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endlich raus aus dem Vertrag!!!!!!!


12.11.2008 19:10 - Gestartet von service
Die AGB von 1&1 sehen sogar vor, dass denjenigen Kunden, die solche Dienste nutzen, fristlos gekündigt werden kann.
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[1] niknuk antwortet auf service
12.11.2008 19:41

einmal geändert am 12.11.2008 19:42
Benutzer service schrieb:
Die AGB von 1&1 sehen sogar vor, dass denjenigen Kunden, die solche Dienste nutzen, fristlos gekündigt werden kann.

Ich wiederhole es auch für dich gerne nochmal: der gekündigte Kunde macht sich lt. AGB schadenersatzpflichtig. Der Schadenersatz kann bis zu 75% der Grundentgelte für die restliche Vertragslaufzeit betragen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Ein solcher Nachweis dürfte aber u. A. wegen der "geschenkten" Fritzboxen, für die 1&1 in Wirklichkeit natürlich Kohle sehen möchte, einigermaßen schwerfallen.

Diese Probleme haben Kunden von Anbietern ohne Mindestvertragslaufzeit natürlich nicht. Jeder muss selbst wissen, ob er einem solchen Anbieter den Vorzug gibt oder doch lieber für eine angeblich "geschenkte" Fritzbox einen Knebelvertrag unterschreibt.

Gruß

niknuk
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[1.1] service antwortet auf niknuk
12.11.2008 19:53
danke! wuste ich nicht! bin auch schon lange nicht mehr bei dem verein! fritzbox bekam ich "damals" - nach der 1und1zeit - von schlund, ich hatte einen tarif für10 euro, 1 jahr vertragslaufzeit und 50 euro für die 7170. das war gut!
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[2] sushiverweigerer antwortet auf service
12.11.2008 23:40
Da die Klausel und Kündigung rechtswidrig sind, gibts auch keinen Schadensersatzanspruch!

Bitte mal weitderdenken, nicht jeder Müll, den ein Anbieter in seine AGB schreibt, ist auch rechtlich zulässig, die meisten AGBs enthalten unzulässige Klauseln.

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[2.1] niknuk antwortet auf sushiverweigerer
13.11.2008 23:21
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Da die Klausel und Kündigung rechtswidrig sind, gibts auch keinen Schadensersatzanspruch!

Ich wüsste nicht, was daran rechtswidrig sein soll. Der Kunde stimmt einem Vertrag zu, der die Nutzung von Callthrough-Diensten verbietet. Peterzahlt.de ist ein Callthrough-Dienst (zumindest wenn man selbst dort anruft), also stellt die Nutzung von peterzahlt.de eine Vertragsverletzung dar, die zur Kündigung berechtigt.

Nicht jede AGB-Klausel ist gleich rechtswidrig, nur weil sie von mehrseitigen AGB nur wenige Zeilen umfasst. Das Lesen des *gesamten* Kleingedruckten ist Pflicht, auch wenn es schwerfällt. Das sehen übrigens auch die Gerichte so und urteilen nur dann im Sinne des Kunden, wenn eine AGB-Klausel wirklich überraschend war und eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt.

Ich kann es nur immer wiederholen: wer mit den Konditionen eines 1&1-Anschlusses (die man vor Vertragsschluss kennen sollte) nicht einverstanden ist, darf keinen Vertrag bei 1&1 abschließen.

Gruß

niknuk