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Gebühr für SIM Karte nach Vertragsende


07.02.2007 11:12 - Gestartet von schwald
Hallo, wer kann mir helfen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gesammelt?
VICTORVOX berechnete mir nach Vertragsende 25 Euro für die SIM Karte. Wenn ich sie nach 3 Wochen zurücksende, bekomme ich die Gebühr zurück, so steht es in den AGBs. OK.
Nun habe ich das Ganze verzögert durchgeführt (8 Wochen später) und VICTORVOX zahlt mir die Gebühr nicht zurück. Auch nach Androhung gerichtlicher Schritte. Ist das überhaupt zulässig? Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt? Kann man die Rücksendung der Karte befristen und nach der Frist auch trotz Erhalt dieser Karte nichts zurückzahlen?
Danke.
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[1] Beschder antwortet auf schwald
07.02.2007 11:14
Wenn ich sie nach 3 Wochen zurücksende, bekomme ich die
Gebühr zurück, so steht es in den AGBs. OK.

"ok", ist das nicht schon die antwort?!!!

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[1.1] schwald antwortet auf Beschder
07.02.2007 11:34
Hallo, bescheidene Frage: Glaubst Du, dass jede AGB rechtlich einwandfrei ist?
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[1.1.1] Beschder antwortet auf schwald
07.02.2007 11:49
wieso stellst du diese frage jetzt und nicht vor vertragsabschluss?

aber auf deine frage: ja, ich denke, dass das ok ist.

gruss
beschder
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[2] kunde-bei-teltarif antwortet auf schwald
07.02.2007 11:28

einmal geändert am 07.02.2007 11:29
Benutzer schwald schrieb:
Hallo, wer kann mir helfen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gesammelt?
VICTORVOX berechnete mir nach Vertragsende 25 Euro für die SIM Karte. Wenn ich sie nach 3 Wochen zurücksende, bekomme ich die Gebühr zurück, so steht es in den AGBs. OK.
Nun habe ich das Ganze verzögert durchgeführt (8 Wochen später) und VICTORVOX zahlt mir die Gebühr nicht zurück.


Richtig so, Du hast ja auch die Frist um einiges überschritten.

Wenn Du im Versandhandel etwas bestellst, hast Du auch nur 14 Tage Zeit ohne Grund die Ware zurück zusenden.




>Auch nach
Androhung gerichtlicher Schritte. Ist das überhaupt zulässig?

Ja!

Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt? Kann man die Rücksendung der Karte befristen und nach der Frist auch trotz Erhalt dieser Karte nichts zurückzahlen?


Wer zu spät kommt...:-)

Danke.
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[2.1] schwald antwortet auf kunde-bei-teltarif
07.02.2007 11:33
Hallo, Versandhandel ist was anderes. Das ist Rückgaberecht.
Aber hier wird eine Gebühr verlangt für eine Karte und die soll noch innerhalb einer Frist zurückgesendet werden. Welchen Grund gibt es, hier eine Frist zu setzen bzw. welches Recht nimmt sich VICTORVOX heraus, eine verspätete Rücksendung zu ignorieren? Danach müsste diese Karte in mein Eigentum übergehen und ich darf dann damit machen was ich will... Komisch, oder?
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[2.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf schwald
07.02.2007 11:41
Benutzer schwald schrieb:
Hallo, Versandhandel ist was anderes. Das ist >Rückgaberecht.

Das mit dem Versandhandel und den 14 Tagen war nur ein Beispiel, dass es da auch Fristen gibt.





Aber hier wird eine Gebühr verlangt für eine Karte und die soll noch innerhalb einer Frist zurückgesendet werden.

Aber Du hast doch die AGB unterschrieben, als Du den Vertrag begonnen hast.

Jetzt mußt Du dich danach Richten oder hättest gleich einen anderen Anbieter wählen sollen.



Welchen Grund
gibt es, hier eine Frist zu setzen bzw. welches Recht nimmt sich VICTORVOX heraus, eine verspätete Rücksendung zu ignorieren? Danach müsste diese Karte in mein Eigentum übergehen und ich darf dann damit machen was ich will...
Komisch, oder?
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[2.1.1.1] DocWirsIng antwortet auf kunde-bei-teltarif
07.02.2007 13:21

einmal geändert am 07.02.2007 13:23
Nur weil man die AGB unterschrieben hat, heisst das nicht, dass
- sie Teil des Vertrages geworden sind (1),
- sie zulässig sind (2).

VV wird die Gebühr nicht begründen können, weil eine Simkarte nunmal weder besonders wertvoll noch wiederverwendbar ist.

Man könnte meinen, es handelt sich um eine zusätzliche Einnahmequelle, wenn Kunden die AGB nicht genau gelesen haben oder die Rücksendung versäumen und somit zur Kasse gebeten werden.

M.E. ist die Frist somit - da nicht begründbar - eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, falls das so wäre, läge (2) nicht vor.

Ausserdem muss man mit solchen Klauseln in den AGB nicht rechnen, sofern man nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, da hier speziell im Mobilfunk Gebühren im Zusammenhang mit der Deaktivierung unüblich, möglicherweise gar verboten sind (Deaktivierungsgebühren i.e.S.). So läge (1) nicht vor.

Du hättest möglicherweise Chancen mit nem Anwaltsbrief, du solltest Rechtsrat einholen.
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[2.1.1.1.1] VariusC antwortet auf DocWirsIng
07.02.2007 13:47

einmal geändert am 07.02.2007 13:47
@DocWirsing: Du meinst doch nicht ernsthaft, was Du da schreibst?

Unangemessenen Frist; SIM-Wert, unlautere AGB.

Wie willst Du beurteilen, was VV für Verträge mit SIM-Lieferanten hat??

Eine dreiwöchige Rücksendungsfrist ist in Deinen Augen "eine unangemessene Benachteiligung"??

Zum Glück gibt es noch Vertragsbestandteile welche nicht gesetzlich geregelt sind. Wem eine AGB nicht passt, der diskutiert mit dem Inhaber VORHER darüber oder lässt es sein. Oder wendet sich meinetwegen an die Verbraucherzentrale.
Ich fetze mich wirklich mit einigen Firmen, aber wenn man dieser AGB zugestimmt hat, dann kann man zumindest Deine angeführten Punkte sicherlich nicht im nachhinein in Frage stellen.

Gruß
VariusC
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[2.1.1.1.1.1] DocWirsIng antwortet auf VariusC
07.02.2007 13:51
na wenn du das sagst...
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[3] blondini antwortet auf schwald
07.02.2007 21:14
Benutzer schwald schrieb:
Hallo, wer kann mir helfen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gesammelt?
VICTORVOX berechnete mir nach Vertragsende 25 Euro für die SIM Karte. Wenn ich sie nach 3 Wochen zurücksende, bekomme ich die Gebühr zurück, so steht es in den AGBs. OK.
Nun habe ich das Ganze verzögert durchgeführt (8 Wochen später) und VICTORVOX zahlt mir die Gebühr nicht zurück. Auch nach Androhung gerichtlicher Schritte. Ist das überhaupt zulässig? Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt? Kann man die Rücksendung der Karte befristen und nach der Frist auch trotz Erhalt dieser Karte nichts zurückzahlen?
Danke.


es dürfte eine versteckte deaktivierungsgebühr sein, die von der rechtsprechung wohl schon beanstandet wurde. du hast gepennt und bei so einem schrottprovider einen vertrag abgeschlossen. warum? weil das handy günstig war? ich hätte keine lust wegen 25 euronen zu prozessieren. wenn du den prozeß verlierst, legst du noch mal einen dreistelligen euro betrag drauf.

blondini