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völlig unverhältnismäßig und widersinnig


23.08.2007 16:31 - Gestartet von lexus1234
So beispielsweise kann es aussehen, wenn die Freiheit dem Polizeistaat weicht. Schäuble lässt grüßen.
Was lernen wir daraus? Niemals einem Polizisten die Wahrheit sagen. Er könnte wie hier der Ansicht sein, der Mensch sei für das Gesetz da, nicht das Gesetz für den Menschen.

Es ist schon verrückt, daß solche Gesetze existieren. Man könnte Verständnis dafür haben, daß ein Mißbrauch eines fremden WLAN's geahndet werden soll, also wenn Straftaten damit begangen werden oder der Eigner des Netzes geschädigt wird.
Aber hier hat der Nutzer nur gesurft. Es ist in der Qualität des Vergehens vergleichbar mit dem Mitlesen der Zeitung des Sitznachbarn. Man macht sowas nicht. Und wenn doch, ist es bestenfalls ungezogen.
Für sowas allerdings eine Gefängnisstrafe anzusetzen ist dermaßen unverhältnismäßig und weltfremd, daß man Angst bekommen muß.

Liebe Leute: Genau in diese Richtung zielen auch Schäubles Vorstöße. Wehret den Anfängen!

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[1] RobbieG antwortet auf lexus1234
23.08.2007 16:48
Hallo,

du unterstellst dem rechtmäßigen WLAN Inhaber daß er eine echte Flatrate hat. Es könnte ja (theoretisch) sein, daß der aber einen zeit oder volumenbasierten Tarif hat. Dann würde der Gartenmauer-Surfer schon "Schaden" anrichten, wenn er dieses Limit überzieht.

Ob man da gleich eine Gefängnisstrafe aussprechen muß, da hast Du in der Tat recht.

Juristen hier?

Wenn ich die Tür meines Hauses offen stehen lasse und jemand geht rein und nimmt von den Erdbeeren die auf dem Tisch liegen (und im Vorgartenwachsen), was ist das dann? Kann man das vergleichen? Der WLAN Inhaber sollte sein WLAN aus machen oder wenigstens sichern.


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[1.1] bastian antwortet auf RobbieG
23.08.2007 16:56
Benutzer RobbieG schrieb:
Hallo,

du unterstellst dem rechtmäßigen WLAN Inhaber daß er eine echte Flatrate hat. Es könnte ja (theoretisch) sein, daß der aber einen zeit oder volumenbasierten Tarif hat. Dann würde der Gartenmauer-Surfer schon "Schaden" anrichten, wenn er dieses Limit überzieht.

Ob man da gleich eine Gefängnisstrafe aussprechen muß, da hast Du in der Tat recht.

Juristen hier?

Wenn ich die Tür meines Hauses offen stehen lasse und jemand geht rein und nimmt von den Erdbeeren die auf dem Tisch liegen (und im Vorgartenwachsen), was ist das dann? Kann man das vergleichen? Der WLAN Inhaber sollte sein WLAN aus machen oder wenigstens sichern.



Eigentlich hatte ich immer angenommen und gelernt, im Vereinigten Königreich gelte bei der Rechtsprechung immer noch der "Common Sense". Dass daraus jetzt "Authority-based nonsense" geworden ist, war mir bisher nicht bekannt.

Wenn jemand ein WLAN-Netz ungesichert betreibt und tatsächlich einen volumenbasierten Tarif nutzt, ist er es selbst schuld, sorry. Vor Dummheit nützt auch ein Gesetz nichts (alte griechische Weisheit).

Anders sieht es wohl aus, wenn sich jemand in ein WLAN-Netz *hackt* - dann sollten die im Artikel erwähnten Gesetze gelten. Schließlich muss der Betreiber eines Netzes dafür Sorge tragen, dass sein Netz nicht für jedermann zugänglich ist - und das ist ja wohl mit einfachen Mitteln zu realisieren.

Aber seit 9/11 wundert mich in USA und UK eigentlich nix mehr. Gut gebellt, George's poodle!

Gruß
Bastian
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[1.2] alexh antwortet auf RobbieG
23.08.2007 17:03

einmal geändert am 23.08.2007 17:05
Ins offene Haus eindringen ist aber schon was anderes. Das WLAN kommt ja praktisch zu mir auf den Gehweg. Theoretisch werde ich ja sogar ungewollt verstrahlt, wenn ich dort vorbei komme ;-)
Außerdem ist ja eine Internetnutzung nichts, was nicht sofort "nachwächst", also praktisch unbegrenzt verfügbar ist. Es fällt mir schwer, einen passenden Vergleich zu finden.
Angenommen, du lässt den Fernseher laufen und ich schaue durchs Fenster vom Gehweg aus mit? Prinzipiell bin ich da auch beim Zeitungsvergleich ...
Letztlich sollte eine Bestrafung davon abhängen, welcher Schaden tatsächlich verursacht wurde.
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[1.2.1] gichtl antwortet auf alexh
23.08.2007 17:32
Benutzer alexh schrieb:
Ins offene Haus eindringen ist aber schon was anderes. Das WLAN kommt ja praktisch zu mir auf den Gehweg.

Beispielsweise läuft du auf dem Gehweg und aus dem Vorgarten ragt einladend bis weit über die Straße ein Kirschbaum mit Früchten in Armhöhe, die schon so reif sind, daß sie bereits im Vorbeigehen herunterfallen.
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[1.2.1.1] alexh antwortet auf gichtl
23.08.2007 17:44

einmal geändert am 23.08.2007 17:46
Und selbst da ist die Internet-Nutzung weniger schädlich. Denn die Kirschen sind hinterher weg - egal ob mir in den Mund oder auf den Boden gefallen. Das Internet ist weiter verfügbar.
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[1.2.2] timeändmore antwortet auf alexh
23.08.2007 18:17
Benutzer alexh schrieb:
Ins offene Haus eindringen ist aber schon was anderes. Das WLAN kommt ja praktisch zu mir auf den Gehweg. Theoretisch werde ich ja sogar ungewollt verstrahlt, wenn ich dort vorbei komme ;-)

Letzteres ist Blödsinn.
Außerdem ist das Eindringen in ein fremdes Haus bei geöffneter Tür nicht groß was anderes. Eine unverschlossene Tür ist auch keine Einladung einzutreten und sich einen Schluck Kaffee aus der Kanne zu nehmen!
Warum sollte es beim Surfen genauso sein?
Was, wenn der fremde User auf den PC Zugriff nehmen möchte?
Was, wenn er eben nicht "nur so" rumsurft?
Was, wenn er auf Deinen Namen Kinderpornos hochlädt oder verschickt?
Und zu sagen: "Selber Schuld, wenn man nicht verschlüsselt" ist schon etwas hämisch. Ein wenig habe ich ja oben schon dazu geschrieben. Nur, weil ich in Deine Wohnung bei geöffneter Tür eintreten KANN, ist das noch lange keine Aufforderung und kein Grund dies auch zu tun!

Außerdem ist ja eine Internetnutzung nichts, was nicht sofort "nachwächst", also praktisch unbegrenzt verfügbar ist. Es fällt mir schwer, einen passenden Vergleich zu finden. Angenommen, du lässt den Fernseher laufen und ich schaue durchs Fenster vom Gehweg aus mit? Prinzipiell bin ich da auch beim Zeitungsvergleich ...
Letztlich sollte eine Bestrafung davon abhängen, welcher Schaden tatsächlich verursacht wurde.

Da hast Du nicht ganz unrecht.
Aber es ist genau wie beim Exhibitionisten auf der Straße. Er tut auch niemandem weh, verstöst aber gegen die guten Sitten, sozusagen.
Und das Nutzen eines elektronischen Kommunikationsweges ist sicherlich weitaus persönlicher als das Mitlesen einer Zeitung.
Fändest Du es toll, wenn man sich an Deine Telefonleitung klemmen würde, trotz Festnetz-Flat? Ein maues Gefühl bliebe da auf jeden Fall!
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[1.2.2.1] alexh antwortet auf timeändmore
23.08.2007 23:37
Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich es gut heiße. Und selbstverständlich meine ich ausschließlich "nur surfen" und keine Nutzung, die dem Eigentümer irgendwie zum Nachteil gereichen könnte.
Aber garantiert ist es etwas anderes als in offen stehende Türen zu gehen. Denn ich muss ja keine irgendwie geartete Barriere überwinden. Das WLAN kommt ja zu mir. Wenn ich an einem öffentlichen Ort eine geöffnete Schachtel mit Mohrenköpfen hinstelle, dann muss ich eben damit rechnen, dass mal einer reingreift ...
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[2] srupprecht antwortet auf lexus1234
23.08.2007 16:55
Und dem Besitzer des WLANs sollte gleich wegen Fahrlässigkeit der Computer weggenommen werden ;-)
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[3] arndt1972 antwortet auf lexus1234
23.08.2007 17:03
Benutzer lexus1234 schrieb:
So beispielsweise kann es aussehen, wenn die Freiheit dem Polizeistaat weicht. Schäuble lässt grüßen.

Na klar, jetzt ist alles gleich Polizeistaat...
Halt mal die Bälle flach, sonst kann man umgekehrt sagen, daß es ein Prügelstaat ist, nur wenn bei einer Demo Steine fliegen.

Was lernen wir daraus? Niemals einem Polizisten die Wahrheit sagen. Er könnte wie hier der Ansicht sein, der Mensch sei für das Gesetz da, nicht das Gesetz für den Menschen.

Es ist schon verrückt, daß solche Gesetze existieren. Man könnte Verständnis dafür haben, daß ein Mißbrauch eines fremden WLAN's geahndet werden soll, also wenn Straftaten damit begangen werden oder der Eigner des Netzes geschädigt wird. Aber hier hat der Nutzer nur gesurft. Es ist in der Qualität des Vergehens vergleichbar mit dem Mitlesen der Zeitung des Sitznachbarn. Man macht sowas nicht. Und wenn doch, ist es bestenfalls ungezogen.
Für sowas allerdings eine Gefängnisstrafe anzusetzen ist dermaßen unverhältnismäßig und weltfremd, daß man Angst bekommen muß.

Hier steht ja bis zu und nichts davon wieviele Vor- und/oder Ziwschenstufen es gibt. also erst einmal Urteil abwarten und dann kann man sagen, ob es unverhältnismäßig ist oder nicht.

Liebe Leute: Genau in diese Richtung zielen auch Schäubles Vorstöße. Wehret den Anfängen!

Ach hast Du ihn gefragt?!
Das eine hat mit dem anderen gar nicht zu tun...
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[3.1] willi84 antwortet auf arndt1972
23.08.2007 17:20
Fahrlässig sind, wie ich finde, die Provider, die ihre Kunden nicht ausreichend auf die Gefahren ungeschützten WLANs hinweisen.
Und eigentlich reichte es ja aus, wenn man irgendwie kenntlich macht, dass da kein Fremder was zu suchen hat, z.B. im Namen des Netzwerkes oder man legt wie im SonyCenter ne automatische Startseite an, wo man dann halt Bedingungen stellt.
Erst wenn man ausdrüklich deutlich macht, dass dies kein frei verfügbares ungeschütztes W-LAN ist, dann wäre es richtig den ungebetenen Nutzer zu verklagen.

Gruß Robert!
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[3.1.1] timeändmore antwortet auf willi84
23.08.2007 18:18
Benutzer willi84 schrieb:
Fahrlässig sind, wie ich finde, die Provider, die ihre Kunden nicht ausreichend auf die Gefahren ungeschützten WLANs hinweisen.
Und eigentlich reichte es ja aus, wenn man irgendwie kenntlich macht, dass da kein Fremder was zu suchen hat, z.B. im Namen des Netzwerkes oder man legt wie im SonyCenter ne automatische Startseite an, wo man dann halt Bedingungen stellt. Erst wenn man ausdrüklich deutlich macht, dass dies kein frei verfügbares ungeschütztes W-LAN ist, dann wäre es richtig den ungebetenen Nutzer zu verklagen.

Gruß Robert!

Also, an das Gartentor erst einen Zettel:
Kein freier Zugang!
Erst DANN ist es WIRKLICH ein Privatgrundstück?
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[3.1.1.1] willi84 antwortet auf timeändmore
23.08.2007 19:44
Reicht ja schon wenn de nen Zaun hast oder Gartentor, um zu zeigen, das ist Dein Privatgrundstück.
Denn wenn ich auf ner wiese bin, die nicht begrenzt ist, weiß ich doch nicht wo dein bereich anfängt. und es gibt ja so viele öffentliche w-lans, da ist dann halt nur schwer zu unterscheiden, ob ich darein darf oder nicht!

Gruß Robert!
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[3.1.1.1.1] timeändmore antwortet auf willi84
23.08.2007 19:51
Benutzer willi84 schrieb:
Reicht ja schon wenn de nen Zaun hast oder Gartentor, um zu zeigen, das ist Dein Privatgrundstück.
Denn wenn ich auf ner wiese bin, die nicht begrenzt ist, weiß ich doch nicht wo dein bereich anfängt. und es gibt ja so viele öffentliche w-lans, da ist dann halt nur schwer zu unterscheiden, ob ich darein darf oder nicht!

Gruß Robert!

Ist es nicht!
Das erkennt man, m.E. recht gut ob das privat oder öffentlich ist! Zudem haben die meinsten privaten echt bescheuerte Namen ;-)
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[3.2] Blauvogel antwortet auf arndt1972
23.08.2007 17:34
Benutzer arndt1972 schrieb:
Na klar, jetzt ist alles gleich Polizeistaat...
Leider ja.

Halt mal die Bälle flach, sonst kann man umgekehrt sagen, daß es ein Prügelstaat ist, nur wenn bei einer Demo Steine fliegen.
Nee, Ball flach halten ist genau die falsche Reaktion. Das ist genau, was die Regierung erwartet.

Hier steht ja bis zu und nichts davon wieviele Vor- und/oder Ziwschenstufen es gibt. also erst einmal Urteil abwarten und dann kann man sagen, ob es unverhältnismäßig ist oder nicht.
Schon das Gesetz ist verurteilungswürdig, da braucht man kein Urteil mehr abwarten.

Das eine hat mit dem anderen gar nicht zu tun...
Schon vergessen, was gestern über den Ticker ging?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94714
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[3.2.1] arndt1972 antwortet auf Blauvogel
24.08.2007 11:38
Benutzer Blauvogel schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Na klar, jetzt ist alles gleich Polizeistaat...
Leider ja.

Du, dann wander aus, in Kuba soll es noch Sozialismus geben, da geht es Dir dann bestimmt besser...

Halt mal die Bälle flach, sonst kann man umgekehrt sagen, daß
es ein Prügelstaat ist, nur wenn bei einer Demo Steine fliegen.
Nee, Ball flach halten ist genau die falsche Reaktion. Das ist genau, was die Regierung erwartet.

Da hast Du den Kontext nicht verstanden. Es geht hier nicht um Ball flach halten in Bezug auf das Gesetz, sondern erst einmal um den Fall. Da muß man abwarten was passiert und kann dann urteilen.

Hier steht ja bis zu und nichts davon wieviele Vor- und/oder
Ziwschenstufen es gibt. also erst einmal Urteil abwarten und dann kann man sagen, ob es unverhältnismäßig ist oder nicht.
Schon das Gesetz ist verurteilungswürdig, da braucht man kein Urteil mehr abwarten.

Das eine hat mit dem anderen gar nicht zu tun...
Schon vergessen, was gestern über den Ticker ging? http://www.heise.de/newsticker/meldung/94714

Das kam heute morgen im Morgenmagazin ganz anders rüber. Aber wie das taz schreibt und recherhiert ist ja bekannt...