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Schon mal was von §8 TMG gehört


12.09.2007 00:10 - Gestartet von ganzneutral
Porno hin oder her. Provider haften nach §8 TMG nicht für Inhalte zu denen sie nur den Zugang vermitteln. Das sollte Arcor wissen, aber auch teltarif.de würde diese Kenntnis schmücken.

http://bundesrecht.juris.de/tmg/__8.html
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[1] spl antwortet auf ganzneutral
12.09.2007 01:51
Benutzer ganzneutral schrieb:
Porno hin oder her. Provider haften nach §8 TMG nicht für Inhalte zu denen sie nur den Zugang vermitteln.

Den kannte Arcor Rechtsabteilung sicher nicht.

spl
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[1.1] bholmer antwortet auf spl
12.09.2007 09:34
Benutzer spl schrieb:
Benutzer ganzneutral schrieb:
Porno hin oder her. Provider haften nach §8 TMG nicht für Inhalte zu denen sie nur den Zugang vermitteln.

Den kannte Arcor Rechtsabteilung sicher nicht.

spl

Ein deutscher Provider wird nie in der Lage sein, den Inhalt jeder Seite zu überprüfen, die ein Internetanschluss auf irgendeiner Pazifikinsel ins Netz stellt. Wenn nötig kann man ja auf Anonymisierserver ausweichen.
Diese Zensur stellt das gesamte Internet in seiner Struktur in Frage. Bisher gehe ich davon aus, dass ich jede öffentliche IP-Nummer über irgendein Routing erreichen kann, es sei denn dass der Anbieter mir seine Dienste an meine IP nicht anbieten will.

Jeder, der einen Vertrag über einen Internetanschluss oder Telefonanschluss abschließt, dürfte volljährig sein. Die Zurverfügungstellung an Minderjährige erfolgt dann unter Verantwortung eines Volljährigen. Meinem zwölfjährigen Sohn habe ich im Handy-WAP-Portal den Jugendschutz aktiviert und kann selbst entscheiden wann ich es wieder freigebe.

Jedes Internetangebot unterliegt den rechtlichen Bestimmungen des Landes, von wo aus es zur Verfügung gestellt wird oder wo der Firmensitz ist. Diese sind nunmal unterschiedlich.
Die Internetseiten aus dem Dunstkreis des bekannten Braunen (der eigentliche Ausdruck Neo**** wurde in Teltarif zensiert), der in Kanada sein Unwesen trieb und jetzt in Deutschland einsitzt sind höchst legal in den USA gehostet und auch immer noch aus Deutschland abrufbar, obwohl im deutschen Google die Links gesperrt sind.
Das ist zwar irgendwie schon bedenklich, aber es gehört m.e. zu den Grundrechten der Informationsfreiheit, sich auch diese Seiten anzuschauen und zu entscheiden, was man davon hält, oder es halt zu nicht zu tun.

Wenn es so weiter geht, sind chinesische Verhältnisse dann nicht mehr weit, dafür darf man dann auf meinem Rechner rumsuchen. Irgendwann kommt dann auch die Pressezensur. Alles schon mal dagewesen. Orwell lässt grüßen.

Entweder man akzeptiert für mündige Bürger die Existenz des Internets mit seinen Risiken oder man gängelt und reglementiert seine Bürger. Wie man sich entscheidet, dafür ist doch in einer Demokratie das Volk zuständig, oder habe ich das falsch verstanden ?

Bert

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[1.1.1] spl antwortet auf bholmer
12.09.2007 11:44

einmal geändert am 12.09.2007 11:49
Ich bin ja im Großen und Ganzen politisch deiner Meinung. Ich fand nur den neunmalklugen Hinweis aufs TMG albern.

Siehe auch den Artikel "Mehr Pressefreiheit in Bolivien als in Deutschland", www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,444291,00.html .

spl