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Abwarten bis sie abbuchen und dann §314(1) BGB?


06.05.2007 17:02 - Gestartet von dominiks
Hallo,

ist es nicht eine Möglichkeit aus mobilcom-Verträgen vorzeitig auszusteigen, wenn auf der Rechnung auf einmal 2,50 Euro zuviel für Dienste berechnet werden, die man nicht gebucht hatte (eigentlich schon optional: und für die man "nachweislich" keine Information vorab schriftlich im Briefkasten erhalten hatte)?
Man legt per Fax mit Sendebericht oder per Einschreiben nach der ersten Rechnung einen Widerspruch ein. Wenn mobilcom den nicht beachtet, dann hat man ja schon fast gewonnen, oder?

Ciao
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[1] stefanniehaus antwortet auf dominiks
06.05.2007 18:47
versuchen kann man es, aber was soll das bringen?
Mobilcom wird feststellen, dass der Widerspruch unbegründet ist (was ja rechtlich auch stimmt) und damit ist das Thema erledigt.
Bezahlst du die Rechnung nicht, so kannst du dir sicherlich darauffolgend einen Anwalt suchen...
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[1.1] dominiks antwortet auf stefanniehaus
07.05.2007 02:33
Benutzer stefanniehaus schrieb:
versuchen kann man es, aber was soll das bringen? Mobilcom wird feststellen, dass der Widerspruch unbegründet ist (was ja rechtlich auch stimmt) und damit ist das Thema erledigt. ...

Warum soll ein Widerspruch gegen das Abbuchen für eine Leistung, die man nicht bestellt hat und die schon gar nicht Vertragsbestandteil ist unbegründet sein? Das würde mich brennend interessieren.
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[1.1.1] stefanniehaus antwortet auf dominiks
07.05.2007 09:26
Zitat aus dem Artikel:
"Was zunächst klingt wie ein Geschenk des Anbieters, stellt sich bei weiterem Lesen des Briefes als kostenpflichtiges SMS-Paket heraus, das nur im ersten Monat kostenfrei ist."

Jeder, der die Information sorgfältig gelesen hat kannte also auch die Vertragsbedingungen. Will jemand die SMS nutzen, und auch NUR die SMS, so muss er danach kündigen. Somit ist mobilcom rechtlich auf der sicheren Seite... ob das fair ist, ist ne andere Frage..
Aber wie es doch so schön heißt... wer lesen kann ist im Vorteil..
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[1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf stefanniehaus
07.05.2007 10:51
Benutzer stefanniehaus schrieb:

Zitat aus dem Artikel: "Was zunächst klingt wie ein Geschenk des Anbieters, stellt sich bei weiterem Lesen des Briefes als kostenpflichtiges SMS-Paket heraus, das nur im ersten Monat kostenfrei ist."

Jeder, der die Information sorgfältig gelesen hat kannte also auch die Vertragsbedingungen.

Ein Vertrag setzt grundsätzlich die Zustimmung beider Vertragspartner voraus. Wenn das Optionspaket ohne weiteres Zutun des Kunden aktiviert wird, ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Irgendwelche "Vertragsbedingungen", die der Anbieter einseitig formuliert hat, sind dann nicht relevant.

Will jemand die SMS nutzen, und auch NUR die SMS, so muss er danach kündigen.

Wieso sollte man etwas kündigen, was man gar nicht bestellt hat?
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[1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf Mobilfunk-Experte
07.05.2007 10:54
Wurden die Frei-SMS freigeschaltet, ohne dass man selbst irgendetwas tun musste?
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[1.1.1.1.1.1] Micky34 antwortet auf stefanniehaus
07.05.2007 11:01
Benutzer stefanniehaus schrieb:
Wurden die Frei-SMS freigeschaltet, ohne dass man selbst irgendetwas tun musste?

So wie ich den Artikel verstanden habe, ja.

Neu ist die Problematik der ungefragt aufgebuchten Tarifoptionen indes nicht ...
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[1.1.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf Micky34
07.05.2007 11:04
Naja ich habe das ganze so verstanden, dass man wohl irgendetwas tun musste, um die SMS zu bekommen; sei es ein 'OK' per SMS zu schicken oder sonstwas.

Sollte das nicht so gewesen sein, so wird mobilcom natürlich arge Argumentationsprobleme haben
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[1.1.1.1.1.1.1.1] tneuhetzki antwortet auf stefanniehaus
07.05.2007 11:24
Benutzer stefanniehaus schrieb:
Naja ich habe das ganze so verstanden, dass man wohl irgendetwas tun musste, um die SMS zu bekommen; sei es ein 'OK' per SMS zu schicken oder sonstwas.

Sollte das nicht so gewesen sein, so wird mobilcom natürlich arge Argumentationsprobleme haben

Hallo,

laut dem mir vorliegenden Brief an einen Kunden wird ohne Interaktion mit dem Kunden die Option einfach aufgeschaltet!

Thorsten
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf tneuhetzki
07.05.2007 11:44
Nun ja, dann wird mobilcom größte Schwierigkeiten haben seine Forderungen durchzusetzen.