Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:
Das mag schon sein, aber mit Freenet hast Du selbst keinen Vertrag abgesclossen, sondern Envacom.
Richtig.
Dein Ansprechpartner ist und bleibt Envacom.
Willst du den Port freibekommen oder nicht?
envacom kennt die Telekom gar nicht, sondern freenet. Die Telekom hat einen Vertrag mit freenet und nicht mit envacom.
Ist das denn so schwer zu verstehen?
Zum letzten Mal: Als Kunde hast Du einen gültigen Vertrag mit Envacom geschlossen und nicht mit Freenet, einstweilige Verfügungen gegen Anbieter ohne Vertragsgrundlage laufen ins Leere.
Mit dem Schreiben setzt Du Envacom eine Frist,den bisherigen Port freizugeben, natürlich unter Androhung bei weiterer Verzögerung Schadensersatzpflichtig zu werden, sprich sie müssen agieren.
Nein!
Man sieht, du kennst dich mit einstweiligen Verfügungen nicht aus.
Ich rate dir, gehe zum Rechtsanwalt deines Vertrauens und lass dir das mal genau erklären.
Ich glaube Du irrst Dich, aber gewaltig:
"Der verzweifelte Kunde ist also insoweit auf sich allein gestellt und kann Rechtsschutz nur noch über den ordentlichen Rechtsweg erreichen. Zu denken ist hier an eine Abmahnung des jeweiligen Unternehmens, an eine Strafanzeige und an eine einstweilige Verfügung, die das Unternehmen zur Freigabe des DSL-Ports veranlasst. "
Quelle: http://tinyurl.com/Freigabe-DSL-Port
Jedoch benötigst Du als Kunde den Nachweis, das Du Envacom eine Frist zur Portfreigabe gesetzt hast, darum also als Einschreiben mit Rückschein senden und am besten noch durch einen Zeugen mit unterschreiben und abgeben lassen.
Das kann sein, ich bin kein Rechtsanwalt.
Aber eine einstweilige Verfügung gegen envacom würde für dich kostenpflichtig ganz sicher ins Leere laufen.
Ich glaube nicht.
Gruß Kamischke