Benutzer spl schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Ebend. Es ist nämlich nur ein Urteil und niemand kennt die Urteilsbegründung.
Es steht ja immerhin da, dass nach Auffassung des Gerichts die 0180-Preise nicht Vertragsbestandteil waren. Unter dieser Prämisse wäre die Entscheidung wohl richtig: Eine Leistung, zu der ich nicht verpflichtet bin, darf ich ändern.
Das ist das was O2 Teltarif ins Ohr geflüstert hat. Teltarif selbst liegt selbst auch nichts schriftliches vor.
Ich will damit nicht andeuten das O2 Teltarif aufs Glatteis geführt hat, aber dennoch halte ich diese unbegründete Meldung von Teltarif für zu voreilig.
Ein Zivilgericht darf nur auf Grund der Tatsachen entscheiden, die die Parteien vorgebracht haben, ausgenommen allgemein bekannte Tatsachen. Angenommen, der Kläger konnte das alte, für ihn gültige Tarifheft mit den 0180-Tarifen nicht vorlegen. Oder er hat es verbummelt vorzutragen, dass das alte Tarifheft überhaupt für ihn gilt, weil O2 ihre Kunden in der Regel nicht ordnungsgemäß über Tarifänderungen zu informieren pflegt. Dann könnte das Gericht von dem neuen Tarifheft ausgegangen sein, das zu 0180-Tarifen nur einen mickrigen Verweis auf eine Internetseite enthält. Als Kündigender ist der Kunde aber beweispflichtig für die Kündigungsgründe, sprich: O2s Vertragsverletzung. Und schon ist die Klage mangels Beweisen im Eimer, ganz ohne Rechtsfehler. Und ohne, dass O2s Preisänderung deshalb rechtmäßig gewesen wäre.
Genauso ein "Gefühl" habe ich bei dem Urteil nämlich auch.
Daran wird deutlich, dass ein Urteil ohne Gründe praktisch nichts wert ist. Denn man weiß nicht, wie und warum das Gericht zu seinem Ergebnis gelangt ist. Deshalb ist es völlig daneben, vorschnell von Fehlurteil oder gar von Korruption zu sprechen.
Absolut!
Von daher einfach mal abwarten. In der Ruhe liegt die Kraft.
Zulu