Benutzer alexh schrieb:
Ins offene Haus eindringen ist aber schon was anderes. Das WLAN kommt ja praktisch zu mir auf den Gehweg. Theoretisch werde ich ja sogar ungewollt verstrahlt, wenn ich dort vorbei komme ;-)
Letzteres ist Blödsinn.
Außerdem ist das Eindringen in ein fremdes Haus bei geöffneter Tür nicht groß was anderes. Eine unverschlossene Tür ist auch keine Einladung einzutreten und sich einen Schluck Kaffee aus der Kanne zu nehmen!
Warum sollte es beim Surfen genauso sein?
Was, wenn der fremde User auf den PC Zugriff nehmen möchte?
Was, wenn er eben nicht "nur so" rumsurft?
Was, wenn er auf Deinen Namen Kinderpornos hochlädt oder verschickt?
Und zu sagen: "Selber Schuld, wenn man nicht verschlüsselt" ist schon etwas hämisch. Ein wenig habe ich ja oben schon dazu geschrieben. Nur, weil ich in Deine Wohnung bei geöffneter Tür eintreten KANN, ist das noch lange keine Aufforderung und kein Grund dies auch zu tun!
Außerdem ist ja eine Internetnutzung nichts, was nicht sofort "nachwächst", also praktisch unbegrenzt verfügbar ist. Es fällt mir schwer, einen passenden Vergleich zu finden. Angenommen, du lässt den Fernseher laufen und ich schaue durchs Fenster vom Gehweg aus mit? Prinzipiell bin ich da auch beim Zeitungsvergleich ...
Letztlich sollte eine Bestrafung davon abhängen, welcher Schaden tatsächlich verursacht wurde.
Da hast Du nicht ganz unrecht.
Aber es ist genau wie beim Exhibitionisten auf der Straße. Er tut auch niemandem weh, verstöst aber gegen die guten Sitten, sozusagen.
Und das Nutzen eines elektronischen Kommunikationsweges ist sicherlich weitaus persönlicher als das Mitlesen einer Zeitung.
Fändest Du es toll, wenn man sich an Deine Telefonleitung klemmen würde, trotz Festnetz-Flat? Ein maues Gefühl bliebe da auf jeden Fall!