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E-Mail von klarmobil nach Widerspruch


01.08.2009 16:42 - Gestartet von hafenbkl
Nach meinem Widerspruch erhielt ich am 2009-07-17 folgende E-Mail von klarmobil:

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (über welche wir Sie per E-Mail informiert hatten) nicht zustimmen.

Für Sie bleiben daher die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Bis auf Weiteres ändert sich für Sie nichts.

Viele Grüße

Ihr klarmobil.de Kundenservice

P.S. Damit wir Ihre E-Mails schnellstmöglich beantworten können, bitten wir Sie, uns bei einer Antwort auf unsere E-Mails immer diesen Schriftverkehr oder Ihre Rufnummer/Kundennummer mitzusenden!

klarmobil GmbH
Postfach 0661 - 24752 Rendsburg
Firmensitz Büdelsdorf
Amtsgericht Kiel - HRB 7976 KI
Geschäftsführer Hartmut Herrmann
E-Mail: service@klarmobil.de

Weitere Informationen zu unseren aktuellen Aktionen
wie z.B. "Kunden werben Kunden" erhalten Sie unter
www.klarmobil.de
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[1] jcp antwortet auf hafenbkl
11.05.2010 11:23
Benutzer hafenbkl schrieb:
Nach meinem Widerspruch erhielt ich am 2009-07-17 folgende E-Mail von klarmobil:

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (über welche wir Sie per E-Mail informiert hatten) nicht zustimmen.

Für Sie bleiben daher die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Bis auf Weiteres ändert sich für Sie nichts.

Viele Grüße
>



Hallo,

dein Beitrag ist schon etwas älter, aber ich habe heute auch eine E-Mail mit den Änderungen der AGB erhalten. Gelten für dich, nach deinem Widerspruch bis heute noch die alte AGB ohne Administrationsgebühr?
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[1.1] hafenbkl antwortet auf jcp
11.05.2010 14:40
Benutzer jcp schrieb:
...
dein Beitrag ist schon etwas älter, aber ich habe heute auch eine E-Mail mit den Änderungen der AGB erhalten. Gelten für dich, nach deinem Widerspruch bis heute noch die alte AGB ohne Administrationsgebühr?

Dass für mich die alten AGB gelten, davon gehe ich aus.
Eine Administrationsgebühr wurde mir jedenfalls bisher nicht berechnet. Ich habe allerdings die Karte im Februar zweimal kostenpflichtig genutzt.
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[2] uls antwortet auf hafenbkl
12.05.2010 06:25
Auch ich habe gestern eine eMail von Klarmobil bekommen, die ueber das neue Datenroaming in der EU ab 01.07.10 informiert und dann noch die neuen AGB (mit Gebuehr fuer "Kontopflege") ab sofort ankuendigt.
Ich habe per eMail Widerspruch gegen die neuen AGB (insbesondere die neue Ziffer 5.11 zur Gebuehr fuer "Kontopflege") eingelegt.
Eine Antwort von Klarmobil steht noch aus.
Nach meiner Erfahrung dauert eine Antwort des Kundenservices ca. 2 - 3 Arbeitstage.

Ich war damals auch von der unangekuendigten Abschaltung von wenig genutzten SIM-Karten betroffen. Diese wurden aber auf entsprechende Nachfrage alle wieder freigeschaltet.

Kleiner Tipp fuer "Schubladenkarten". Mindestens alle 3 Monate ins Netz einbuchen und einen Anruf taetigen. Das kann auch eine kostenfreie 0800 Rufnummer sein.
Das erhaelt seitdem alle meine Karten am Leben.

Mal sehen wie die Reaktion von Klarmobil auf den Widerspruch ausfaellt. Laut Pressesprecherin sollen ja keine Kuendigungen bei Widerspruch ausgesprochen werden.
https://www.teltarif.de/klarmobil-ungefragte-...

Das scheint nochmal eine Aktion zu sein um (traege) Karteileichen auszusortieren.

Abgesehen von den sporadischen Aktionen gegen Wenignutzer kann ich Klarmobil als einen der wenigen Postpaid-Discounter uneingeschraenkt empfehlen.
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[2.1] Schon wieder E-Mail zur Änderung der AGB
hafenbkl antwortet auf uls
12.05.2010 07:09
Benutzer uls schrieb:
Auch ich habe gestern eine eMail von Klarmobil bekommen, die ueber das neue Datenroaming in der EU ab 01.07.10 informiert und dann noch die neuen AGB (mit Gebuehr fuer
"Kontopflege") ab sofort ankuendigt.
Ich habe per eMail Widerspruch gegen die neuen AGB (insbesondere die neue Ziffer 5.11 zur Gebuehr fuer "Kontopflege") eingelegt.
Eine Antwort von Klarmobil steht noch aus.
Nach meiner Erfahrung dauert eine Antwort des Kundenservices ca. 2 - 3 Arbeitstage.

Diese E-Mail habe ich gestern abend auch bekommen.
Schön versteckt in den neuen Bestimmungen für Datenroaming innerhalb der EU :-(

Du hast aber schon den letzten Satz (Emails können leider nicht bearbeitet werden.) gelesen?

Außerdem solltest du folgenden Absatz noch einmal lesen:
Die geänderten AGB gelten von Ihnen angenommen, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail *schriftlich* widersprechen. Sofern Sie klarmobil zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerspruch bitte an:
klarmobil GmbH, Wollinstraße 1, 24782 Büdelsdorf

Wieder mal ein Fall von Asymmetrie zu Lasten des Kunden:

"schriftlich" bedeutet eigenhändig, d.h. handschriftlich unterschrieben. Das ist bei einer normalen E-Mail nicht möglich! Ein normaler Brief wird höchstwahrscheinlich verloren gehen... Also bleibt nur Einschreiben.

Ich verstehe das Wort "weiter" allerdings nicht:
Ich habe klarmobil zu den geänderten Bedingungen noch nie genutzt und werde sie auch zu den geänderten Bedingungen nie nutzen, da ich fristgerecht widersprechen werde.
Wie soll ich sie da zu den geänderten Bedingungen *weiter* nutzen? Dazu müsste ich sie ja mindestens eine Sekunde lang zu den geänderten Bedingungen genutzt haben.
klarmobil sollte Leute einstellen, die wenigstens der deutschen Sprache mächtig sind.

Fazit:
Entweder man bezahlt die neue Nichtnutzungs-"Gebühr" oder immer mal wieder ein Einschreiben für die Widersprüche.

Rein rechtlich finde ich die von klarmobil gewählte Methode fraglich, da die Zusendung einer E-Mail meiner Meinung nach nicht ausreicht. klarmobil müsste schon beweisen, dass ich die E-Mail erhalten habe... Aber ich bin kein Rechtsanwalt.
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[2.1.1] uls antwortet auf hafenbkl
13.05.2010 08:46
Ja, die neuen AGB waren als nachtraegliches (faules) Osterei schoen verpackt!

Der Satz am Schluss, dass "Antwort-eMails" nicht beantwortet werden koennen bezieht sich auf Antworten an die newsletter eMail-Adresse. Diese werden wohl im Nirvana landen.

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"Bitte antworten Sie nicht auf diese vom System versendete Nachricht. Diese Emails können leider nicht bearbeitet werden."
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Der Widerruf bzw. Widerspruch ist an den Kundenservice (service@klarmobil.de) zu richten. Siehe dazu auch die Ziffer 3 der neuen AGB.

Also ich werde mir erstmal die Einschreibegebuehr sparen.
Wir sind ja im Discount-Bereich. ;-)
Zur Not sollte es auch ein Fax mit Sendebestaetigung tun. Das hat ebenfalls Rechtskraft.

Hier die neue Ziffer 3 im Auszug aus den neuen AGB.

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3. Widerrufsrecht
Das nachstehende Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Der Kunde kann seinen Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen oder durch Rücksendung der empfangenen Sachen (SIM-Karte, Handy etc.) widerrufen. Der Lauf der Frist beginnt mit Erhalt einer gesonderten Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). In der Regel erfolgt dies durch die Belehrung auf unserem Lieferschein, den der Kunde mit der Ware erhält. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der empfangenen Sachen. Der Widerruf ist zu richten an: klarmobil GmbH, Wollinstraße 1 24782 Büdelsdorf oder per E-Mail an service@klarmobil.de, ...
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[2.1.1.1] Vorsicht!
hafenbkl antwortet auf uls
13.05.2010 14:14
Benutzer uls schrieb:
Der Satz am Schluss, dass "Antwort-eMails" nicht beantwortet werden koennen bezieht sich auf Antworten an die newsletter eMail-Adresse. Diese werden wohl im Nirvana landen.

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"Bitte antworten Sie nicht auf diese vom System versendete Nachricht. Diese Emails können leider nicht bearbeitet werden."
---------------------------------

Mag sein.

Der Widerruf bzw. Widerspruch ist an den Kundenservice (service@klarmobil.de) zu richten. Siehe dazu auch die Ziffer 3 der neuen AGB.

1. Es handelt sich um einen Widerspruch und KEINEN Widerruf.
2. Die neuen AGB gelten für mich überhaupt nicht.
3. Der Widerspruch muss schriftlich (siehe dazu mein voriger Beitrag) sein. Eine E-Mail genügt rechtlich nicht, da § 127 Abs. 2 BGB wegen "soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist" nicht zutrifft. Der "andere Wille" ist in der E-Mail von klarmobil durch die Angabe einer Post-Adresse und KEINER E-Mail-Adresse oder Faxnummer meiner Meinung nach eindeutig.

Zur Not sollte es auch ein Fax mit Sendebestaetigung tun. Das hat ebenfalls Rechtskraft.

Nein. S.o. "anderer Wille".
Natürlich kann klarmobil eine E-Mail oder ein Fax akzeptieren. Kann! Muß aber nicht.

Hier die neue Ziffer 3 im Auszug aus den neuen AGB.

Die für mich überhaupt nicht gelten.

3. Widerrufsrecht

Es handelt sich hier um einen Widerspruch und NICHT um einen Widerruf. Das sind zwei total verschiedene Sachen!
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[2.1.1.1.1] RE: Unterschied Widerspruch - Widerruf
uls antwortet auf hafenbkl
18.05.2010 15:01
Vielen Dank fuer die Erlaeuterungen.

Hier habe ich noch eine ganz nette Seite gefunden, die juristischen Laien (wie mir!) den Unterschied und eine sinnvolle Vorgehensweise erklaert.

http://www.antispam.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung
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[2.1.2] kunvivanto antwortet auf hafenbkl
13.05.2010 11:08
Ein normaler Brief wird
höchstwahrscheinlich verloren gehen... Also bleibt nur Einschreiben.

Völlig richtig. Wie gut Freenet im Unterschlagen von Mitteilungen ist (selbst wenn sie in zulässiger Form kommen), kann man hier nachlesen:
http://www2.peter-becker.de/Fundgrube/Recht/Speziell/FreenetDsl/_start.htm
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[2.1.3] RE: eMail von Klarmobil nach Widerspruch zur Änderung der AGB
uls antwortet auf hafenbkl
19.05.2010 14:27
Ich habe heute die (erhoffte) standardisierte eMail-Antwort von Klarmobil auf meinen per eMail eingereichten Widerspruch erhalten.
Ich denke das kostenintensive Verfahren per Einschreiben (mit Rueckschein) eruebrigt sich somit und sollte nur benutzt werden wenn bis kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist noch keine Antwort vorliegt.

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Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (über welche wir Sie per E-Mail informiert hatten) nicht zustimmen.

Für Sie bleiben daher die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Bis auf Weiteres ändert sich für Sie nichts.

Viele Grüße

Ihr klarmobil.de Kundenservice
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[2.1.3.1] E-Mail reicht
hafenbkl antwortet auf uls
19.05.2010 18:42
Danke für die Rückmeldung.
Ich habe letztes Jahr auf mein Einschreiben auch so eine Bestätigung per E-Mail bekommen.
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[2.1.3.1.1] Kiwi4you antwortet auf hafenbkl
19.05.2010 22:49
Habe unsere 3 Verträgen in der Family mit einem einfachem Einschreiben (2,60 Euro)am 14.5. widersprochen! Heute kamen die Bestätigungsmails, daß für alle 3 Verträge alles beim alten bleibt.
(Mit Telefonanbietern korrespondiere ich nur noch auf diese Art :) )
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[2.2] kunvivanto antwortet auf uls
13.05.2010 11:12
Benutzer uls schrieb:
Ich habe per eMail Widerspruch gegen die neuen AGB (insbesondere die neue Ziffer 5.11 zur Gebuehr fuer "Kontopflege") eingelegt.
Eine Antwort von Klarmobil steht noch aus.
Nach meiner Erfahrung dauert eine Antwort des Kundenservices ca. 2 - 3 Arbeitstage.

Wenn Du nach einer Woche noch keine Antwort hast, dann sofort Einschreiben mit Rückschein.
Siehe Warnung hafenbkl und mein Kommentar dazu.
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[2.2.1] jcp antwortet auf kunvivanto
14.05.2010 16:53


Wenn Du nach einer Woche noch keine Antwort hast, dann sofort Einschreiben mit Rückschein.
Siehe Warnung hafenbkl und mein Kommentar dazu

Ein Einschreiben kostet bestimmt 5 EUR; also viel zu teuer! Wenn mein Widerspruch per mail nicht angenommen wird, werden wir kündigen.
Auf welcher Rechtsgrundlage, geht das zurück, dass die Änderungen per mail mitteilen werden dürfen ich aber den Postweg nehmen muss?

Ferner erinnere ich mich noch an die vielen Anrufe, bei denen sie mir weitere Karten auf schwatzen wollten und sagten das kostet nichts und legen Sie die Karten doch einfach in die Schublade, wenn Sie sie nicht gebrauchen.Also ich habe keine weiteren genommen, aber trotzdem!!!!
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[2.2.1.1] kunvivanto antwortet auf jcp
14.05.2010 21:22
Benutzer jcp schrieb:

Ein Einschreiben kostet bestimmt 5 EUR;

Meins hat 4,75 gekostet, und ich habe die 20g überschritten.
Wenn nur ein Blatt drin liegt, dürften 4,40 reichen

also viel zu teuer!

Zur falschen Zeit gespart kann ganz schön teuer werden.

Wenn mein Widerspruch per mail nicht angenommen wird, werden wir kündigen.

Habe ich gleich MIT dem Widerspruch gemacht. Wer mir so eine Änderung unauffällig unterschieben will, hat sofort verschissen.

Auf welcher Rechtsgrundlage, geht das zurück, dass die Änderungen per mail mitteilen werden dürfen ich aber den Postweg nehmen muss?

Steht es in den AGB, die Du beim Abschluss akzeptiert hast? Dann ist es Vertragsbestandteil.

Andernfalls das Recht des Stärkeren.

Im Zweifel ist es ratsam, einen Nachweis eines Briefs zu haben.
Was bei Freenet-Töchtern passiert, wenn man auf nichtschriftliche Kommunikation vertraut, selbst wenn sie zulässig ist, kannst Du nachlesen auf
http://www2.peter-becker.de/Fundgrube/Recht/Speziell/FreenetDsl/_start.htm