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Sperrung der Karte !!!


27.03.2007 13:04 - Gestartet von 02Fan
Das lange leidige Thema bezüglich ausserordentliche Kündigung wurde auch bei mir nicht akzeptiert, nun nach fast zwei Rechnungen die von meiner Seite nicht bezahlt wurden, wurde meine Karte nun in den ganzen 7 Jahren wo ich Kunde von denen war, gesperrt, weil ja nicht bezahlt wurde, obwohl ja von mir der Vertrag ausserordentlich gekündigt ist!
Mich würde interessieren, wie andere Kunden weitere Erfahrungen gemacht haben und/oder schon jemand Mahnungen erhalten hat

O2 Fan
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[1] dancer antwortet auf 02Fan
27.03.2007 13:13
Hallo!

war, gesperrt, weil ja nicht bezahlt wurde, obwohl ja von mir der Vertrag ausserordentlich gekündigt ist!

Tja, dazu gehören aber immer zwei, nämlich auch jemand der die Kündigung akzeptiert. Auch wenn Dein Rechtsgefühl Dir suggeriert, dass Du recht hast. Da hilft auch keine lange Kundenbindung. Du bist ein böser Nichtzahler und wirst das volle Mahnprogramm bekommen.

Guido
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[1.1] BM677 antwortet auf dancer
27.03.2007 13:54
Hi,

habe auch versucht bei o2 mit dem Sonderküdigungsrecht zu kündigen. O2 lehnt die Kündigung ab. Habt schon jemand geschafft da rauszukommen? Will es nicht auf eine Kartensperrung ankommen lassen.Brauche das handy dienstlich.

Gruß Bianca
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[1.1.1] Zulu antwortet auf BM677
28.03.2007 23:58
Benutzer BM677 schrieb:
Hi,

habe auch versucht bei o2 mit dem Sonderküdigungsrecht zu kündigen. O2 lehnt die Kündigung ab. Habt schon jemand geschafft da rauszukommen? Will es nicht auf eine Kartensperrung ankommen lassen.Brauche das handy dienstlich.

Dann besorg dir halt ne Karte von nem anderen Netzanbieter.
Ist doch kein Problem.

Oder dachtest du, du kannst nach einer außerordentlichen Kündigung fröhlich weiterfönen?
Ne - oder?

Zulu
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[1.2] tcsmoers antwortet auf dancer
27.03.2007 14:12
Benutzer dancer schrieb:
Hallo!

war, gesperrt, weil ja nicht bezahlt wurde, obwohl ja von mir der Vertrag ausserordentlich gekündigt ist!

Tja, dazu gehören aber immer zwei, nämlich auch jemand der die Kündigung akzeptiert.

Eine Kündigung ist eine einseitige Entscheidung. Die braucht nicht akzeptiert werden.

Auch wenn Dein Rechtsgefühl Dir
suggeriert, dass Du recht hast. Da hilft auch keine lange Kundenbindung. Du bist ein böser Nichtzahler und wirst das volle Mahnprogramm bekommen.

Und, spätestens vor Gericht ist Ende mit O 2. Dafür ist die Sachlage einfach zu klar.

peso

Guido
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[1.2.1] dancer antwortet auf tcsmoers
27.03.2007 14:44
Hallo Peso!

Aber eine Kündigung bedarf einer Rechtsgrundlage und die bezweifelt O2 nunmal; ob nun zurecht oder nicht, ist (leider) erstmal egal.
Das sich hinterher ggf alles wieder richtig stellen läßt ist auch klar.

Guido
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[1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf dancer
27.03.2007 14:53
Benutzer dancer schrieb:
Hallo Peso!

Aber eine Kündigung bedarf einer Rechtsgrundlage und die bezweifelt O2 nunmal; ob nun zurecht oder nicht, ist (leider) erstmal egal.
Das sich hinterher ggf alles wieder richtig stellen läßt ist auch klar.

Guido

Eine Rechtsgrundlage für eine Kündigung ist keinesfalls erforderlich. Eine kündigung ist eine einseitige Entscheidung. Der "Gegner" muss Dich als gekündigt betrachten.

Nur, wenn er meint, dass Du vertragliche Pflichten (Laufzeit) nicht erfüllt hast, kann er gegen Dich wegen Vertragsbruch vorgehen. Das ändert aber nichts an Deiner Kündigung.

peso
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[1.2.1.1.1] RE: Sperrung der Karte
spl antwortet auf tcsmoers
27.03.2007 15:39

einmal geändert am 27.03.2007 15:45
Benutzer tcsmoers schrieb:
Eine Rechtsgrundlage für eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Natürlich bedarf eine außerordentliche Kündigung einer Rechtsgrundlage, nämlich eines "wichtigen Grunds" (§ 626 BGB). Ob der vorliegt, entscheidet aber nicht der Erklärungsgegner (O2). Sonst könnte er ja jede außerordentliche Kündigung einfach durch Nichtzustimmung blockieren und sich alles erlauben.

O2 holt ja auch nicht die Zustimmung der Kunden ein, wenn man ihnen wegen für O2 unrentablen Uploopings o.ä. außerordentlich kündigt. Da ist O2 bekanntlich weniger großzügig als bei eigenen Vertragsverstößen.

Wie so was hier https://www.teltarif.de/arch/2007/kw13/... zustande kommt, kann ich mir auch nur so erklären, dass die ganzen rechtswidrigen Machenschaften O2s, die ja schon eine langjährige Geschichte haben, unberücksichtigt geblieben sind: Was nützt mir ein Anbieter, der auf Kundenanfragen zwar immer schön antwortet, mich aber planmäßig irreleitet und anlügt? Dass die Kunden einen solchen Kundenservice auch noch "gut" finden und der Anbieter öffentlich dafür geadelt wird, ist schon Realsatire.

spl

PS. Altforderungen aus der Zeit vor dem Wirksamwerden der Kündigung müssen natürlich bezahlt werden. Andernfalls können Sperrung und weitere Maßnahmen u.U. rechtmäßig sein.
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[1.2.1.1.1.1] dandy85 antwortet auf spl
27.03.2007 15:50
Benutzer spl schrieb:
O2 holt ja auch nicht die Zustimmung der Kunden ein, wenn man ihnen wegen für O2 unrentablen Uploopings o.ä. außerordentlich kündigt. Da ist O2 bekanntlich weniger großzügig als bei eigenen Vertragsverstößen.

"Uplooping" ist aber kein Vertragsbruch. Vielmehr hat o2 damit geworben, dass man 2ct/min erhält wenn man angerufen wird. Gegen welchen Vertrag soll denn ein "Uplooper" verstoßen?
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[1.2.1.1.1.1.1] spl antwortet auf dandy85
27.03.2007 17:25
Benutzer dandy85 schrieb:
"Uplooping" ist aber kein Vertragsbruch.

Umso weniger leuchtet ein, warum bei einer Kündigung deswegen die Zustimmung des Gegners entbehrlich sein soll, umgekehrt bei einer Kündigung wegen Vertragsverletzung aber nicht.

Vielmehr hat o2 damit geworben, dass man 2ct/min erhält wenn man angerufen wird. Gegen welchen Vertrag soll denn ein "Uplooper" verstoßen?

Hat O2 das bei extensivem Uplooping nicht mal behauptet und mächtig Krach geschlagen? Keine Ahnung, ob es eine Vertragsverletzung darstellt. Habe die maßgeblichen AGB nicht gelesen.

Wahrscheinlich tatsächlich nicht, da bei O2 das gleiche Prinzip wie bei BILD-Schlagzeilen zu gelten scheint, wonach man Tatsachenbehauptungen bis zum Beweis des Gegenteils bis auf weiteres als falsch annehmen kann.

Im Übrigen siehe zur Ausräumung des Missverständnisses https://www.teltarif.de/forum/s24506/95-... .

spl
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[1.2.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf spl
27.03.2007 15:57
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Eine Rechtsgrundlage für eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Natürlich bedarf eine außerordentliche Kündigung

Ich habe von einer Kündigung gesprochen.

einer
Rechtsgrundlage, nämlich eines "wichtigen Grunds" (§ 626 BGB). Ob der vorliegt, entscheidet aber nicht der Erklärungsgegner (O2). Sonst könnte er ja jede außerordentliche Kündigung einfach durch Nichtzustimmung blockieren und sich alles erlauben.

O2 holt ja auch nicht die Zustimmung der Kunden ein, wenn man ihnen wegen für O2 unrentablen Uploopings o.ä. außerordentlich kündigt. Da ist O2 bekanntlich weniger großzügig als bei eigenen Vertragsverstößen.

Wie so was hier
https://www.teltarif.de/arch/2007/kw13/... zustande kommt, kann ich mir auch nur so erklären, dass die ganzen rechtswidrigen Machenschaften O2s, die ja schon eine langjährige Geschichte haben, unberücksichtigt geblieben sind: Was nützt mir ein Anbieter, der auf Kundenanfragen zwar immer schön antwortet, mich aber planmäßig irreleitet und anlügt? Dass die Kunden einen solchen Kundenservice auch noch "gut" finden und der Anbieter öffentlich dafür geadelt wird, ist schon Realsatire.

spl

PS. Altforderungen aus der Zeit vor dem Wirksamwerden der Kündigung müssen natürlich bezahlt werden. Andernfalls können
Sperrung und weitere Maßnahmen u.U. rechtmäßig sein.
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[1.2.1.1.1.2.1] spl antwortet auf tcsmoers
27.03.2007 17:23
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Natürlich bedarf eine außerordentliche Kündigung

Ich habe von einer Kündigung gesprochen.

Ok. In diesem Kontext...

Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer dancer schrieb:
Benutzer 02Fan schrieb:
obwohl ja von mir der Vertrag außerordentlich gekündigt ist!

Dazu gehören aber immer zwei, nämlich auch jemand der die Kündigung akzeptiert.

Eine Rechtsgrundlage für eine Kündigung ist nicht erforderlich.

...war allerdings davon auszugehen, dass du eine außerordentliche Kündigung meinst. Du hast nämlich die Formulierung von "02Fan" bzgl. außerordentlicher Kündigung unwidersprochen stehen lassen und dann direkt Bezug darauf genommen.

Deswegen redet ihr auch aneinander vorbei.

Bei allem Respekt, du musst dich mal klarer ausdrücken! Am besten nicht nur inhaltlich, sondern auch in der Form, z.B. indem du deinen notorischen Zitate-Rattenschwanz strikter kürzt. Die Beiträge werden sonst unleserlich, womit der Zweck des Forums untergraben wird. PDA hin oder her.

spl
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[2] NicoFMuc antwortet auf 02Fan
27.03.2007 13:14
Benutzer 02Fan schrieb:
Das lange leidige Thema bezüglich ausserordentliche Kündigung wurde auch bei mir nicht akzeptiert, nun nach fast zwei Rechnungen die von meiner Seite nicht bezahlt wurden, wurde meine Karte nun in den ganzen 7 Jahren wo ich Kunde von denen war, gesperrt, weil ja nicht bezahlt wurde, obwohl ja von mir der Vertrag ausserordentlich gekündigt ist! Mich würde interessieren, wie andere Kunden weitere Erfahrungen gemacht haben und/oder schon jemand Mahnungen erhalten hat


Woher weißt du das die Karte gesperrt ist? Du hast aber schon alle -berechtigten- Gebühren von o2 bezahlt, also die GG und Verbindungen bis zu deinem Kündigungstermin, oder? Und die Karte würde ich garnet mehr ins Handy einlegen, sonst könnte o2 noch sagen er wollte unsere Dienste ja weiternutzen....

Bye
Nico
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[2.1] 02Fan antwortet auf NicoFMuc
27.03.2007 13:24
Es wurde mir per SMS mitgeteilt, da wenn nicht binnen zwei Werktagen die Rechnung beglichen wird, die Karte gesperrt wird! Nutzen tue ich die nicht mehr, die liegt nur so herum !!!

02Fan
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[2.1.1] NicoFMuc antwortet auf 02Fan
27.03.2007 13:34
Benutzer 02Fan schrieb:
Es wurde mir per SMS mitgeteilt, da wenn nicht binnen zwei Werktagen die Rechnung beglichen wird, die Karte gesperrt wird! Nutzen tue ich die nicht mehr, die liegt nur so herum !!!


Du nutzt mit dem einlegen im Handy die Dienste von o2. Nimm sie raus und leg sie nicht mehr ein, so können sie dir nichts anhaben.


Bye
Nico
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[2.1.2] tcsmoers antwortet auf 02Fan
27.03.2007 14:16
Benutzer 02Fan schrieb:
Es wurde mir per SMS mitgeteilt, da wenn nicht binnen zwei Werktagen die Rechnung beglichen wird, die Karte gesperrt wird! Nutzen tue ich die nicht mehr, die liegt nur so herum !!!

02Fan

Dann rate ich zur unfreien Rücksendung (Einschreiben des kleinen Mannes). Du wirst dann in einigen Tagen ein Einwurfeinschreiben bekommen. Diese nicht öffnen sondern mit Vermerk "Annahme verweigert" in den Briefkasten werfen.

peso