Thread
Menü

Peinlich der Begriff Sonderkündigung


01.02.2007 15:36 - Gestartet von J.Malberg
Es ist ziemlich peinlich das mal wieder der völlig falschen Begriff Sonderkündigung verwendet wird. Ist es denn so schwer dazu richtig AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG zu sagen???
Menü
[1] fruli antwortet auf J.Malberg
01.02.2007 16:06

einmal geändert am 01.02.2007 16:14
Hi,

Benutzer J.Malberg schrieb:
Es ist ziemlich peinlich das mal wieder der völlig falschen Begriff Sonderkündigung verwendet wird. Ist es denn so schwer dazu richtig AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG zu sagen???

Ich hatte bereits darauf gewettet, dass dieser Kommentar von dir hier erscheint ;-)

BTW: hätte die Verwendung des rechtlich falschen Begriffs "Sonderkündigung" wie in dem von Teltarif verlinkten Musterschreiben der Verbraucherzentrale http://www.vz-bawue.de/mediabig/28192A.rtf eigentlich irgendwelche Auswirkungen auf die Gültigkeit der damit ausgesprochenen ausserordentlichen Kündigung?

Der Satz lautet: "Ich bin nicht bereit, diese Preiserhöhung zu akzeptieren und mache hiermit gemäß § 314 BGB von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch."


So long.
fruli
Menü
[1.1] J.Malberg antwortet auf fruli
01.02.2007 16:31

BTW: hätte die Verwendung des rechtlich falschen Begriffs "Sonderkündigung" wie in dem von Teltarif verlinkten Musterschreiben der Verbraucherzentrale http://www.vz-bawue.de/mediabig/28192A.rtf eigentlich irgendwelche Auswirkungen auf die Gültigkeit der damit ausgesprochenen ausserordentlichen Kündigung?


Bei einen iur. Laien nicht. Es ist aber peinlich wenn man Fachbegriffen verwendet ohne Ahnung zu haben was diese überhaupt bedeuten.



Menü
[1.1.1] Steffi13 antwortet auf J.Malberg
01.02.2007 16:40
Benutzer J.Malberg schrieb:


Bei einen iur. Laien nicht. Es ist aber peinlich wenn man Fachbegriffen verwendet ohne Ahnung zu haben was diese überhaupt bedeuten.


Peinlich ist nur ein Besserwisser mit Rechtschreibfehlern.
Menü
[1.1.2] tcsmoers antwortet auf J.Malberg
01.02.2007 17:01
Benutzer J.Malberg schrieb:

BTW: hätte die Verwendung des rechtlich falschen Begriffs "Sonderkündigung" wie in dem von Teltarif verlinkten Musterschreiben der Verbraucherzentrale http://www.vz-bawue.de/mediabig/28192A.rtf eigentlich irgendwelche Auswirkungen auf die Gültigkeit der damit ausgesprochenen ausserordentlichen Kündigung?


Bei einen iur. Laien nicht. Es ist aber peinlich wenn man Fachbegriffen verwendet ohne Ahnung zu haben was diese überhaupt bedeuten.


Und was ist ein Handy ?

Dieses denglische Kunstwort hat sich einfach eingebürgert.

peso


Menü
[2] kris781 antwortet auf J.Malberg
01.02.2007 16:33
Der Begriff Sonderkündigung ist genauso richtig oder falsch wie der Begriff der außerdordentlichen Kündigung.

Es kommt nicht darauf an, welchen konkreten Begriff man verwendet, sondern nur, ob man versteht, weas gemeint ist. Und das ist in beiden Fällen problemlos.

Das Gesetzt spricht übrigens von der "Kündigung aus wichtigem Grund" (§ 314 BGB).
Menü
[2.1] J.Malberg antwortet auf kris781
01.02.2007 23:42

Der Begriff Sonderkündigung ist genauso richtig oder falsch wie der Begriff der außerdordentlichen Kündigung.


Das ist er gerade nicht!

Sonderkündigung und ausserordentliche Kündigung sind verschiedene Sachen. Sonderkündigung gibt es speziell im Mietrecht und da ist der Begriff passend. Nicht aber bei Mobilfunkverträgen.
Menü
[2.1.1] tcsmoers antwortet auf J.Malberg
02.02.2007 00:30
Benutzer J.Malberg schrieb:

Der Begriff Sonderkündigung ist genauso richtig oder falsch wie der Begriff der außerdordentlichen Kündigung.


Das ist er gerade nicht!

Sonderkündigung und ausserordentliche Kündigung sind verschiedene Sachen. Sonderkündigung gibt es speziell im Mietrecht und da ist der Begriff passend. Nicht aber bei Mobilfunkverträgen.

Wieso ist er da nicht "passend". Jeder weiss, was gemeint ist.

peso
Menü
[3] oxygen antwortet auf J.Malberg
01.02.2007 16:57
Mit dem Begriff "Sonderkündigung" kann inzwischen jeder was anfangen, ist halt in alle Köpfen drin und wird auch so bleiben.
Menü
[3.1] tcsmoers antwortet auf oxygen
01.02.2007 17:00
Benutzer oxygen schrieb:
Mit dem Begriff "Sonderkündigung" kann inzwischen jeder was anfangen, ist halt in alle Köpfen drin und wird auch so bleiben.

So sehe ich das auch.

peso
Menü
[3.1.1] J.Malberg antwortet auf tcsmoers
01.02.2007 23:39

So sehe ich das auch.

Das Problem ist nur, dass der Begriff "Sonderkündigung" ein iur. Fachbegriff mit einer festen Bedeutung ist, der etwas anderes als eine ausserordentlich Kündigung bezeichnet.

Etliche Prozesse werden nur deswegen geführt, weil es später Streit gibt, was z. B. in einen Vertrag vereinbart worden ist.

Wenn man bereits vorher präzise die richtige Begrifflichkeit verwendet kann man viel Streit und Ärger vermeiden und muss nicht auslegen was die Parteien gewollt haben.

So schwer kann es doch nicht sein, den Begriff "Sonderkündigung" hier zu vergessen und dazu "ausserordentliche Kündigung" zu sagen.

Menü
[3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf J.Malberg
02.02.2007 00:28
Benutzer J.Malberg schrieb:

So sehe ich das auch.

Das Problem ist nur, dass der Begriff "Sonderkündigung" ein iur. Fachbegriff mit einer festen Bedeutung ist, der etwas anderes als eine ausserordentlich Kündigung bezeichnet.

Etliche Prozesse werden nur deswegen geführt, weil es später Streit gibt, was z. B. in einen Vertrag vereinbart worden ist.

Wenn man bereits vorher präzise die richtige Begrifflichkeit verwendet kann man viel Streit und Ärger vermeiden und muss nicht auslegen was die Parteien gewollt haben.

So schwer kann es doch nicht sein, den Begriff "Sonderkündigung" hier zu vergessen und dazu "ausserordentliche Kündigung" zu sagen.

Der Begriff Sonderkündigung hat umgangssprachlich schon seinen Eingang gefunden. Jeder weiss, wass er bedeutet. In diesem Fall ist es doch Hier kämpfst Du gegen Windmühlen an.

Das ist genau so eine Diskussion, ob es auf oder in Schalke heisst.

peso

Menü
[3.1.1.1.1] LOWI antwortet auf tcsmoers
02.02.2007 03:11

Das ist genau so eine Diskussion, ob es auf oder in Schalke heisst.


...oder ob es: "Ich geh' zu ALDI" oder "Ich geh' nach ALDI" heißt... :-)
Menü
[4] Viel schlimmer ist:
KnuddelTim antwortet auf J.Malberg
02.02.2007 00:56
"Einschreiben und Rückschein"

Und das von einer VZ. Ein normaler Brief ist völlig ausreichend.

Aber mehr als "Einschreiben Einwurf" muss es wirklich nicht sein.
Menü
[4.1] spl antwortet auf KnuddelTim
02.02.2007 02:07
Benutzer KnuddelTim schrieb:
"Einschreiben und Rückschein"

Und das von einer VZ. Ein normaler Brief ist völlig ausreichend.

Wenn O2 in keiner Weise reagiert, was mir nicht ganz fern liegend erscheint, wirst du es im Ernstfall schwer haben den Zugang der Kündigung nachzuweisen.

Schlecht, wenn du das aber unbedingt müsstest, weil O2 bspw. einen Kredit schädigenden Schufaeintrag zu deiner Person veranlasst hast, du aber einen Kredit benötigst (irgendwann in der Zukunft). Da wären 4,40 Euro im Nachhinein betrachtet doch ganz gut angelegt gewesen.

So ist das eben, wenn man mit O2 Geschäfte macht. Da ist man mit 4,40 Euro Lehrgeld noch gut bedient.

Aber mehr als "Einschreiben Einwurf" muss es wirklich nicht sein.

Meines Wissens ist damit bestenfalls nachweisbar, dass irgendein Schreiben irgendwo eingeworfen wurde, nicht an welcher Adresse.

Die Erfahrung zeigt zwar, dass Unternehmen auf Briefe mit Rückschein-Aufkleber teils etwas zuverlässiger antworten. Letztlich bleibt es aber Spekulation.


Man könnte versuchen, die Kündigung zu faxen und um Rückmeldung zu bitten. Möglich, dass O2 den Zugang unfreiwillig bestätigt, indem sie irgendwelchen Unsinn vom Stapel lässt à la: "Sie haben ja gar kein Kündigungsrecht. Wir machen uns die Welt, widde widde wie sie uns gefällt."

spl
Menü
[4.1.1] KnuddelTim antwortet auf spl
02.02.2007 10:54
>> Und das von einer VZ. Ein normaler Brief ist völlig
>> ausreichend.

Wenn O2 in keiner Weise reagiert, was mir nicht ganz fern liegend erscheint, wirst du es im Ernstfall schwer haben den Zugang der Kündigung nachzuweisen.

Und was würde ein Einschreiben mit Rückschein daran ändern?

Damit kann lediglich der Zugang eines Umschlages nachgewiesen werden. Was zum Zeitpunkt des Zugangs in diesem Umschlag war ist nicht nachweisbar.

Schlecht, wenn du das aber unbedingt müsstest, weil O2 bspw. einen Kredit schädigenden Schufaeintrag zu deiner Person veranlasst hast, du aber einen Kredit benötigst (irgendwann in der Zukunft). Da wären 4,40 Euro im Nachhinein betrachtet doch ganz gut angelegt gewesen.

So ist das eben, wenn man mit O2 Geschäfte macht. Da ist man mit 4,40 Euro Lehrgeld noch gut bedient.

Wenn ich schon davon ausgehen muss, dass mein Vertragspartner sich derart unseriös verhält, würden mir die 4,40 Euro auch nicht weiterhelfen. Dann würde ich ein bisschen mehr investieren und die Kündigung wirklich nachweisbar zustellen (lassen) - die Leistung "Einschreiben" und "Rückschein" der Deutschen Post AG sind dafür aber eher ungeeignet.

>> Aber mehr als "Einschreiben Einwurf" muss es wirklich nicht
>> sein.

Meines Wissens ist damit bestenfalls nachweisbar, dass irgendein Schreiben irgendwo eingeworfen wurde, nicht an welcher Adresse.

Doch, auch an welche Adresse - das bestätigt der Zusteller mit seiner Unterschrift.

Erklär' mir doch bitte, welche Vorteile bzw. bessere Nachweisbarkeit ich durch ein "Einschreiben" oder ein "Einschreiben und Rückschein" hätte.

Die Erfahrung zeigt zwar, dass Unternehmen auf Briefe mit Rückschein-Aufkleber teils etwas zuverlässiger antworten. Letztlich bleibt es aber Spekulation.

Heiliger Spekulatius. Solche Rückschein-Kleberchen machen vielleicht beim naiven Privaten oder beim unaufgeklärten Kleinstgewerbetreibenden Eindruck, nicht aber bei großen Unternehmen.

Man könnte versuchen, die Kündigung zu faxen und um Rückmeldung zu bitten. Möglich, dass O2 den Zugang unfreiwillig bestätigt, indem sie irgendwelchen Unsinn vom Stapel lässt à la: "Sie haben ja gar kein Kündigungsrecht. Wir machen uns die Welt, widde widde wie sie uns gefällt."

Versuch macht klug heißt es so schön.

Ich habe bis jetzt auf jede Kündigung per Fax eine Antwort bekommen. Und selbst bei o2 gibt es bestimmte Abläufe die eine Reaktion auslösen.

Ein einziges Mal habe ich in meiner Frist von zwei Wochen keine Antwort bekommen. Ich hab' dann nochmal gefaxt und drei Tage später war 'ne Antwort in der Post.
Menü
[4.1.1.1] spl antwortet auf KnuddelTim
02.02.2007 12:12
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Und was würde ein Einschreiben mit Rückschein daran ändern?

Damit kann lediglich der Zugang eines Umschlages nachgewiesen werden. Was zum Zeitpunkt des Zugangs in diesem Umschlag war ist nicht nachweisbar.

Nimm einen Fensterumschlag oder eine Postkarte mit per Rückschein-Einschreiben und O2 wird es arg schwer haben das zu behaupten. Ich habe ehrlich gesagt auch noch nie erlebt, dass behauptet wurde, der Umschlag sei leer gewesen. Wohl dagegen, dass das Schreiben nicht angekommen sei (was wahrscheinlicher ist).

Wenn du ganz sicher gehen willst, musst du das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kostet aber 10 bis 15 Euro. Und da das hier von den Maulhelden sowieso niemand macht, zumal euch ja schon die 4,40 Euro zu viel sind, brauche ich darauf auch nicht weiter einzugehen.

Doch, auch an welche Adresse - das bestätigt der Zusteller mit seiner Unterschrift.

Wird die Adresse denn dort vermerkt? Bei der Briefaufgabe nehmen sie sie jedenfalls nicht auf. Wo aber sonst? Krakelt sie der Postbote von Hand drauf?

Erklär' mir doch bitte, welche Vorteile bzw. bessere Nachweisbarkeit ich durch ein "Einschreiben" oder ein "Einschreiben und Rückschein" hätte.

Den Unterschied zwischen Einwurf- und Rückschein-Einschreiben habe ich bereits erklärt.

Heiliger Spekulatius. Solche Rückschein-Kleberchen machen vielleicht beim naiven Privaten oder beim unaufgeklärten Kleinstgewerbetreibenden Eindruck, nicht aber bei großen Unternehmen.

Doch, den Eindruck habe ich durchaus, warum auch immer. Auch bei Unternehmen werden die Schreiben ja nur von kleinen Angestellten bearbeitet, nicht vom Justiziar persönlich.

Versuch macht klug heißt es so schön.

Du meinst, ich soll das ausprobieren? :) Nö, danke. O2s letzte Aktion mit den heimlich erhöhten Preisen hat mich in meiner Entscheidung gestärkt, bei O2 keinen Vertrag abzuschließen. Solche Vertragspartner will ich nicht.

Ich habe bis jetzt auf jede Kündigung per Fax eine Antwort bekommen.

Wenn das deine Erfahrung ist, ist's ja gut.

spl
Menü
[4.1.1.1.1] Altaso antwortet auf spl
02.02.2007 12:25
Es genügt folgendes:
Normalen Brief (oder Postkarte) schreiben und unter Zeugen vertüten und zur Post bringen. Am besten noch Foto machen mit der Handy Kamera oder kleines filmchen mit dem Hamdy wie man es verpackt und die Briefmarke draufklebt.

Dann nochmal wie man es im Postkasten einwirft.

Billiger und vor Gericht 100% durchsetzbar.

Bleibt nur noch die Frage, obs zugestellt wurde, wenn man keine Antwort von o2 bekommt.

Deswegen gehört in jedem Schreiben eine Frist und bei nicht Beantwortung, dass man davon ausgeht, dass Sie mit deiner Forderung einverstanden sind.

Ein Einschreiben ist völliger Blödsinn und aus den 50ern also total altmodisch.

Ich hab noch nie von einem gut geführten Unternehmen ein Einschreiben erhalten. Nur von Privatleuten, die sich in irgendeiner Form wichtig machen wollten.

Bei o2 reicht ein völlig normaler Brief. Wenn die Bestätigungs SMS kommt, habt ihr eure Bestätigung ,) Das genügt mit allen vorher gemachten Beweisen.

Sollte keine kommen, kann man immer noch 6 Briefe wegsenden bis sich das ganze amorisiert hat gegenüber dem Einschreiben der Post.

Hoffe ich konnte helfen!
Menü
[4.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf Altaso
02.02.2007 12:39
Benutzer Altaso schrieb:


Billiger und vor Gericht 100% durchsetzbar.
...
Bei o2 reicht ein völlig normaler Brief. Wenn die Bestätigungs SMS kommt, habt ihr eure Bestätigung ,) Das genügt mit allen vorher gemachten Beweisen.

Nein! Auf gar keinen Fall sollten diese wichtigen Unterlagen per Normalsendung abgeschickt werden. Vor Gericht ist das sonst nicht glaubwürdig verwertbar. Grundsätzlich gilt: Alle Unterlagen (Rechnungen, Korrespondenz, etc) aufbewahren und Kündigungen/Widersprüche per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Ich habe eine Odyssee mit den Rechtsanwälten "Seiler & Kollegen" von T-COM hinter mir, die aber auch erst durch die Mithilfe vom ZDF ein gutes Ende fand. Die entstandenen Kosten bekomme ich jetzt zurück.
Menü
[4.1.1.1.1.1.1] Altaso antwortet auf musikbox
02.02.2007 12:47
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer Altaso schrieb:


Billiger und vor Gericht 100% durchsetzbar.
...
Bei o2 reicht ein völlig normaler Brief. Wenn die Bestätigungs SMS kommt, habt ihr eure Bestätigung ,) Das genügt mit allen vorher gemachten Beweisen.

Nein! Auf gar keinen Fall sollten diese wichtigen Unterlagen per Normalsendung abgeschickt werden. Vor Gericht ist das sonst nicht glaubwürdig verwertbar. Grundsätzlich gilt: Alle Unterlagen (Rechnungen, Korrespondenz, etc) aufbewahren und Kündigungen/Widersprüche per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Ich habe eine Odyssee mit den Rechtsanwälten "Seiler & Kollegen" von T-COM hinter mir, die aber auch erst durch die Mithilfe vom ZDF ein gutes Ende fand. Die entstandenen Kosten bekomme ich jetzt zurück.

Blödsinn.
Wenn du es so gemacht hättest wie ich oben beschrieben habe, hättest du auch gewonnen. Hab ich 2 mal hinter mir!!!
Menü
[4.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf Altaso
02.02.2007 12:52
Benutzer Altaso schrieb:
Blödsinn.
Wenn du es so gemacht hättest wie ich oben beschrieben habe, hättest du auch gewonnen. Hab ich 2 mal hinter mir!!!


Nach Abenteuern ist vielen Kunden sicherlich nicht zumute! Wenn Du damit durchgekommen bist, ist das natürlich prima!
Menü
[4.1.1.1.1.1.1.1.1] KnuddelTim antwortet auf musikbox
02.02.2007 17:52
Arbeitest du evtl. für die Deutsche Post AG?

Befrage mal einen Anwalt zu Einschreiben und Co.
Menü
[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf KnuddelTim
02.02.2007 18:37
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Arbeitest du evtl. für die Deutsche Post AG?

Ich liebe diese sinnlosen Beiträge...
Menü
[4.1.1.1.1.1.2] KnuddelTim antwortet auf musikbox
02.02.2007 17:51
Grundsätzlich gilt: Alle Unterlagen (Rechnungen, Korrespondenz, etc) aufbewahren und Kündigungen/Widersprüche per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Aufbewahren: JA!

Einschreiben und Rückschein: NEIN!
Menü
[4.1.1.1.1.2] KnuddelTim antwortet auf Altaso
02.02.2007 18:00
Billiger und vor Gericht 100% durchsetzbar.

Bleibt nur noch die Frage, obs zugestellt wurde, wenn man keine Antwort von o2 bekommt.

Die Idee mit Foto, Video und Zeugen ist nett - Verwertbarkeit vor Gericht trozdem fraglich, da es um die Zustellung und nicht das Absenden geht.

Deswegen gehört in jedem Schreiben eine Frist und bei nicht Beantwortung, dass man davon ausgeht, dass Sie mit deiner Forderung einverstanden sind.

Frist sowieso - aber wie beweißt du den Zugang?

Ein Einschreiben ist völliger Blödsinn und aus den 50ern also total altmodisch.

Da gebe ich dir Recht.

Ich hab noch nie von einem gut geführten Unternehmen ein Einschreiben erhalten. Nur von Privatleuten, die sich in irgendeiner Form wichtig machen wollten.

Genau!

Bei o2 reicht ein völlig normaler Brief. Wenn die Bestätigungs SMS kommt, habt ihr eure Bestätigung ,) Das genügt mit allen vorher gemachten Beweisen.

Korrekt.

Sollte keine kommen, kann man immer noch 6 Briefe wegsenden bis sich das ganze amorisiert hat gegenüber dem Einschreiben der Post.

;-)

Hoffe ich konnte helfen!

War es Einstein der sagte, dass es schwerer ist Meinung zu ändern, als ein Atom zu spalten?
Menü
[4.1.1.1.2] spl antwortet auf spl
02.02.2007 15:56
Benutzer spl schrieb:
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Doch, auch an welche Adresse - das bestätigt der Zusteller mit seiner Unterschrift.

Wird die Adresse denn dort vermerkt? Bei der Briefaufgabe nehmen sie sie jedenfalls nicht auf. Wo aber sonst? Krakelt sie der Postbote von Hand drauf?

Nachtrag: Ich hab mal interessehalber bei der Post-Hotline angerufen. Ergebnis: Die Zieladresse beim Einwurf-Einschreiben wird *nirgendwo* vermerkt.

Die Bestätigung des Postboten hat also nur für den Absender selbst Beweiswert, der weiß, an wen das Schreiben adressiert war.

Und wenn ich bedenke, wie doch relativ oft die Post aus Versehen Briefe an mich bei einem Nachbarn abliefert und umgekehrt, dann wäre ich mir auch damit nicht ganz sicher.

spl
Menü
[4.1.1.1.2.1] mersawi antwortet auf spl
02.02.2007 16:01
Ich würde mir einfach für Sonderrufnummern wie z.B 01805/0137 o.ä. eine Callingkarte (Bluerate) holen oder über Sipgate telefonieren.
Menü
[4.1.1.1.2.1.1] kris781 antwortet auf mersawi
02.02.2007 16:06
Thema verfehlt: 6

;)
Menü
[4.1.1.1.2.2] KnuddelTim antwortet auf spl
02.02.2007 18:02
Und wenn ich bedenke, wie doch relativ oft die Post aus Versehen Briefe an mich bei einem Nachbarn abliefert und umgekehrt, dann wäre ich mir auch damit nicht ganz sicher.

Da würde ich die Post aber mal an ihre "Sorgfaltspflicht" erinnern.

Sollte sich nichts ändern: Unterlassungserklärung einfordern.
Menü
[4.1.1.1.3] KnuddelTim antwortet auf spl
02.02.2007 16:09
Nimm einen Fensterumschlag oder eine Postkarte mit per Rückschein-Einschreiben und O2 wird es arg schwer haben das zu behaupten.

Hmmm... an eine Postkarte habe ich noch gar nicht gedacht. Ist bestimmt einen Versuch wert.

Ich habe ehrlich gesagt auch noch nie erlebt, dass behauptet wurde, der Umschlag sei leer gewesen. Wohl dagegen, dass das Schreiben nicht angekommen sei (was wahrscheinlicher ist).

Im Arbeits- und Mietrecht passiert das wohl häufiger. Kannst ja mal nach Urteilen suchen. Selbst habe ich damit keine Erfahrungen, meine Fax oder Briefe kommen auch immer ohne Zusatzleistung an.

Wenn du ganz sicher gehen willst, musst du das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kostet aber 10 bis 15 Euro.

Habe ich doch bereits erwähnt.

Und da das hier von den Maulhelden sowieso niemand macht, zumal euch ja schon die 4,40 Euro zu viel sind, brauche ich darauf auch nicht weiter einzugehen.

Ich hoffe das bezieht sich nicht auf mich.

>> Doch, auch an welche Adresse - das bestätigt der Zusteller
>> mit seiner Unterschrift.

Wird die Adresse denn dort vermerkt? Bei der Briefaufgabe nehmen sie sie jedenfalls nicht auf. Wo aber sonst? Krakelt sie der Postbote von Hand drauf?

Sorry, Mißverständnis. Der Postbote unterschreibt, das er das Schreiben bei der (richtigen) Adresse eingeworfen hat.

Mir ging es primär um den Nachweis des Zustellungszeitpunktes.

>> Erklär' mir doch bitte, welche Vorteile bzw. bessere
>> Nachweisbarkeit ich durch ein "Einschreiben" oder ein
>> "Einschreiben und Rückschein" hätte.

Den Unterschied zwischen Einwurf- und Rückschein-Einschreiben habe ich bereits erklärt.

Ja? Außer der Adresse und so einem schönen Scheinchen habe ich aber auch nicht mehr davon.

>> Heiliger Spekulatius. Solche Rückschein-Kleberchen machen
>> vielleicht beim naiven Privaten oder beim unaufgeklärten
>> Kleinstgewerbetreibenden Eindruck, nicht aber bei großen
>> Unternehmen.

Doch, den Eindruck habe ich durchaus, warum auch immer. Auch bei Unternehmen werden die Schreiben ja nur von kleinen Angestellten bearbeitet, nicht vom Justiziar persönlich.

Und die Angestellten arbeiten da alle den ersten Tag? Laufen die dann direkt aufgeschreckt zum Chef?

[...] bei O2 keinen Vertrag abzuschließen.
Solche Vertragspartner will ich nicht.

Ich auch nicht. Einige hier im Forum aber anscheinend doch.
Menü
[4.1.1.1.3.1] spl antwortet auf KnuddelTim
02.02.2007 17:35
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Sorry, Mißverständnis. Der Postbote unterschreibt, das er das Schreiben bei der (richtigen) Adresse eingeworfen hat.

Wenn ich versehentlich als Adressat meine Tante statt O2 aus dem Adressbuch eingefügt habe, dann ist das aus Sicht des Postboten auch die "richtige" Adresse.

Den Unterschied zwischen Einwurf- und Rückschein-Einschreiben habe ich bereits erklärt.

Ja? Außer der Adresse und so einem schönen Scheinchen habe ich aber auch nicht mehr davon.

Beim Rückschein-Einschreiben bestätigt der Empfänger bzw. ein Bevollmächtigter schriftlich, zumindest irgendetwas erhalten zu haben. Er kann also zumindest schon mal nicht sagen, er hätte nichts erhalten, sondern muss irgendetwas vorlegen können. Und wenn es ein Fensterumschlag war, kann er auch nicht leer gewesen sein, weil das Schreiben sonst nicht können ankommen können, sondern er muss zumindest die erste Seite vorlegen können. Für eine Kündigung mit kurzer Begründung sollte eine Seite reichen.

spl
Menü
[4.1.2] grafkrolock antwortet auf spl
02.02.2007 11:12

einmal geändert am 02.02.2007 11:13
Benutzer spl schrieb:
Wenn O2 in keiner Weise reagiert, was mir nicht ganz fern liegend erscheint, wirst du es im Ernstfall schwer haben den Zugang der Kündigung nachzuweisen.
Zum einen mußt Du das nicht beweisen, weil Du nur glaubhaft machen mußt, Du hättest den Brief abgeschickt (und ihn etwa als Kopie vorliegen hast). Zum anderen beweist auch ein Rückschein nicht, daß bei O2 eine Kündigung angekommen ist, sondern nur, daß IRGENDWAS bei denen angekommen ist.

Schlecht, wenn du das aber unbedingt müsstest, weil O2 bspw. einen Kredit schädigenden Schufaeintrag zu deiner Person veranlasst hast,
Schufa-Einträge gibt's nicht "einfach so", sondern erst nach Abschluß eines Verfahrens.

Meines Wissens ist damit bestenfalls nachweisbar, dass irgendein Schreiben irgendwo eingeworfen wurde, nicht an welcher Adresse.
Gleiches gilt wie erwähnt mit dem Rückschein. Nur weil der Pförtner an irgendeinem Bürogebäude was quittiert hat, sagt dies noch nichts über den Inhalt aus.
Menü
[4.1.2.1] spl antwortet auf grafkrolock
02.02.2007 12:37
Benutzer grafkrolock schrieb:
Zum einen mußt Du das nicht beweisen, weil Du nur glaubhaft machen mußt, Du hättest den Brief abgeschickt (und ihn etwa als Kopie vorliegen hast).

Das ist nicht richtig. Es ist anerkannte Rechtsprechung, dass ein Absendebeweis im Streitfall wegen bekannter Unzulänglichkeiten der Post nicht reicht (u.a. BGH NJW 95, 665).

Und eine Glaubhaftmachung statt eines Beweises reicht schon gleich gar nicht außer im einstweiligen Rechtsschutz.

Zum anderen beweist auch ein Rückschein nicht, daß bei O2 eine Kündigung angekommen ist, sondern nur, daß IRGENDWAS bei denen angekommen ist.

Bitte nenne mir einen Fall, in dem jemand vor Gericht erfolgreich behauptet hat, einen leeren Umschlag bekommen zu haben.

Mir scheint diese immer wiederkehrende Behauptung hier im Forum wie dieses herumgeisternde Sammelklagen-Gespenst zu sein: Die Erwähnung hier im Forum steht in keinem Verhältnis zum Vorkommen in der Realität.

Schufa-Einträge gibt's nicht "einfach so", sondern erst nach Abschluß eines Verfahrens.

Das ist so pauschal nicht richtig. Selbst bestrittene Forderungen dürfen im Einzelfall eingetragen werden, vgl. OLG Ffm, tinyurl.com/yvxcco .

Außerdem bin ich nicht sicher, ob O2 das alles so genau nimmt, wenn ich mir anschaue, wie sie mit der 018x-Preiserhöhung umgegangen sind. Das war nach Stand der Dinge auch nicht rechtmäßig, und O2 hat es trotzdem gemacht.

spl
Menü
[5] zink antwortet auf J.Malberg
02.02.2007 07:05
"Wer so spricht, dass er verstanden wird, spricht gut."
Molière


Benutzer J.Malberg schrieb:
Es ist ziemlich peinlich das mal wieder der völlig falschen Begriff Sonderkündigung verwendet wird. Ist es denn so schwer
dazu richtig AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG zu sagen???
Menü
[6] Siran antwortet auf J.Malberg
28.02.2008 19:11
Benutzer J.Malberg schrieb:
Es ist ziemlich peinlich das mal wieder der völlig falschen Begriff Sonderkündigung verwendet wird. Ist es denn so schwer dazu richtig AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG zu sagen???

Peinlicher ist es eigentlich, dass dies selbst Rechtsanwälte falsch machen!
Und wenn die es schon nicht wissen...

http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/arcor-42-euro-fur-drei-tage-ohne-telefon

Letzter Absatz.