Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Da die Klausel und Kündigung rechtswidrig sind, gibts auch keinen Schadensersatzanspruch!
Ich wüsste nicht, was daran rechtswidrig sein soll. Der Kunde stimmt einem Vertrag zu, der die Nutzung von Callthrough-Diensten verbietet. Peterzahlt.de ist ein Callthrough-Dienst (zumindest wenn man selbst dort anruft), also stellt die Nutzung von peterzahlt.de eine Vertragsverletzung dar, die zur Kündigung berechtigt.
Nicht jede AGB-Klausel ist gleich rechtswidrig, nur weil sie von mehrseitigen AGB nur wenige Zeilen umfasst. Das Lesen des *gesamten* Kleingedruckten ist Pflicht, auch wenn es schwerfällt. Das sehen übrigens auch die Gerichte so und urteilen nur dann im Sinne des Kunden, wenn eine AGB-Klausel wirklich überraschend war und eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt.
Ich kann es nur immer wiederholen: wer mit den Konditionen eines 1&1-Anschlusses (die man vor Vertragsschluss kennen sollte) nicht einverstanden ist, darf keinen Vertrag bei 1&1 abschließen.
Gruß
niknuk