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o2-Providerverträge ohne 'Nebenleistungen' in den AGBs


01.06.2007 22:47 - Gestartet von HHI
O2-Tarife werden ja auch von Providern angeboten. Diese haben ja eigene AGBs. Bei Talkline und Debitel habe ich nichts von Nebenleistungen in den AGBs gefunden. Ist das Urteil für diese Verträge dann überhaupt von Bedeutung? Hier zählt dann ja nur: Peiserhöhung führt zu außerordenlichem Kündigungsrecht.
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[1] kris781 antwortet auf HHI
01.06.2007 23:13
Jeder Fall ist anders gelagert. Letztendlich weiß keiner hier genau, was in dem Urteil drin steht und was sich der Richter dabei gedacht hat.

Von einem Schlussstrich und einer abschließenden und allgemeinen Klärung der Sache kann keine Rede sein.
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[1.1] Zulu antwortet auf kris781
02.06.2007 08:10
Benutzer kris781 schrieb:
Jeder Fall ist anders gelagert. Letztendlich weiß keiner hier genau, was in dem Urteil drin steht und was sich der Richter dabei gedacht hat.

Von einem Schlussstrich und einer abschließenden und allgemeinen Klärung der Sache kann keine Rede sein.

Ebend. Es ist nämlich nur ein Urteil und niemand kennt die Urteilsbegründung. Niemand kennt die Klageschrift.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter den Vertragsbruch für ok abgeurteilt hat. Vermutlich wurde da ein ganz anderer Kontext in der Klageschrift formuliert - den man uns und Teltarif aber logischerweise nicht mitgeteilt hat.

Zumindest würde ich mir das Urteil erst mal ansehen.
Und es wundert mich das sich O2 da nun ziert.

Zulu



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[1.1.1] spl antwortet auf Zulu
02.06.2007 14:00

3x geändert, zuletzt am 02.06.2007 14:29
Benutzer Zulu schrieb:
Ebend. Es ist nämlich nur ein Urteil und niemand kennt die Urteilsbegründung.

Es steht ja immerhin da, dass nach Auffassung des Gerichts die 0180-Preise nicht Vertragsbestandteil waren. Unter dieser Prämisse wäre die Entscheidung wohl richtig: Eine Leistung, zu der ich nicht verpflichtet bin, darf ich ändern.

Ein Zivilgericht darf nur auf Grund der Tatsachen entscheiden, die die Parteien vorgebracht haben, ausgenommen allgemein bekannte Tatsachen. Angenommen, der Kläger konnte das alte, für ihn gültige Tarifheft mit den 0180-Tarifen nicht vorlegen. Oder er hat es verbummelt vorzutragen, dass das alte Tarifheft überhaupt für ihn gilt, weil O2 ihre Kunden in der Regel nicht ordnungsgemäß über Tarifänderungen zu informieren pflegt. Dann könnte das Gericht von dem neuen Tarifheft ausgegangen sein, das zu 0180-Tarifen nur einen mickrigen Verweis auf eine Internetseite enthält. Als Kündigender ist der Kunde aber beweispflichtig für die Kündigungsgründe, sprich: O2s Vertragsverletzung. Und schon ist die Klage mangels Beweisen im Eimer, ganz ohne Rechtsfehler. Und ohne, dass O2s Preisänderung deshalb rechtmäßig gewesen wäre.

Daran wird deutlich, dass ein Urteil ohne Gründe praktisch nichts wert ist. Denn man weiß nicht, wie und warum das Gericht zu seinem Ergebnis gelangt ist. Deshalb ist es völlig daneben, vorschnell von Fehlurteil oder gar von Korruption zu sprechen.

spl
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[1.1.1.1] keksi antwortet auf spl
02.06.2007 16:25
Benutzer spl schrieb:
...
Daran wird deutlich, dass ein Urteil ohne Gründe praktisch nichts wert ist. Denn man weiß nicht, wie und warum das Gericht zu seinem Ergebnis gelangt ist. Deshalb ist es völlig daneben, vorschnell von Fehlurteil oder gar von Korruption zu sprechen.
Richtig. Aber die Realität ist geradezu langweilig sachlich. Und sachlich ist das, was viele hier im Forum überhaupt nicht können. Es wird wohl am geistigen Horizont derjenigen liegen. Wer unserer O2-Endlosschleifen-Nörgler hätte wohl so ein Posting hinbekommen? Insofern danke dafür. Eine abwechslungsreiche Wohltat.

Grüße,
keksi
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[1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf keksi
02.06.2007 16:49
Benutzer keksi schrieb:
Benutzer spl schrieb:
...
Daran wird deutlich, dass ein Urteil ohne Gründe praktisch nichts wert ist. Denn man weiß nicht, wie und warum das Gericht zu seinem Ergebnis gelangt ist. Deshalb ist es völlig daneben,
vorschnell von Fehlurteil oder gar von Korruption zu sprechen.
Richtig. Aber die Realität ist geradezu langweilig sachlich. Und sachlich ist das, was viele hier im Forum überhaupt nicht können. Es wird wohl am geistigen Horizont derjenigen liegen. Wer unserer O2-Endlosschleifen-Nörgler hätte wohl so ein Posting hinbekommen? Insofern danke dafür. Eine abwechslungsreiche Wohltat.

Der Meinung bin ich auch. Denn das was du anderen hier vorwirfst, hast du letzte Woche gerade selbst mit unflätigen Bemerkungen und Kraftausdrücken gemacht. Denn immerhin wurden deine Beiträge ja nicht auf's Geradewohl gelöscht.:-)

Soviel zum Thema geistigen Horizont der Antinörgler.:-))))

Zulu... besser wie fernsehen hier drin.

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[1.1.1.2] Zulu antwortet auf spl
02.06.2007 16:55
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Ebend. Es ist nämlich nur ein Urteil und niemand kennt die Urteilsbegründung.

Es steht ja immerhin da, dass nach Auffassung des Gerichts die 0180-Preise nicht Vertragsbestandteil waren. Unter dieser Prämisse wäre die Entscheidung wohl richtig: Eine Leistung, zu der ich nicht verpflichtet bin, darf ich ändern.

Das ist das was O2 Teltarif ins Ohr geflüstert hat. Teltarif selbst liegt selbst auch nichts schriftliches vor.
Ich will damit nicht andeuten das O2 Teltarif aufs Glatteis geführt hat, aber dennoch halte ich diese unbegründete Meldung von Teltarif für zu voreilig.

Ein Zivilgericht darf nur auf Grund der Tatsachen entscheiden, die die Parteien vorgebracht haben, ausgenommen allgemein bekannte Tatsachen. Angenommen, der Kläger konnte das alte, für ihn gültige Tarifheft mit den 0180-Tarifen nicht vorlegen. Oder er hat es verbummelt vorzutragen, dass das alte Tarifheft überhaupt für ihn gilt, weil O2 ihre Kunden in der Regel nicht ordnungsgemäß über Tarifänderungen zu informieren pflegt. Dann könnte das Gericht von dem neuen Tarifheft ausgegangen sein, das zu 0180-Tarifen nur einen mickrigen Verweis auf eine Internetseite enthält. Als Kündigender ist der Kunde aber beweispflichtig für die Kündigungsgründe, sprich: O2s Vertragsverletzung. Und schon ist die Klage mangels Beweisen im Eimer, ganz ohne Rechtsfehler. Und ohne, dass O2s Preisänderung deshalb rechtmäßig gewesen wäre.

Genauso ein "Gefühl" habe ich bei dem Urteil nämlich auch.

Daran wird deutlich, dass ein Urteil ohne Gründe praktisch nichts wert ist. Denn man weiß nicht, wie und warum das Gericht zu seinem Ergebnis gelangt ist. Deshalb ist es völlig daneben, vorschnell von Fehlurteil oder gar von Korruption zu sprechen.

Absolut!
Von daher einfach mal abwarten. In der Ruhe liegt die Kraft.

Zulu
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[1.1.1.2.1] spl antwortet auf Zulu
02.06.2007 17:55
Benutzer Zulu schrieb:
Das ist das was O2 Teltarif ins Ohr geflüstert hat. Teltarif selbst liegt selbst auch nichts schriftliches vor.

Ich gehe nicht davon aus, dass O2s Pressestelle so offensichtlich Falschinformationen verbreitet. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das nur die halbe Wahrheit ist.

Ich will damit nicht andeuten das O2 Teltarif aufs Glatteis geführt hat, aber dennoch halte ich diese unbegründete Meldung von Teltarif für zu voreilig.

Nö, kann man ja bringen, aber sie darf eben nicht überbewertet werden. Und das kapieren eben die Nutzer nicht. Wie auch, die Redaktion vermutlich auch nicht.

Wen es brennend interessiert, der kann als Betroffener versuchen bei Gericht unter Glaubhaftmachung rechtlichen Interesses eine anonymisierte Kopie des Urteils zu beantragen (§ 299 ZPO). Allerdings habe ich den Eindruck, dass hier im Forum eher ein Interesse an niederster Stammtischdiskussion und Vorurteilen als an irgendwelchen Fakten besteht. Bei sowas fällt mir dann auch immer wieder ein, warum unser Fernsehprogramm eigentlich so ist, wie es ist.

Von daher einfach mal abwarten. In der Ruhe liegt die Kraft.

Die wichtigste Lehre aus der Geschichte ist immer noch, O2-Verträge loszuwerden bzw. erst gar nicht abzuschließen. Das ist die einzige Sprache, die auch O2 verstehen wird. Denn selbst abgesehen von der Frage "War das nun rechtlich korrekt oder nicht" ist es ja unbestritten ein weiterer kundenunfreundlicher Bolzen, den sich O2 hier geleistet hat.

spl
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[1.1.1.2.1.1] keksi antwortet auf spl
02.06.2007 18:04

einmal geändert am 02.06.2007 18:05
Benutzer spl schrieb:
Die wichtigste Lehre aus der Geschichte ist immer noch, O2-Verträge loszuwerden bzw. erst gar nicht abzuschließen. Das ist die einzige Sprache, die auch O2 verstehen wird.
Ich glaube aber, dass dazu leider die Gruppe der Informierten zu klein ist. Die breite Masse (die auch das von Dir angesprochene Fernsehprogramm genießt), wird von all dem nichts mitbekommen und daher gar nicht reagieren (können, geschweige denn wollen).

Grüße,
keksi
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[1.1.1.2.1.1.1] spl antwortet auf keksi
02.06.2007 18:13
Benutzer keksi schrieb:
Ich glaube aber, dass dazu leider die Gruppe der Informierten zu klein ist. Die breite Masse wird von all dem nichts mitbekommen und daher gar nicht reagieren (können, geschweige denn wollen).

Dagegen können wir sowieso nichts machen. Informieren müssen sich die Leute schon selbst. Ich komme denen nicht ins Wohnzimmer wie Herr Schäuble.

Man muss eben machen, was geht. Immer noch besser ein bisschen als gar nichts.

spl
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[2] Nato antwortet auf HHI
02.06.2007 14:57
Benutzer HHI schrieb:
O2-Tarife werden ja auch von Providern angeboten. Diese haben ja eigene AGBs. Bei Talkline und Debitel habe ich nichts von Nebenleistungen in den AGBs gefunden. Ist das Urteil für diese Verträge dann überhaupt von Bedeutung? Hier zählt dann ja nur: Peiserhöhung führt zu außerordenlichem Kündigungsrecht.
Sind bei Providern nicht eh die 0180er Preise von Anfang an hoch gewesen, auch wenn der Tarif im o2 Netz war ?
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[2.1] HHI antwortet auf Nato
02.06.2007 20:07
Benutzer Nato schrieb:
Sind bei Providern nicht eh die 0180er Preise von Anfang an hoch gewesen, auch wenn der Tarif im o2 Netz war ?

Also bei Debitel sind/waren die Preise wie direkt bei o2, allerdings habe ich in den Debitel-AGBs nichts von Nebenleistungen gelesen...
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[2.1.1] Nato antwortet auf HHI
02.06.2007 20:27
Benutzer HHI schrieb:
Benutzer Nato schrieb:
Sind bei Providern nicht eh die 0180er Preise von Anfang an hoch gewesen, auch wenn der Tarif im o2 Netz war ?

Also bei Debitel sind/waren die Preise wie direkt bei o2, allerdings habe ich in den Debitel-AGBs nichts von Nebenleistungen gelesen...
Das ist löblich von Debitel. Ich zahle bei Mobilcom in meinem Prof S Tarif 59Ct/Min für 0180. Bei E+ direkt wären es 50Ct/Min.
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[2.1.1.1] HHI antwortet auf Nato
02.06.2007 20:31
Die Peiserhöhung haben sie aber trotzdem weitergegeben...