten folgen lassen. Das Teltarif-Forum ist für solche Leute eher eine Art Taschentuch, in das sie reinheulen können. Man sieht ja auch, was das hier teils für Publikum mit BILD-Niveau ist ("korrupte Richter"), das häufig schon beim fehlerfreien Schreiben eines einzigen deutschen Satzes an seine Grenzen gerät. Einen Anwalt können sich solche Leute gar nicht leisten.

So, jetzt muss ich aber. Damit ich morgen früh fit für die BILD-Zeitung bin.

spl
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[3.2] Michelle-Janine antwortet auf spl
05.06.2007 00:23
>Benutzer spl schrieb:
Welches überwiegende Interesse hat denn O2, mit ihrer 0180-Preisvervierfachung nicht das Ende der Vertragslaufzeit abwarten zu können, die sie umgekehrt aber dem Kunden auferlegt?



Hallo Frau/Herr Vorsitzende/r,

Preisvervierfachung, wie hört sich das an?

Können Sie sich vorstellen, daß dies ein erklärbarer Grund wäre außerordentlich zu kündigen?

Nein, das ist doch völlig normal, was O2 da macht.

DAS machen doch alle, wenn es eng wird, um noch schnell ihre Haut zu retten.

Klage abgewiesen.

Gruß

Michelle

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[4] bartman321 antwortet auf Keyle
11.06.2007 07:58
Benutzer Keyle schrieb:
Hi,

da es bei mir auch drum geht wie`s mit O2 nun weiter läuft, hab ich mich bzgl. des Urteils mal schlau gemacht.

1. Es fand ohne mündliche Verhandlung, nur aufgrund der Schriftsätze und Aktenlage statt.

2.Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist. Schon daraus wird deutlich, dass die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs ist.

3.Angesichts der Tatsache, dass die Anwahl von Sonderrufnummer
- trotz deren zunehmender Verbreitung - nur einen geringen Bruchteil der gesamten Telefonnutzung des Klägers ausmachen dürfte, und die von der Beklagtenpartei berechneten Gebühren im Marktvergleich nicht ungewöhnlich hoch sind, ist nicht erkennbar, dass die Anhebung dieser Gebühren dem Kläger ein Festhalten an dem Vertrag vom xx.xx.xx unzumutbar ist.

MfG
Keyle

Wo bekommt man denn solche Informationen zum Urteil her? Habe auch schon mal nach dem Aktenzeichen gegooglet, aber nichts brauchbares gefunden.

Gibt es denn schon eine konkrete Urteilsbegründung?

Gruss
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[4.1] Zulu antwortet auf bartman321
11.06.2007 20:54
Benutzer bartman321 schrieb:

Wo bekommt man denn solche Informationen zum Urteil her? Habe auch schon mal nach dem Aktenzeichen gegooglet, aber nichts brauchbares gefunden.

Gibt es denn schon eine konkrete Urteilsbegründung?

Gibt es bestimmt, notfalls kann man eine Kopie beim AG MUC bestellen. Ist aber nicht relevant, da ich nicht in MUC wohne und ich auch nicht die Klageschrift kenne.
Wurde falsch formuliert, kann möglicherweise das AG MUC nur so entscheiden.

Müßig sich darüber zu unterhalten. Es ist allerdings gutes Futter für die Wadenbeisserfraktion hier im Forum.

Zulu
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[4.1.1] VKmobile antwortet auf Zulu
11.06.2007 21:40
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Wo bekommt man denn solche Informationen zum Urteil her? Habe auch schon mal nach dem Aktenzeichen gegooglet, aber nichts brauchbares gefunden.

Gibt es denn schon eine konkrete Urteilsbegründung?

Gibt es bestimmt, notfalls kann man eine Kopie beim AG MUC bestellen. Ist aber nicht relevant, da ich nicht in MUC wohne und ich auch nicht die Klageschrift kenne. Wurde falsch formuliert, kann möglicherweise das AG MUC nur so entscheiden.

Müßig sich darüber zu unterhalten. Es ist allerdings gutes Futter für die Wadenbeisserfraktion hier im Forum.

Zulu

Habe mal eine ganz profane Frage: Ist der Gerichtsstand von O² nicht sowieso immer München??
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[4.1.1.1] tcsmoers antwortet auf VKmobile
11.06.2007 22:01
Benutzer VKmobile schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Wo bekommt man denn solche Informationen zum Urteil her? Habe auch schon mal nach dem Aktenzeichen gegooglet, aber nichts brauchbares gefunden.

Gibt es denn schon eine konkrete Urteilsbegründung?

Gibt es bestimmt, notfalls kann man eine Kopie beim AG MUC bestellen. Ist aber nicht relevant, da ich nicht in MUC wohne und ich auch nicht die Klageschrift kenne. Wurde falsch formuliert, kann möglicherweise das AG MUC nur so
entscheiden.

Müßig sich darüber zu unterhalten. Es ist allerdings gutes Futter für die Wadenbeisserfraktion hier im Forum.

Zulu

Habe mal eine ganz profane Frage: Ist der Gerichtsstand von O² nicht sowieso immer München??

das steht in den agb.

peso
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[4.1.1.2] Zulu antwortet auf VKmobile
11.06.2007 22:46
Benutzer VKmobile schrieb:

Habe mal eine ganz profane Frage: Ist der Gerichtsstand von O² nicht sowieso immer München??

Ganz profane Antwort zu der Frage die auch letzte, oder vorletzte Woche erst durchgekaut wurde:

Ja!

Bevor du jetzt allerdings lospolterst, solltest du zuerst in Erfahrung bringen was dieser nette Satz am Ende fast jeglichen Vertrages bedeutet. Du könntest sonst auf dem Glatteis - wie User Kröver letztens - ausrutschen.

Das findest du mit Google heraus, oder du wirfst auch hier ein Blick ins Archiv von Teltarif.

Und nochmal: Es ist ganz bestimmt nicht deine Absicht bereits zigmal beantwortete Fragen zu wiederholen, gerade in Hinblick darauf das du hier nicht nur länger mitliest und schreibst, du sogar hier diese sich immer wiederholenden Diskussionen über O2 bemängelt hattest?

Zulu

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[4.1.1.2.1] VKmobile antwortet auf Zulu
11.06.2007 23:18
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:

Habe mal eine ganz profane Frage: Ist der Gerichtsstand von O²
nicht sowieso immer München??

Ganz profane Antwort zu der Frage die auch letzte, oder vorletzte Woche erst durchgekaut wurde:

Ja!

Danke für deine Antwort,
sorry aber ich habe in den letzten Tagen leider keinen Beitrag zu dieser Frage gelesen, deshalb stellte ich meine Frage.


Bevor du jetzt allerdings lospolterst, solltest du zuerst in Erfahrung bringen was dieser nette Satz am Ende fast jeglichen Vertrages bedeutet. Du könntest sonst auf dem Glatteis - wie User Kröver letztens - ausrutschen.

Das findest du mit Google heraus, oder du wirfst auch hier ein Blick ins Archiv von Teltarif.

Ich finde das Foren dazu da sind um schnell eine nützliche Antwort auf Fragen zu bekommen ohne ewig suchen zu müssen.


Und nochmal: Es ist ganz bestimmt nicht deine Absicht bereits zigmal beantwortete Fragen zu wiederholen, gerade in Hinblick darauf das du hier nicht nur länger mitliest und schreibst, du sogar hier diese sich immer wiederholenden Diskussionen über O2 bemängelt hattest?

Zulu


Es kann mitunter passieren dass man Fragen in einem Forum wiederholt die schon mal beantwortet wurden, dann sei das nächste mal so nett und setze einen Link zur Antwort oder gib einen Hinweis auf die Suchfunktion/Archiv.
Und wenn ein (z.B. neuer) Benutzer zum 10ten mal was über UMTS,Rechnung,Mailbox etc. fragt dann hilft man einfach ohne große Worte auch wenn man sich vielleicht denkt "man dass muss man doch wissen".

MfG -VKmobile-
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[4.1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf VKmobile
11.06.2007 23:28
Benutzer VKmobile schrieb:

Ich finde das Foren dazu da sind um schnell eine nützliche Antwort auf Fragen zu bekommen ohne ewig suchen zu müssen.

Deine Bequemlichkeit in Ehren, aber auch ich muß suchen. Warum soll ich mir dann die Arbeit gerade für dich machen, der ja gerne mal in die Waden anderer beisst - noch dazu sogar zum selben Thema (O2).

Ich glaube, ich wäre mit dem Klammerbeutel gepudert!

Zulu... also du bist an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten.:-)

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[4.1.1.2.1.1.1] VKmobile antwortet auf Zulu
11.06.2007 23:58
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:

Ich finde das Foren dazu da sind um schnell eine nützliche Antwort auf Fragen zu bekommen ohne ewig suchen zu müssen.

Deine Bequemlichkeit in Ehren, aber auch ich muß suchen. Warum soll ich mir dann die Arbeit gerade für dich machen, der ja gerne mal in die Waden anderer beisst - noch dazu sogar zum selben Thema (O2).

Hey einer muss doch diesen Job machen und du machst ihn richtig gut wie ich finde!Also ich bin zufrieden mit deinen Querbeet-Verweisen - :thumbs up: ! ;-)



Ich glaube, ich wäre mit dem Klammerbeutel gepudert!

Zulu... also du bist an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten.:-)

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[4.1.1.2.2] tcsmoers antwortet auf Zulu
12.06.2007 09:52
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer VKmobile schrieb:

Habe mal eine ganz profane Frage: Ist der Gerichtsstand von O²
nicht sowieso immer München??

Ganz profane Antwort zu der Frage die auch letzte, oder vorletzte Woche erst durchgekaut wurde:

Ja!


Wie kommst Du da drauf ? In den AGB ist das aber anderes geregelt. Für Privatkunden ist zumindest immer das Wohnortgericht zuständig.

peso
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[4.1.1.2.2.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
12.06.2007 16:54
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wie kommst Du da drauf ? In den AGB ist das aber anderes geregelt. Für Privatkunden ist zumindest immer das Wohnortgericht zuständig.

Ja! :-)

Hattest du den Satz von mir unterhalb des "JA" überlesen? :-)

Mein Gerichtsstand ist natürlich an meinem Wohnort.:-) O2 halt in München. Und? :-)

Zulu
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[4.1.1.3] kris781 antwortet auf VKmobile
12.06.2007 12:39
Habe mal eine ganz profane Frage: Ist der Gerichtsstand von O² nicht sowieso immer München??

Nein!

Zumindest, wenn ich die Frage so verstehe, dass jede Klage gegen O2 in München verhandelt werden muss.

Zur Erläuterung: Zwar ist "normalerweise" das Gericht am Wohnort (bzw. Sitz) des Verklagten zuständig - das gilt aber NICHT für Feststellungsklagen! Hier kommt es nach § 29 Abs. 1 ZPO auf den Erfüllungsort an. Jetzt wird's etwas kompliziert, aber einfach gesagt: Wenn der Kunde nicht zahlen will, geht es um die Erfüllung seiner Zahlungspflicht; diese Pflicht muss er an seinem Wohnort erfüllen (vgl. § 269 Abs. 1 BGB). Gerichtsstand ist also dort, wo der Kunde wohnt (bzw. genauer gesagt: wo er gewohnt hat, als der Vertrag geschlossen wurde).

Anderweitige Vereinbarungen (zB Gerichtsstand ist immer München) wirken nicht gegenüber Verbrauchern sondern nur ggü Kaufleuten usw. (§ 29 Abs. 2 ZPO).
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[4.1.1.3.1] spl antwortet auf kris781
12.06.2007 13:31
Benutzer kris781 schrieb:
Zur Erläuterung: Zwar ist "normalerweise" das Gericht am Wohnort (bzw. Sitz) des Verklagten zuständig - das gilt aber NICHT für Feststellungsklagen!

Diskutiert nur weiter, ohne Ahnung zu haben. Es macht Spaß mitzulesen.

Zum Schluss könnt ihr ja demokratisch per Verhältniswahl abstimmen, welche Antwort richtig ist. Da braucht man auch keine AGB für lesen.

spl
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[4.1.1.3.1.1] spl antwortet auf spl
12.06.2007 14:49
"Die Beiträge wurden unsachlich und persönlich angreifend und wurden daher gelöscht. https://www.teltarif.de/forum/bed.html
Dieser Beitrag wurde im Rahmen einer Löschung eines
kompletten Threads entfernt."

Eiderdaus.

Ob jetzt mein Beitragszähler wieder eins zurück gestellt wird?

spl
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[4.1.1.3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
12.06.2007 15:06
Benutzer spl schrieb:
"Die Beiträge wurden unsachlich und persönlich angreifend und wurden daher gelöscht. https://www.teltarif.de/forum/bed.html Dieser Beitrag wurde im Rahmen einer Löschung eines kompletten Threads entfernt."

Eiderdaus.

Ob jetzt mein Beitragszähler wieder eins zurück gestellt wird?

spl

Auch eine Idee. Du schreibst irgendwelchen Unsinn und ein ganzer Thread wird gelöscht.

Das ist wie bei den "Nebenleistungen". Keiner weiss so richtig, was jetzt richtig ist.

peso
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[4.1.1.3.1.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf tcsmoers
12.06.2007 15:54
Benutzer tcsmoers schrieb:

Auch eine Idee. Du schreibst irgendwelchen Unsinn und ein ganzer Thread wird gelöscht.

Vielleicht nicht ganz zutreffend in der Ankündigung formuliert, aber vielleicht hast Du bemerkt, dass Du noch in genau diesem Thread schreibst???

Das ist wie bei den "Nebenleistungen". Keiner weiss so richtig, was jetzt richtig ist.

wenn man die Nutzungsbedingen einmal liest wird so manches klar.
Was ich in Foren so lese (nicht nur in diesem) liegt schon sehr weit von mir geläufigen Umgangsformen entfernt...