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Das sind 19% Preiserhöhung !?


07.04.2008 14:57 - Gestartet von fernweh
denn online-Rechnungen sind meist nicht steuerlich verwendbar, genau wie Geschäfts-Fkugreisen, die dann vom Buchhalter gegen "Privat" gebucht werden müssen, weil "online" gebucht ohne qualifizierte Reisebüro-Rechnung.
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[1] Jetzt zu simyo!
mannesmann antwortet auf fernweh
07.04.2008 15:25

4x geändert, zuletzt am 07.04.2008 15:30
Benutzer fernweh schrieb:
denn online-Rechnungen sind meist nicht steuerlich verwendbar, genau wie Geschäfts-Fkugreisen, die dann vom Buchhalter gegen "Privat" gebucht werden müssen, weil
"online" gebucht ohne qualifizierte Reisebüro-Rechnung.

So pauschal kann man das nicht sagen, denn es gibt eine rühmliche Ausnahme!

Onlinerechnungen kann man schon steuerlich (Einkommens- und Umsatzsteuer) geltend machen, aber sie müssen signiert sein.

Der E+ Discounter Simyo bietet das bislang als einziger Provider an! Warum E+ dieses System nicht einfach auch für echte E+ Kunden anbietet, ist mir völlig schleierhaft!

Warum alle anderen deutschen Netzbetreiber und Provider dieses Feature nicht anbieten, aber gleichzeitig die Papierrechnung auch nach und nach abschaffen, ist mir noch viel rätselhafter.

Großkunden erhalten sicher noch eine Papierrechnung, aber die kleinen Betriebe haben mal wieder das Nachsehen.

Vodafone hat die Papierrechnung schon vor Monaten beerdigt. D1 wird sicher bald aus dem Dornröschenschlaf erwachen und auch die Papierrechnung zu Grabe tragen, zumindest wenn der Bund aus der Telekom ausgestiegen ist und keine Querfinanzierung der Deutschen Post mehr vom beiderseitigen Hauptanteilseigner (Bund) vorgeschrieben wird.

o2 bietet einen satten Rabatt für Onlineverträgen, wobei natürlich auch die Onlinerechnung verpflichtend ist.

Für kleine Betriebe/Selbstständige gibt es jetzt nur noch eine zukunftssichere Alternative zu der "Rechnungsproblematik": simyo!

MfG

mannesmann

P.S. Für alle nach dem "starken Staat"schreier: Hilfe vom Gesetzgeber kann meiner Meinung nicht erwartet werden, denn er möchte nicht seine Mehrheitsbeteiligung bei der Deutschen Post noch mehr unter Druck bringen.
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[1.1] froschman88 antwortet auf mannesmann
07.04.2008 17:33
hi leute,
die aussage, dass man nur signierte online rechnungen steuerlich geltend machen kann, ist so nicht richtig. es kann eine online rechnung (z.B. Handy) ausgedruckt werden, die dann vorgelegt wird. ausschlaggebend ist, dass die 19% ausgewiesen sind!
gruss froschman88
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[2] CGa antwortet auf fernweh
07.04.2008 20:22

einmal geändert am 07.04.2008 20:24
Benutzer fernweh schrieb:
denn online-Rechnungen sind meist nicht steuerlich verwendbar, genau wie Geschäfts-Fkugreisen, die dann vom Buchhalter gegen "Privat" gebucht werden müssen, weil
"online" gebucht ohne qualifizierte Reisebüro-Rechnung.

Komisch Rechung hast du mit deinen 19%!
Du kanns von E-Plus eine Jahresrechnung erhalten, dann soll es ab Q3/08 die signierte Rechnung geben und drittens wer so scharf drauf ist das ers absetzen kann, den stören auch die 1 Euro für den Papierversand nicht! Und dann gilt es nicht für Bestandskunden sondern nur für Neukunden. Wenn du nämlich den Vertrag verlängerst, akzeptierst du die neuen AGB.

cu ChrisX