Benutzer r4z0r schrieb:
Eine fristlose Kündigung aus besonderem Grund kannst Du nur innerhalb eine Angemessenen Zeit (man sagt max 4 Wochen) nach Kenntnisnahme der Sachlage aussprechen.
Dass Du deinen Vertrag sein dem nicht benutzt hast (und die Erhöhung als Grund aufführst) wird deutlich dass Du darüber bescheid wusstest.
Auch weiß ich jetzt grad nicht ob o2 seine Kunden irgendwann über die Preiserhöhung informiert hat. Aber wenn Du jetzt noch kündigen willst siehts eher mau für Dich aus würde ich vermuten.
Das stimmt so nicht. Besonders die Regel "max 4 Wochen" ist einfach nicht richtig.
In diesem Fall geht es ja nicht nur darum, dass man von bestimmten Tatsachen Kenntnis hat. Es geht auch darum, rechtlich zu prüfen, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. In diesem Zusammenhang kann eine angemessene Frist sogar mehrere Monate betragen.