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Wie lange warten auf o2-Reaktion?


27.07.2007 11:19 - Gestartet von vendril
Hallo liebe o2-Freunde :o)

hat schon jemand Erfahrungen, wie lange man auf eine Reaktion warten muß, und ist das Musterschreiben der VZ BaWue noch irgendwo im Netz? Auf deren Homepage unter dem alten genannten Link ist jedenfalls nichts mehr...

Und kann man zum Tag der Erhöhung rückwirkend kündigen, wenn der Vertrag aufgrund der Erhöhung seither nicht benutzt wurde, oder erst zum Tag des Einreichens der Sonderkündigung?

Danke für Eure Postings...
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[1] r4z0r antwortet auf vendril
28.07.2007 14:28
Eine fristlose Kündigung aus besonderem Grund kannst Du nur innerhalb eine Angemessenen Zeit (man sagt max 4 Wochen) nach Kenntnisnahme der Sachlage aussprechen.
Dass Du deinen Vertrag sein dem nicht benutzt hast (und die Erhöhung als Grund aufführst) wird deutlich dass Du darüber bescheid wusstest.
Auch weiß ich jetzt grad nicht ob o2 seine Kunden irgendwann über die Preiserhöhung informiert hat. Aber wenn Du jetzt noch kündigen willst siehts eher mau für Dich aus würde ich vermuten.
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[1.1] kris781 antwortet auf r4z0r
31.07.2007 17:30
Benutzer r4z0r schrieb:
Eine fristlose Kündigung aus besonderem Grund kannst Du nur innerhalb eine Angemessenen Zeit (man sagt max 4 Wochen) nach Kenntnisnahme der Sachlage aussprechen.
Dass Du deinen Vertrag sein dem nicht benutzt hast (und die Erhöhung als Grund aufführst) wird deutlich dass Du darüber bescheid wusstest.
Auch weiß ich jetzt grad nicht ob o2 seine Kunden irgendwann über die Preiserhöhung informiert hat. Aber wenn Du jetzt noch kündigen willst siehts eher mau für Dich aus würde ich vermuten.

Das stimmt so nicht. Besonders die Regel "max 4 Wochen" ist einfach nicht richtig.

In diesem Fall geht es ja nicht nur darum, dass man von bestimmten Tatsachen Kenntnis hat. Es geht auch darum, rechtlich zu prüfen, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. In diesem Zusammenhang kann eine angemessene Frist sogar mehrere Monate betragen.