Thread
Menü

Sonderkündigung abgelehnt trotz Musterschreiben


20.03.2007 21:31 - Gestartet von financier
Trotz Musterschreiben und - nach Erhalt der 1. Ablehnung - Androhung von Rechtsmittel, wurde meine Sonderkündigung abgelehnt. Welche Möglichkeiten habe ich hier?

Vielen Dank
Menü
[1] handytim antwortet auf financier
20.03.2007 21:32
Benutzer financier schrieb:
Trotz Musterschreiben und - nach Erhalt der 1. Ablehnung - Androhung von Rechtsmittel, wurde meine Sonderkündigung abgelehnt. Welche Möglichkeiten habe ich hier?

Deine Androhung wahrmachen.
Menü
[1.1] dandy85 antwortet auf handytim
20.03.2007 22:03
Welche Angebote unterbreitet die Hotline eigentlich so?
Ich habe auch ein Schreiben mit der 0800er-Nummer erhalten, nachdem ich o2 einen selbstfomulierten Widerspruch gesendet habe. (ich habe nicht gekündigt, sondern der Erhöhung widersprochen - trotzdem hat o2 geschrieben, dass sie meine Kündigung ablehnen)

Hat schon Jemand Erfahrungen mit der Hotline?
Sollte man ersteinmal sich total über die Erhöhung aufregen oder ganz ruhig fragen, wie denn die für beide Seiten akzeptable Lösung aussehen soll?
Menü
[1.1.1] paulilausi antwortet auf dandy85
20.03.2007 22:14

einmal geändert am 20.03.2007 22:28
Benutzer dandy85 schrieb:
Welche Angebote unterbreitet die Hotline eigentlich so?


Kommt drauf an ob du käuflich bist.Die meisten sind es!

Ich habe auch ein Schreiben mit der 0800er-Nummer erhalten, nachdem ich o2 einen selbstfomulierten Widerspruch gesendet habe. (ich habe nicht gekündigt, sondern der Erhöhung widersprochen - trotzdem hat o2 geschrieben, dass sie meine Kündigung ablehnen)





Hat schon Jemand Erfahrungen mit der Hotline?
Sollte man ersteinmal sich total über die Erhöhung aufregen oder ganz ruhig fragen, wie denn die für beide Seiten akzeptable Lösung aussehen soll?


Was soll das für eine Lösung sein?Das sie für dich eine Ausnahme machen und nicht erhöhen?

Wie gesagt,kommt drauf an ob du käuflich bist.

Ich nehme diese Diskussion über SOKÜ überhaupt nicht mehr ernst.


Menü
[1.1.1.1] dandy85 antwortet auf paulilausi
20.03.2007 22:55
Benutzer paulilausi schrieb:
Kommt drauf an ob du käuflich bist.Die meisten sind es!

Käuflich bin ich zwar nicht, aber meine Absicht war nicht eine Kündigung, da mein o2 Vertrag derzeit am günsten ist bei meinem telefonierverhalten. Sonderrufnummern habe ich vom Handy auch bisher nicht angerufen und möchte dies in Zukunft auch nicht tun. Mir geht es hier mehr ums Prinzip - ich halte mich an den Vertrag, dann erwarte ich das auch von o2.
Wenn mir o2 nun ein Guthaben von 20€ anbietet, wäre das kein schlechter deal.

Hat vielleicht noch Jemand ein anderes Angebot erhalten?
Menü
[1.1.2] handytim antwortet auf dandy85
20.03.2007 22:17
Benutzer dandy85 schrieb:
Welche Angebote unterbreitet die Hotline eigentlich so?

Bei einem Bekannten hat die Hotline 20 Euro einmalige Gesprächsgutschift geboten - was natürlich freundlich aber bestimmt abgelehnt wurde. Nun gehts dann richtig los...
Menü
[1.1.2.1] NicoFMuc antwortet auf handytim
20.03.2007 22:19
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Welche Angebote unterbreitet die Hotline eigentlich so?

Bei einem Bekannten hat die Hotline 20 Euro einmalige Gesprächsgutschift geboten - was natürlich freundlich aber bestimmt abgelehnt wurde. Nun gehts dann richtig los...

Frechheit, mir haben sie das net angeboten...

Naja mein Vertrag ist - für mich - eh abgelaufen, die Gutschrift würde zu spät kommen. ;-)

Bye
Nico
Menü
[1.1.2.1.1] dandy85 antwortet auf NicoFMuc
20.03.2007 22:55
Was hat man denn dir an der Hotline gesagt?
Menü
[1.1.2.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf dandy85
20.03.2007 22:59
Benutzer dandy85 schrieb:
Was hat man denn dir an der Hotline gesagt?

Sie haben garnicht so ein Schreiben zwecks Hotline geschickt. Ich würde eh net anrufen, mein Posting war auch eher ironisch gemeint. o2 hat bei mir versch.... ;-)

Bye
Nico
Menü
[1.1.2.2] paulilausi antwortet auf handytim
20.03.2007 22:25
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Welche Angebote unterbreitet die Hotline eigentlich so?

Bei einem Bekannten hat die Hotline 20 Euro einmalige Gesprächsgutschift geboten - was natürlich freundlich aber bestimmt abgelehnt wurde. Nun gehts dann richtig los...

Alles ne Frage des Preises:-))
Menü
[1.1.3] tcsmoers antwortet auf dandy85
20.03.2007 22:37
Benutzer dandy85 schrieb:
Welche Angebote unterbreitet die Hotline eigentlich so? Ich habe auch ein Schreiben mit der 0800er-Nummer erhalten, nachdem ich o2 einen selbstfomulierten Widerspruch gesendet habe. (ich habe nicht gekündigt, sondern der Erhöhung widersprochen - trotzdem hat o2 geschrieben, dass sie meine Kündigung ablehnen)

Daran sieht man, was denen der geschätzte Kunden wert ist. >NICHTS !


Hat schon Jemand Erfahrungen mit der Hotline?
Sollte man ersteinmal sich total über die Erhöhung aufregen oder ganz ruhig fragen, wie denn die für beide Seiten akzeptable Lösung aussehen soll?

Schreibe doch sofort hin, dass Du ein einmaliges Almosen von 20 Euro haben möchtest. Dürfte für alle Beteiligten die beste Lösung sein.

peso
Menü
[1.2] tcsmoers antwortet auf handytim
20.03.2007 22:33
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer financier schrieb:
Trotz Musterschreiben und - nach Erhalt der 1. Ablehnung - Androhung von Rechtsmittel, wurde meine Sonderkündigung abgelehnt. Welche Möglichkeiten habe ich hier?

Deine Androhung wahrmachen.

Er hat sie doch wahrgemacht. Er hat gekündigt und damit aus.

peso
Menü
[1.2.1] handytim antwortet auf tcsmoers
20.03.2007 22:37
Benutzer tcsmoers schrieb:
Er hat sie doch wahrgemacht. Er hat gekündigt und damit aus.

Naja, ich meinte dass er Feststellungsklage erheben soll. Macht sich vor Gericht besser als einfach mal o2 klagen lassen und nichts mehr zu zahlen.
Menü
[1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
20.03.2007 22:39
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Er hat sie doch wahrgemacht. Er hat gekündigt und damit aus.

Naja, ich meinte dass er Feststellungsklage erheben soll. Macht sich vor Gericht besser als einfach mal o2 klagen lassen und nichts mehr zu zahlen.

Häh ???????????????

Die wollen doch was von mir und ich nicht von denen.

Es ist aber völlig egal. Wenn er stur bleibt, kommt wieder der Begriff "KULANZ" ins Spiel.

peso
Menü
[1.2.1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
20.03.2007 22:47
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die wollen doch was von mir und ich nicht von denen.

Es ist aber völlig egal. Wenn er stur bleibt, kommt wieder der Begriff "KULANZ" ins Spiel.

Und wieso hat der Verbraucherschutz noch nicht geklagt? Sind die sich plötzlich unsicher?

Ich hab mich damals beraten lassen und mein Anwalt meinte eine Feststellungsklage wäre das schnellste. War es im Endeffekt dann auch, vor allem gabs dann keinen Streß mit Inkasso oder Mahnbescheiden.

Was ist, wenn das Gericht plötzlich zugunsten von o2 entscheidet? Dann musst Du den ganzen Inkasso-Kram bezahlen...
Menü
[1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
21.03.2007 00:52
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die wollen doch was von mir und ich nicht von denen.

Es ist aber völlig egal. Wenn er stur bleibt, kommt wieder der Begriff "KULANZ" ins Spiel.

Und wieso hat der Verbraucherschutz noch nicht geklagt? Sind die sich plötzlich unsicher?

der verbraucherschutz kann nicht klagen. das solltest du aber wissen.


Ich hab mich damals beraten lassen und mein Anwalt meinte eine Feststellungsklage wäre das schnellste. War es im Endeffekt dann auch, vor allem gabs dann keinen Streß mit Inkasso oder Mahnbescheiden.

und für ihn gab es geld.



Was ist, wenn das Gericht plötzlich zugunsten von o2 entscheidet?

und ??

Dann musst Du den ganzen Inkasso-Kram bezahlen...

wie wäre es denn bei einer verlorenen feststellungsklage gewesen? und inkassokosten brauchst du nicht zu zahlen.

peso
Menü
[1.2.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
21.03.2007 08:20
Benutzer tcsmoers schrieb:
der verbraucherschutz kann nicht klagen. das solltest du aber wissen.

Ok, der "Bundesverband der Verbraucherzentralen" eben. http://www.vz-bawue.de/UNIQ117446124025863/cookies/link252102A.html


und für ihn gab es geld.

Klar, für o2 aber nicht.


wie wäre es denn bei einer verlorenen feststellungsklage gewesen? und inkassokosten brauchst du nicht zu zahlen.

Eben, sondern nur noch die Gebühren an o2, meinen Anwalt und die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten wären niedriger als die Inkasso- und Mahnkosten gewesen. Da abzusehen war, dass o2 einen Vergleich anbietet, habe ich eben aktiv geklagt. Ob sie bei einem Mahnverfahren usw auch so "gütig" sind und einen Vergleich anbieten, glaube ich weniger.
Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
21.03.2007 08:25
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
der verbraucherschutz kann nicht klagen. das solltest du aber wissen.

Ok, der "Bundesverband der Verbraucherzentralen" eben. http://www.vz-bawue.de/UNIQ117446124025863/cookies/link252102A.html


und für ihn gab es geld.

Klar, für o2 aber nicht.


wie wäre es denn bei einer verlorenen feststellungsklage gewesen? und inkassokosten brauchst du nicht zu zahlen.

Eben, sondern nur noch die Gebühren an o2, meinen Anwalt und die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten wären niedriger als die Inkasso- und Mahnkosten gewesen. Da abzusehen war, dass o2 einen Vergleich anbietet, habe ich eben aktiv geklagt. Ob sie bei einem Mahnverfahren usw auch so "gütig" sind und einen Vergleich anbieten, glaube ich weniger.

ich sehe das anders und meine erfahrungen sind anders.
schwingt da eine gewisse unsicherheit mit?

peso
Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
21.03.2007 08:38
Benutzer tcsmoers schrieb:
schwingt da eine gewisse unsicherheit mit?

Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Komme an einen konservativen Richter und es sind tatsächlich Nebenleistungen, egal ob Feststellungsklage oder Klage seitens o2.
Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf handytim
22.03.2007 23:25
Benutzer handytim schrieb:
Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Komme an einen konservativen Richter und es sind tatsächlich Nebenleistungen

Nein. Der Begriff der Nebenleistung ist juristisch fest belegt und heißt etwas völlig anderes als man es als Laie dem Wortlaut nach vermuten könnte.

O2s Umdefinition der Nebenleistung als eine Art Leistung, die der Durchschnittskunde selten in Anspruch nimmt, ist hochgradig abwegig.

Das weiß man bei O2 auch.

spl
Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
22.03.2007 23:45
Benutzer spl schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Komme an einen konservativen Richter und es sind tatsächlich Nebenleistungen

Nein. Der Begriff der Nebenleistung ist juristisch fest belegt und heißt etwas völlig anderes als man es als Laie dem Wortlaut nach vermuten könnte.

was bitte?

peso

O2s Umdefinition der Nebenleistung als eine Art Leistung, die der Durchschnittskunde selten in Anspruch nimmt, ist hochgradig abwegig.

Das weiß man bei O2 auch.

spl
Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
23.03.2007 00:05
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Der Begriff der Nebenleistung ist juristisch fest belegt und heißt etwas völlig anderes als man es als Laie dem Wortlaut nach vermuten könnte.

was bitte?

Hab ich dir doch im Zusammenhang mit deiner FAZ-Sache gemailt.

spl
Menü
[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
23.03.2007 10:09
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Der Begriff der Nebenleistung ist juristisch fest belegt und heißt etwas völlig anderes als man es als Laie dem Wortlaut nach vermuten könnte.

was bitte?

Hab ich dir doch im Zusammenhang mit deiner FAZ-Sache gemailt.

spl

Ja mir. Eine Defination würde aber bestimmt hier auch andere Leser interessieren. Man könnte dann den Schmarrn von O 2 mit einer juristisch nachvollziehbaren Antwort begegnen.

peso
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
23.03.2007 13:02
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Der Begriff der Nebenleistung ist juristisch fest belegt und heißt etwas völlig anderes als man es als Laie dem Wortlaut nach vermuten könnte.

was bitte?

Hab ich dir doch im Zusammenhang mit deiner FAZ-Sache gemailt.

spl

Ja mir. Eine Defination würde aber bestimmt hier auch andere Leser interessieren. Man könnte dann den Schmarrn von O 2 mit einer juristisch nachvollziehbaren Antwort begegnen.

peso

Ich habe "irgendwie" den Eindruck, als würde das hier niemanden interessieren; "draußen" noch viel weniger.

Stimmt wohl.

peso
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
23.03.2007 19:26
Benutzer tcsmoers schrieb:

Ich habe "irgendwie" den Eindruck, als würde das hier niemanden interessieren; "draußen" noch viel weniger.

Stimmt wohl.

Nix. Mich interessiert's. Nur habe ich im Moment wenig Zeit und eigentlich gibt's da nix zu diskutieren.
Warum? Ich habe ein Vertrag mit O2, der von ihnen gebrochen wurde. Quintessenz: Kündigung.

Und bis jetzt hat O2 damit auch kein Problem. Sie verschicken zwar Rechnungen, aber ansonsten kommt nix.

Zulu... der außerordentlich gekündigt und nicht mehr gezahlt hat.

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] marbri antwortet auf Zulu
23.03.2007 20:05

einmal geändert am 23.03.2007 20:11
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Ich habe "irgendwie" den Eindruck, als würde das hier niemanden interessieren; "draußen" noch viel weniger.

Stimmt wohl.

Nix. Mich interessiert's. Nur habe ich im Moment wenig Zeit und eigentlich gibt's da nix zu diskutieren.
Warum? Ich habe ein Vertrag mit O2, der von ihnen gebrochen wurde. Quintessenz: Kündigung.

Und bis jetzt hat O2 damit auch kein Problem. Sie verschicken zwar Rechnungen, aber ansonsten kommt nix.

Zulu... der außerordentlich gekündigt und nicht mehr gezahlt hat.

Ja, finde ich gut, daß Du außerordentlich gekündigt hast und
nichts mehr an o2 zahlst. Wenn die was haben wollen, können
sie ja klagen. Bin mal gespannt, ob Du Mahnungen bekommst oder
sogar einen MB. Wenn o2 tatsächlich klagen würde, riskieren sie,
einen Präzedenzfall zu schaffen. Von daher glaube ich nicht,
daß sie klagen werden. Vielleicht lernen die mal, daß Verträge
für beide Seiten gelten und nicht nach Gutdünken einer Vertragspartei einfach geändert werden können.

Gruß Marbri

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf marbri
23.03.2007 20:10
Benutzer marbri schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Ich habe "irgendwie" den Eindruck, als würde das hier niemanden interessieren; "draußen" noch viel weniger.

Stimmt wohl.

Nix. Mich interessiert's. Nur habe ich im Moment wenig Zeit und
eigentlich gibt's da nix zu diskutieren.
Warum? Ich habe ein Vertrag mit O2, der von ihnen gebrochen wurde. Quintessenz: Kündigung.

Und bis jetzt hat O2 damit auch kein Problem. Sie verschicken
zwar Rechnungen, aber ansonsten kommt nix.

Zulu... der außerordentlich gekündigt und nicht mehr gezahlt hat.

Ja, finde ich gut, daß Du außerordentlich gekündigt hast und nichts mehr an o2 zahlst. Wenn die was haben wollen, können sie ja klagen. Bin mal gespannt, ob Du Mahnungen bekommst oder sogar einen MB. Wenn o2 tatsächlich klagen würde, riskieren sie, einen Präzedenzfall zu schaffen. Von daher glaube ich nicht, daß sie klagen werden. Vielleicht lernen die mal, daß Verträge für beide Seiten gelten und nicht nach Gutdünken einer Vertragspartei einfach geändert werden können.


Genau so denke ich. Und meine Erfahrung sagt, dass es in keinem Fall zu einem Gerichtsverfahren kommen wird.

Die Mobilfunkanbieter scheuen Präzedenzfälle, wie der Teufel das Weihwasser.

Ich denke hier nur gerade an meinen Kampg gegen VF wegen Berechnung der 00800 in Frankreich.

Als man alle Drohungen ausgereizt hat, kam die allseits bekannte Kulanzregelung.

peso
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf marbri
23.03.2007 20:32

2x geändert, zuletzt am 23.03.2007 20:34
Benutzer marbri schrieb:

Ja, finde ich gut, daß Du außerordentlich gekündigt hast und
nichts mehr an o2 zahlst. Wenn die was haben wollen, können sie ja klagen. Bin mal gespannt, ob Du Mahnungen bekommst oder sogar einen MB. Wenn o2 tatsächlich klagen würde, riskieren sie, einen Präzedenzfall zu schaffen. Von daher glaube ich nicht,
daß sie klagen werden.

Die riskieren sich eher mit mir anzulegen.:-)
Das wäre viel schlimmer als ei Mahnbescheid,
oder sonstwas.:-)

Vielleicht lernen die mal, daß Verträge
für beide Seiten gelten und nicht nach Gutdünken einer Vertragspartei einfach geändert werden können.

Ach das wissen die doch auch. Aber ein Versuch ist es doch
wert. Um ehrlich zu sein. Wenn ich CEO von O2 wäre,
ich hätt's auch mal versucht. :-)

Zulu... (Seit wann haut's hier die Quotezeichen rein, wenn man sein Posting editiert? Herr Petzke? )

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] spl antwortet auf tcsmoers
23.03.2007 14:58
Benutzer tcsmoers schrieb:
Eine Defination würde aber bestimmt hier auch andere Leser interessieren. Man könnte dann den Schmarrn von O 2 mit einer juristisch nachvollziehbaren Antwort begegnen.

Also, erstens passiert hier in dem Stall sowieso nichts.

Zweitens muss man das gegenüber O2 nicht juristisch begründen. Weder aus rechtlichen noch aus faktischen Gründen ist das geboten. Genauso sinnlos ist es sich mich Inkassobüros inhaltlich auseinandersetzen zu wollen: Sie haben in der Regel ihre Strategie und die ziehen sie auf jeden Fall durch. Inhaltliche Argumente sind schon deshalb für die Katz, weil die Bearbeiter sie entweder aus mangelnder Qualifikation schon nicht verstehen oder gar nicht den nötigen Handlungsspielraum haben, sondern ihren Weisungen folgen. Oder beides zusammen.

O2 wird niemals freiwillig zugeben im Unrecht zu sein, weil man diese rechtswidrige Strategie im Vorfeld abgesprochen hat. O2 wird jeweils so lange weitermachen, bis ein Prozess droht. Erst dann wird O2 kneifen und eine "Kulanzregelung" treffen, die natürlich in erster Linie sich selbst gegenüber kulant ist, damit kein Präzedenzurteil entsteht.

Die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahmen wird O2 nicht umstimmen, O2 war die erste, die davon wusste. Der einzige, mit dem sich eine Auseinandersetzung lohnen würde, wäre der Richter.

So und nicht anders läuft es. Und genau damit wird O2 hier beim Großteil des Teltarif-Publikums auch erfolgreich sein. So war es in der Vergangenheit und so wird es auch in der Zukunft sein.

1.

Eine Nebenleistung dient der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistung.

O2 selbst nennt in Ziff. 4 ihrer AGB "Mobilfunkdienstleistungen" als Hauptleistung. Verbindungen zu 0180-Rufnummern fallen ohne jeden Zweifel darunter. Sie dienen nicht der Vorbereitung, Durchführung oder Sicherung anderer Verbindungsdienstleistungen, sondern sie sind selbst eigenständige Verbindungsdienstleistungen.

2.

0180-Verbindungen sind auch keine freiwillige Leistung, deren Konditionen O2 nach Belieben ändern darf. Sie werden in der offiziellen O2-Preisliste "Sonderrufnummern und Premium Voice Dienste" ausdrücklich aufgeführt. Weiterhin wird in der offiziellen Preisliste "Ihre Tarife von O2" ausdrücklich darauf hingewiesen. Eine Sonderregelung für 0180-Nummern findet sich selbst in einer der 89 Fußnoten nicht; sie finden aber vielfach Erwähnung, so dass offensichtlich von ihrer grundsätzlichen Erreichbarkeit ausgegangen wird.

Laut Ziff. 4.1 von O2s eigenen AGB sind "in produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbroschüren und Preislisten aufgeführte Bestimmungen" Vertragsbestandteil.

Nebenbei: Wären die Preise kein Vertragsbestandteil, wäre der Kunde ja auch zur Zahlung der neuen Preise nicht verpflichtet.

3.

In einem mir vorgelegten Schreiben stellt O2 sinngemäß darauf ab, die Kunden würden nur wenig zu 0180-Nummern telefonieren. Das kann aber nicht entscheidend für die Qualifizierung als "Nebenleistung" sein. Der Vertragsinhalt kann ja nicht ständig variieren, je nachdem, wie das Konsumverhalten des Kunden ausfällt. Und wer definiert "wenig"?

Außerdem kann es für das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrunds eines Kunden X nicht maßgeblich sein, was die Kunden Y und Z für ein Telefonierverhalten an den Tag legen, weil zwischen den Verträgen untereinander keine rechtliche Verbindung besteht. Und welche Rufnummern speziell Kunde X anruft, darf O2 ohne Begehung einer strafbaren Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gar nicht wissen.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3] spl antwortet auf tcsmoers
23.03.2007 15:06
Benutzer KoSo schrieb:
Ich habe "irgendwie" den Eindruck, als würde das hier niemanden interessieren; "draußen" noch viel weniger.

Vielleicht kommt es ja wieder mal zur Ankündigung einer Sammelklage. Überhaupt habe ich das in der letzten Zeit vermisst.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] Zulu antwortet auf spl
23.03.2007 19:22
Benutzer spl schrieb:
Benutzer KoSo schrieb:

Vielleicht kommt es ja wieder mal zur Ankündigung einer Sammelklage. Überhaupt habe ich das in der letzten Zeit vermisst.

*aufwach*

Sammelklage? Hat mich jemand gerufen, oder kann ich weiter schlafen? :->


Zulu
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
23.03.2007 19:25
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer KoSo schrieb:

Vielleicht kommt es ja wieder mal zur Ankündigung einer Sammelklage. Überhaupt habe ich das in der letzten Zeit vermisst.

*aufwach*

Sammelklage? Hat mich jemand gerufen, oder kann ich weiter schlafen? :->

Kannst Du auch mal was sinnvolles zur Sammelklage schreiben ?? Gibt es sowas ???

Wenn ich mal Google unter "Sammelklage" suchen lasse (spl), taucht der Begriff tausendemale auf.

Es muss also sowas geben.

peso


Zulu
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
23.03.2007 19:29
Benutzer tcsmoers schrieb:

Kannst Du auch mal was sinnvolles zur Sammelklage schreiben ?? Gibt es sowas ???

Nein, dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.:-)

Wenn ich mal Google unter "Sammelklage" suchen lasse (spl), taucht der Begriff tausendemale auf.

Ach da reicht es schon amerikanische Gerichts- oder Anwaltsfilme anzusehen.

Es muss also sowas geben.

Klar, auf außerdeutschem Boden.

Zulu
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.2] spl antwortet auf tcsmoers
23.03.2007 23:01

2x geändert, zuletzt am 23.03.2007 23:20
Benutzer tcsmoers schrieb:
Kannst Du auch mal was sinnvolles zur Sammelklage schreiben ?? Gibt es sowas ???

Hab ich schon mal.

Wenn ich mal Google unter "Sammelklage" suchen lasse (spl), taucht der Begriff tausendemale auf.

Es muss also sowas geben.

"Sammelklage" bezieht sich gemeinhin auf die Form der US-class action. Das Besondere daran ist, dass ein Urteil auch Rechtswirkung auf Leute entfalten kann, die gar nicht am Verfahren beteiligt waren oder sogar gar nichts davon wussten. Sowas gibt es in Deutschland nicht. Es wäre verfassungswidrig.

Wenn du "Sammelklage" natürlich nur in dem Sinne verstehst, dass auf Kläger- oder Beklagtenseite mehrere Parteien stehen -- das gibt es auch in Deutschland, eine sog. Streitgenossenschaft. Es bringt aber im Vergleich zu mehreren Einzelklagen nicht viel und ist deswegen wenig üblich. Das Gericht entscheidet nach wie vor individuell über die Anträge.

Was es gibt, sind sog. "Verbandsklagen". Durch sie nehmen bspw. Verbraucherzentralen Verbraucherinteressen wahr, obwohl keine eigenen Rechte verletzt sind. Bspw. wenn es um darum geht, es zu unterlassen, rechtswidrige AGB-Klauseln zu verwenden wie hier https://www.teltarif.de/arch/2006/kw25/... . Auch das ist aber keine Sammelklage, denn das Urteil wirkt nur zwischen den Parteien. Wenn der Anbieter also gegen das Urteil verstößt, können sich Dritte davon nichts kaufen. (Sie können es höchstens dem Gläubiger petzen, der dann einen Vollstreckungsantrag stellen kann.)

Seit 2005 kennt das deutsche Prozessrecht daneben in Wertpapierprozessen ein sog. "Musterverfahren". Dabei kann das Gericht bei vielen gleichartigen Streitigkeiten (siehe die Tausende Telekom-Prozesse vor dem Landgericht Frankfurt) zentrale Rechtsfragen dem Oberlandesgericht vorlegen, das diese dann für alle Verfahren einheitlich und verbindlich entscheidet.

Im Übrigen siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage .

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.2.1] spl antwortet auf spl
24.03.2007 00:11
PS. Im Übrigen hat das mit Google nichts zu sagen. Durch das Internet erhalten Leute die Möglichkeit zum Schreiben, die nichts wissen.

Such mal nach "Pepperoni". Dieses Wort gibt es gar nicht. Die korrekten "Peperoni" findet Google nur halb so oft. Selbst Wikipedia, der Otto-Versand und Dr. Oetker schreiben es falsch (de.wikipedia.org/wiki/Paprika; www49.otto.de/45593166/pepperoni-yanka-saatgut-inkl-stecketikett.html; www.oetker.de/wga/oetker/html/default/ascr-4heb9r.de.html).

Außerdem wird der Journalismus immer schlechter: Fehler aus Pressemeldungen werden nicht bemerkt und ungeprüft und stereotyp kopiert, ohne irgendwelche Recherchen anzustellen. Oft sogar ohne Quellenangabe, was schlechter Still bis strafbar ist. Außerdem führt diese Abscheiberei zu einer in meinen Augen gesellschaftlich ganz verhängnisvollen "medialen Monokultur": Man liest überall das Gleiche und wird dadurch gleichgeschaltet. Wenn die dpa eine Meldung herausgibt, es gäbe irgendeine Sammelklage in Deutschland, kannst du dich darauf verlassen, dass 90 bis 95 Prozent der Medien das ungeprüft kopieren.

Letztes Beispiel, über das ich mich hier geärgert habe: das TKG-Änderungsgesetz 2007. Teltarif hat es keinen Strich gelesen, sondern einfach die 08/15-Pressemeldung drübergehobelt, obwohl die viel besungenen und meist in falschem Kontext genannten "Regulierungsferien" nur einer von vielen, auch für Konsumenten wichtigen Änderungen waren, wie ich dir ja geschrieben habe. Wahrscheinlich tut Teltarif dann wieder ganz überrascht, wenn die Vorschriften die Rechtsprechung beeinflussen, wird sich aber letztlich jeder Lernfähigkeit verweigern und weiterschludern wie bisher.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.1.3.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
24.03.2007 01:16
Benutzer spl schrieb:
PS. Im Übrigen hat das mit Google nichts zu sagen. Durch das Internet erhalten Leute die Möglichkeit zum Schreiben, die nichts wissen.

Such mal nach "Pepperoni". Dieses Wort gibt es gar nicht. Die korrekten "Peperoni" findet Google nur halb so oft. Selbst Wikipedia, der Otto-Versand und Dr. Oetker schreiben es falsch (de.wikipedia.org/wiki/Paprika;
www49.otto.de/45593166/pepperoni-yanka-saatgut-inkl-stecketikett.html; www.oetker.de/wga/oetker/html/default/ascr-4heb9r.de.html).

Außerdem wird der Journalismus immer schlechter: Fehler aus Pressemeldungen werden nicht bemerkt und ungeprüft und stereotyp kopiert, ohne irgendwelche Recherchen anzustellen. Oft sogar ohne Quellenangabe, was schlechter Still bis strafbar ist. Außerdem führt diese Abscheiberei zu einer in meinen Augen gesellschaftlich ganz verhängnisvollen "medialen Monokultur": Man liest überall das Gleiche und wird dadurch gleichgeschaltet. Wenn die dpa eine Meldung herausgibt, es gäbe irgendeine Sammelklage in Deutschland, kannst du dich darauf verlassen, dass 90 bis 95 Prozent der Medien das ungeprüft kopieren.

Letztes Beispiel, über das ich mich hier geärgert habe: das TKG-Änderungsgesetz 2007. Teltarif hat es keinen Strich gelesen, sondern einfach die 08/15-Pressemeldung drübergehobelt, obwohl die viel besungenen und meist in falschem Kontext genannten "Regulierungsferien" nur einer von vielen, auch für Konsumenten wichtigen Änderungen waren, wie ich dir ja geschrieben habe. Wahrscheinlich tut Teltarif dann wieder ganz überrascht, wenn die Vorschriften die Rechtsprechung beeinflussen, wird sich aber letztlich jeder Lernfähigkeit verweigern und weiterschludern wie bisher.

spl

äh - da hast du was falsch verstanden. ich bezog mich auf deine diskussion mit kai.
dabei hat er sich seinerzeit auf googletreffer zur untermauerung seiner falschen meinung bezogen.

peso
Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] handytim antwortet auf spl
23.03.2007 11:16
Benutzer spl schrieb:
Nein. Der Begriff der Nebenleistung ist juristisch fest belegt und heißt etwas völlig anderes als man es als Laie dem Wortlaut nach vermuten könnte.

Es gibt Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten eines Vertrages.


O2s Umdefinition der Nebenleistung als eine Art Leistung, die der Durchschnittskunde selten in Anspruch nimmt, ist hochgradig abwegig.

Das weiß ich auch (sonst hätte ich damals wohl nicht geklagt).

Es ist aber schon interessant wieso der Verbraucherschutz nicht klagt, oder? Dass es zuwenig Betroffene (die sich auch an den Verbraucherschutz gewandt haben) gibt, kann ich mir nicht vorstellen. Immerhin gab es ja schon einige erfolgreiche Feststellungsklagen in dieser Sache.


Das weiß man bei O2 auch.

Klar, sonst gäbe es nicht solch "tolle" außergerichtliche Einigungen :-)

Allerdings könnte man dann auch so fair sein und gleich die Kündigungen akzeptieren. Herr Gröger selbst weiß ja, dass "Kunden Tricksereien hassen" (http://www.welt.de/wirtschaft/article717954/O2-Chef_Kunden_hassen_­Tricksereien.html).

Wenn man dann weiß, dass die Idee mit der Erhöhung der Sonderrufnummern aus der Chefetage kommt (http://www.telefon-treff.de/showthread.php?p­ostid=2309­020#post2309020) kann man sich einen Reim drauf machen.
Menü
[2] tcsmoers antwortet auf financier
20.03.2007 22:32
Benutzer financier schrieb:
Trotz Musterschreiben und - nach Erhalt der 1. Ablehnung - Androhung von Rechtsmittel, wurde meine Sonderkündigung abgelehnt. Welche Möglichkeiten habe ich hier?

Vielen Dank

Um es noch einmal klar auszudrücken.

Eine KÜNDIGUNG benötigt keiner Zustimmung. Es ist eine einseitige Entscheidung. Lass sie doch klagen und lese mal beim Thread über Barring mit.

peso
Menü
[3] RE: o2 DEFINITION: Haupt-/Nebenleistung
tcsmoers antwortet auf financier
28.03.2007 22:44
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer financier schrieb:
Trotz Musterschreiben und - nach Erhalt der 1. Ablehnung - Androhung von Rechtsmittel, wurde meine Sonderkündigung abgelehnt. Welche Möglichkeiten habe ich hier?

Vielen Dank


Das kommt, leider, auf DEINEN konkreten Vertrag an. Dies bekam ich heute als Antwort von o2:

"vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verspätete
Antwort.

Die Einordnung einer Leistung als Nebenleistung hängt vom Inhalt des konkreten Vertragsverhältnisses und damit vom Einzelfall ab.

Aha. Da es sich aber auf den Vertrag bezieht, muss es vorher klar definiert werden. Und gleichgelagerte Einzelfälle gbit es nur bei O2. Das ist genau wie beim Barring. Es sind leider nur tausende bedauerlicher Einzelfälle.



Eine pauschale Einordnung ist deshalb nicht möglich. Eine Liste mit Haupt-
und Nebenleistungen gibt es nicht. Es gibt eine solche weder intern noch wurde eine derartige Aussage offiziell von unserem Hause herausgegeben.

Also gibt es offiziell gar keine Nebenleistungen. Bei Unklarheiten siegt vor Gericht immer der Kunde :-)



Freundliche Grüße

Ihr Team von o2 Germany"

Mit anderen Worten, jedenfalls das Fazit für mich: Es ist alles ziemlich willkührlich und ein "Urteil", das bei irgendwem evtl. ausgesprochen wurde, wird bei mir nicht zwangsläufig gelten und weil es keine Definition gibt und es auf den Einzelfall
ankommt, wird man zur Not alles und jedes begründen können!?
Menü
[4] RE: o2 DEFINITION: Haupt-/Nebenleistung
Pepe12 antwortet auf financier
28.03.2007 23:22
Benutzer KoSo schrieb:

Das kommt, leider, auf DEINEN konkreten Vertrag an. Dies bekam ich heute als Antwort von o2:

"vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verspätete
Antwort.

Die Einordnung einer Leistung als Nebenleistung hängt vom Inhalt des konkreten Vertragsverhältnisses und damit vom Einzelfall ab.
Eine pauschale Einordnung ist deshalb nicht möglich. Eine Liste mit Haupt-
und Nebenleistungen gibt es nicht. Es gibt eine solche weder intern noch wurde eine derartige Aussage offiziell von unserem Hause herausgegeben.

Freundliche Grüße

Ihr Team von o2 Germany"

Mit anderen Worten, jedenfalls das Fazit für mich: Es ist alles ziemlich willkührlich und ein "Urteil", das bei irgendwem evtl. ausgesprochen wurde, wird bei mir nicht zwangsläufig gelten und weil es keine Definition gibt und es auf den Einzelfall ankommt, wird man zur Not alles und jedes begründen können!?

Über die Antwort von O2 bin ich doch erstaunt und schließe mich der Wertung von KOSO an.
Bisher habe ich den Thread mit der Meinung verfolgt, die suchen alle nur einen Vorwand um aus den Verträgen mit O2 zu kommen. Wer ruft schon mit dem Handy 0180 Nummern an.
Als Konsequenz werde ich nun meinen O2-Vertrag zum März 08 ordentlich kündigen, die außerordentliche Kündigung mache ich aus Prinzip nicht mit. Man kann nicht eindeutige Preiserhöhungen je nach Einzelfall beurteilen wollen.
Überlege nun, ob ich meine Klarcard oder die Simyo-Sim aktiviere. Es ist schon erstaunlich in meiner Familie telefonieren schon 5 Verwandte mit Simyo und 3 mit Eplus. Davon waren vor einem 1/2 Jahr noch 3 bei O2.
Gruß Pepe12
Menü
[4.1] spl antwortet auf Pepe12
28.03.2007 23:52
Benutzer KoSo schrieb:
o2 kann das - und versteht selber nicht, wie was einzustufen ist.

O2 versteht das genau. Deswegen klingt das Schreiben an dich ja so wenig überzeugend.

Versuch du mal überzeugend zu begründen, warum die Erde eine Scheibe ist.

spl
Menü
[4.2] Zulu antwortet auf Pepe12
28.03.2007 23:54
Benutzer KoSo schrieb:

Wer ruft schon mit dem Handy 0180 Nummern an.


Wenn deutsche Puffs diese Nummern hätten, dann noch viel mehr.


ich machs wie Peter Hartz und lass mir die Nutten einfliegen. is ja nur Peanuts.:-)


Zulu... scnr

Ha, tat ich schon, fragte aber eben nach dieser netten Antwort an, ob es auch zügiger gehen könnte; wobei ich natürlich nicht weiß, in welche Einzelfallkategorie mein Vertrag, entschuldigung mein Premiumvertrag fällt; denn wie wir wissen, sind alle o2-Kunden Premiumkunden.


Du hast nicht außerordentlich gekündigt, also bist du mal garkein Fall.:-) Und Premium erst recht net.:-)


zulu
Menü
[5] RE: o2 DEFINITION: Haupt-/Nebenleistung
spl antwortet auf financier
28.03.2007 23:43
Benutzer KoSo schrieb:
"Die Einordnung einer Leistung als Nebenleistung hängt vom Inhalt des konkreten Vertragsverhältnisses und damit vom Einzelfall ab. Eine pauschale Einordnung ist deshalb nicht möglich.

Dann möchte O2 doch mitteilen, wie sie Nebenleistung in deinem Fall definiert. Irgendwelche Kriterien muss es geben, sonst wäre eine Klassifikation nicht möglich.

Eine Liste mit Haupt- und Nebenleistungen gibt es nicht."

Es steht jedoch in Ziff. 4 der AGB sinngemäß, dass Hauptleistung Mobilfunkdienstleistungen sind. Verbindungen zu geografischen Rufnummern (z.B. 030) werden unstreitig Mobilfunkdienstleistungen sein. Was ist an 0180-Verbindungen "weniger" Mobilfunkdienstleistung als an 030-Verbindungen? Wo liegt der relevante Unterschied?

- Wenn O2 auf die Häufigkeit der Anrufe abstellt, gilt das hier https://www.teltarif.de/forum/s24506/93-... unter 3. Geschriebene.

- Wenn O2 darauf abstellt, dass 0180-Verbindungen kein Vertragsbestandteil seien, so gilt das hier https://www.teltarif.de/forum/s24506/93-... unter 2. Geschriebene.

- Wenn O2 sich nicht festlegen will, kann sie auch nicht behaupten, 0180-Verbindungen seien eine Nebenleistung. Diese Einordnung ist dann willkürlich.

Im Übrigen ist deine ganze Diskussion mit O2 für die Füße und es gilt das hier https://www.teltarif.de/forum/s24506/93-... ab dem 2. Absatz Geschriebene. Was hoffst du damit zu erreichen?

Mit anderen Worten, jedenfalls das Fazit für mich: Es ist alles ziemlich willkürlich und ein "Urteil", das bei irgendwem evtl. ausgesprochen wurde, wird bei mir nicht zwangsläufig gelten

Bist du wieder an einem Grad der Naivität angelangt, dass du den Aussagen O2s glaubst?

Glaubst du ernsthaft, die werden dir irgendwelche für dich hilfreichen Aussagen machen, mit denen sie sich selbst ein Bein stellen?

spl
Menü
[5.1] spl antwortet auf spl
29.03.2007 00:32
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Dann möchte O2 doch mitteilen, wie sie Nebenleistung in deinem Fall definiert.

Gar nicht wohl, es gibt sie ja nicht; weder o2-intern noch für den Kunden, der sie, wie o2, nicht versteht.

Doch, die gibt es. Sie steht sogar in den AGB. O2 hat ja nur gesagt, dass es keine explizite Liste von Nebenleistungen gibt. Muss es ja auch nicht. Irgendwelche objektiven Kriterien muss es aber schon geben, andernfalls könnte O2 ja potenziell alles zur Nebenleistung erklären und alles ändern, und der Kunde erfährt es dann mit Rechnungserhalt.

Geh in einen o2 Shop und der Mensch wird Dir sagen: Wenden Sie sich bitte an die Hotline; die dann auflegt beim Anruf.

Weder im Shop noch an der Hotline arbeiten Leute, die qualifiziert genug sind, dass man sich mit ihnen vernünftig darüber unterhalten könnte; sie befolgen nur stumpf ihre Anweisungen. Geeignete Leute kramen die Anbieter immer erst hervor, wenn sie auf Grund einer Klage dazu gezwungen sind.

Naiv ja, o2 glauben - muß ich wohl, oder!?

Nein. O2 bestimmt weder über die Voraussetzungen noch über die Wirksamkeit von Kündigungen.

Wenn du als Vertragspartner umgekehrt O2 mitteilst, dass du ihre Praxis für rechtswidrig hältst, sieht O2 das ja auch nicht als verbindlich an.

spl