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Kann ich nicht bestätigen, 1&1 = super


14.09.2010 14:52 - Gestartet von t.maihess
Hallo,

kann ich nicht bestätigen, ich finde den 1&1 Service wirklich gut. Nur die Kündigung ist etwas umständlich da keine Fax und Telefonnummern auffindbar (nicht mal kostenpflichtige). Aber man hat gefragt warum ich kündigen will und mich aus Kulanz sogar gute 6 Monate vor regulärem Vertragsende aus dem Vertrag gelassen.

Ich finde den 1&1 Service ganz in Ordnung, Arcor war da wesentlich schlechter damals.

T.
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[1] niknuk antwortet auf t.maihess
15.09.2010 09:15
Benutzer t.maihess schrieb:

Nur die Kündigung ist etwas umständlich da keine Fax und Telefonnummern auffindbar (nicht mal kostenpflichtige).

Man kündigt nicht per Fax oder Telefon. Auch dann nicht, wenn der Provider das erlaubt. Vertragsrelevante Mitteilungen sollte man immer zumindest als Einschreiben rausschicken.

1&1-Verträge kannst du übrigens über die Seite https://vertrag.1und1.de kündigen. Allerdings läuft das nicht ausschließlich online: auf der genannten Seite kann man die Kündigung nur anstoßen. Dann bekommt man die Nummer einer kostenlosen Hotline genannt, wo man den Kündigungswunsch bestätigen muss. Als nächstes bekommt man per E-Mail ein PDF-Kündigungsformular zugeschickt, das man binnen einer Woche ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken muss (hier kommt dann das Einschreiben zum Zug). Das ist zwar alles recht umständlich, aber es funktioniert nach meiner Erfahrung wenigstens zuverlässig und ist vor allem wesentlich stressärmer als eine einfache Kündigung per Fax oder E-Mail, die dann irgendwo unbearbeitet im System versackt und über die man auch keinen brauchbaren Versandnachweis hat.

Gruß

niknuk
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[1.1] koelli antwortet auf niknuk
15.09.2010 14:31
Benutzer niknuk schrieb:
Man kündigt nicht per Fax oder Telefon. Auch dann nicht, wenn der Provider das erlaubt.

Wenn die Zeitspanne bis zur Kündigungsfrist lang genug ist, kann man doch ohne Weiteres per Fax kündigen. Sollte man keine schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen, kann man ja immer noch ein Einschreiben schicken.
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[1.1.1] skycab antwortet auf koelli
25.03.2013 10:43
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Man kündigt nicht per Fax oder Telefon. Auch dann nicht, wenn der Provider das erlaubt.

Wenn die Zeitspanne bis zur Kündigungsfrist lang genug ist, kann man doch ohne Weiteres per Fax kündigen. Sollte man keine schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen, kann man ja immer noch ein Einschreiben schicken.

Das finde ich genau den richtigen Rat. Pünktlich kündigen auf einem vom Anbieter angebotenen Weg, ob jetzt per Email oder Fax, etc. und die Kündigungsbestätigung abwarten.

Ob eine Kündigung, die ja per se nicht vom Empfänger bestätigt werden muss, letztlich rechtzeitig an den richtigen Empfänger zugestellt wurde, wird nicht selten vor Gericht verhandelt. Und da schafft dann auch nicht unbedingt ein Einwurf-Einschreiben Klarheit. (Beispiel: http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/kuendigung-beweisqualitaet-von-einwurf-einschreiben-24-01-2011.1528/ ).
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[1.2] hafenbkl antwortet auf niknuk
15.09.2010 18:41
Benutzer niknuk schrieb:
Man kündigt nicht per Fax ...

Warum nicht?

... Vertragsrelevante Mitteilungen sollte man immer zumindest als Einschreiben rausschicken.

Und wo soll da jetzt der Unterschied zum Fax sein?

als eine einfache Kündigung per Fax ... über die man auch keinen brauchbaren Versandnachweis hat.

Warum soll der Fax-Versandnachweis nicht brauchbar sein?
Ich habe die Bestätigung, dass das Faxgerät der Gegenstelle das Fax vollständig und fehlerfrei erhalten hat.
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[1.2.1] niknuk antwortet auf hafenbkl
15.09.2010 19:27
Benutzer hafenbkl schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:
Man kündigt nicht per Fax ...

Warum nicht?

Weil es Firmen gibt, die ihre Kunden sogar dann partout nicht gehen lassen wollen, wenn diese das Recht dazu haben. Diese Firmen könnten bei einem Fax leichter als bei einem Einschreiben behaupten, die Kündigung nicht erhalten zu haben.

... Vertragsrelevante Mitteilungen sollte man immer zumindest als Einschreiben rausschicken.

Und wo soll da jetzt der Unterschied zum Fax sein?

Es gibt einen unabhängigen Dritten (den Postboten), der bezeugen kann, dass er das Schreiben zugestellt hat. Der Empfänger weiß das auch und wird daher weniger Zicken machen als bei anderen Formen der Kündigung.

Warum soll der Fax-Versandnachweis nicht brauchbar sein?

Weil er sich fälschen lässt. Und weil er nicht selten erst in einem Gerichtsverfahren zum Zuge kommt. Ein Einschreiben ist jedoch für den Anbieter ein deutliches Signal, sich besser nicht querzustellen, denn er weiß, dass der Kunde mit seinem Einschreibebeleg eindeutig die besseren Karten hat. Per Einschreiben ausgesprochene Kündigungen dürften daher reibungsloser über die Bühne gehen und seltener vor Gericht landen.

Ein Einwurf-Einschreiben kostet gerade mal 2,15 Euro. Warum manche Leute sogar die Ausgabe eines solchen Kleckerbetrags scheuen, ist mir schleierhaft.

Gruß

niknuk
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[1.2.1.1] Telly antwortet auf niknuk
15.09.2010 19:42
Ein Einwurf-Einschreiben kostet gerade mal 2,15 Euro. Warum manche Leute sogar die Ausgabe eines solchen Kleckerbetrags scheuen, ist mir schleierhaft.

Gruß

niknuk

Ich stimme Dir zu! Ich ertappe mich auch immer wieder dabei, darauf hinzuweisen, dass Einschreiben nun mal mit höherer Priorität bearbeitet werden. Warum mache ich das eigentlich? Je mehr mit Einschreiben kündigen, desto mehr "inflationiert" sich das und auch diese Kündigungen werden genauso "nichtbeachtet", wie die "einfache Hauspost".

Telly
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[1.2.1.2] Beschder antwortet auf niknuk
15.09.2010 19:57
Benutzer niknuk schrieb:

Ein Einwurf-Einschreiben kostet gerade mal 2,15 Euro. Warum manche Leute sogar die Ausgabe eines solchen Kleckerbetrags scheuen, ist mir schleierhaft.


warum soll ich 1,60 mehr zahlen als nötig? ich habe noch nie etwas mit einschreiben gekündigt. ich mache das immer mit fax und/oder briefpost. man muss es halt rechtzeitig machen falls keine reaktion kommt, dann kann man immer noch über ein einschreiben nachdenken.

es ist ja nicht so das die post nicht zuverlässig ist, oder?

gruss
beschder
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[1.2.1.3] hafenbkl antwortet auf niknuk
15.09.2010 20:05
Benutzer niknuk schrieb:
Weil es Firmen gibt, die ihre Kunden sogar dann partout nicht gehen lassen wollen, wenn diese das Recht dazu haben...

Daran ändert aber dann auch ein Einschreiben nichts.

Diese Firmen könnten bei einem Fax leichter als bei einem Einschreiben behaupten, die Kündigung nicht erhalten zu haben.

Wieso?
Behaupten kann man alles.

Es gibt einen unabhängigen Dritten (den Postboten), der bezeugen kann, dass er das Schreiben zugestellt hat...

Und?
Hast du das schon einmal versucht?

Der Empfänger weiß das auch und wird daher weniger Zicken machen als bei anderen Formen der Kündigung.

Eben. Der Empfänger weiß, dass das praktisch unmöglich ist und wird mehr Zicken machen als bei einem Fax.

Weil er sich fälschen lässt...

Dann müsstest du den EVN auch fälschen.

Und weil er nicht selten erst in einem Gerichtsverfahren zum Zuge kommt...

Und dann meistens erfolgreich.

Ein Einschreiben ist jedoch für den Anbieter ein deutliches Signal, sich besser nicht querzustellen, denn er weiß, dass der Kunde mit seinem Einschreibebeleg eindeutig die besseren Karten hat...

Die besseren Karten gegenüber einem normalen Brief: Ja.
Gegenüber einem Fax: Nein.

Per Einschreiben ausgesprochene Kündigungen dürften daher reibungsloser über die Bühne gehen und seltener vor Gericht landen.

Ich behaupte einfach mal das Gegenteil, ohne Belege dafür zu haben.

Ein Einwurf-Einschreiben kostet gerade mal 2,15 Euro. Warum manche Leute sogar die Ausgabe eines solchen Kleckerbetrags scheuen, ist mir schleierhaft.

Da kann ich dir helfen: Weil ein Fax mindestens genauso wirksam ist und selbst bei einer 01805-Nummer nur 14 Cent kostet und vor allem einem den Weg zur Postfiliale erspart.

Zumindest ich hake nach einiger Zeit nach, wenn auf ein Fax nicht reagiert wird. Da kann ich dann zur Not immer noch ein Einschreiben senden.
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[1.2.1.3.1] myselfme antwortet auf hafenbkl
24.03.2013 20:27
Dann müsstest du den EVN auch fälschen.

Oder einfach - wie leider sehr oft erlebt - eine weiße Seite senden. Weil falsch rum, Fax defekt oder doch irgendein Übermittlungsfehler.
Gern auch immer wieder Faxe oder Briefe ohne Absender, Kundennummer oder ähnliche unwichtige Daten.
Und, ich glaube da korrekt informiert zu sein, nahezu kein ISP beschäftigt eine hauseigene Detektei ?
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[1.2.1.3.1.1] paeffgen antwortet auf myselfme
25.03.2013 10:02
Benutzer myselfme schrieb:
(...) Und, ich glaube da korrekt informiert zu sein, nahezu kein ISP beschäftigt eine hauseigene Detektei ?

Och, da gibt es schon eine Abteilung, die bei vermuteter mißbräuchlicher, d.h. nicht AGB-konformer Nutzung der Leistung aktiv wird.
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[1.2.1.4] iwir antwortet auf niknuk
15.09.2010 20:57
Benutzer niknuk schrieb:
Ein Einwurf-Einschreiben kostet gerade mal 2,15 Euro. Warum manche Leute sogar die Ausgabe eines solchen Kleckerbetrags scheuen, ist mir schleierhaft.

Werter niknuk,
nicht Einwurf-Einschreiben sondern Einschreiben mit Rückschein ist die Devise.
Eine Kündigung ist regelmäßig eine emfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung.
Anerkannt ist regelmäßig:
Der Rückschein oder
der bezeugte Einwurf per Boten.

Eine Variante ist manchmal bei Empfangsverweigerung einen normalen Brief mit gleichem Inhalt zeitgleich zu versenden, der taggleich zugestellt wird. Wird manchmal bei Kündigungen im Arbeitsrecht so erledigt.

Gruß

iwir
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[1.2.1.4.1] Telly antwortet auf iwir
15.09.2010 21:37
Werter niknuk, nicht Einwurf-Einschreiben sondern Einschreiben mit Rückschein ist die Devise.

Einspruch Euer Ehren! ;-)

Ein Einwurf-Einschreiben hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber Einschreiben mit Rückschein. Den Empfang eines Einwurf-Einschreibens kann man nicht verweigern. Das Schreiben gilt automatisch als zugestellt, wenn der Postbote den Brief eingeworfen hat und dies entsprechend dokumentiert.

Gerade im Arbeitsrecht ist die "Einwurfvariante" daher gegenüber der "Rückscheinvariante" vorzuziehen.

Bei Mobilfunkunternehmen, Versicherungen oder Zeitschriftenabos wähle ich allerdings auch die "Rückscheinvariante", da hier die Post ja schon täglich zugestellt wird und nicht ein ganzes Unternehmen auf einmal "in Urlaub" ist und so eben wie ein Arbeitnehmer die Kündigung aktiv (Postboten wegschicken) oder passiv (Bei Zustellungsversuch einfach nicht zuhause), die Annahme verweigert wird. Und irgendwie beruhigt es ein wenig, wenn man den Rückschein in Händen hält und nicht nur die Sendungsverfolgung im Internet betreiben kann.

Telly
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[1.2.1.4.1.1] schlingel antwortet auf Telly
16.09.2010 01:16

4x geändert, zuletzt am 16.09.2010 01:24
Benutzer Telly schrieb:
Werter niknuk, nicht Einwurf-Einschreiben sondern Einschreiben mit Rückschein ist die Devise.

Einspruch Euer Ehren! ;-)

Ein Einwurf-Einschreiben hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber Einschreiben mit Rückschein. Den Empfang eines Einwurf-Einschreibens kann man nicht verweigern. Das Schreiben gilt automatisch als zugestellt, wenn der Postbote den Brief eingeworfen hat und dies entsprechend dokumentiert.

Gerade im Arbeitsrecht ist die "Einwurfvariante" daher gegenüber der "Rückscheinvariante" vorzuziehen. [...]

Wieder Einspruch!

Auch das Einwurfeinschreiben kann der Empfänger verweigern!
Einfach die Adresse durchstreichen, Annahme verweigert draufschreiben und zurück in den nächsten Briefkasten schmeissen!

Mit Ausnahme des Postzustellungsauftrages kann der Empfänger die Annahme eines jeden Brief verweigern und die Unterschrift des Postboten bei einem Einwurf-Einschreiben hat längst nicht die Qualität wie unter einer Zustellurkunde (amtliches Dokument). Ich wäre mir übrigens auch nicht sicher, ob ein Einwurf-Einschreiben wirklich immer vor einem Arbeitsgericht Bestand hat, wenn es denn zu einem Ernstfall kommen sollte.

Oder wird hier gerade das Einwurf-Einschreiben mit der förmlichen Postzustellung verwechselt?

Viele Grüsse,
S.
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[1.2.1.4.1.1.1] myselfme antwortet auf schlingel
16.09.2010 01:44
Was für eine Diskussion !!!

Ich bin ja nun schon einige Jahre lang über 18 und habe bereits den einen oder anderen Vertrag geschlossen bzw gekündigt.
Und ich habe dieses noch NIE per Einschreiben, Gerichtsvollzieher oder mittels einer Jungfrau getan.
Schwierigkeiten hatte ich dadurch - bis auf eine Ausnahme - aber auch noch nicht.
Und das eine Mal ? Ja, da wurde die Kündigung abgelehnt weil ich die Unterschrift vergessen hatte. Willkür ? Nein, ich denke nicht. Denn zu der Zeit hatte ich gerade in Scheidung gelebt; und die Vorstellung meine (Ex-) Frau hätte den PC-Brief verschickt um mir einen auszuwischen - ich bin (rückwirkend) dem Anbieter dankbar für seine Sorgfalt.

Ob ich da nur Glück hatte ? Nö, glaub ich nicht ! Ich denke daß der überwiegende Teil der Einfach-Post-Kündigungen korrekt bearbeitet wird. Ich weiß aber auch, dass ein nicht unerheblicher Teil von Postsendungen auf dem Versandweg oder bei den Empfängern "verloren" geht.
Meine Methode: Kündigung ca einen Monat vor Frist versenden und - wenn keine Bestätigung vorliegt - nach 14 Tagen anrufen und fragen.

Fehler passieren, aber deswegen Panik verbreiten und Ängste schüren ? Nö, ich hör ja auch nicht auf zu schaukeln, weil hin und wieder ein Frau dadurch schwanger wird...
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[1.2.1.4.1.1.1.1] schlingel antwortet auf myselfme
16.09.2010 03:00

3x geändert, zuletzt am 16.09.2010 03:10
Benutzer myselfme schrieb:
Was für eine Diskussion !!!
[...]

100%ige Zustimmung zu deinem Text!

Du hast natürlich auf ganzer Ebene recht, im allgemeinen reicht die frühzeitge Absendung per Brief oder Fax mit Bitte um schriftliche Bestätigung vollkommen aus.

Ich wollte auch gar keine Empfehlung (Brief/Fax/Einschreiben) abgeben, jedoch wollte ich nur die Aussage meines Vorposters etwas geraderücken. Wenn Du das Gefühl hast, das der Empfänger ein unsauberes Spiel treiben will, hat gerade das Einwurfeinschreiben im Ernstfall vor Gericht nicht allzu grossen Bestand, wenn die Empfängerseite der Meinung ist, sich verweigern zu müssen, denn die Beweiskraft über eine nachweisliche Zustellung ist sehr begrenzt.

Viele Grüsse,
S.

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[1.2.1.4.1.1.2] Telly antwortet auf schlingel
16.09.2010 01:44
Gerade im Arbeitsrecht ist die "Einwurfvariante" daher gegenüber der "Rückscheinvariante" vorzuziehen. [...]

Wieder Einspruch!

Auch das Einwurfeinschreiben kann der Empfänger verweigern! Einfach die Adresse durchstreichen, Annahme verweigert draufschreiben und zurück in den nächsten Briefkasten schmeissen!

Bist Du da sicher? Ich kann das nicht glauben. Unsere Rechtsabteilung hat das uns immer anders erklärt. Eben das ein Einwurf-Einschreiben als zugestellt gilt, wenn der Bote es in den Verfügungsbereich des Empfängers gebracht hat...

Oder wird hier gerade das Einwurf-Einschreiben mit der förmlichen Postzustellung verwechselt?

... Ich wollte hier auch nur die beiden Einschreib-Varianten vergleichen. Ich habe nicht gesagt, dass es überhaupt die "beste" Variante ist, jemandem zu kündigen. Das gehört aber hier nun wirklich nicht hin.

Telly
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[1.2.1.4.1.1.2.1] schlingel antwortet auf Telly
16.09.2010 02:35

2x geändert, zuletzt am 16.09.2010 03:01
Benutzer Telly schrieb:

[...]
Auch das Einwurfeinschreiben kann der Empfänger verweigern! Einfach die Adresse durchstreichen, Annahme verweigert draufschreiben und zurück in den nächsten Briefkasten schmeissen!

Bist Du da sicher? Ich kann das nicht glauben. Unsere Rechtsabteilung hat das uns immer anders erklärt. Eben das ein Einwurf-Einschreiben als zugestellt gilt, wenn der Bote es in den Verfügungsbereich des Empfängers gebracht hat...
[...]

Ja, ich bin mir da sicher! Das Einwurfeinscheiben ist im Gegensatz zur formalen Postzustellung nur eine einfache Dienstleistung der Post. Wenn dort der Empfänger erklärt, das Schreiben nicht erhalten zu haben und Du als einzigen Beleg nur eine Unterschrift des Zustellers besitzt (im Gegensatz zur wesentlich aufwändigeren Postzustellungurkunde im Rahmen der Zivilprozessordnung) wirst Du es vor Gericht sehr schwer haben, zu beweisen, das das Schriftstück dem Epmfänger zugestellt worden ist, denn rein theoretisch kann der Zusteller die Sendung ja auch aus Versehen in den Nachbarsbriefkasten eingeworfen haben.

Viele Grüsse,
S.
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[1.2.1.4.1.1.2.1.1] Telly antwortet auf schlingel
16.09.2010 03:17
Ja, ich bin mir da sicher! Das Einwurfeinscheiben ist im Gegensatz zur formalen Postzustellung nur eine einfache Dienstleistung der Post. Wenn dort der Empfänger erklärt, das Schreiben nicht erhalten zu haben und Du als einzigen Beleg nur eine Unterschrift des Zustellers besitzt (im Gegensatz zur wesentlich aufwändigeren Postzustellungurkunde im Rahmen der Zivilprozessordnung) wirst Du es vor Gericht sehr schwer haben, zu beweisen, das das Schriftstück dem Epmfänger zugestellt worden ist, denn rein theoretisch kann der Zusteller die Sendung ja auch aus Versehen in den Nachbarsbriefkasten eingeworfen haben.

Diese Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen. Ich hatte in der Zwischenzeit auch nochmal danach im Internet gesucht. Es gibt da verschiedene gerichtliche Entscheidungen.

Ich will hier auch nicht weiter darüber diskutieren, weil wir das abschließend nun mal nicht klären können. Ich bleibe für mich einfach dabei, dass ich Einschreiben mit Rückschein mache, wenn mein Gegenüber eine Firma ist. So wie ich das bereits beschrieb.

Als Privatperson würde ich immer hellhörig werden, wenn mir jemand ein Einschreiben schickt. Im Zweifel würde ich es erstmal nicht annehmen; wenn ich denn nicht muss. Daher würde ich als Absender eben entsprechend handeln und kein Einschreiben mit Rückschein senden.

Telly
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[1.2.1.4.1.1.2.1.1.1] kunvivanto antwortet auf Telly
16.09.2010 08:29
Benutzer Telly schrieb:

Als Privatperson würde ich immer hellhörig werden, wenn mir jemand ein Einschreiben schickt. Im Zweifel würde ich es erstmal nicht annehmen; wenn ich denn nicht muss.

Damit hast Du rechtlich aber schlechte Karten.
Du hast zwar nicht vom Inhalt Kenntnis erhalten, aber der Absender kann nachweisen, dass dies absichtlich geschehen ist. Und damit kann er, wenn er im Recht ist, die nächste Eskalationsstufe bereits auf Deine Kosten einleiten. So als hättest Du es erhalten, aber nicht reagiert.
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[1.2.1.4.1.1.2.1.1.1.1] Telly antwortet auf kunvivanto
16.09.2010 13:01
Benutzer kunvivanto schrieb:
Benutzer Telly schrieb:

Als Privatperson würde ich immer hellhörig werden, wenn mir jemand ein Einschreiben schickt. Im Zweifel würde ich es erstmal nicht annehmen; wenn ich denn nicht muss.

Damit hast Du rechtlich aber schlechte Karten. Du hast zwar nicht vom Inhalt Kenntnis erhalten, aber der Absender kann nachweisen, dass dies absichtlich geschehen ist. Und damit kann er, wenn er im Recht ist, die nächste Eskalationsstufe bereits auf Deine Kosten einleiten. So als hättest Du es erhalten, aber nicht reagiert.

Was im Ernstfall rauskommt, können wohl immer nur Gerichte entscheiden. Dazu muss es aber erstmal auch zu Prozessen kommen. Wenn das stimmt, was schlingel hier gesagt hat, dann ist ein nicht entgegengenommenes Einschreiben genausowenig verbindlich. Schließlich kann auch hier der Postbote nur beim Nachbarn geklingelt haben oder es hat einfach nur ein Mitbewohner, aber nicht der Empfänger selbst die Türe aufgemacht. Ich würde für meinen Mann nie ein Einschreiben entgegennehmen! Er für mich auch nicht!

https://www.teltarif.de/forum/s30381/19-...

Naja. Alles Theorie. Als Privatperson bekommt man nicht soviele Einschreiben. Ich selbst habe noch nie eins bekommen. Außer Kündigung des Arbeits- oder Mietvertrages gibt es sicher nicht mehr so viele Möglichkeiten. Warum also annehmen?

Erstmal durch die Nichtannahme die Kündigungsfrist "verlängern". Es entsteht damit auch Rechtsunsicherheit auf der Absenderseite. Das stärkt die Position des "Nichtempfängers" in Vergleichsverhandlungen.

Telly
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[1.2.1.4.1.1.2.1.1.1.1.1] schlingel antwortet auf Telly
16.09.2010 21:03

7x geändert, zuletzt am 16.09.2010 21:13
[...]
Erstmal durch die Nichtannahme die Kündigungsfrist "verlängern". Es entsteht damit auch Rechtsunsicherheit auf der Absenderseite. Das stärkt die Position des "Nichtempfängers" in
Vergleichsverhandlungen.
[...]

Auch hier wieder ein klares : Jein!

Die Frist verlängerst Du nur, wenn der Absender die Zeit zu knapp dimensioniert hat, schickt er Dir z.B. bei einer dreinmonatigen Kündigungsfrist die Kündigung vier Monate vorher, so bringt Dir die Verweigerung garnichts, den er hat immer noch genug Zeit, seinen gewünschten Termin durchzudrücken. Das einzige, was der Absender jetzt weiss ist, das Du wahrscheinlich Schwierigkeiten machen wirst und nun wird er einen korrekten und juristisch einwandfreien Weg wählen. Ob er Dir dann später in irgendeiner Sache nochmal entgegenkommen wird, wage ich dann zu bezweifeln.

Viele Grüsse,
Thomas

PS.: Aber eigentlich hat myselfme (https://www.teltarif.de/forum/s30381/19-...) alles wirklich entscheidende zu diesem Thema schon gesagt. Allerdings muss ich auch dazu sagen, das es ich mit 1&1 auch schon mal kanpp vor dem Kadi gelandet bin, weil 1&1 meine Gespräche sowohl über 1&1, als auch über GMX (also doppelt) abgerechnet hat und weder 1&1 noch GMX einsehen wollten, das das so nicht gehen könnte. Da wäre es dann ab irgendeinem Zeitpunkt schon interessant geworden, wie man am besten nachweisen kann, was man wie, wo und wann mitgeteilt hat!
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[…2.1.4.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf schlingel
16.09.2010 21:26
Die Frist verlängerst Du nur, wenn der Absender die Zeit zu knapp dimensioniert hat

Volle Zustimmung! Wenn der Postbote aber klingelt, dann weiß ich nicht, von wem das Einschreiben kommt. Er wird es mir auch nur sagen, wenn er mich wirklich gut kennt. Wenn ich also nichtmal den Absender kenne, kann ich alleine schon deshalb nicht beurteilen, ob hier gerade Fristen knapp sind oder nicht.

Also nehme ich es nicht an. War die Zeit zu knapp, dann war es hilfreich für mich - ansonsten schadet es mir aber auch nicht.

Gibts da jetzt wieder ein "Jein" drauf? ;-)

Telly
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[…1.4.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] schlingel antwortet auf Telly
17.09.2010 07:47

einmal geändert am 17.09.2010 07:48
Benutzer Telly schrieb:

Hallo Telly,

diesmal sogar ein "Nein":


[...] Wenn der Postbote aber klingelt, dann weiß ich nicht, von wem das Einschreiben kommt. Er wird es mir auch nur sagen, wenn er mich wirklich gut kennt.
[...]

Das stimmt so nicht. Natürlich darfst Du den Absender erfragen!
Wenn Dir euer Postbote diese Info verweigert, kannst Du Dich sogar beschweren und mit Sicherheit bekommt der Zusteller dafür einen zwischen die Hörner!

Viele Grüsse,
S.
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[…4.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Juanr antwortet auf schlingel
24.03.2013 12:48
Benutzer schlingel schrieb:
Benutzer Telly schrieb:

Hallo Telly,

diesmal sogar ein "Nein":


[...] Wenn der Postbote aber klingelt, dann weiß ich nicht, von wem das Einschreiben kommt. Er wird es mir auch nur sagen, wenn er mich wirklich gut kennt. [...]

Das stimmt so nicht. Natürlich darfst Du den Absender erfragen! Wenn Dir euer Postbote diese Info verweigert, kannst Du Dich sogar beschweren und mit Sicherheit bekommt der Zusteller dafür einen zwischen die Hörner!

Viele Grüsse, S.


Naja hier wird ja viel spekuliert was die Post und Einschreiben und ZU angeht.

Also mal hier eine Klärung vom Postboten.

Einschreiben (egal welcher Art) gelten mit der Zustellung durch den Postboten als zugestellt. Dies ist i.d.R. der Bereich in dem der Empfänger es ermöglicht den Brief zu erhalten, also Briefkasten, persönlich, Postfach abgeholt, am Schalter abgeholt. Zustellungen beim Nachbarn sind nicht möglich und nicht erlaubt. Ob der Empfänger dann Kenntnis vom Inhalt nimmt ist egal. Wir bestätigen dies mit unserer Unterschrift und elektronischer Doku (auch Verweigerungen oder nichtabeholung). Wenn der Absender den Brief mit verweigert zurückschickt, bestätigt er nur das er den Brief erhalten hat.
Alles weitere klären dann die Gerichte.....

Anders verhält sich die ZU (Zustellungsurkunde) hier gilt die Zustellung mit Einwurf BK, perönlich, Übergabe an in Haushalt lebenen Personen oder Angestellten im Betrieb. Einen Ablehnung oder Verweigerung spielt keine Rolle da die ZU dann Niedergelegt wird und als zugestellt gilt (nach ZPO) egal ob der Empfänger vom Inhalt Kenntnis erlagt oder nicht. Die Zustellung oder Niederlegung wird auf der ZU und der ZU Urkunde vermerkt und ist rechtsgültig.

Ob der Postbote die den Absender sagt oder nicht liegt daran ob er sich Strafbar macht oder nicht den er würde mit der Nennung nämlich gegen das Post- und Telekomunikationsgesetzt verstößt (Briefgeheimnis). Er könnte dir allerdings den Brief zeigen und du liest den Absender selber, dann ist er aus der ganzen Sache raus.

Im übrigen kann man an der Ausführung oben nichts ändern den so steht es im Gesetzt. Hypothetische Annahmen sind hier nicht vorgesehen.

Also in diesm Sinne .....

Schönes WE noch
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Juanr
24.03.2013 13:00
Naja hier wird ja viel spekuliert was die Post und Einschreiben und ZU angeht.

Also mal hier eine Klärung vom Postboten.

Danke für den Versuch.

Einschreiben (egal welcher Art) gelten mit der Zustellung durch den Postboten als zugestellt.

Kann ein Einschreiben mit Rückschein, welches an eine Straßenadresse gesendet wurde, ohne Unterschrift des Empfängers "zugestellt" werden?

Telly
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Juanr antwortet auf Telly
24.03.2013 13:06
Benutzer Telly schrieb:
Naja hier wird ja viel spekuliert was die Post und Einschreiben und ZU angeht.


Kann ein Einschreiben mit Rückschein, welches an eine Straßenadresse gesendet wurde, ohne Unterschrift des Empfängers "zugestellt" werden?

Telly


Was ist eine Straßenadresse?
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Juanr
24.03.2013 13:18
Benutzer Juanr schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Naja hier wird ja viel spekuliert was die Post und Einschreiben und ZU angeht.


Kann ein Einschreiben mit Rückschein, welches an eine Straßenadresse gesendet wurde, ohne Unterschrift des Empfängers "zugestellt" werden?

Telly


Was ist eine Straßenadresse?

Oder Hausadresse wie auch immer.

Halt keine Postfachadresse.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Juanr antwortet auf Telly
24.03.2013 13:23
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer Juanr schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Naja hier wird ja viel spekuliert was die Post und Einschreiben und ZU angeht.


Kann ein Einschreiben mit Rückschein, welches an eine Straßenadresse gesendet wurde, ohne Unterschrift des Empfängers "zugestellt" werden?

Telly


Was ist eine Straßenadresse?

Oder Hausadresse wie auch immer.

Halt keine Postfachadresse.

Telly

Grundsätzlich an jeder Postfähige Adresse. Bei großen Fa. ist die Postleitzahl meist gleich das Postfach, so das es Theoretisch möglich ist z.B. 12345 Musterstadt zu schreiben und der Brief kommt an :-).
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Juanr
24.03.2013 13:26
Grundsätzlich an jeder Postfähige Adresse. Bei großen Fa. ist die Postleitzahl meist gleich das Postfach, so das es Theoretisch möglich ist z.B. 12345 Musterstadt zu schreiben und der Brief kommt an :-).

Natürlich kommt ein "Brief" an. ^^

Die Frage ist, wann gilt bei einer Hausadresse (dem gegenüber auch Postfachadresse) ein Einschreiben mit Rückschein als zugestellt?

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Juanr antwortet auf Telly
24.03.2013 13:30
Benutzer Telly schrieb:
Grundsätzlich an jeder Postfähige Adresse. Bei großen Fa. ist die Postleitzahl meist gleich das Postfach, so das es Theoretisch möglich ist z.B. 12345 Musterstadt zu schreiben und der Brief kommt an :-).

Natürlich kommt ein "Brief" an. ^^

Die Frage ist, wann gilt bei einer Hausadresse (dem gegenüber auch Postfachadresse) ein Einschreiben mit Rückschein als zugestellt?

Telly

Wenn ich es Übergebe und der Empfänger Unterschreibt (Zettel für uns und den Rückschein), der Empfänger es am Schalter abholt (Einschreiben im Postfach werden benachrichtigt und müssen am Schalter abgeholt werden).
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Juanr
24.03.2013 13:33
Wenn ich es Übergebe und der Empfänger Unterschreibt (Zettel für uns und den Rückschein), der Empfänger es am Schalter abholt (Einschreiben im Postfach werden benachrichtigt und müssen am Schalter abgeholt werden).

Eben. Danke. Also kann ich doch als Empfänger selbst bestimmen, ob ich das "Einschreiben mit Rückschein" überhaupt in Empfang nehme.

Nichts anderes sagte ich bisher im Thread.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Juanr antwortet auf Telly
24.03.2013 13:51


Beim Einschreiben schon bei der ZU nicht
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Juanr
24.03.2013 13:57

einmal geändert am 24.03.2013 13:57
Benutzer Juanr schrieb:


Beim Einschreiben schon bei der ZU nicht

Ich meine natürlich immer nur "Einschreiben mit Rückschein".

Gegen die Zustellung eines Einwurfeinschreibens z. B. kann ich nix machen.

Es ist aber in der Regel so, dass die Menschen das Einwurfeinschreiben für "schlechter" halten. Faktisch ist das Gegenteil der Fall.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] paeffgen antwortet auf Telly
25.03.2013 09:58
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer Juanr schrieb:


Beim Einschreiben schon bei der ZU nicht

Ich meine natürlich immer nur "Einschreiben mit Rückschein".

Gegen die Zustellung eines Einwurfeinschreibens z. B. kann ich nix machen.

Es ist aber in der Regel so, dass die Menschen das Einwurfeinschreiben für "schlechter" halten. Faktisch ist das Gegenteil der Fall.

Sehe ich genau so. Bei Behörden: immer Einwurfeinschreiben! Wenn da mal wieder keiner für die Annahme von Einschreiben zuständig ist oder der, der das darf, krank ist, dann ist das Schreiben trotzdem in deren Briefkasten und damit in deren Verfügungsbereich oder so ähnlich. Was die dann damit machen, ist deren Sache, ich habe meiner Pflicht Genüge getan.

Telly
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[1.3] spunk_ antwortet auf niknuk
16.09.2010 21:54
Benutzer niknuk schrieb:

Man kündigt nicht per Fax oder Telefon. Auch dann nicht, wenn der Provider das erlaubt. Vertragsrelevante Mitteilungen sollte man immer zumindest als Einschreiben rausschicken.

die Art der Kündigung ist vollkommen unwichtig.

wichtig aus Sicht des Kunden ist es über den Eingang eine Bestätigung zu erhalten.
deshalb iost es sinnvoll lange vor Alauf möglicher Fristen zu kündigen. der verttragspartner kann dann auf geeignete Art den Vorgang bestätigen.