Thread
Menü

ePost ist mehr oder weniger unbenutzbar


17.07.2010 18:17 - Gestartet von handyfoner
3x geändert, zuletzt am 17.07.2010 18:55
Der Blogger hat mal die Geschäftsbedingungen des ePost-Briefes genauer angesehen.

Folge: Ist mehr oder weniger unbenutzbar durch hohe Anforderungen an den Benutzer.

http://rz.koepke.net/?p=6061

Wie schon erwähnt, muss man als Privatkunde sein Postfach mindestens einmal täglich auf neue Briefe online prüfen.

Dumm nur, wenn der Zugang durch den Provider gestört ist, beim Providerwechsel wochenlang nix geht oder der Rechner nicht funktioniert...bereits am nächsten Tag gilt ein Schreiben als zugestellt. Das Schreiben muss dabei nicht vom Benutzer abgerufen werden, um gültig zu sein !

Zudem kann die Post laut Bedingungen mit ihrem Postfach jährlich über 18 Tage offline sein...Pech nur, wenn man an seine ePost-Briefe nicht rankommt und dann Fristen versäumt.

Auch dumm, wenn man in den Urlaub fährt. Normalerweise kann man dem Nachbarn den Schlüssel für den eigenen Briefkasten geben. Der schaut dann nach dem Rechten und informiert den Urlauber bei wichtigen Schreiben.
Dies ist beim eBrief verboten...keine Weitergabe der Zugangsdaten.

Man muss dann also teuer im womöglich virenversuchten Internetcafe im Ausland täglich selber seinen ePost-Briefkasten checken...

Bei alle dem muss man auch 55 Cent pro "Brief" bezahlen - der ist noch nicht mal perfekt verschlüsselt, wie die Stiftung Warentest moniert
http://www.test.de/themen/freizeit-reise/schnelltest/4115841-4115843/
Menü
[1] TK-Poldy antwortet auf handyfoner
17.07.2010 19:46

einmal geändert am 17.07.2010 19:47
Hallo,

ein rechtssicheres Postfach ist schon eine gute Idee, aber es gibt schon mal zwei Möglichkeiten, epost und de-mail. Also muss man bei entsprechender Nutzung schonmal auf 2 Postfächer zugreifen. Soweit ich das bislang verstehe, ist der Zugang nur über den Brwoser möglich, kein POP3 oder IMAP?

Weiterhin hat man die normale E-Mail-Adresse. Also 3 Posteingänge + normalen Briefkasten!

Die normale E-Mail lässt sich zwar z.B. in epost integrieren, aber nur zum Abruf. Dort hat man dann ca. 100 MB Speicherplatz.

Lassen sich eigentlich die Dokumente (ePostbriefe oder De-Mail) downloaden oder normal per E-Mail weiterleiten?

Gibt es Möglichkeiten diese automatisch per E-Mail weiterzuleiten?

Ich finde ein Service in der Art hätte wenn dann gereicht!

VG.

Poldy
Menü
[1.1] majowi antwortet auf TK-Poldy
17.07.2010 21:15
Zu teuer, zu bürokratisch, zu kompliziert und spätestens 2012 in der Versenkung verschwunden. Anschließend Portoerhöhung um x %.

Da lob ich mir die gute altbewährte Faxfunktion. Ist günstig und man kommt recht(lich) weit damit.

Menü
[1.1.1] TK-Poldy antwortet auf majowi
17.07.2010 21:23
Naja, bürokratisch sind u.a. die Behörden. Die Registrierung ist doch noch im Rahmen.

Ich bin zwar bislang auch mit Faxen weiter gekommen, aber selbst meine Mails werden bei Anträgen bei Behörden und beim AG anerkannt. Also momentan sehe ich auch für mich persönlich da nicht so den Vorteil.

Bei Faxen, wie bei E-Mail weiß ich eben, dass diese nicht nachweisbar sind und der Faxnachweis ebenfalls keine rechtliche Bedeutung hat!?
Menü
[1.2] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf TK-Poldy
19.07.2010 23:17
Hallo TK-Poldy,

gerne versuchen wir, einige Ihrer Fragen zu beantworten:

ist der Zugang nur über den Brwoser möglich, kein POP3 oder IMAP?

Die E-POSTBRIEFe werden nur online über einen Browser im E-POSTBRIEF Portal zugänglich sein.

Lassen sich eigentlich die Dokumente (ePostbriefe oder De-Mail) downloaden oder normal per E-Mail weiterleiten?

Gibt es Möglichkeiten diese automatisch per E-Mail weiterzuleiten?

Da der E-POSTBRIEF ein absolut sicheres Kommunikationsmedium darstellt, wird es nicht möglich sein, den E-POSTBRIEF zu exportieren oder als E-Mail weiterzuleiten.

Übrigens: Eine eigene Faxnummer ist für jeden E-POSTBRIEF Nutzer kostenlos im Portal verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Menü
[1.2.1] Telly antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
19.07.2010 23:32
Hallo Herr Schwertner,

das mit der kostenlosen Faxnummer klingt ja toll. Aber das ist wie mit den meisten neuen Diensten, die erstmal kostenlos sind. Wenn man die Kunden "angefixt" hat, dann kostet es richtig.

Da haben mir meine Eltern schon von erzählt, wie das war als die Girokonten eingeführt wurden und damit die Lohntüten verschwanden. Damals waren Girokonten bei den Sparkassen kostenlos.

Aber egal. Viel wichtiger ist, ob man sich dieses E-Postfaches auch wieder entledigen kann, wenn einem das ganze nicht zusagt.

Kann man sich also wieder abmelden oder den Dienst kündigen? Wenn ja, wie?

Telly

Menü
[1.2.1.1] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf Telly
19.07.2010 23:44
Hallo Telly,

Aber egal. Viel wichtiger ist, ob man sich dieses E-Postfaches auch wieder entledigen kann, wenn einem das ganze nicht zusagt.

Kann man sich also wieder abmelden oder den Dienst kündigen? Wenn ja, wie?

Gerne gebe ich Ihnen hier Auskunft. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder mittels E-POSTBRIEF ordentlich zu kündigen.

Die Kündigung ist sofort wirksam. Sie können Ihr Nutzerkonto im gekündigten Zustand noch 90 Tage nutzen, um Dateien und Nachrichten zu sichern. Sie können jedoch keine Nachrichten mehr versenden oder empfangen. Nach Ablauf der Nachlauffrist von 90 Tagen wird das Nutzerkonto endgültig mit allen Daten und Nachrichten gelöscht. Eine Wiederherstellung ist dann nicht mehr möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage damit beantworten.

Viele Grüße

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Menü
[1.2.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
20.07.2010 11:05
Benutzer Serviceteam E-POSTBRIEF schrieb:

Gerne gebe ich Ihnen hier Auskunft. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder mittels E-POSTBRIEF ordentlich zu kündigen.

und wie darf die Deutsche Post kündigen?
Unter dem Label epost hat das Unternehmen immerhin schon einmal eine Maildienst mit "lebenslanger" Emailadresse beworben und kurzfristig auch betrieben, dann aber recht schnell wieder eingestampft.

Meine vertrauliche Kommunikation in solche Hände zu legen erscheint mir sehr fragwürdig!

Die Kündigung ist sofort wirksam. Sie können Ihr Nutzerkonto im gekündigten Zustand noch 90 Tage nutzen, um Dateien und Nachrichten zu sichern. Sie können jedoch keine Nachrichten mehr versenden oder empfangen. Nach Ablauf der Nachlauffrist von 90 Tagen wird das Nutzerkonto endgültig mit allen Daten und Nachrichten gelöscht. Eine Wiederherstellung ist dann nicht mehr möglich.

Das ist doof, da man die Nachrichten laut Ihrer Aussage ja weder exportieren noch weiterleiten kann, ich muss also davon ausgehen dass meine eBriefe nach den 90 Tagen endgültig verloren wären?
Das würde es den Kunden letztendlich unmöglich machen zu kündigen, da er dadurch wichtige Dokumente verlieren würde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage damit beantworten.

und neue aufwerfen...

ein
interessierter Laie
Menü
[1.2.1.1.1.1] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf interessierter_Laie
22.07.2010 22:49
Hallo interessierter_Laie,

zu Ihren Fragen nehme ich gerne Stellung.

Sie wollten zunächst wissen, wie die Deutsche Post AG kündigen darf? Die Deutsche Post AG ist berechtigt den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines jeden Kalendermonats ordentlich zu kündigen. Die Kündigung kann schriftlich oder mittels E-POSTBRIEF an das zugeteilte Nutzerkonto erfolgen.

Entgegen meiner Aussage vom 19.07.2010, 23:17 Uhr, ist das Exportieren von E-POSTBRIEFen in das PDF-Format doch möglich. Ebenso können Sie während der Nachlauffrist Ihre E-POSTBRIEFe ausdrucken und somit sichern. Ich bitte Sie für die Verwirrung um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Menü
[1.2.2] TK-Poldy antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
20.07.2010 08:13

einmal geändert am 20.07.2010 08:20
Benutzer Serviceteam E-POSTBRIEF schrieb:
(...)
Da der E-POSTBRIEF ein absolut sicheres Kommunikationsmedium darstellt, wird es nicht möglich sein, den E-POSTBRIEF zu exportieren oder als E-Mail weiterzuleiten. (...)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Aufgrund der "geringen" Speicherkapazität, kann man also irgendwann nur Dokumente löschen. Ist das Drucken möglich?

Wenn ich innerhalb einer Verjährungsfrist einen Nachweis erbringen muss, aber mein Speicher voll war und ich "Briefe" löschen musste, ergibt das für mich alles momentan eher wenig sinn.

Wenn man wenigstend die Briefe auf den Rechner downloaden könnte, dann ok, aber so?

Mal angenommen E-Post ist irgendwann wieder weg, wie es früher schon einmal war, obwohl auch da - ich meine mich erinnern zu können - eine lebenslange E-Mailadresse beworben wurde?!

Ich werde mal sehen wie das alles verläuft. Meine Freischaltung ist bislang leider noch nicht erfolgt.

Gruß

Poldy
Menü
[1.2.2.1] spunk_ antwortet auf TK-Poldy
20.07.2010 16:28
Benutzer TK-Poldy schrieb:

löschen. Ist das Drucken möglich?

es wird ja auf dem Bildsdchirm dargestellt - und alles was dargestellt wird ist ausdruckbar.

selbst wenn das dokument "zus Sicherheit" als Standbild innnerhalb eines flash-videos angezeigt würde wäre das ja kein Hindernis.
Menü
[1.2.2.1.1] TK-Poldy antwortet auf spunk_
20.07.2010 17:00
Screeshot womöglich und das bei einem Bescheid? Nein Danke!

Zudem könnte man ja erst die Mails online per Web abrufen und ggf. den Abruf bestätigen und dann entscheiden, ob download per PDF oder Weiterleitung. Ist doch dann meine Sache, was ich mit dem Dokument mache!

Was die Sicherheit betrifft: Ich habe heute einen Entsperrcode per Post bekommen, der dazu dient, wenn ich mein Passwort mal vergessen habe. Wäre vielleicht logischer gewesen, meine ePost Adresse im Brief wegzulassen. Somit hat ein falscher Empfänger dann nicht gleich die passende Adresse dazu!
Menü
[1.2.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf TK-Poldy
20.07.2010 17:05
Benutzer TK-Poldy schrieb:

Screeshot womöglich und das bei einem Bescheid? Nein Danke!

zum Drucken reicht die Auflösung bzw. Qualitätda ja locker.

Was die Sicherheit betrifft: Ich habe heute einen Entsperrcode per Post bekommen, der dazu dient, wenn ich mein Passwort mal vergessen habe. Wäre vielleicht logischer gewesen, meine ePost Adresse im Brief wegzulassen. Somit hat ein falscher Empfänger dann nicht gleich die passende Adresse dazu!

wird da nicht wie beschrieben über Postident registriert? <grübel>
Menü
[1.2.2.1.1.1.1] TK-Poldy antwortet auf spunk_
20.07.2010 18:15
Benutzer spunk_ schrieb:

(...) zum Drucken reicht die Auflösung bzw. Qualitätda ja locker. (...)

Es geht ja nicht um die Qualität. Nur wenn ich ein Brief bekomme gehört dieser mir und ich sollte später damit machen können was ich möchte und dies wäre zum Beispiel weiterleiten oder bei mir speichern.


wird da nicht wie beschrieben über Postident registriert? <grübel>

Ja, erst per Handy, dann kommt Code, dann per Briefpost, da kommt Code, dann per Post-Ident. Und heute kam ein Schreiben auf dem normalen Postweg mit dem Entsperrcode, wenn Passwort vergessen. Der Nutzername steht auch in dem Brief! Dann soll noch eine Adress-TAN kommen in den nächsten Tagen. Aber meine richtige Freischaltung habe ich noch nicht.


Menü
[1.2.2.1.1.2] TK-Poldy antwortet auf TK-Poldy
21.07.2010 17:08
Also mittlerweile habe ich Zugang zu epost. Dort wird auch der "export" der Nachricht angezeigt, aber die gespeicherte PDF-Datei ist immer fehlerhaft. Auch die Einrichtung eines Mailpostfaches schlägt immer fehl, egal welches ich einrichten will. Die Daten sind exakt die, die ich auch im Mailprogramm nutze, aber die Verbindung schlägt immer fehl.

Fängt ja alles schon gut an!
Menü
[1.2.2.1.1.2.1] handytim antwortet auf TK-Poldy
21.07.2010 17:21
Wo kann man denn die Absenderadresse ändern? Bei mir steht nur Alias@dp-mail.de statt Alias@epost.de als Absender-Adresse...
Menü
[1.2.2.1.1.2.1.1] TK-Poldy antwortet auf handytim
21.07.2010 18:09
@epost ist für Brief (kostenpflichtig)
@dp-mail.de für normale E-Mails

Schade nur, dass nicht der Name bei den E-Mails eingetragen wird sondern nur die E-Mailadresse (@dp-mail.de)

Wie oft werden E-Mails von anderen Konten abgerufen?

Menü
[1.2.2.1.1.2.1.1.1] TK-Poldy antwortet auf TK-Poldy
22.07.2010 06:37

3x geändert, zuletzt am 22.07.2010 07:32
Also ich habe nun seit einigen Stunden Zugang und hatte noch nie soviele Fehlermeldungen wie in diesem System. Auch der Abruf extner E-Mailkonten konnte zwar eingerichtet werden, aber Mails werden nicht abgerufen. :-(

Wenigstens sind die exportierten PDF´s (ePostbriefe) jetzt nicht mehr fehlerhaft, allerdings ist das Datum im "Brief", das Datum des Exports und nicht wann es versendet bzw. wann es angekommen ist. Wenn ich den Brief also erst in 1 Monat exportiere, dann trägt das Brief das entsprechende Datum. Ob das alles so richtig ist?

Die PDF´s bei den gesendeten Objekten (Mails/>Faxe<) jetzt fehlerhaft.

Kontaktformular geht auch seit gestern nicht!
Menü
[1.2.2.1.1.2.1.1.1.1] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf TK-Poldy
24.07.2010 20:39
Hallo TK-Poldy,

zu Ihren Beiträgen vom 21.07.2010, 18:09 und vom 22.07.2010, 06:37 nehme ich gerne Stellung.

Leider liegt mir zum jetzigen Zeitpunkt keine Information vor, wie oft eingebundene, externe E-Mail-Konten vom E-POSTBRIEF Portal abgerufen werden.

Bezüglich der Fehler und Fehlermeldungen, welche Sie beim Nutzen des E-POSTBRIEF Portals erfahren bzw. erhalten haben, bitte ich Sie, diese telefonisch unserem Kundenservice mitzuteilen: 0228 92399329 (Servicezeiten tägl. von 8 bis 24 Uhr). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass zur Überprüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen weitere Daten benötigt werden, welche wir hier nicht erheben können.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Menü
[1.2.2.1.1.2.1.1.1.1.1] Ständige Fehlermeldungen
TK-Poldy antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
24.07.2010 21:13
Benutzer Serviceteam E-POSTBRIEF schrieb:
Hallo TK-Poldy,

zu Ihren Beiträgen vom 21.07.2010, 18:09 und vom 22.07.2010,
06:37 nehme ich gerne Stellung.

Leider liegt mir zum jetzigen Zeitpunkt keine Information vor, wie oft eingebundene, externe E-Mail-Konten vom E-POSTBRIEF Portal abgerufen werden.

Bezüglich der Fehler und Fehlermeldungen, welche Sie beim Nutzen des E-POSTBRIEF Portals erfahren bzw. erhalten haben, bitte ich Sie, diese telefonisch unserem Kundenservice mitzuteilen: 0228 92399329 (Servicezeiten tägl. von 8 bis 24 Uhr). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass zur Überprüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen weitere Daten benötigt werden, welche wir hier nicht erheben können.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF

Guten Abend Herr Schwertner,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Die Fehler wurden bereits gemeldet, sowohl telefonisch und auch schriftlich. Leider muss ich feststellen, dass bei mir immer wieder neue Fehler auftauchen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich von einer Einbindung externer E-Mail-Konten ab. Meine diversen Test haben ergeben, dass ich übewiegend nur Ihre "Fehlerseite" erreiche. Aber ich ich glaube ich bin da nicht der Einzige, oder?

Zumindest wurde mir dies von der Hotline bestätigt.

Mit freundllichen Grüßen

TK-Poldy

Menü
[1.2.3] mikiscom antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
20.07.2010 10:15
Hallo Herr Schwertner,

was spricht den aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen gegen IMAP und POP3? Die bieten auch verschlüsselte Verbindungen und man kann die auch auf Handys abrufen die nicht ein riesen-Display haben. Außerdem geht's schneller und auch automatisiert, wie beim Eingang einer SMS.

Und nur am Heimcomputer (also nicht am Handy) bei nur einem Provider (bei DSL üblich) verträgt sich nicht so gut mit Pflicht auf regelmäßigen Abruf. Besonders seit DSL sitzen öfter die Kunden einige Zeit auf dem Trockenen.

Außerdem wenn man seine e-Briefe nicht exportieren kann, ist das doch schon ziemlich schlecht. Papierbriefe kann man in Ordner packen oder nach einem Scan per Mail weiterschicken. Mails kann man ausdrucken.

Übrigens habe ich vor ein paar Minuten mehrfach versucht, Ihren Kontakte Link zu verwenden, aber jedesmal kam nach dem Absenden die Meldung "Die gewünschte Seite kann nicht angezeigt werden." Referenznummer u.a. 6881-FFB5. Das zeugt nicht unbedingt von Leistungsstark. Wenn ich dann eine Frist z. B. vom Gericht versäume...

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann


Benutzer Serviceteam E-POSTBRIEF schrieb:
Hallo TK-Poldy,

gerne versuchen wir, einige Ihrer Fragen zu beantworten:

ist der Zugang nur über den Brwoser möglich, kein POP3 oder IMAP?

Die E-POSTBRIEFe werden nur online über einen Browser im E-POSTBRIEF Portal zugänglich sein.

Lassen sich eigentlich die Dokumente (ePostbriefe oder De-Mail) downloaden oder normal per E-Mail weiterleiten?

Gibt es Möglichkeiten diese automatisch per E-Mail weiterzuleiten?

Da der E-POSTBRIEF ein absolut sicheres Kommunikationsmedium darstellt, wird es nicht möglich sein, den E-POSTBRIEF zu exportieren oder als E-Mail weiterzuleiten.

Übrigens: Eine eigene Faxnummer ist für jeden E-POSTBRIEF Nutzer kostenlos im Portal verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Menü
[1.2.4] darcduck antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
20.07.2010 16:03

einmal geändert am 20.07.2010 16:04
Also ohne Weiterleitung ins "Hauptemailpostfach" ist der Service für mich schon tot bevor er beginnt.

Ein WWW-Zugang um wenig versierten Gelegenheitsnutzern den Zugang zu erleichtern ist ok, dort eine Kopie aufzubewahren auch, aber gar keine Weiterleitung anbieten ist der Tot jedes FreeMail-Dienstes und erst recht jedes eMail Dienstes der was kostet.

Was bitte ist so schwer eine auf GPGKeys oder Zertifikaten basierende Lösung zu unterstützen? Die Post als Trusted Authority zu etablieren wäre doch mal was.

Und beim Weiterleiten liessen sich die eMail ja mit einem selbst generierten öffentlichen Schlüssel verschlüsseln, dann kann auch niemand "reinschaun" ich aber schon, wenn die Nachricht bei mir ankommt.

Also bitte an 2 Versionen der ePost anbieten, eine für DAUs und eine für die die etwas mehr wollen (meinetwegen ohne Supportunterstützung).
Menü
[2] majowi antwortet auf handyfoner
17.07.2010 22:36
Ich weiß immer noch nicht, wo die Vorteile liegen sollen bei de-mail/e-Postbrief. Sicherer Versand sensibler Daten vielleicht?

Der Großteil der Bevölkerung schreibt sicherlich nicht dauernd igendwelche Behörden an.

Zitat der Post zum e-postbrief: "Besitzt der Empfänger noch
keine E-POSTBRIEF Adresse, drucken wir Ihre Mitteilung aus und stellen sie wie gewohnt auf dem Postweg zu."

Das ist es, was ich mir als Absender/Empfänger wünsche.

Ich kann nur für mich als kleiner Gewerbetreibender sprechen, aber meine Briefe digitalisiert bei der Post für wer weiß wie lange und mit Zugriffsmöglichkeiten durch die eigenen Mitarbeiter speichern, löst bei mir mittelschweres Unbehagen aus.

Aber vielleicht verstehe ich das vielleicht geniale Konzept vom Grundsatz her einfach nicht.

Ich warte ab, wie sich das die nächsten Monate/Jahre so weiterentwickelt.
Menü
[3] Yannic-Phillip antwortet auf handyfoner
19.07.2010 11:05
Also Leute...meine Meinung dazu ist ähnlich der von Peter1980FF. Das System ist noch gar nicht in Funktion und schon gibt es ein riesiges Geschrei von Euch. Erst einmal vorweg "BENACHRICHTIGT WIRD JEDER BRIEF PER SMS" ...so die Aussage der Hotline beim EPostbrief.
Und falls jetzt wieder einer schreibt das er sein Handy nicht dabei habe oder er keinen Empfang hat im Urlaub o.ä. kann ich nur sagen...dann kann dich auch der Nachbar nicht benachrichtigen ;o) Ansonsten hat das System sicher noch einige Stellen die Verbesserungswürdig sind und die ganz sicher auch verbessert werden. Keiner bringt ein 100% perfektes Produkt auf den Markt.In meinen Augen ist es auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Zukunft. Für alle die Bedenken haben steht ja die Entscheidung für oder gegen diese Methode des Versands frei. In ca.2-3 Jahren wird es sowieso jeder haben müssen da es sich durchgesetzt hat. Da bin ich mir sicher. In diesem Sinne wünsche ich allen (auch unseren Oberpesimisten) einen wundervollen Tag.
Menü
[3.1] azubi antwortet auf Yannic-Phillip
19.07.2010 14:04
Benutzer Yannic-Phillip schrieb:
[...] Erst einmal vorweg "BENACHRICHTIGT WIRD JEDER BRIEF PER SMS" ...so die Aussage der Hotline beim EPostbrief. [...]

Das klingt aber seriös! In den AGBs, in der Leistungsbeschreibung sowie in den FAQs ist der Punkt gar nicht enthalten. Dort steht nur, dass der Nutzer zur täglichen Prüfung des Postfachs verpflichtet ist. Im Ernstfall (Fristablauf) wird man sich sicher auf die Aussage der Hotline verlassen können. <-- Achtung IRONIE.

Für mich kommt so ein Produkt vorläufig definitiv nicht in Betracht! Auch wenn ich die Idee von epost und de-mail super finde. Nur lehne ich es strikt ab, dass das Risiko immer der kleine Endanwender tragen soll.

Gruß
azubi

Menü
[3.1.1] CGa antwortet auf azubi
19.07.2010 14:51
Ich verstehe die Aufregung nicht. Schonmal drüber nachgedacht, dass man auch offline zu Hause die Pflicht hat seinen Postkasten eigentlich täglich zu prüfen???
Wenn ihr nämlich zb einen gelben Bescheid bekommt und wenn es nur die Benachrichtigung ist, so gilt er als zugestellt.

Hier schreit auch keiner dass es gemein wäre und unzumutbar.

cu ChrisX
Menü
[3.1.1.1] handyfoner antwortet auf CGa
19.07.2010 16:08

einmal geändert am 19.07.2010 16:13
Benutzer CGa schrieb:
Ich verstehe die Aufregung nicht. Schonmal drüber nachgedacht, dass man auch offline zu Hause die Pflicht hat seinen Postkasten eigentlich täglich zu prüfen???
Wenn ihr nämlich zb einen gelben Bescheid bekommt und wenn es nur die Benachrichtigung ist, so gilt er als zugestellt.

Hier schreit auch keiner dass es gemein wäre und unzumutbar.

Vielleicht bist Du täglich online.
Wieviele Leute sind dies aber nicht? Diese Leute müssten nun extra wegen dem eBrief täglich den Rechner anwerfen, um keine teuren Fristen zu verpassen.

Geht ihr Rechner mal nicht oder sind sie wochenlang wegen eines Providerwechsels offline, dann können sie den eBrief nicht checken. Liegen sie mal im Krankenhaus, können sie nicht mal Verwandten sagen "Bring mir mal die Post mit".

In all diesen Fällen wäre der eBrief rechtlich gesehen zugestellt - weil er im eBrief-Postfach liegt. Egal ob er abgerufen wird oder nicht.

Die eBrief-User müssen eine PC-Infrastruktur am Laufen halten, beim herkömmlichen Brief reicht da ein Postkasten, den man optisch prüfen und die Briefe ohne Aufwand entnehmen kann.

DAS sollte man vorher beachten, ehe man sich die vielen EXTRA Pflichten ans Bein nagelt....mit den herkömmlichen Briefempfang hat man diese nicht (Briefkasten regelmässig auf bestimmte Post prüfen ist natürlich auch Pflicht)

Ob der eBrief an sich eine gute oder schlechte Idee ist, ist eine andere Sache.
Menü
[3.1.1.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf handyfoner
19.07.2010 18:04

2x geändert, zuletzt am 19.07.2010 18:07
Benutzer handyfoner schrieb:
Benutzer CGa schrieb:

Vielleicht bist Du täglich online. Wieviele Leute sind dies aber nicht? Diese Leute müssten nun extra wegen dem eBrief täglich den Rechner anwerfen, um keine teuren Fristen zu verpassen.

Geht ihr Rechner mal nicht oder sind sie wochenlang wegen eines Providerwechsels offline, dann können sie den eBrief nicht checken. Liegen sie mal im Krankenhaus, können sie nicht mal Verwandten sagen "Bring mir mal die Post mit".

In all diesen Fällen wäre der eBrief rechtlich gesehen zugestellt - weil er im eBrief-Postfach liegt. Egal ob er abgerufen wird oder nicht.

Es gibt doch jetzt schon die Möglichkeit, wenn man Nachweislich im Krankenhaus oder im Urlaub war,bei Behörden nachträglich den Ursprungszustand wieder herzustellen.

Einen Providerwechsel kann man auch Nachweisen...




Menü
[3.1.1.1.1.1] handyfoner antwortet auf kunde-bei-teltarif
19.07.2010 18:14

einmal geändert am 19.07.2010 18:17
Geht ihr Rechner mal nicht oder sind sie wochenlang wegen eines Providerwechsels offline, dann können sie den eBrief nicht checken. Liegen sie mal im Krankenhaus, können sie nicht mal Verwandten sagen "Bring mir mal die Post mit".

In all diesen Fällen wäre der eBrief rechtlich gesehen zugestellt - weil er im eBrief-Postfach liegt. Egal ob er abgerufen wird oder nicht.

Es gibt doch jetzt schon die Möglichkeit, wenn man Nachweislich im Krankenhaus oder im Urlaub war,bei Behörden nachträglich den Ursprungszustand wieder herzustellen.



Einen Providerwechsel kann man auch Nachweisen...


Ich glaube, Du erkennst das Problem nicht.

Du bist für den eBrief Abruf VERANTWORTLICH.

Wenn Du vor Gericht beim herkömmlichen Brief argumentierst, du hättest den Briefkasten nicht öffnen können, weil Du Deinen Briefkastenschlüssel verloren hast, dann hörst Du "Dein Probem, Brief wurde fristgerecht zugestellt".

Genauso ist es DEIN Problem, wenn Dein Rechner nicht geht, Du keine Internetverbindung hast etc.

Nur hast Du beim eBrief eine grössere Anzahl von möglichen Problemen, Deine eBriefe abzurufen - also mehr Unwägbarkeiten zu Deinen Lasten, aber ohne einen Vorteil für Dich.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf handyfoner
19.07.2010 20:11
Benutzer handyfoner schrieb:

Ich glaube, Du erkennst das Problem nicht.

Du bist für den eBrief Abruf VERANTWORTLICH.

Wenn Du vor Gericht beim herkömmlichen Brief argumentierst, du hättest den Briefkasten nicht öffnen können, weil Du Deinen Briefkastenschlüssel verloren hast,

Dieses Beispiel habe ich garnicht aufgeführt, dann das wäre wirklich mein Problem.

Wenn ich aber mehrere Wochen im Urlaub oder im Krankenhaus bin, habe ich nicht die Möglichkeit meinen Briefkasten zu leeren.

Wenn in dieser Zeit zum Beispiel ein Brief vom Amtsgericht oder Straßenverkehrsamt kommt und dadurch Fristen verstreichen, kann ich durch die Behörden Fristen zurücksetzen lassen. Ich muß das nur Glaubhaft machen...

Ich denke du nimmst das zu Verbissen, dass ganze ist halt nur eine neue Art Briefe zu zustellen.

dann hörst Du "Dein Probem, Brief wurde fristgerecht zugestellt".

Genauso ist es DEIN Problem, wenn Dein Rechner nicht geht, Du keine Internetverbindung hast etc.

Nur hast Du beim eBrief eine grössere Anzahl von möglichen Problemen, Deine eBriefe abzurufen

Wieso? Wenn mein Rechner nicht funktioniert, gibt es ja internetfähige Handys oder auch Netbook mit umts-Stick - mit denen könnte ich auch im Urlaub eBrief abrufen, dass geht beim Hausbriefkasten nicht.

- also mehr Unwägbarkeiten
zu Deinen Lasten, aber ohne einen Vorteil für Dich.

Nee...!
:-)
Menü
[3.1.1.2] azubi antwortet auf CGa
19.07.2010 19:16
Benutzer CGa schrieb:
[...]Schonmal drüber nachgedacht, dass man auch offline zu Hause die Pflicht hat seinen Postkasten eigentlich täglich zu prüfen???
Wenn ihr nämlich zb einen gelben Bescheid bekommt und wenn es nur die Benachrichtigung ist, so gilt er als zugestellt.

Hier schreit auch keiner dass es gemein wäre und unzumutbar. [...]

Vielleicht hast du keine Verwandten und Freunde. Aber in aller Regel leeren diese den Briefkasten, wenn man nicht da ist und können einen bei bedarf über wichtige Briefe informieren. Bei der epost ist dies ausdrücklich nicht möglich, da meine seine Logindaten nicht weitergeben darf. Ganz abgesehen davon, ob man das will. Erkennst du den Unterschied?
Menü
[3.2] spunk_ antwortet auf Yannic-Phillip
19.07.2010 21:34
Benutzer Yannic-Phillip schrieb:

vorweg "BENACHRICHTIGT WIRD JEDER BRIEF PER SMS"

wird es zusätzlich eine Abwesenheitseinstellung geben damit der Absender automatisch informiert wird dass der Empfänger die Adresse nicht aktiv nutzt?


Menü
[3.2.1] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf spunk_
19.07.2010 23:30
Hallo spunk_,

gerne beantworte ich Ihnen diese Frage.

wird es zusätzlich eine Abwesenheitseinstellung geben damit der Absender automatisch informiert wird dass der Empfänger die Adresse nicht aktiv nutzt?

Ein Abwesenheitsmanager ist im E-POSTBRIEF Portal nicht vorgesehen. Mit einer einrichtbaren SMS-Benachrichtigung können Sie sich aber immer über neuen Posteingang informieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Menü
[3.2.1.1] spunk_ antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
20.07.2010 06:35
Benutzer Serviceteam E-POSTBRIEF schrieb:

vorgesehen. Mit einer einrichtbaren SMS-Benachrichtigung können Sie sich aber immer über neuen Posteingang informieren lassen.


kostenlos?

das klingt dann zumindest positiv.
Menü
[3.2.1.1.1] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf spunk_
20.07.2010 12:28
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Serviceteam E-POSTBRIEF schrieb:

vorgesehen. Mit einer einrichtbaren SMS-Benachrichtigung können Sie sich aber immer über neuen Posteingang informieren lassen.


kostenlos?

das klingt dann zumindest positiv.

Hallo spunk_

die SMS-Benachrichtigung wird für E-POSTBRIEF Nutzer kostenlos sein.

Gruß

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Menü
[3.2.1.1.1.1] mediahead antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
23.07.2010 01:43
Abolut unzumutbare und für ein Massenpublikum nicht nutzbare Produkte!

Einmal ganz abgesehen von den derzeitigen technischen Schwierigkeiten und Fehlern hat das Produkt für mich so viele Nachteile, dass bis zu einer irgendwann sicher folgenden gesetzlichen Verpflichtung gern darauf verzichten werde. Allem voran, die Quasi-Selbtverpflichtung zur ständigen Online-Erreichbarkeit. Ich bin doch nicht bescheuert!

Die Produkte sind für schätzungsweise 90% der Bevölkerung völlig unverständlich, bergen bei falscher oder Nichtnutzung (nach Anmeldung) enorme Risiken und sind zudem technisch nichtmal ausgereift.

Aber selbst wenn man die Technik seitens der ANbieter in den Griff bekommt und die Nutzbarkeit verbessert: Es bleibt das massive Problem, dass in der Zustell-Kette ein ganzes Batallion an möglichen Fehlerquellen lauert, die der Nutzer nicht oder kaum beeinflussen kann, für die er aber die Verantwortung (oder zumindest die Beweispflicht zur Nicht-Verantwortung) tragen soll:

1.) Funktion Endgeräte (PC, Notebook, Modem, Router, WLAN, Kabel etc., Notepad, Smartphone, Handy & Co.).
2.) Funktion und Zuverlässigkeit (haha!) von Software.

Sowohl bzgl. 1.) und 2.) nimmt die Qualität und Zuverlässigkeit von Consumer-Produkten eigentlich ständig ab, da die fallenden Marktpreise und die immer kürzeren Produktzyklen regelmäßige Defekte und daraus folgende Neuanschaffungen voraussetzen. Dazu kommen mögliche Fehlbedienungen durch den Nutzer.

Weiter:

3.) Funktion und Zuverlässigkeit der Provider.
4.) Funktion und Zuverlässigkeit der Dienstanbieter. (Die bereits zitierten "Persilschein"-AGB mit bis zu 18 Ausfall-Tagen sind in diesem Zusammenhang IMHO wohl allesamt als unwirksam zu bezeichnen).
5.) Die Möglichkeit im Problemfall zu 1.) bis 4.) für Abhilfe zu sorgen, ist für die Masse zumindest problematisch, wenn nicht gar unmöglich. Die meisten Nutzer scheitern doch schon beim Einrichten eines "normalen" POP3-Mailabrufs und lassen dies einen Experten aus Freundeskreis oder Familie erledigen. Bitte denkt daran, dass (fast) alle, die sich hier im Teltarif-Forum beteiligen, zur absoluten Online-Kommunikations-Elite gehören. Wir sind Freaks, Tekkies, Kommunikations-Junkies! Und wenn diese Mail-Dienste selbst hier so viele Probleme und Fragen aufwerfen, wie soll dann "Lieschen Müller" damit zurecht kommen???

Ich habe das hier Ge- und Beschriebene mal zusammengefasst und meinem Freundeskreis (ca. 25 - 55 Jahre alt, alle Sozialen Schichten, Online-Junkie bis Online-Laggards) kolportiert. Was ich erntete war:
a) Ein "Hä?"
b) ein "Ähem, ... aha ..."
c) ein Kopschütteln
d) ein "und wozu?"
e) ein "Ach Du lieber Himmel!"
f) ein "Bloß nicht!"
g) ein "Verstehe ich nicht..."
h) ein "Kann ich nicht.

usw. usf.

Fazit: In der heutigen Form ein zum Scheitern verurteilter Dienst! Einzig die Rechtsanwälte der Republik dürften sich jetzt schon die Hände reiben!
Menü
[3.2.1.1.1.1.1] mediahead antwortet auf mediahead
23.07.2010 01:55
Ach ja: Und ganz schlimm finde ich, dass die Dienste als harmlose Komfort-Features vermarktet und fröhlich beworben werden. Kostenlos, bequem, sicher, einfach... Friede, Freude, Eierkuchen. Dass es hier um eine massive Änderung des Zusammenspiels zwischen Bürger und Staat (Behörden) geht, wird nirgends auch nur erwähnt. ich möchte gar nicht wissen, wie viele Ahnungslose sich mal eben ihre "kostenlose Briefe-jetzt-sicher-online-verschicken" Adresse reservieren und diese dann nie nutzen, da sie es für einen besseren Freemail-Dienst halten. Sie vergessen den Dienst dann irgendwann, ignorieren technische Updates etc. und sind dann gar nicht mehr in der Lage den Verplichtungen nachzukommen, auf die sich die andere Seite aber jederzeit berufen kann. Für die Gegenseite ist die Existenz einer solchen Mailadresse ja gleichbedeutend mit deren Nutzung. Auch dies dürfte aber in den allermeisten Fällen ein Irrtum sein.
Menü
[3.2.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf mediahead
23.07.2010 16:23
Benutzer mediahead schrieb:

Gegenseite ist die Existenz einer solchen Mailadresse ja

muss diese Adresse bekanntgegeben werden?
oder wird diese auf Anfrage jedem Fremden bekanntgegeben?
oder muss der Weitergabe zugestimmt werden?

Menü
[3.2.1.1.1.1.1.1.1] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf spunk_
24.07.2010 19:54
Hallo spunk_,

gerne beantworte ich Ihre Fragen.

muss diese Adresse bekanntgegeben werden?

Nein, in das öffentliche Adressverzeichnis können alle registrierten Kunden des E-POSTBRIEFs aufgenommen werden. Sowohl der Eintrag an sich als auch der Umfang des Eintrags in das öffentliche Adressverzeichnis ist freiwillig.

oder wird diese auf Anfrage jedem Fremden bekanntgegeben? oder muss der Weitergabe zugestimmt werden?

Die E-POSTBRIEF Adresse eines Nutzers wird grundsätzlich nur dann an andere registrierte Geschäftskunden oder Versender bekanntgegeben, wenn der Nutzer einen Eintrag im öffentlichen Adressverzeichnis vorgenommen hat. Mit diesem Eintrag bestätigt der Nutzer, dass er seine Daten anderen registrierten Kunden des E-POSTBRIEFs zugänglich machen möchte. Das ist also ähnlich einem freiwilligen Eintrag im Telefonbuch.

Ein registrierter Geschäftskunde oder Versender muss der Deutschen Post AG den Namen und die physikalische Postanschrift des Empfängers/Nutzers, den er erreichen möchte, mitteilen können, nur dann bietet die Deutschen Post AG den Service an, die entsprechende E-POSTBRIEF Adresse des Empfängers/Nutzers herauszusuchen und diese dem registrierten Geschäftskunden oder Versender mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF