Benutzer gijan schrieb:
...wenn O2 eine Sonderkündigung nicht akzeptiert?
Eine ausserordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da gibt es nichts für O2 zu akzeptieren. Sie können natürlich weiter Rechnungen stellen, ob man die bezahlt....
Das ist dann aber schon der zweite Ansatzpunkt für ein ordentliches Gerichtsverfahren gegen O2. Die Sache mit der angeblichen Auflage der BNetzA klingt auch schwer >betrügerisch.
Willst Du etwa selber klagen und in Vorleistung gehen? In so einem Fall muss man Nerven bewahren, und O2 immer wieder auffordern, doch bitteschön Klage zu erheben, wenn sie sich im Recht glauben.
Und falls sich jemand betrogen fühlt, gibt es dazu das Mittel der (kostenlosen) Strafanzeige- in etlichen Bundesstaaten heute sogar über Internet. Da muss dann der Staatsanwalt prüfen, ob was dran ist. Aber die Begründung für die Anzeige sollte schon stichhaltig sein- Gebührenerhöhungen gehören nicht dazu :-).
Abkassieren unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (BnetzA) aber vermutlich schon.
Ist halt ein Unterschied - Zivilrecht vs. Strafrecht