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Aushebelung des Widerrufsrechts/Täuschung


24.10.2008 09:13 - Gestartet von Bodo74
1&1 versucht auch bei mir das Widerrufsrecht auszuhebeln und spricht 2 Stunden! nach Widerufsbelehrung bereits von Leistungen, die bereits erbracht sind und nicht widerrufen werden können. Sehr sonderbar!

Dies widerspricht nicht nur dem Widerrufsrecht nach §312, sondern auch den 1&1 eigenen Prozessen. Dort heißt es:

"Nachdem wir Ihr Auftragsformular "Auftrag zur Anschluss- und Rufnummernmitnahme" vollständig erhalten haben, prüfen wir im nächsten Schritt die Verfügbarkeit des 1&1 Komplettanschlusses an Ihrer angegebenen Adresse.

In meinem Fall liegt die Unterschrift der Fax Bestätigung nicht vor - kurzum die Vollständigkeit ist nicht gegeben. Die Verfügbarkeit, die mir Online angezeigt war (Lockangebot?), liegt de facto noch gar nicht sicher vor und auch die bezeichnete Leistung, die 2 Stunden nach Widerufsbelehrung stattgefunden haben soll ist eben nicht erbracht (hier muss ja erst noch geprüft werden, ob's überhaupt möglich ist)- nicht einmal eine Vorleistung wäre gegeben.

Die Verbraucherzentrale in NRW widerspricht am Telefon interessanter Weise dem Kollegen aus Thüringen - was mich doch sehr verwundert hat. Ich werde hier meine Rechtsschutzversicherung bemühen und gerichtlich prüfen lassen, wer sich im Recht befindet. Das ist für 1&1 im Zweifel teurer als mich aus dem Vertrag zu entlassen.

Kundenzufriedenheit und Kundenbindung stellt man so mit Sicherheit nicht her. Ich erzähl es jedem der es hören will oder auch nicht. 1&1 verhält sich klar verbraucherfeindlich.