Benutzer Remstaltom schrieb:
Diese Aussage ist veraltet. Guthaben dürfen nicht mehr nach einer bestimmten Zeit ablaufen (vgl.
http://www.handelsblatt.com/technologie/mobile-welt/handy-gutha
ben-duerfen-nicht-mehr-verfallen;1125500).
Und selbst eine leere Prepaid-Karte ist noch aktiv, du kannst ja mit der Karte auch Anrufe empfangen.
Vodafone, E-Plus und o2 deaktivieren Prepaid-SIMs, wenn man eine Zeit lang nicht aufgeladen hat (bei Vodafone kann man die SIM am Leben erhalten, wenn man regelmäßig kostenpflichtige Verbindungen herstellt).
Die Frage ist nun, ob man mit einer deaktivierten SIM, also einer SIM, die sich nicht mehr ins Netz einbucht, nach der neuen Regelung einen Notruf absetzen kann.
Folgendes spricht dafür: Laut der neuen Notruf-Verordnung soll es ja weiterhin die Möglichkeit geben, für den Notruf ein fremdes Mobilfunknetz zu verwenden. Und das fremde Mobilfunknetz wird ja nicht erst prüfen, ob sich die SIM ins Heimatnetz einbuchen *würde* (dafür ist die Infrastruktur --- zumindest noch --- nicht vorhanden).
Folgendes spricht dagegen: Die Notrufverordnung fordert eine betriebsbereite SIM. Mit "betriebsbereiter SIM" ist sicher nicht eine seit Jahren deaktivierte SIM gemeint. (Könnte man z.B. mit einer alten QUAM-SIM einen Notruf absetzen?)
Zurzeit ist es meiner Meinung nach noch nicht klar, wie die Mobilfunknetzbetreiber die zwei Forderungen "Betriebsbereitschaft der SIM" und "alle Netze müssen für den Notruf benutzt werden können" unter einen Hut bekommen wollen. So lange würde ich mich nicht darauf verlassen, dass in dem Handy nur *irgendeine*, evtl. schon deaktivierte SIM sein muss, um einen Notruf absetzen zu können.
Marcus