Thread
Menü

Und was macht man...


14.01.2007 15:33 - Gestartet von gijan
...wenn O2 eine Sonderkündigung nicht akzeptiert?

Ist doch eigentlich schon eine Frechheit.

Hab allerdings auch keinen O2-Vertrag, bei dem sich eine Sonderkündigung rechtfertigen würde.

Das ist dann aber schon der zweite Ansatzpunkt für ein ordentliches Gerichtsverfahren gegen O2. Die Sache mit der angeblichen Auflage der BNetzA klingt auch schwer betrügerisch.
Menü
[1] huschpappi antwortet auf gijan
14.01.2007 15:43
Benutzer gijan schrieb:
...wenn O2 eine Sonderkündigung nicht akzeptiert?

Eine ausserordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da gibt es nichts für O2 zu akzeptieren. Sie können natürlich weiter Rechnungen stellen, ob man die bezahlt....

Das ist dann aber schon der zweite Ansatzpunkt für ein ordentliches Gerichtsverfahren gegen O2. Die Sache mit der angeblichen Auflage der BNetzA klingt auch schwer >betrügerisch.

Willst Du etwa selber klagen und in Vorleistung gehen? In so einem Fall muss man Nerven bewahren, und O2 immer wieder auffordern, doch bitteschön Klage zu erheben, wenn sie sich im Recht glauben.
Und falls sich jemand betrogen fühlt, gibt es dazu das Mittel der (kostenlosen) Strafanzeige- in etlichen Bundesstaaten heute sogar über Internet. Da muss dann der Staatsanwalt prüfen, ob was dran ist. Aber die Begründung für die Anzeige sollte schon stichhaltig sein- Gebührenerhöhungen gehören nicht dazu :-).
Abkassieren unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (BnetzA) aber vermutlich schon.
Ist halt ein Unterschied - Zivilrecht vs. Strafrecht

Menü
[1.1] RE: Mögliche SoKü bei o2
Marilyn13 antwortet auf huschpappi
14.01.2007 22:45
Benutzer huschpappi schrieb:
Benutzer gijan schrieb:
...wenn O2 eine Sonderkündigung nicht akzeptiert?

Eine ausserordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da gibt es nichts für O2 zu akzeptieren. Sie können natürlich weiter Rechnungen stellen, ob man die bezahlt....


Für Dich ist es also klar, daß die SoKü möglich ist?
Menü
[2] c.ba antwortet auf gijan
14.01.2007 23:30
Ein Kernprodukt sind diese Servicenummern doch nämlich bei den
Genionkunden die keinen zusätzlichen Festnetzanschuß mehr haben
und daher zwangsläufig das Handy dazu nutzem müssen. Daher sollte wenigstens für die eine Sokü möglich sein.

Das ist mal wieder eine besonders dreiste Form der Abz-o-c-k-e!
Wie gut das ich nur indirekt o2 Kunde via Tchibo bin aber Weil
jetzt z.b. Simyo und Co. ihre Bedingungen (u.a. Zwangsmailbox weg) deutlich verbessert haben überlege ich mir bald woandershin zu wechseln.
Menü
[2.1] Marilyn13 antwortet auf c.ba
14.01.2007 23:43
Benutzer c.ba schrieb:
Ein Kernprodukt sind diese Servicenummern doch nämlich bei den Genionkunden die keinen zusätzlichen Festnetzanschuß mehr haben und daher zwangsläufig das Handy dazu nutzem müssen. Daher sollte wenigstens für die eine Sokü möglich sein.

Sorry, aber soll demnächst bei der SoKü stehen: Haben Sie einen normalen Anschluß? Ja?, dann geht es leider nicht. Nein, sie sind auf Genion angewiesen, dann können Sie natürlich kündigen.

Und was ist mit jenen, die 2 oder so Handyverträge haben?



Das ist mal wieder eine besonders dreiste Form der Abz-o-c-k-e! Wie gut das ich nur indirekt o2 Kunde via Tchibo bin aber Weil jetzt z.b. Simyo und Co. ihre Bedingungen (u.a. Zwangsmailbox weg) deutlich verbessert haben überlege ich mir bald
woandershin zu wechseln.