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O2 schaltet Inkassobüro ein


04.05.2007 17:55 - Gestartet von Lexotra
Hi,

nachdem ich ende Januar/Februar wie Einige hier auch gekündigt habe, kamen immer erst - wie üblich - die Standartschreiben von O2 mit den vorgefertigten Textbausteinen und ein hin und her zweischen O2 und mir . Vor 2Wochen dann eine Mail von GF-BESCHWERDE@o2.com dass ich mich ein wenig gedulden solle und die Angelegenheit nun abschließend geklärt wird, und man mich benachrichtigt.

Mittwoch kam nun ein Schreiben von der O2 Rechnungsabteilung, dass ich die aufgelaufenen Gebühren binnen 8Tagen zahlen soll, sonst schaltet man ein Inkassobüro ein. Heut rief an O2 auf ner anderen Nr.(kein O2) von mir an und bat mich nochmals, dass ich umgehend zahlen soll, oder das Mahnverfahren wird in Gang gesetzt. Außerdem müsste ich eh zahlen, da O2 die Preise selbst festlegen kann,ohne den Kunden zu informieren und es sich um Nebenleistungen handelt.
Ich meinte nur, ich werde auch dann nicht zahlen, und wenn O2 anderer Rechtsauffassung ist, sollen sie es doch gerichtlich ein für alle male klären lassen.

Habt ihr irgend nen Rat ?

MfG
Lexotra
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[1] paeffgen antwortet auf Lexotra
04.05.2007 18:49
Benutzer Lexotra schrieb:
Hi,

nachdem ich ende Januar/Februar wie Einige hier auch gekündigt habe, kamen immer erst - wie üblich - die Standartschreiben von O2 mit den vorgefertigten Textbausteinen und ein hin und her zweischen O2 und mir . Vor 2Wochen dann eine Mail von GF-BESCHWERDE@o2.com dass ich mich ein wenig gedulden solle und die Angelegenheit nun abschließend geklärt wird, und man mich benachrichtigt.

Mittwoch kam nun ein Schreiben von der O2 Rechnungsabteilung, dass ich die aufgelaufenen Gebühren binnen 8Tagen zahlen soll, sonst schaltet man ein Inkassobüro ein. Heut rief an O2 auf ner anderen Nr.(kein O2) von mir an und bat mich nochmals, dass ich umgehend zahlen soll, oder das Mahnverfahren wird in Gang gesetzt. Außerdem müsste ich eh zahlen, da O2 die Preise selbst festlegen kann,ohne den Kunden zu informieren und es sich um Nebenleistungen handelt.
Ich meinte nur, ich werde auch dann nicht zahlen, und wenn O2 anderer Rechtsauffassung ist, sollen sie es doch gerichtlich ein für alle male klären lassen.

Habt ihr irgend nen Rat ?

MfG
Lexotra

Endlich! Der Präzedenzfall naht! Halte durch und uns hier bitte auf dem laufenden!!!
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[2] Zulu antwortet auf Lexotra
04.05.2007 18:59
Benutzer Lexotra schrieb:
Hi,

nachdem ich ende Januar/Februar wie Einige hier auch gekündigt habe, kamen immer erst - wie üblich - die Standartschreiben von O2 mit den vorgefertigten Textbausteinen und ein hin und her zweischen O2 und mir .

Oh! Dann dürfte es bei mir und Nico auch bald soweit sein.
Ich dachte schon, man hätte mich vergessen.:-)

Vor 2Wochen dann eine Mail von GF-BESCHWERDE@o2.com dass ich mich ein wenig gedulden solle und die Angelegenheit nun abschließend geklärt wird, und man mich benachrichtigt.

Soetwas habe ich nochnicht bekommen. Weder per Mail, noch per Post.

Mittwoch kam nun ein Schreiben von der O2 Rechnungsabteilung, dass ich die aufgelaufenen Gebühren binnen 8Tagen zahlen soll, sonst schaltet man ein Inkassobüro ein. Heut rief an O2 auf ner anderen Nr.(kein O2) von mir an und bat mich nochmals, dass ich umgehend zahlen soll, oder das Mahnverfahren wird in Gang gesetzt. Außerdem müsste ich eh zahlen, da O2 die Preise selbst festlegen kann,ohne den Kunden zu informieren und es sich um Nebenleistungen handelt.
Ich meinte nur, ich werde auch dann nicht zahlen, und wenn O2 anderer Rechtsauffassung ist, sollen sie es doch gerichtlich ein für alle male klären lassen.

Habt ihr irgend nen Rat ?

Da ist noch alles im grünen Bereich. O2 versucht nun die Einschüchterungstaktik. Durch die Androhung eines Mahnverfahrens werden viele Kunden umkippen - und eben das ist die Absicht von O2.

Zu befürchten hast du nichts, solange du O2 begründet die außerordentliche Kündigung hast zukommen lassen und hierfür auch einen Nachweis hast.
Wenn dem so ist, solltest du dir auch das Geld für den Widerspruch des Inkassounternehmens sparen- Du brauchst da nicht zu reagieren.

Reagieren musst du erst wenn ein Mahnbescheid kommt. Auf diesem kreuzt du unten den Widerspruch an und schickst ihn zurück.
Dann kommt O2 in Zugzwang und kann nur noch klagen.

Aber vermutlich wird da noch nicht mal ein Mahnbescheid kommen.
Sei also beruhigt, du wirst noch mehr Drohschreiben von O2, Inkassobüros und sogar Anwälten bekommen. Das ist aber alles kein Problem.

Zulu... der gespannt auf seinen ersten Drohbrief ist.

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[2.1] NicoFMuc antwortet auf Zulu
06.05.2007 20:52
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Lexotra schrieb:
Hi,

nachdem ich ende Januar/Februar wie Einige hier auch gekündigt
habe, kamen immer erst - wie üblich - die
Standartschreiben von O2 mit den vorgefertigten Textbausteinen und ein hin und her
zweischen O2 und mir .

Oh! Dann dürfte es bei mir und Nico auch bald soweit sein. Ich dachte schon, man hätte mich vergessen.:-)

Ja, mal schauen wann wieder was kommt....

Bye
Nico
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[3] tcsmoers antwortet auf Lexotra
04.05.2007 19:21
Benutzer Lexotra schrieb:
Hi,

nachdem ich ende Januar/Februar wie Einige hier auch gekündigt habe, kamen immer erst - wie üblich - die Standartschreiben von O2 mit den vorgefertigten Textbausteinen und ein hin und her zweischen O2 und mir . Vor 2Wochen dann eine Mail von GF-BESCHWERDE@o2.com dass ich mich ein wenig gedulden solle und die Angelegenheit nun abschließend geklärt wird, und man mich benachrichtigt.

Mittwoch kam nun ein Schreiben von der O2 Rechnungsabteilung, dass ich die aufgelaufenen Gebühren binnen 8Tagen zahlen soll, sonst schaltet man ein Inkassobüro ein. Heut rief an O2 auf ner anderen Nr.(kein O2) von mir an und bat mich nochmals, dass ich umgehend zahlen soll, oder das Mahnverfahren wird in Gang gesetzt. Außerdem müsste ich eh zahlen, da O2 die Preise selbst festlegen kann,ohne den Kunden zu informieren und es sich um Nebenleistungen handelt.
Ich meinte nur, ich werde auch dann nicht zahlen, und wenn O2 anderer Rechtsauffassung ist, sollen sie es doch gerichtlich ein für alle male klären lassen.

Habt ihr irgend nen Rat ?

Ja - abwarten und Tee trinken

peso



MfG
Lexotra
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[3.1] Söööfer antwortet auf tcsmoers
05.05.2007 09:27
Hihi!

Der Thread ist mal ordentlich "bereinigt" worden. Die Teltarifler geben momentan wieder mal richtig Gas :) Die Mail zur Beitragslöschung war supi.
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[3.1.1] Lexotra antwortet auf Söööfer
06.05.2007 19:57
Hab grad gemerkt, des ich als ich damals ende Februar gekündigt habe, ich ja die Einzugsermächtigung widerrief und dazu schrieb "Die erteilte Einzugsermächtigung ziehe ich hiermit ebenfalls zurück, ausgenommen für Forderungen, die bereits vor dem ("plus 5Tage ab Kündigungsdatum")entstanden.

Nun ist also noch ein Betrag für ca. nen halben Monat offen, da die letzte Rechnung ende Februar nur bis ca. mitte Feb. ging, so dass quasi der Betrag von mitte Feb. bis März offen ist.

Soll ich da jetzt was machen, oder ist des die Schuld von O2, wenn Sie den entsprechenden Betrag net abgebucht haben, da ich es ja explizit geschrieben habe(Einzugsermächtigugn widerrufen ausgenommen der Forderungen bis ... )
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[4] Hadraniel antwortet auf Lexotra
25.05.2007 11:12
Hallo,

und, wie ist der Stand der Dinge?
Meine Kündigung wurde auch mit dem Standard-Schreiben abgewatscht, daß ich mich bei der speziellen Kunden-Rückgewinnungsabteilung melden sollte. Habe ich getan, die bestehen auf der Kündigung - das Angebot eines Gesprächsguthabens habe ich dankend abgelehnt.

Darauf angesprochen was denn Haupt- und was Nebenleistungen überhaupt seien: das könne man nachlesen, und SMS seinen eine Hauptleistung - diese Aussage des Hotliners widerspricht dem Beitrag hier http://www.telefon-treff.de/showthread.php?postid=2238943#post2238943

So ich erwarte dann auch mal die Schreiben vom Inkasso-Büro ...

Was ist eigentlich aus den Feststellungsklagen geworden?

Grüße, Andy
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[4.1] Keyle antwortet auf Hadraniel
31.05.2007 10:45
Hi,

bis dato kam noch nix, bin auch net scharf drauf ;-)

Die EMail von O2, des die Angelegenheit abschließend geklärt werden müsse und ich mich ein wenig gedulden solle, is nun auch 1,5Monate her, und es kam keine Antwort auch auf meine Nachfrage nur eine Standard Eingangsbestätigung.

Wie meinst Du das ...

die bestehen auf der Kündigung -

Dachte Du würdest drauf bestehen ?

Bei mir war des gleich die Rechnungsabteilung und keine Kundenrückgewinnungsabteilung. Gib mir doch mal bitte deren Nummer, mal gespannt was die sagen.

Wo kann man denn nachlesen was Hauptleistungen sind ? Ich hab des auch von denen haben wollen, kam nie was an.

Darauf angesprochen was denn Haupt- und was Nebenleistungen überhaupt seien: das könne man nachlesen, und SMS seinen eine Hauptleistung -



Haben die Dir gesagt, des die Deine Angelegenheit nunmehr dem Inkasso zuführen werden ?

MfG
Keyle
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[4.1.1] Hadraniel antwortet auf Keyle
31.05.2007 11:09
Hallo,

Wie meinst Du das ...
die bestehen auf der Kündigung -
Dachte Du würdest drauf bestehen ?
Mein Fehler, das sollte natürlich heißen "die bestehen auf der Ungültigkeit der Kündigung". O-Ton im Schreiben ist "[..] Aus diesem Grund können wir Ihre Kündigung nicht annehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis".

Bei mir war des gleich die Rechnungsabteilung und keine Kundenrückgewinnungsabteilung. Gib mir doch mal bitte deren Nummer, mal gespannt was die sagen.
Ich habe das gleiche Schreiben erhalten wie viele andere schon vor mir. Ablehnung der Kündigung, Bitte um Rückruf unter 0800 1 09 06 58. Das Schreiben kommt von "Kundenbetreuung/Retention Services/27".

Wo kann man denn nachlesen was Hauptleistungen sind? Ich hab des auch von denen haben wollen, kam nie was an.
So im Web gibts nichts, der Hotliner bot auf Nachfrage an, eine Liste zuzuschicken. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es unterschiedliche Listen (mit unterschiedlichgen Gültigkeiten) und unterschiedliche Aussagen bzgl. dessen, was eine Nebenleistung sei und was nicht. In dem von mir hier im Thread bereits verlinkten Thread gab es sogar die Aussage eines Hotline-Mitarbeiters, daß SMS eine Nebenleistung seine. Also alles eine totale Farce!!

Haben die Dir gesagt, des die Deine Angelegenheit nunmehr dem Inkasso zuführen werden?
Ja. Die Mitarbeiter an dieser Hotline scheinen besonders "scharf" zu sein und gehen unterschiedlich hart gegen die Anrufer vor, so schielen sie auch direkt auf Restlaufzeit und eingehende und ausgehende Gesprächsumsätze.

Naja, sollen sie mal machen, ich werde widersprechen und selbst falls es zur Klage kommen sollte, sehe ich dem gelassen entgegen, sogar ohne Rechtschutzversicherung.

Wie ich sehe hat o2 bereits einmal nach Rücknahme meiner Lastschiftgenehmigung abgebucht, ich werde das nun zurückbuchen lassen.

http://www.telefon-treff.de/showthread.php?postid=2422212#post2422212

Grüße, Hadraniel
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[4.1.1.1] Keyle antwortet auf Hadraniel
31.05.2007 11:51
Ach dann ist das nur die Nummer von der VVL Hotline.

Bitte um Rückruf unter 0800 1 09 06 58. Das Schreiben kommt von "Kundenbetreuung/Retention Services/27".
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[4.1.1.1.1] jonasm antwortet auf Keyle
31.05.2007 13:42
Bei telefon-treff.de hat heute einer folgendes Schreiben von o2 bekommen:
-----
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Mai 2007 (Az 281 C 6003/07) unsere Auffassung bestätigt. Demnach ist eine Fortführung des Vertrages »aufgrund der Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern« für die Kunden zumutbar im Sinne des § 314 BGB, sodass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Das Gericht begründet seine Entscheidung weiter damit, dass »die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs geworden ist«.
-----

Gab es hier nicht Anwälte, die ggf. mal nachschauen können, was unter diesem Aktenzeichen veröffentlicht wurde?
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[4.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf jonasm
31.05.2007 13:58
Benutzer jonasm schrieb:
Bei telefon-treff.de hat heute einer folgendes Schreiben von o2 bekommen:
-----
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Mai 2007 (Az 281 C 6003/07) unsere Auffassung bestätigt. Demnach ist eine Fortführung des Vertrages »aufgrund der Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern« für die Kunden zumutbar im Sinne des § 314 BGB, sodass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Das Gericht begründet seine Entscheidung weiter damit, dass »die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs geworden ist«.
-----

Gab es hier nicht Anwälte, die ggf. mal nachschauen können, was unter diesem Aktenzeichen veröffentlicht wurde?

Läuft schon.

Unser Anwalt ist der Meinung, dass ist so gar nicht haltbar. Wer weiss, was da abgelehnt wurde.

Wenn, dürfte es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handeln. Es handelt sich hier letztendlich um klare Vorschriften. Jetzt kommt ja auch noch dazu, dass die die Preise zu sämtlichen Sonderrufnummern (Auskunft etc.) auch nicht mehr veröffentlichen.

peso
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[4.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
31.05.2007 14:27
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jonasm schrieb:
Bei telefon-treff.de hat heute einer folgendes Schreiben von o2
bekommen:
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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Mai 2007 (Az 281 C 6003/07) unsere Auffassung bestätigt. Demnach ist eine Fortführung des Vertrages »aufgrund der Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern« für die Kunden zumutbar im Sinne des § 314 BGB, sodass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Das Gericht begründet seine Entscheidung weiter damit, dass »die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten
Tarifs geworden ist«.
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Gab es hier nicht Anwälte, die ggf. mal nachschauen können, was unter diesem Aktenzeichen veröffentlicht wurde?

Läuft schon.

Unser Anwalt ist der Meinung, dass ist so gar nicht haltbar.
Wer weiss, was da abgelehnt wurde.

Wenn, dürfte es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handeln. Es handelt sich hier letztendlich um klare Vorschriften. Jetzt kommt ja auch noch dazu, dass die die Preise zu sämtlichen Sonderrufnummern (Auskunft etc.) auch nicht mehr im Tarifheft veröffentlichen.

Da gibt es jetzt eine "Sonderpreisliste" mit 14 Tagen Tarifsicherheit:

Erhöht wurden folgende Preise

11833
11834
11880
11883

Bei der Erhöhung der 0180er Nummern ist die Erhöhung noch gravierender:

01801 - 03 früher 0,49 / 0,15 Euro jetzt 0,69 / 0,69
01804 - früher 0,49 / 015 jetzt 0,69 / 0,69
01805 - früher 0,60 / 0,25 jetzt 0,69 / 0,69


peso
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