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Alternativ


27.02.2009 10:08 - Gestartet von mediagsm
du hast maxxim vergessen???

8 cent Pro min/sms, T-Mobile Netz, rufnummer mitnahme möglich.

Beachte maxxim AGB Punkt 3.4

http://www.maxxim.de/download/agb_maxxim.pdf
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[1] grafkrolock antwortet auf mediagsm
27.02.2009 12:08
Benutzer mediagsm schrieb:
Beachte maxxim AGB Punkt 3.4
"Der Diensteanbieter behält sich vor, eine Kündigung auszusprechen, sofern die letzte Aufladung
15 Monate zurückliegt UND die maXXim Prepaid-Karte zwei (2) Monate nicht genutzt wurde."

Man beachte allerdings das Und! Das heißt, die Karte muß schon 17 Monate inaktiv sein, bevor die sich die Abschaltung vorbehalten.
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[1.1] m_maier antwortet auf grafkrolock
27.02.2009 12:18
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer mediagsm schrieb:
Beachte maxxim AGB Punkt 3.4
"Der Diensteanbieter behält sich vor, eine Kündigung auszusprechen, sofern die letzte Aufladung 15 Monate zurückliegt UND die maXXim Prepaid-Karte zwei (2) Monate nicht genutzt wurde."

Man beachte allerdings das Und! Das heißt, die Karte muß schon 17 Monate inaktiv sein, bevor die sich die Abschaltung vorbehalten.

Wenn die letzte Nutzung 13 Monate nach der letzten Aufladung erfolgt ist, dann koennte die UND-Verkuepfung schon nach Ablauf der 15 Monate erfuellt sein...

Marcus
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[1.2] kunde-bei-teltarif antwortet auf grafkrolock
27.02.2009 12:54

einmal geändert am 27.02.2009 12:55
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer mediagsm schrieb:
Beachte maxxim AGB Punkt 3.4
"Der Diensteanbieter behält sich vor, eine Kündigung auszusprechen, sofern die letzte Aufladung 15 Monate zurückliegt UND die maXXim Prepaid-Karte zwei (2) Monate nicht genutzt wurde."

Man beachte allerdings das Und! Das heißt, die Karte muß schon 17 Monate inaktiv sein, bevor die sich die Abschaltung vorbehalten.

Das mit den 17 Monaten glaube ich nicht.

- Du solltes alle 15 Monate rechtzeitig dein Guthaben aufladen

- Wenn aber 2 Monate dein Handy ungenutzt in der Schublade liegt, kann dein Prepaid-Vertrag von maXXim gekündigt werden
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[1.2.1] grafkrolock antwortet auf kunde-bei-teltarif
27.02.2009 13:04
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Das mit den 17 Monaten glaube ich nicht.
OK, es sind wohl nur 15 Monate.

- Wenn aber 2 Monate dein Handy ungenutzt in der Schublade liegt, kann dein Prepaid-Vertrag von maXXim gekündigt werden
Nein, das ist so nicht formuliert. Dazu müßte dort ODER stehen, aber nicht UND. Diese oder ähnliche Klauseln ist bei allen Prepaidverträgen absolut üblich gewesen, bevor einzelne Anbieter die Lufzeitgrenze abgeschafft haben. Es war ja früher immer so: 12 Monate Guthabengültigkeit, dann weitere drei Monate Erreichbarkeit, danach Abschaltung.
Und genau sowas meint Maxxim auch hier. Wenn Du es nicht glaubst, solltest Du denen eine Mail schicken, um nachzufragen.
Irgendwelche einseitigen Kündigungen oder Strafgebühren sind meines Wissens ohnehin nur bei Postpaidverträgen gängig.
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[1.2.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf grafkrolock
27.02.2009 13:28
Nein, das ist so nicht formuliert. Dazu müßte dort ODER stehen, aber nicht UND.


Wieso "oder"?

"Und" ist schon richtig, wenn Du 15 Monate nicht auflädst kannst Du gekündigt werden

UND wenn Du aber jeden Monat auflädst, kannst Du trotzdem gekündigt werden, wenn dein Handy 2 Monate NICHT genutzt wird.

So verstehe ich das.
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[1.2.1.1.1] grafkrolock antwortet auf kunde-bei-teltarif
27.02.2009 13:45
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
UND wenn Du aber jeden Monat auflädst, kannst Du trotzdem gekündigt werden, wenn dein Handy 2 Monate NICHT genutzt wird.
Dafür ist die Formulierungsweise nicht gängig.
Wie gesagt, wenn Unklarheiten bestehen, frage bei Maxxim nach.

Außerdem: Was hätte der Anbieter davon? Wenn sich auf einer gekündigten, weil nicht genutzten Karte Guthaben befindet, muß der Anbieter das Geld ja auszahlen. Der Verwaltungsaufwand dafür liegt sicherlich wesentlich höher, als eine inaktive Karte als Karteileiche zu behalten.